JumpinJackFlash März 27, 2015 Hallo liebes Forum ! Heute würde ich euch höflich bitten mir bei folgendem Anliegen zu helfen: Ich verfüge derzeit über zwei BU Verträge. 1.HUK-Coburg BB-BUZ 3.2 von 2001 2.HUK-Coburg BB-BUZ 7.1 von 2012 Da ich mit beiden Verträgen zusammen nicht genügend BU Schutz habe (Betrag zu niedrig da mittlerweile mehr verdient wird), habe ich einen Versicherungsmakler aus meiner Umgebung damit beauftrag eine zusätzliche BU zum Aufsatteln meines BU-Schutzes zu suchen. Aufgrund einer Hauterkrankung und kleinerer Probleme mit meiner Wirbelsäule hat er nur einen Versicherer gefunden, der mich versichern würde. Dies ist die bereits erwähnte "die Bayerische" mit dem Tarif BU Protect Komfort. 15N07, Stand 01/2015 (Bedingungswerk im Anhang) Dazu erwähnen muss ich, das sie mir die Wirbelsäule und die dazugehörige Stützmuskulatur ausschließen würden. Beworben wird die Versicherung mit Ihrem guten Abschneiden bei verschiedenen Prüfinstituten auf der Hompeage ja genug. Mich intressiert aber vorallem eure Einschätzung des Bedingungswerkes. Ob andere Gesellschaften in einzelnen Punkten besser sind oder nicht ist hier nicht primär die Frage. Vielmehr geht es darum ob ich im Gesamtpaket mit der Versicherung einen guten Partner habe oder lieber eine Alternative zu einer BU suchen sollte. (Janitos Multirente etc.) Über euere Einschätzung, Hilfe, Vorschläge würde ich mich sehr freuen ! Bis dahin ein schönes Wochenende ! 550132_avb_bu-komfort.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor März 27, 2015 Hallo, 2 Anmerkungen: -du solltest prüfen,ob du im Rahmen der zuletzt abgeschlossene BUZ die Ausbauoption nutzen kannst.Das hätte den Vorteil,dass die Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung in Anspruch genommen werden kann. -du solltest nicht davon ausgehen,dass die Wirbelsäule im Rahmen einer FIV nicht ebenfalls geklauselt wird. Ist letzten Endes natürlich deine Entscheidung,aber bevor du einen Neuvertrag abschließt,solltest du aus meiner Sicht die bereits bestehenden Möglichkeiten nutzen.Ob du die dafür nötigen Kriterien erfüllst,wäre natürlich vorrangig zu klären. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JumpinJackFlash März 27, 2015 Hallo und vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich habe in beiden Verträgen eine Nachversicherungsoption. Jedoch wurde der rechtzeitige Zeitpunkt von meiner Seite aus verbummelt. Ich könnte bei der Versicherung nachfragen ob diese aus Kulanz bzw. gutem Willen mir einräumen noch nachträglich die Leistung zu erhöhen. Jedoch ob das üblich bzw machbar ist weis ich nicht. Ebenfalls hatte ich ja im letzten Jahr, Dank eurer Hilfe, feststellen dürfen das die beiden vorhandenen Versicherungen ja nicht die "hübschesten" vom Bedingungswerk sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor März 27, 2015 · bearbeitet März 27, 2015 von Matthew Pryor Ich habe in beiden Verträgen eine Nachversicherungsoption. Wir sprechen von verschiedenen Optionen.Die Nachversicherung ist an die rechtzeitige Inanspruchnahme nach Eintritt eines der genannten Ereignisse geknüpft,das ist richtig.Die BUZ aus dem Jahr 2012 (zumindest der Tarif "Premium",für die andere Variante kann ich es auf die Schnelle nicht mit Sicherheit sagen) bietet aber zusätzlich eine Ausbauoption,das ist etwas anderes.Die Ausbauoption ist im Gegensatz zur Nachversicherung nicht an den Eintritt bestimmter Ereignisse geknüpft. Ebenfalls hatte ich ja im letzten Jahr, Dank eurer Hilfe, feststellen dürfen das die beiden vorhandenen Versicherungen ja nicht die "hübschesten" vom Bedingungswerk sind. Das mag ja sein.Ob ein für meinen Geschmack weit gefasster Ausschluss jetzt besser ist,sei einmal dahin gestellt und obliegt deiner Entscheidung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JumpinJackFlash März 27, 2015 · bearbeitet März 27, 2015 von JumpinJackFlash Toller Hinweis. Leider habe ich nicht die Premium Version. Ich habe gerade den § 9 gelesen. Dort ist leider nur unter der Überschrift "Ausübung der Nachversicherungsmöglichkeit" das ich nur bei den bekannten Ereignissen die Möglichkeit habe nachzuversichern. Der § 9 heisst auch "nur" "Unter welchen Voraussetzungen können sie den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen (Nachversicherungsmöglichkeit)" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor März 27, 2015 Der § 9 heisst auch "nur" "Unter welchen Voraussetzungen können sie den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen (Nachversicherungsmöglichkeit)" Das heißt erst einmal nichts,allerdings läuft das leider wieder auf ein heiteres Ratespiel hinaus,wofür mir die Muße fehlt.Der betreffende § ist auch in der Premium-Variante so betitelt.Wenn es nicht der Premium-Tarif ist,hast du aber eigentlich auch andere Baustellen als "Ausbauoption möglich oder nicht".Wenn ich mich recht entsinne,hast du dir die zugrunde liegenden Bedingungen zuschicken lassen.Es wäre also ein Leichtes,die Bedingungen einzustellen und so mir und evtl. anderen das Bedingungsjojo zu ersparen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 27, 2015 Die Bayerische ist eine ganz brauchbare Basisvariante ohne kapitale generelle Schwächen und somit vorbehaltlich des individuellen Wunsches nach einem "mehr" an Versicherungsumfang aus meiner Sicht durchaus empfehlenswert. Im Komfort ohne Schnickschnack häufig ein gutes PL Verhältnis, mMn. Allerdings kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ausgerechnet die Bayerische eine besonders indiv. / kulante Risikoprüfung aufweist und "der einzige" Versicherer ist, der Risiko xyz zeichnet. Nicht das ich bisher besonders negative Erfahrungen mit deren Risikoprüfung gemacht hätte, aber auch keine herausragenden ... Was wurde denn genau unternommen Zwecks Risikoprüfung, Risikovoranfragen? Wenn ja, an welche Gesellschaften? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JumpinJackFlash März 28, 2015 Der § 9 heisst auch "nur" "Unter welchen Voraussetzungen können sie den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen (Nachversicherungsmöglichkeit)" Das heißt erst einmal nichts,allerdings läuft das leider wieder auf ein heiteres Ratespiel hinaus,wofür mir die Muße fehlt.Der betreffende § ist auch in der Premium-Variante so betitelt.Wenn es nicht der Premium-Tarif ist,hast du aber eigentlich auch andere Baustellen als "Ausbauoption möglich oder nicht".Wenn ich mich recht entsinne,hast du dir die zugrunde liegenden Bedingungen zuschicken lassen.Es wäre also ein Leichtes,die Bedingungen einzustellen und so mir und evtl. anderen das Bedingungsjojo zu ersparen. Guten Morgen ! Habe die Bedingungen eingescannt. Kenne mich mit PDF ect nicht gut aus. Deshalb bitte ich zu entschuldigen das es nicht in einer PDF Datei angezeigt ist, sondern je Seite eine PDF Datei geworden ist. Ebenfalls habe ich letztes Jahr auf den Seiten "rumgekritztelt". Deshalb sieht es etwas anders aus als normal ;-) bu1.pdf bu2.pdf bu3.pdf bu4.pdf bu5.pdf bu6.pdf bu7.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JumpinJackFlash März 28, 2015 Die Bayerische ist eine ganz brauchbare Basisvariante ohne kapitale generelle Schwächen und somit vorbehaltlich des individuellen Wunsches nach einem "mehr" an Versicherungsumfang aus meiner Sicht durchaus empfehlenswert. Im Komfort ohne Schnickschnack häufig ein gutes PL Verhältnis, mMn. Allerdings kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ausgerechnet die Bayerische eine besonders indiv. / kulante Risikoprüfung aufweist und "der einzige" Versicherer ist, der Risiko xyz zeichnet. Nicht das ich bisher besonders negative Erfahrungen mit deren Risikoprüfung gemacht hätte, aber auch keine herausragenden ... Was wurde denn genau unternommen Zwecks Risikoprüfung, Risikovoranfragen? Wenn ja, an welche Gesellschaften? Guten Morgen ! Vielen Dank für deine "Bewertung" des Bedingungswerkes ! Es wurde eine anonyme Risikoanfrage an mehrere Versicherungsgesellschaften geschickt. Wenn ich das richtig verstanden habe, arbeitet der Makler mit einer größeren Agentur zusammen, die für Ihn viele Versicherer über ein "Tool" oder "Pool" ?! angefragt hat. Es wurde ein Fragebogen ausgefüllt über die Hautkrankheit sowie die Rückenbeschwerden. Welche Gesellschaften alle angefragt wurden kann ich im Detail nicht wieder geben. Es ist aber so das ich auch von zwei anderen Versicherern angenommen werde, allerdings erst nach einem genauen Arztbericht. Wenn ich das richtig verstanden habe muss ich mich dann nochmal einer kompletten Untersuchung unterziehen. Dies ist bei der Bayerischen nicht der Fall. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 28, 2015 Zu wage, das kann von VersDiagnose bis hin zu einer individuellen Poollösung alles sein. Auf Basis der Angaben nicht einschätzbar. Ein Arztbericht ist btw. keine bzw. nicht zwangsweise eine Untersuchung. Meint erstmal nur Fragebogen an den Arzt, bei bspw. bildgebender Diagnostik / pathologischen Befunden (Röntgenbildern / MRT und Co.) unumgänglich für eine individuelle Risikobeurteilung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor März 28, 2015 Okay,die Möglichkeit einer Erhöhung über einen der bestehenden Verträge ist zunächst einmal nicht möglich.Wie du bereits erkannt hast,sind die Bedingungen auch nicht gerade gut. Das ein Arztbericht für ein Votum der anderen Versicherer nötig ist,ist nicht zwangsweise gleichbedeutend mit weiteren ärztlichen Untersuchungen.Das sollte aber auch dem Vermittler bekannt sein. Du solltest dir nun einen Überblick verschaffen,bei welchen Versicherern Anfragen gestellt wurden und dann in Erwägung ziehen,weitere Versicherer anzufragen,so diese neben der Bayerischen infrage kommen. Welchen anderen Unternehmen haben denn Bereitschaft signalisiert,dich nach einer eingehenderen Prüfung evtl. zu versichern? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JumpinJackFlash März 30, 2015 Okay,die Möglichkeit einer Erhöhung über einen der bestehenden Verträge ist zunächst einmal nicht möglich.Wie du bereits erkannt hast,sind die Bedingungen auch nicht gerade gut. Das ein Arztbericht für ein Votum der anderen Versicherer nötig ist,ist nicht zwangsweise gleichbedeutend mit weiteren ärztlichen Untersuchungen.Das sollte aber auch dem Vermittler bekannt sein. Du solltest dir nun einen Überblick verschaffen,bei welchen Versicherern Anfragen gestellt wurden und dann in Erwägung ziehen,weitere Versicherer anzufragen,so diese neben der Bayerischen infrage kommen. Welchen anderen Unternehmen haben denn Bereitschaft signalisiert,dich nach einer eingehenderen Prüfung evtl. zu versichern? Hallo zusammen. Ich habe meinen Makler gefragt und er hat mir geantwortet das die Die Canada Life und die Zurich bei offizieller Antragstellung einen Arztbericht anfordern würden. Insgesamt hat er 6 Versicherer angefragt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 30, 2015 Mit dem Input kann man nix anfangen, sorry. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor März 30, 2015 Ich habe meinen Makler gefragt und er hat mir geantwortet das die Die Canada Life und die Zurich bei offizieller Antragstellung einen Arztbericht anfordern würden.Bei "offizieller Antragstellung" (und unter der Voraussetzung,dass ich darunter dasselbe verstehe wie der Vermittler) und einer darauf folgenden "offiziellen Ablehnung" oder Erschwernissen (Ausschlüsse,Zuschläge) wäre das bei anderen Anbietern wieder angabepflichtig.Ob das in deinem Sinne wäre,musst du entscheiden. Insgesamt hat er 6 Versicherer angefragt. Auf den ersten Blick ist das keine überwältigende Auswahl.Aber vielleicht gibt es dafür auch einen uns mangels Kenntnis nicht ersichtlichen,nachvollziehbaren Grund.Wenn du deiner bisherigen Vorgehensweise weiter folgst,ist es gar nicht sooo unwahrscheinlich,dass du aus einem anderen Vertrag nachversichern kannst:Würde ich jedenfalls dieses Mal nicht verschlampen,wenn es soweit sein sollte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza März 30, 2015 · bearbeitet März 30, 2015 von Peter Wolnitza Canada Life und Zurich? hm... ist irgendwie .... naja..ein wenig wie Bayern und HSV oder Wolfsburg und Stuttgart Ich finde eben beim durchlesen der Bedingungen insgesamt 14 Stellen, an denen die Zurich schlechter formuliert als die C.L. (auf die Schnelle gelesen, weil es mich selber interesssiert hat) In einem Punkt dagegen ist die Zurich tatsächlich besser: Sie bietet doch tatsächlich beim Tod des Ehepartners eine Nachversicherungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung - wenn das das Argument war, dann ist die Auswahl Z. natürlich zu vertreten. Wie kam die Auswahl der angefragten Gesellschaften zustande? Gab es da wirklich nur das Kriterium "Wer nimmt mich noch?" BTW: sooo schlecht die Bedingungen der alten HUK-Verträge dann auch nicht - Daher: @Matthews Rat befolgen und über Nachversicherungsoptionen erhöhen (Heiraten, Haus kaufen, Kinder etc...) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JumpinJackFlash März 30, 2015 Canada Life und Zurich? hm... ist irgendwie .... naja..ein wenig wie Bayern und HSV oder Wolfsburg und Stuttgart Ich finde eben beim durchlesen der Bedingungen insgesamt 14 Stellen, an denen die Zurich schlechter formuliert als die C.L. (auf die Schnelle gelesen, weil es mich selber interesssiert hat) In einem Punkt dagegen ist die Zurich tatsächlich besser: Sie bietet doch tatsächlich beim Tod des Ehepartners eine Nachversicherungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung - wenn das das Argument war, dann ist die Auswahl Z. natürlich zu vertreten. Wie kam die Auswahl der angefragten Gesellschaften zustande? Gab es da wirklich nur das Kriterium "Wer nimmt mich noch?" Danke für deine Antwort ! Wie die Auswahl zu Stande kam, kann ich im Detail nicht genau wiedergeben. Es ist aber so das meine Hautkrankheit lt. Makler für die ein oder andere Gesellschaft sehr abschreckend ist., da sie sehr selten und unter umständen auch gefährlich sein kann. Auf dieses "Risiko" wollte sich nur die Bayrische ohne Arztbericht einlassen. C.L. und Zurich eben nach Arztbericht und die anderen angefragten eben gar nicht. Eine Ablehnung habe ich laut Makler auch von der Continentale bekommen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JumpinJackFlash März 30, 2015 · bearbeitet März 30, 2015 von JumpinJackFlash Ich habe meinen Makler gefragt und er hat mir geantwortet das die Die Canada Life und die Zurich bei offizieller Antragstellung einen Arztbericht anfordern würden.Bei "offizieller Antragstellung" (und unter der Voraussetzung,dass ich darunter dasselbe verstehe wie der Vermittler) und einer darauf folgenden "offiziellen Ablehnung" oder Erschwernissen (Ausschlüsse,Zuschläge) wäre das bei anderen Anbietern wieder angabepflichtig.Ob das in deinem Sinne wäre,musst du entscheiden. Genau so habe ich das verstanden. Laut meinem Makler ist unter den 3 Versicherern sprich der C.L, der Zurich und der Bayerischen, die Bayerische die mit dem besten Bedingungswerk und eben dem Vorteil ohne Arztbericht eine BU abschließen zu können. Eine offizielle Ablehnung in Verbindung einer Angabepflich bei anderen Anbietern liegt nicht in meinem Interesse. Insgesamt hat er 6 Versicherer angefragt. Auf den ersten Blick ist das keine überwältigende Auswahl.Aber vielleicht gibt es dafür auch einen uns mangels Kenntnis nicht ersichtlichen,nachvollziehbaren Grund.Wenn du deiner bisherigen Vorgehensweise weiter folgst,ist es gar nicht sooo unwahrscheinlich,dass du aus einem anderen Vertrag nachversichern kannst:Würde ich jedenfalls dieses Mal nicht verschlampen,wenn es soweit sein sollte. Entschuldige bitte aber wie meinst du das ? Spielst du auf die Möglichkeiten an, innerhalb den Huk-Verträgen nachzuversichern, bei Heirat, Hausbau ect ? Mit dem Input kann man nix anfangen, sorry. Vielen Dank für deine Antwort ! Welche Informationen könnte ich noch beitragen, beim Makler erfragen, um hier weiter auf deine fachmännische Hilfe hoffen zu dürfen ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 30, 2015 Erstmal ist zu klären, was überhaupt gemacht wurde. Tatsächliche Risikovoranfrage mit Befunden, Behandlungshistorie und entsprechendem Votum oder nur irgendein Computermist ala VersDiagnose und Co. in 5min und 30 sec. Daran hängt erstmal, wie glaubhaft das ungeordnete Zeug hier überhaupt ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor März 30, 2015 Ich spiele darauf an,dass du,wie in deinen bislang erstellten Threads üblich,einiges im Argen lässt und die relevanten Informationen entweder bruckstückhaft oder gar nicht zur Verfügung stellst. Da frage ich mich schon,warum du überhaupt einen Vermittler mandatierst und dir die Vermittlungschronik nicht einfach entsprechend dokumentieren lässt.Es wirkt schlicht und ergreifend so,als würdest du das alleine durchziehen und uns hier hübsch die Arbeit machen lassen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JumpinJackFlash April 4, 2015 Erstmal ist zu klären, was überhaupt gemacht wurde. Tatsächliche Risikovoranfrage mit Befunden, Behandlungshistorie und entsprechendem Votum oder nur irgendein Computermist ala VersDiagnose und Co. in 5min und 30 sec. Daran hängt erstmal, wie glaubhaft das ungeordnete Zeug hier überhaupt ist. Es wurde eine tatsächliche Risikovoranfrage mit Befunden, Behandlungshistorie, Artzbericht, Laborbefunden durchgeführt und 6 Versicherer angefragt. Ich spiele darauf an,dass du,wie in deinen bislang erstellten Threads üblich,einiges im Argen lässt und die relevanten Informationen entweder bruckstückhaft oder gar nicht zur Verfügung stellst. Da frage ich mich schon,warum du überhaupt einen Vermittler mandatierst und dir die Vermittlungschronik nicht einfach entsprechend dokumentieren lässt.Es wirkt schlicht und ergreifend so,als würdest du das alleine durchziehen und uns hier hübsch die Arbeit machen lassen. Dem ist definitiv nicht so. Ich kann das gar nicht alleine durchziehen. Ich werde bei dem von mir beauftragten Makler eine Versicherung abschließen, wenn ich der Überzeugung bin, dass ich mit dieser Versicherung einen guten Partner habe. Deshalb habe ich in meinem Anfangspost auch gefragt was vom Bedingungswerk der Bayerischen zu halten ist und nicht ob ihr mir eine BU suchen würdet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor April 4, 2015 · bearbeitet April 4, 2015 von Matthew Pryor In dem Zusammenhang wäre es interessant,wie der von dir beauftragte Vermittler die Tragweite des Ausschlusses,den die Bayerische vornehmen würde,bewertet.Du sprichst von "kleineren Problemen mit meiner Wirbelsäule". Unabhängig davon würde ich persönlich mich unter Berücksichtigung der namentlich genannten am Ehesten für die Canada Life entscheiden,aber das ist nur meine Meinung.Dabei ist natürlich wieder zu berücksichtigen,wie das Votum der CL nach Beantragung bezüglich möglicher Zuschläge und/oder Ausschlüsse ausfallen würde. In diesem Zusammenhang ist meine Ausführung natürlich eher theoretischer Natur.Da zeigt sich auch die Krux,die man als Versicherter haben kann,wenn Altverträge ohne Ausschlüsse,aber mit vergleichsweise "schlechten" Bedingungen bestehen.Eine komplette Neuorientierung wäre zwar aus Sicht des Versicherten in diesem Fall wünschenswert,aber eben auch mit Risiken behaftet.Da ist es Aufgabe des Vermittlers,der mit dem Vertragsabschluss Geld verdient,aber auch für seine Beratung haftet,eine sorgfältige Abwägung von "ist" und "kann" vorzunehmen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JumpinJackFlash April 7, 2015 · bearbeitet April 7, 2015 von JumpinJackFlash In dem Zusammenhang wäre es interessant,wie der von dir beauftragte Vermittler die Tragweite des Ausschlusses,den die Bayerische vornehmen würde,bewertet.Du sprichst von "kleineren Problemen mit meiner Wirbelsäule". Unabhängig davon würde ich persönlich mich unter Berücksichtigung der namentlich genannten am Ehesten für die Canada Life entscheiden,aber das ist nur meine Meinung.Dabei ist natürlich wieder zu berücksichtigen,wie das Votum der CL nach Beantragung bezüglich möglicher Zuschläge und/oder Ausschlüsse ausfallen würde. In diesem Zusammenhang ist meine Ausführung natürlich eher theoretischer Natur.Da zeigt sich auch die Krux,die man als Versicherter haben kann,wenn Altverträge ohne Ausschlüsse,aber mit vergleichsweise "schlechten" Bedingungen bestehen.Eine komplette Neuorientierung wäre zwar aus Sicht des Versicherten in diesem Fall wünschenswert,aber eben auch mit Risiken behaftet.Da ist es Aufgabe des Vermittlers,der mit dem Vertragsabschluss Geld verdient,aber auch für seine Beratung haftet,eine sorgfältige Abwägung von "ist" und "kann" vorzunehmen. Hallo zusammen. Ich hoffe ihr hattet ein paar schöne Osterfeiertage ! Ich habe meinen Makler kontaktiert und nachgefragt ob er noch mehr Versicherer anfragen kann, als die 6 die es bisher geworden sind. Er antwortete das er mir versichern kann das er keinen seriösen Versicherer finden wird, der mir die Wirbelsäule inklusive deren Stützmuskulatur nicht ausschließen würde. Ich gab beim der anonoymen Risikovoranfrage an, dass ich ca. 2 Mal im Jahr zum Arzt muss, der mich aufgrund Blockanden im Halswirbelbereich und im Lendenwirbelbereich darufhin eingerenkt hat und dies auch warscheinlich weiterhin tut. Nach dem Einrenken bin ich ca. ein halbes Jahr wieder beschwerdefrei. Könnt ihr nach eurer Erfahrung als Makler ebenfalls bestätigen das es warscheinlich ist auch bei anderen Versicherern einen Ausschluss der Wirbelsäule und deren Stützmuskulatur zu bekommen ? Unabhängig davon würde ich persönlich mich unter Berücksichtigung der namentlich genannten am Ehesten für die Canada Life entscheiden,aber das ist nur meine Meinung Was sind denn deiner Meinung nach die wesentlichen Vorteile der C.L. zur Bayerischen ? Wärst du so nett und könntest du Sie mir stichwortartig verraten, dann kann ich mir die § nachlesen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza April 8, 2015 · bearbeitet April 8, 2015 von Peter Wolnitza Hallo zusammen. Ich hoffe ihr hattet ein paar schöne Osterfeiertage ! Ich habe meinen Makler kontaktiert und nachgefragt ob er noch mehr Versicherer anfragen kann, als die 6 die es bisher geworden sind. Er antwortete das er mir versichern kann das er keinen seriösen Versicherer finden wird, der mir die Wirbelsäule inklusive deren Stützmuskulatur nicht ausschließen würde. Ich gab beim der anonoymen Risikovoranfrage an, dass ich ca. 2 Mal im Jahr zum Arzt muss, der mich aufgrund Blockanden im Halswirbelbereich und im Lendenwirbelbereich darufhin eingerenkt hat und dies auch warscheinlich weiterhin tut. Nach dem Einrenken bin ich ca. ein halbes Jahr wieder beschwerdefrei. Könnt ihr nach eurer Erfahrung als Makler ebenfalls bestätigen das es warscheinlich ist auch bei anderen Versicherern einen Ausschluss der Wirbelsäule und deren Stützmuskulatur zu bekommen ? Unabhängig davon würde ich persönlich mich unter Berücksichtigung der namentlich genannten am Ehesten für die Canada Life entscheiden,aber das ist nur meine Meinung Was sind denn deiner Meinung nach die wesentlichen Vorteile der C.L. zur Bayerischen ? Wärst du so nett und könntest du Sie mir stichwortartig verraten, dann kann ich mir die § nachlesen. Moin, ich nochmal: - das mit den "anonymen" Risikovoranfragen halte ich persönlich für ein Gerücht- solltest Du mal überprüfen, ob der Makler Dir hier ne Frikadelle ans Knie nagelt - mindestens zwei der aufgezählten beantworten nämlich gar keine anonymen RiVos (zumindest tun Sie das bei mir nicht..) aber sei es drum: Ja, mit dem geschilderten Symptomen wird jeder vernünftige Versicherer den Rücken bzw. die Wirbelsäule klauseln. Wenn die Versichererauswahl aufgrund einer vernünftigen Kriterien-Selektion zustande kam (woran ich so meine Zweifel habe), dann ist die Vorgehensweise des Maklers ok: Es hat keinen Sinn, nach irgendeinem Klabauterversicherer aus der dritten Reihe zu suchen, der in seiner Ahnungslosigkeit das Geschäft ohne Klausel zeichnet. - Innerhalb gewisser Grenzen gilt: Lieber ein guter Versicherer mit vernünftigen Vertragsbedingungen UND Klausel als irgendein Verein OHNE Klausel. Hängt aber wesentlich von den Selektionskriterien und der sauberen Formulierung eines Ausschlusses ab - hier muss man eben genau hinschauen. - Zu den Unterschieden C.L./Bayrische sollte Dein Makler Rede und Antwort stehen können - schau Dir trotzdem mal Überbrückungshilfe und Erhöhungsoptionen an, um jetzt mal zwei Stichworte zu nennen. - Zwei dringende Empfehlungen zur C.L.: Immer mit garantierter Rentenerhöhung im Leistungsfall abschliessen und immer ein privates KT abschliessen - es sei denn, Du bist schon privat KT versichert. (KT=Krankentagegeld) ((KT zusätzlich ist in meinen Augen eh ein MUSS für jeden GKV Versicherten, vor allem, wenn er oberhalb der BBG verdient - hatte dazu hier mal ein pdf hochgeladen, mit dem man das Drama berechnen kann - Progressionsvorbehalt nicht vergessen!)) Bei Beachtung dieser Spielregeln teile ich @Matthews Einschätzung voll und ganz! Viel Erfolg Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JumpinJackFlash April 11, 2015 · bearbeitet April 11, 2015 von JumpinJackFlash Vielen Dank für deine Antwort ! Angenommen ich stelle eine offizielle Anfrage an die C.L. und diese lehnt mich nach der Prüfung bzw dem Artzbereicht ab. Ist dann für die Bayerische in einer Datei ersichtlich wieso ich abgelehnt worden bin ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schuggy April 11, 2015 Das wird die Bayerische schon erfragen, da du ja angeben musst im Vertrag ob bereits in Vergangenheit (5 Jahre) Anträge gestellt wurden etc. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag