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bis_zur_rente
· bearbeitet von bis_zur_rente

Hallo,

 

Zur Zeit habe ich schon zwei länger laufende Verträge. Dazu habe ich einige Fragen:

1) Riester

 

Ich habe UniProfiRente gewählt und gehöre zu der Generation, die da die A*-Karte gezogen hat: zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt wurde komplett von Aktien- in Anleihenfonds umgeschichtet. (Behaupte da noch mal einer, Markettiming würde nicht funktionieren :-) ich bespare also jetzt den UniEuroRenta (ISIN: DE008491069), der so ganz schlecht ja auch nicht gelaufen ist die letzten Jahre.

 

Fragen zu Riester:

a) laut polydeikes (danke für die schöne Zusammenstellung!) polydeikes ist Riester für mich grundsätzlich interessant. Teilt ihr diese Meinung?

 

b) ich bespare eine Anleihenfonds mit zur Zeit positiver Rendite. Kann in Folge von Zinserhöhungen in den nächsten Jahren (unwahrscheinlich, aber nicht auszuschließen) es auch passieren, dass der Verluste generiert? Und wenn ja: wäre es dann besser, ich wechsle jetzt in einen Banksparplan mit Minizinsen, die mir aber sicher sind?

 

c) Ich denke über den Kauf einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung nach (mietfrei leben im Alter, Hausgeld und Rücklagen sind mir bewusst): ich kann ja, so habe ich es verstanden, das Kapital des Riestervertrages zum Kauf einer selbstgenutzten Immobilie nutzen. Dumme Frage: eine eventuelle Riesterrente würde ja nachgelagert versteuert: wie geht das denn, wenn ich das Geld aus dem Vertrag herausziehe und davon eine Wohnung kaufe? Wann hält Vater Staat (bzw. Mutti...:rolleyes:) denn dann die Hände auf?

 

2) Private Rentenversicherung (nicht gefördert)

 

Die private Rentenversicherung wurde 2004 abgeschlossen. In meinen Unterlagen finde ich nichts dazu aber laut Recherchen galt da noch eine Garantieverzinsung von 2,75% (auf den Nettobeitrag, ist mir schon klar). Ich gehe mal davon aus, dass das einer Verzinsung > 2% auf meine Einzahlungen entspricht, das bedeutet, dass die Kosten des Vertrages < 20% ausmachen)

 

a) ist das eine realistische Annahme?

 

b) ist der Garantiezins wirklich garantiert? Wenn ja:

 

c) dann wäre im jetzigen Zinsumfeld eine Weiterführung des Vertrages (statt ruhend stellen) sinnvoll?

 

3) Bausparvertrag

 

Auf der Suche nach weiteren "sicheren" Sparmöglichkeiten (bevor jetzt Rückfragen kommen: ein ETF-Sparplan ist auch in Planung) kam mir die Idee, einen Bausparer nur zum Sparen anzulegen. Bei der Bausparkasse Mainz gibt es für 7 Jahre 3,1 % (Zins + Bonus). Die Rendite ist aufgrund Gebühren deutlich kleiner aber über 2%. Nachteilig finde ich, dass der Bonus komplett am Ende der Vertragslaufzeit besteuert wird (so habe ich es verstanden) und ob wir in 7 Jahren noch bei 25% Abgeltungssteuer sind, glaube ich eher nicht.

 

Mag sich jemand zu dieser Idee äussern?

 

Es grüßt

 

bis_zur _Rente

 

edit: Untertitel hinzugefügt

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Hellerhof

Willkommen!

 

Ich mache hier mal kurz den Anfang, als versuche das Eis zu brechen. Im Detail werde ich dir nicht weiterhelfen können.

 

Zum Thema Riester gibt es einen empfehlenswerten Thread von polydeikes, den findest du hier. Von dort stammt auch das folgende Zitat, dass eine deiner Fragen zu Riester beantwortet.

 

Sonderfall Wohnförderkonto

 

Bei Wohnriester gibt es zudem einen Sonderfall. Wer bspw. ein Darlehen für den Kauf / Bau von selbstgenutztem Wohneigentum mit Riester Förderung tilgt, erhält ja praktisch die Auszahlung schon lange vor Erreichen des 60. bzw. 62 Lebensjahres.

 

Daher werden die für Wohn Riester genutzten Beträge fiktiv auf einem so genannten Wohnförderkonto gebucht. Dieses fiktive Konto wird bis zum regulären Auszahlungsbeginn mit 2 % p.a. verzinst und so dann die tatsächliche Grundlage für die spätere, nachgelagerte Besteuerung berechnet.

 

Zum Thema Eigentum ein paar Denkanstöße: Eigentum als Konsum oder Vorsorge? Soll alters- und behindertengerecht gebaut/erworben werden?

 

zu Punkt 2)

Der Garantiezins ist so heute nicht mehr zu bekommen, selbiges gilt für die Steuervorteile deiner Rentenversicherung (die sind für Neuverträge gefallen), bedenke das bei deiner Planung.

 

zu Punkte 3)

Kann sich lohnen, solltest du Eigentum erwerben wollen. Kann - muss aber nicht. Wenn es dir nur um 2%-Zinsen geht, dann fährst du mit einer Sparbriefleiter und gutem Tagesgeld besser.

 

Beste Grüße

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Sonderfall Wohnförderkonto

 

Bei Wohnriester gibt es zudem einen Sonderfall. Wer bspw. ein Darlehen für den Kauf / Bau von selbstgenutztem Wohneigentum mit Riester Förderung tilgt, erhält ja praktisch die Auszahlung schon lange vor Erreichen des 60. bzw. 62 Lebensjahres.

 

Daher werden die für Wohn Riester genutzten Beträge fiktiv auf einem so genannten Wohnförderkonto gebucht. Dieses fiktive Konto wird bis zum regulären Auszahlungsbeginn mit 2 % p.a. verzinst und so dann die tatsächliche Grundlage für die spätere, nachgelagerte Besteuerung berechnet.

 

Verstanden hab ich es immer noch nicht... nehmen wir mal an, ich hole das komplette Guthaben aus dem Riestervertrag. Dann bekomme ich ja keine Rente mehr aus diesem Vertrag, Wird nun berechnet, welche Rente ich bekommen würde und auf dieser Basis muss ich dann Steuern und Sozialabgaben zahlen?

 

Zum Thema Eigentum ein paar Denkanstöße: Eigentum als Konsum oder Vorsorge? Soll alters- und behindertengerecht gebaut/erworben werden?

 

Vorsorge. Keine Miete mehr zahlen, vielleicht etwas besser vor staatlicher Willkür (Vermögensabgabe) geschützt sein. Alters- und behindertengerecht: guter Punkt!

 

zu Punkt 2)

Der Garantiezins ist so heute nicht mehr zu bekommen, selbiges gilt für die Steuervorteile deiner Rentenversicherung (die sind für Neuverträge gefallen), bedenke das bei deiner Planung.

 

Also: für meine 2004 abgeschlossene RV bekomme ich nicht mehr den Garantiezins und die Steuervorteile, die 2004 noch galten? Ich hab das anders in Erinnerung. Und sehe mich hier bestätigt: Mein Link

Für die Altkunden gilt weiterhin der Garantiezins zum Zeitpunkt ihres Vertragsabschlusses.

 

Aber diese Seite ist auch schon von 2008. Weiß jemand genaueres?

 

 

zu Punkte 3)

Kann sich lohnen, solltest du Eigentum erwerben wollen. Kann - muss aber nicht. Wenn es dir nur um 2%-Zinsen geht, dann fährst du mit einer Sparbriefleiter und gutem Tagesgeld besser.

 

Es geht mir um regelmäßiges "sparen". Das schon vorhandene Vermögen ist schon in Sparbriefleiter und Tagesgeld. Und für regelmäßiges Sparen bekomme ich keine 2% mehr. Aber so ganz sicher bin ich mir mit dem Bausparer nicht. Ist auch unflexibel.

 

Danke dir!

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Matthew Pryor
Verstanden hab ich es immer noch nicht... nehmen wir mal an, ich hole das komplette Guthaben aus dem Riestervertrag. Dann bekomme ich ja keine Rente mehr aus diesem Vertrag, Wird nun berechnet, welche Rente ich bekommen würde und auf dieser Basis muss ich dann Steuern und Sozialabgaben zahlen?

Mal angenommen,du entnimmst "nur" Kapital aus deinem bestehenden Vertrag und leistest darüber hinaus keine weiteren geförderten Tilgungsleistungen.Dann wird der Entnahmebetrag pro Jahr mit 2% aufgezinst.Dieser Endbetrag ist zum Rentenbeginn die Berechnungsgrundlage für die dem Riesterkonzept immanente nachgelagerte Besteuerung.

Dafür gibt es dann 2 Formen der Begleichung:Zahlst du die Steuerschuld auf einen Schlag,so wird auf den auf dem Konto aufgelaufenen Betrag ein Abschlag von 30% gewährt.Ansonsten ist der volle Betrag bis spätestens zum 85. Lebensjahr in monatlichen Raten zu begleichen.

 

 

 

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Hellerhof
· bearbeitet von Hellerhof

Also: für meine 2004 abgeschlossene RV bekomme ich nicht mehr den Garantiezins und die Steuervorteile, die 2004 noch galten? Ich hab das anders in Erinnerung. Und sehe mich hier bestätigt: ....

[...]

Es geht mir um regelmäßiges "sparen". Das schon vorhandene Vermögen ist schon in Sparbriefleiter und Tagesgeld. Und für regelmäßiges Sparen bekomme ich keine 2% mehr. Aber so ganz sicher bin ich mir mit dem Bausparer nicht. Ist auch unflexibel.

 

 

Nur kurz: ich wollte zur RV nur sagen, dass du solche Konditionen heute nicht mehr findest. Selbstverständlich gelten die Bedingungen deines Vertragsabschlusses. Wenn du aber Alternativen zu deiner RV durchrechnen solltest, dann musst du bedenken, dass diese steuerlich anders behandelt werden. Dieses Punkt vergessen viele, der Steuervorteil der alten RV fällt dann hinten über.

 

Für regelmäßiges Sparen bekommst man 2%. Nicht für jeden Betrag sofort nach Einzahlung, aber wenn du dir eine Sparbriefleiter baust. Beispielsweise zahlt die aktuell pbb direkt 2,5% für 10 Jahre, die SWK Bank 2,2% für 6 Jahre, 2,15% für 5 Jahre. Du bist auch flexibler als bei einem Bausparer, weil regelmäßig Beträge frei werden, die du wieder neu anlegen oder aber anders verbraten kannst.

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bis_zur_rente

Mal angenommen,du entnimmst "nur" Kapital aus deinem bestehenden Vertrag und leistest darüber hinaus keine weiteren geförderten Tilgungsleistungen.Dann wird der Entnahmebetrag pro Jahr mit 2% aufgezinst.Dieser Endbetrag ist zum Rentenbeginn die Berechnungsgrundlage für die dem Riesterkonzept immanente nachgelagerte Besteuerung.

Dafür gibt es dann 2 Formen der Begleichung:Zahlst du die Steuerschuld auf einen Schlag,so wird auf den auf dem Konto aufgelaufenen Betrag ein Abschlag von 30% gewährt.Ansonsten ist der volle Betrag bis spätestens zum 85. Lebensjahr in monatlichen Raten zu begleichen.

 

Danke jetzt ist es klarer.

 

Noch eine Frage: der Vertrag wurde in meiner damaligen Lebensplanung so abgeschlossen, dass die Rentenzahlung beginnt, wenn ich 65 werde. Nach heutiger "Lebensplanung" (als wenn man das Leben planen könnte...) werde ich aber länger arbeiten müssen und wollen (Gesundheit mal vorausgesetzt). Dann versteuere ich zu einem recht hohen Steuersatz. Kann man dden Beginn der Rentenzahlung (evetl. auch der fiktiven) noch hinausschieben in einem laufenden Vertrag?

 

Nur kurz: ich wollte zur RV nur sagen, dass du solche Konditionen heute nicht mehr findest. Selbstverständlich gelten die Bedingungen deines Vertragsabschlusses. Wenn du aber Alternativen zu deiner RV durchrechnen solltest, dann musst du bedenken, dass diese steuerlich anders behandelt werden. Dieses Punkt vergessen viele, der Steuervorteil der alten RV fällt dann hinten über.

 

Ok, dann meinten wir beide das gleiche.. Und es keine ganz doofe Idee, in den Vertrag weiter einzuzahlen.

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Matthew Pryor
Noch eine Frage: der Vertrag wurde in meiner damaligen Lebensplanung so abgeschlossen, dass die Rentenzahlung beginnt, wenn ich 65 werde. Nach heutiger "Lebensplanung" (als wenn man das Leben planen könnte...) werde ich aber länger arbeiten müssen und wollen (Gesundheit mal vorausgesetzt). Dann versteuere ich zu einem recht hohen Steuersatz. Kann man dden Beginn der Rentenzahlung (evetl. auch der fiktiven) noch hinausschieben in einem laufenden Vertrag?

Berechtigte Frage.Klare Antwort:Die Bedingungen des Vertragspartners müssen das hergeben.Ein Verschieben des ursprünglich vereinbarten Rentenbeginns ist nicht generell möglich,nur wenn es anbieterseitig auch angeboten wird.

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bis_zur_rente

Berechtigte Frage.Klare Antwort:Die Bedingungen des Vertragspartners müssen das hergeben.Ein Verschieben des ursprünglich vereinbarten Rentenbeginns ist nicht generell möglich,nur wenn es anbieterseitig auch angeboten wird.

 

Komme ich durch einen Anbieterwechsel (zum Beispiel auf einen Banksparplan, so toll läuft der UniEuroRenta ja nicht) an die Möglichkeit, den Rentenbeginn verschieben zu lassen?

 

Weiterer Vorteil, den ich als Laie sehe: bei einem Anbieterwechsel wird die übertragene Summe zur Garantiesumme. Ist das so?

 

Grüße

 

bis_zur_Rente

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bis_zur_rente

Weiß niemand eine Antwort?

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tyr

Durch Übertragung deines Riestervermögens in einen neuen Vertrag gelten die Vertragsbedingungen des neuen Vertrags für das erfolgreich übertragene Kapital. Problem allerdings: mit steigendem Alter wirst du zunehmend weniger Anbieter finden, bei denen du noch neu abschließen kannst, da der Anbieter den Wert der Beiträge und Zulagen zum Renteneintritt garantieren muss. Da bleibt ggf. nur wenig Zeit, um in der Niedrigzinsphase mit Vertragswertzinsen Kosten wieder ein zu spielen.

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