Zum Inhalt springen
apfel.saft

Prüfung Kündigung Betriebliche Altersvorsorge

Empfohlene Beiträge

apfel.saft

Hallo,

 

in 2006 habe ich eine betriebliche Altersvorsorge über meinen Arbeitgeber abgeschlossen. Seit Ende letzten Jahres ist der Vertrag beitragsfrei gestellt.

 

Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber ist eine Kündigung möglich. Entsprechend würde die Allianz den aktuellen Rückkaufswert an meinen Arbeitgeber überweisen.

 

Nun meine Fragen:

 

Wenn ich den Vertrag nun kündige, dann müsste ja noch einmal alles versteuert werden, zudem wird die Sozialversicherung noch einmal abgezogen. Erfolgt dies auf Grundlage des aktuellen Steuersatzes / der akt. Sozialversicherungsbeiträge oder wird alles 1:1 zurückgerechnet (also auf Basis der seinerzeit eingesparten Steuern und Sozialversicherungsbeiträge -> also 1:1 Rückabwicklung?)? Bei aktueller Steuersituation wäre ich etwas besser gestellt (verheiratet, 1 Kind...). Wie würde diese Abrechnung praktisch aussehen?

 

Gibt es vielleicht ein Tool oder eine Verlinkung, wo man dieses ermitteln könnte? Habt Ihr schon mal eine BAV gekündigt/rückabgewickelt?

 

 

Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Danke schon mal im Voraus!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tyr

Warum möchtest du den Vertrag kündigen? Wenn es eine klassische bAV-Direktversicherung ohne Fonds ist fände ich den damals 2006 noch geltenden Rechnungszins ( http://de.wikipedia.org/wiki/H%C3%B6chstrechnungszins ) von 2,75 % p.a. für heutige Verhältnisse durchaus attraktiv.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
apfel.saft

Hallo,

 

ja, das mit der Verzinsung ist auf dem ersten Blick relativ attraktiv, jedoch gibt es zwei Punkte, warum ich überlege zu kündigen (klassische bAV-Direktversicherung):

 

1. Als ich den Vertrag abschloss war ich Single. Also Steuerklasse 1 mit hohen Abzügen. Damals hatte ich durch die Entgeltumwandlung erhebliche Vorteile. Nun hat sich zwischenzeitlich mein Familienstand geändert (Verheiratet, Kind), und der Steuervorteil ist deutlich geringer

 

2. Bei Auszahlung werden neben Steuern auch Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung - der komplette Anteil!!!) fällig. Damals, jung und naiv, war mir dieses nicht wirklich klar bzw. es wurde von den freundlichen Vertretern schöngeredet/verschwiegen. Zudem werden die KK-Beiträge zukünftig sicher noch steigen.

 

Entsprechend denke ich, es gibt bessere Formen der Altersvorsorge. Und statt einer Beitragsfreistellung würde ich, falls es Sinn macht, eine Kündigung vorziehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tyr

1. Als ich den Vertrag abschloss war ich Single. Also Steuerklasse 1 mit hohen Abzügen. Damals hatte ich durch die Entgeltumwandlung erhebliche Vorteile. Nun hat sich zwischenzeitlich mein Familienstand geändert (Verheiratet, Kind), und der Steuervorteil ist deutlich geringer

Steuervorteil ... so sehe ich es nicht. Es ist eine nachgelagerte Besteuerung. Das Geld der Entgeltumwandlung kann steuerfrei viele Jahre Rendite abwerfen, dafür wird im Alter zu hoffentlich geringeren Steuersätzen die Auszahlung besteuert. Wenn du das bereits in die bAV eingezahlte Geld wieder herausziehen willst solltest du dafür eine andere bessere Anlageform haben, sonst lohnt sich die Übung nicht. Zumal die Kosten für die Beiträge vermutlich schon abgezahlt sind (prüfen).

 

Gibt denn dein Arbeitgeber zur bAV etwas dazu? Er spart ja auch Abgaben.

 

2. Bei Auszahlung werden neben Steuern auch Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung - der komplette Anteil!!!) fällig. Damals, jung und naiv, war mir dieses nicht wirklich klar bzw. es wurde von den freundlichen Vertretern schöngeredet/verschwiegen. Zudem werden die KK-Beiträge zukünftig sicher noch steigen.

Ich empfehle dir, es dir selbst auszurechnen, ab wann sich der bAV-Sparvertrag abzüglich geringerer GRV für dich lohnt oder nicht lohnt. Einfach so kündigen zu wollen ohne belastbare Zahlen zu haben halte ich für keine sinnvolle Entscheidungsgrundlage.

 

Rechne es dir aus:

- jährliche Einzahlungen, Nettolohn- und Sozialleistungsverzicht

- jährliche angenommene Vertragswertsteigerung

- jährliche Auszahlungen, abzüglich beispielhaft Steuern + KK-Abzüge

- daneben niedrigere GRV-Rente

 

Entsprechend denke ich, es gibt bessere Formen der Altersvorsorge. Und statt einer Beitragsfreistellung würde ich, falls es Sinn macht, eine Kündigung vorziehen.

Welche Altersvorsorgeformen sind denn pauschal "besser" als eine bAV-Direktversicherung, deren Kosten ggf. bereits bezahlt sind und die 2,75% p.a. Rechnungszins und ggf. Überschüsse abwirft?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Gerald1502

Gibt der Arbeitgeber eingesparte Sozialversicherungsleistungen weiter und zahlt diese mit in den Vertrag ein?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Zotti

ich würde das auch genaustens prüfen.

 

Die baVs sind meistens gar nicht schlecht. Ohne den genauen Vertrag zu kennen, kann man da auch nichts empfehlen.

 

Meistens sind das ja schon komplexe Dinger:

 

Ich würde nicht auf die Idee kommen, meinen zu kündigen.

 

In meinem Vertrag stecken die VL Anteile vom Arbeitsgeber, Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge (letztens erst aufgestockt) und nochmal ne satte Förderung obendrauf.

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
apfel.saft

Gibt der Arbeitgeber eingesparte Sozialversicherungsleistungen weiter und zahlt diese mit in den Vertrag ein?

 

Nein, jedoch zahlt der Arbeitgeber einen kleinen Zuschuss. Ich denke, ich werde den Vertrag erstmal ruhen lassen. Danke für Eure Hinweise/Hilfe.

 

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tyr

Ist die Zahlung des Zuschusses an Bedingungen geknüpft wie z. B. dass du selbst Entgeltumwandlung betreibt?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
pierre

Mir sind AG suspekt, die ihre Ersparnis nicht auch in den Vertrag einzahlen... Beitragsfrei ist wohl ne gute Idee, erstmal. Die eigentliche Frage wird dir wohl vor allem ein Steuerberater beantworten können. :blink:

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
harter.oli

du hattest geschrieben, dass dein Vertrag aus 2006 ist.

Ich werfe hier mal das Thema zur Rückabwicklung wegen falscher Widerrufsbelehrung in den Raum. Ist besser als kündigen und man bekommt obendrein noch Zinsen drauf.

Zum Thema einfach mal googeln.

 

An deiner Stelle würde ich jedoch nicht vorschnell handeln z.B. wegen Garantieverzinsung, Zuschuss vom AG.

Des weiteren läuft bei der Überlegung auch mit rein, wie deine sonstige Altersabsicherung aus sieht und was du zukünftig für Pläne hast z.B. Immobilie.

 

PS.: da ich vom Fach bin, sozialversicherungsrechtlich wird die Abfindung bei Kündigung wie eine Einmalzahlung (z.B. Weihnachtsgeld) behandelt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...