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JumpinJackFlash

BU die Bayerische BU Protect

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Matthew Pryor
Das wird die Bayerische schon erfragen, da du ja angeben musst im Vertrag ob bereits in Vergangenheit (5 Jahre) Anträge gestellt wurden etc.

Ganz so 08/15 ist es dann doch nicht.Oder ich lasse mich eines Besseren belehren und du zeigst mir die Stelle im aktuellen Antragsformular der Bayerischen,wo ein abgelehnter,zurückgestellter oder mit Zuschlägen behafteter Vorantrag anzugeben wäre.

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Peter Wolnitza

Vielen Dank für deine Antwort ! Angenommen ich stelle eine offizielle Anfrage an die C.L. und diese lehnt mich nach der Prüfung bzw dem Artzbereicht ab. Ist dann für die Bayerische in einer Datei ersichtlich wieso ich abgelehnt worden bin ?

 

Hmm,

evtl. müsstest Du defineren, was Du unter einer "offiziellen Anfrage" verstehst - der Begriff lässt leider so einige Interpretationen zu. (Kann ein Antrag sein, aber auch eine Risikovoranfrage)

Ich glaube - wenn ich mir den Thread hier nochmal genauer durchlese - dass da einige Begriffe immer wieder munter durcheinander gewürfelt werden. Will mich mal bemühen, das ein wenig aufzudröseln:

 

1 - Antrag: Ich pinsele meine Daten und meine Vorgaben, welchen Vertrag ich haben will, zusammen mit meinen Gesundheitsangaben auf ein Antragsformular des Versicherers, unterschreibe und schicke es ihm hin.

 

2 - Probe-Antrag: von ganz schlauen Leuten in die Welt gesetzt: Ich mache genau das Gleiche, schreibe nur PROBE davor - nicht, dass mir der Versicherer am Ende noch eine Police schickt...

 

3 - Risikovoranfrage: der Versicherer bekommt alle Gesundheitsangaben der zu versichernden Person im Klartext eingereicht, zusammen mit der gewünschten Absicherungshöhe OHNE Unterschrift unter irgendeinem Formular

 

4 - Anonyme Risikovoranfrage: Wie 3, jedoch OHNE ersichtlichen Namen

 

5 - Telefonische Risikoeinschätzung: Man gibt der Hotline des Versicherers eine Schilderung seiner Weh-Wehchen und erhält eine unverbindliche Einschätzung.

 

Zu 1: Macht der Versicherer jetzt ein Angebot, das von den normalen Vertragskonditionen abweicht (meist: Risikozuschlag (RZ) oder Leistungsausschluss (LA)) melden das viele Versicherer (nicht alle!) an die HIS.

Auch wenn der Betroffene das Angebot nicht akzeptiert!!

 

Viele Versicherer (nicht alle!) checken bei einem neuen, eingegangen Antrag, ob bereits ein HIS Eintrag existiert.

 

Zu 2: Manche Versicherer machen hier das Gleiche wie bei 1 - schwierig, dagegen zu argumentieren. Daher eigentlich völlig sinnfreie Option.(Von ganz, ganz wenigen speziellen Konstellationen einmal abgesehen)

 

Zu 3: Der Versicherer gibt dem Makler/dem Anfragenden eine verbindliche Einschätzung des Risikos (= wir policieren normal, wollen einen RZ oder LA). Es gibt keine Grundlage für eine Meldung an die HIS!!

Die Einschätzung ist verbindlich, meist gültig für 3 Monate und wird mit einer Bearbeitungsnummer versehen. Entscheidet man sich, das Angebot anzunehmen wird ein Antrag (siehe 1) gestellt unter Bezugnahme auf die

vorher erfolgte verbindliche Einschätzung durch den Versicherer

 

Zu 4: Macht eigentlich nicht viel Sinn, denn ich habe als Anfragender keinen Vorteil gegenüber 3. (es gibt wieder ganz, ganz spezielle Fälle, wo es einmal sinnvoll sein kann < 0,5%)

War es die ganzen Jahre über so, das fast alle Gesellschaften solche anonymen Risikovoranfragen gar nicht oder nur im Ausnahmefall bearbeitet haben, gibt es lustigerweise seit kurzem eine handvoll Gesellschaften,

die nur noch anonyme Voranfragen bearbeiten. (Dem Code of Conduct geschuldet, der momentan durch die Branche geistert...)

 

Zu 5: Naja, auch ein Möglichkeit, eine vorläufige, unverbindliche Einschätzung eines Risikos zu erhalten.

 

Es gibt im Prinzip für jede der Optionen Fälle, in denen es optimal passt!

Das Mittel der Wahl ist allerdings in 99% aller Fehler die Variante 3 - als Kunde habe ich eine verbindliche Risikoeinschätzung, lande in keiner HIS, falls es schief geht

und kann mich in Ruhe entscheiden, ob mir das Angebot zusagt oder nicht.

 

Zur Variante 6 - eintippen der Daten in ein Computergesteuertes Diagnosetool kann ich noch keine praktischen Erfahrungen berichten: Da sind derzeit keine Gesellschaften dabei, die ich empfehlen würde.

Desweiteren ist BU-Risikoeinschätzung nichts, was ich in letzter Instanz einem Rechner überlassen möchte.

 

Hoffe, es sind ein paar Klarheiten beseitigt worden...rolleyes.gif

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JumpinJackFlash
· bearbeitet von JumpinJackFlash

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Dies hat dich bestimmt einige Minuten gekostet. Hierfür möchte ich mich herzlich bedanken.

 

Ich habe mich in der Tat etwas schlecht ausgedrückt und möchte nochmal mitteilen, das mein Makler für mich eine Risikovoranfrage gestellt hat. Ich habe ihm Laborberichte, Artzberichte gegeben. Ebenfalls haben wir zusammen einen Fragebogen ausgefüllt, wegen meinem Hautproblem sowie den Beschwerden in der Wirbelsäule. Mit diesen Unterlagen hat er 6 Versicherer angefragt.

Hierbei kam heraus das ich bei der Bayerischen sofort eine BU bekomme. Die würde mir dann aber die Wirbelsäule und die dazugehörige Stützmuskulatur ausschließen.

Bei der C.L. habe ich keine Zusage und keine Ablehnung bekommen. Die fordern bei einem offiziellen Antrag einen "Arztbericht" an. Hier fragte ich meinen Makler was dies denn bedeuten soll.

Er sagte mir das die C.L. die letzten 10 Jahre nachprüfen würde wann wo und vorallem weshalb ich beim Doctor war. Kommt es nun nach dieser Prüfung zur einer offiziellen Ablehnung des Antrages würde dies in der HIS-Datei vermerkt. Auf diese Datei könnten dann alle Anderen Versicherer zugreifen.

 

Ist dem denn nun so ? Diese Frage konnte ich leider trotz deiner Ausführlichen Erklärung für mich persönlich nicht beantworten.

Ich meine wenn die C.L. mich komplett ablehnt. Nich nur die Wirbelsäule oder die Haut ausschließt, sondern komplett ablehnt.

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2fast

Hat dein Makler eine sechs Rivos oder sechs Anträge gestellt? Wenn es Rivos waren, dann würde die C.L. einen Arztbericht anfordern, wenn du einen richtigen Antrag stellst.

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Dies hat dich bestimmt einige Minuten gekostet. Hierfür möchte ich mich herzlich bedanken.

 

Ich habe mich in der Tat etwas schlecht ausgedrückt und möchte nochmal mitteilen, das mein Makler für mich eine Risikovoranfrage gestellt hat. Ich habe ihm Laborberichte, Artzberichte gegeben. Ebenfalls haben wir zusammen einen Fragebogen ausgefüllt, wegen meinem Hautproblem sowie den Beschwerden in der Wirbelsäule. Mit diesen Unterlagen hat er 6 Versicherer angefragt.

Hierbei kam heraus das ich bei der Bayerischen sofort eine BU bekomme. Die würde mir dann aber die Wirbelsäule und die dazugehörige Stützmuskulatur ausschließen.

Bei der C.L. habe ich keine Zusage und keine Ablehnung bekommen. Die fordern bei einem offiziellen Antrag einen "Arztbericht" an. Hier fragte ich meinen Makler was dies denn bedeuten soll.

Er sagte mir das die C.L. die letzten 10 Jahre nachprüfen würde wann wo und vorallem weshalb ich beim Doctor war. Kommt es nun nach dieser Prüfung zur einer offiziellen Ablehnung des Antrages würde dies in der HIS-Datei vermerkt. Auf diese Datei könnten dann alle Anderen Versicherer zugreifen.

 

Ist dem denn nun so ? Diese Frage konnte ich leider trotz deiner Ausführlichen Erklärung für mich persönlich nicht beantworten.

Ich meine wenn die C.L. mich komplett ablehnt. Nich nur die Wirbelsäule oder die Haut ausschließt, sondern komplett ablehnt.

 

So, jetzt wird das Ganze ein wenig Klarer.....thumbsup.gif

 

Also: C.L. nimmt am HIS Datenaustausch teil, sowohl aktiv als auch passiv. Heisst: Die melden hin und fragen nach.

An die HIS gemeldet wird jeder Antrag, der zu einer "nicht normalen Policierung" oder gar Ablehnung geführt hat. Es werden aber in der HIS keine Diagnosen gespeichert.

 

Natürlich ist es nicht schön, in der HIS zu landen - wenn aber der offizielle Antrag die einzige Möglichkeit ist, zu erfahren, wie die C.L. final reagiert, würde ich das Risiko eingehen.

 

Es ist nämlich keineswegs so, wie immer von gewissen Panik-Machern verbreitet wird: Ein HIS Eintrag ist noch lange kein KO Kriterium!

 

Nochmal: Jede Gesellschaft entscheidet individuell anhand ihrer eigenen Annahmerichtlinien, ob und zu welchen Konditionen Sie einen Antrag von Dir annimmt!

Was da der Risikoprüfer von der C.L. vor einem Jahr oder der Risikoprüfer von der Banania vor drei Monaten entschieden hat, interessiert den Risikoprüfer von der Pfefferminzia aktuell grad gar nicht!

 

Also: Das Problem ist nicht der HIS Eintrag an sich - sondern die angabepflichtige Diagnose, die dahinter steht!!

 

Es gibt allerdings zwei Fälle, in denen Dir ein HIS Eintrag auf die Füsse fallen kann:

1.) Du stellst bei der Pfefferminzia einen Antrag und gibst an, kerngesund zu sein - also ohne Angabe der Beschwerden/Krankheiten die zum Eintrag geführt haben - dann gehen natürlich beim Risikoprüfer der Pfefferminzia alle Alarmglocken an,

wenn er bei der HIS angefragt hat.

 

2.) Du Willst irgendwann einen Antrag auf BU Versicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung stellen (sowas machen Versicherer gelegentlich, limitiert auf bestimmte Summen und z.B. ohne Dynamik)

Mal angenommen, in dem Antrag würde Rücken und Haut nicht abgefragt. Jetzt erfolgt aber HIS Abfrage - schon ist das Problem da.

 

Hoffe, ich konnte Dir weiter helfen.

 

Bevor ichs vergesse:

Ausschluss Wirbelsäule + Stützmuskulatur ist natürlich eine knackige Aussage - da sollte man den Wortlaut wirklich auf die berühmte Goldwaage legen

Bitte dran denken: Wenn C.L. dann immer MIT garantierter Erhöhung der Rente im Leistungsfall und ein paar Euro KT zusätzlich abschliessen!

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JumpinJackFlash
· bearbeitet von JumpinJackFlash
- Innerhalb gewisser Grenzen gilt: Lieber ein guter Versicherer mit vernünftigen Vertragsbedingungen UND Klausel als irgendein Verein OHNE Klausel.

Hängt aber wesentlich von den Selektionskriterien und der sauberen Formulierung eines Ausschlusses ab - hier muss man eben genau hinschauen.

Ich habe die Formulierung des Ausschlusses bei der Bayerischen erfragt. Dieser würde in meinem Fall wie folgt lauten:

Vom Versicherungsschutz für die Berufsunfähigkeitsversicherung sind die nachfolgend aufgeführten Funktionsstörungen/Erkrankungen sowie alle Folgen und Komplikationen der Wirbelsäule und deren Stützmuskulatur ausgeschlossen und leiben bei der Festsetzung des Grades der Berufsunfähigkeit aus anderen gesundheitlichen Gründen unberücksichtigt.

 

Ist so wie ich das sehe eine klar definierte Aussage ohne eine Möglichkeit eines Hintertürchens oder ?

 

 

 

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Peter Wolnitza
- Innerhalb gewisser Grenzen gilt: Lieber ein guter Versicherer mit vernünftigen Vertragsbedingungen UND Klausel als irgendein Verein OHNE Klausel.

Hängt aber wesentlich von den Selektionskriterien und der sauberen Formulierung eines Ausschlusses ab - hier muss man eben genau hinschauen.

Ich habe die Formulierung des Ausschlusses bei der Bayerischen erfragt. Dieser würde in meinem Fall wie folgt lauten:

Vom Versicherungsschutz für die Berufsunfähigkeitsversicherung sind die nachfolgend aufgeführten Funktionsstörungen/Erkrankungen sowie alle Folgen und Komplikationen der Wirbelsäule und deren Stützmuskulatur ausgeschlossen und leiben bei der Festsetzung des Grades der Berufsunfähigkeit aus anderen gesundheitlichen Gründen unberücksichtigt.

 

Ist so wie ich das sehe eine klar definierte Aussage ohne eine Möglichkeit eines Hintertürchens oder ?

 

Sorry, ist in meinen Augen ziemlich weit weg von einer klar definierten Aussage und lässt reichlich Hintertüren offen... nur mal so ins Unreine gesprochen:

 

 

- Kopfschmerzen - > Folge der Stützmuskulaturfehler?

- Kniegelenkverschleiss - > Folge der Stützmuskulaturfehler?

- Lähmungserscheinung in den Beinen nach einem Unfall - mitversichert?

- Unfall mit Schädigung der Wirbelsäule? - mitversichert?

 

Um jetzt nur auf die Schnelle ein paar Beispiel zu nennen. Das Thema LA (Leistungsausschluss) ist immer ein heisses Eisen - keine Frage. Aber ein bisserl Mühe dürfen sich die Beteiligten (Gesellschaft - Makler - Kunde) dabei ruhig machen.

 

Besseres Beispiel:

 

Folgende gesundheitliche Beeinträchtigung ist nicht mitversichert:

Beschwerden und Erkrankungen der Wirbelsäule und der Bandscheiben einschließlich eventuell eintretender Folgen

Bei Beurteilung des Grades der Berufsunfähigkeit wird so verfahren, als ob diese gesundheitliche Beeinträchtigung nicht besteht.

Selbstverständlich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind:

- Tumorerkrankungen

- Folgen neu hinzugekommener Unfallschäden

- knöcherne Verletzungen

 

Da würde ich persönlich mich ein bischen wohler mit fühlen....

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JumpinJackFlash
· bearbeitet von JumpinJackFlash

Besteht nach deiner Erfahrung die Möglichkeit das die Bayerische ihren Ausschluss umformuliert ? Ich würde dann nämlich mal meinen Makler fragen ob er das in Erfahrung bringen kann.

Aktuell tendiere ich eher dazu die BU bei der Bayerischen abzuschließen. Bei mir überwiegen eher die Bedenken von der C.L. abgelehnt zu werden und dann bei der Bayerischen aufgrund eines HIS-Eintrages ebenfalls. Kann man das als Makler nachvollziehen oder würdet ihr sagen, es ist das Risiko in jedem Fall wert ? Für eure Mühe bedanke ich mich in jedem Fall hiermit nochmal ganz herzlich.

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Peter Wolnitza

Besteht nach deiner Erfahrung die Möglichkeit das die Bayerische ihren Ausschluss umformuliert ? Ich würde dann nämlich mal meinen Makler fragen ob er das in Erfahrung bringen kann.

Aktuell tendiere ich eher dazu die BU bei der Bayerischen abzuschließen. Bei mir überwiegen eher die Bedenken von der C.L. abgelehnt zu werden und dann bei der Bayerischen aufgrund eines HIS-Eintrages ebenfalls. Kann man das als Makler nachvollziehen oder würdet ihr sagen, es ist das Risiko in jedem Fall wert ? Für eure Mühe bedanke ich mich in jedem Fall hiermit nochmal ganz herzlich.

 

Nur kurz, bevor ich Fussball schaue....

 

- das muss der Makler mit der Gesellschaft verhandeln, ob er das kann, weiss ich nicht.

- bewertet die B. das Risiko Rücken anders, nur weil C.L. abgelehnt hat? - Nein, tut Sie nicht

 

Viel Erfolg

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2fast

Da du dich ja ständig hier "Aufklären" lassen musst, wäre es mal an der Zeit den Makler zu wechseln.

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moonraker

Besteht nach deiner Erfahrung die Möglichkeit das die Bayerische ihren Ausschluss umformuliert ? Ich würde dann nämlich mal meinen Makler fragen ob er das in Erfahrung bringen kann.

Aktuell tendiere ich eher dazu die BU bei der Bayerischen abzuschließen. Bei mir überwiegen eher die Bedenken von der C.L. abgelehnt zu werden und dann bei der Bayerischen aufgrund eines HIS-Eintrages ebenfalls. Kann man das als Makler nachvollziehen oder würdet ihr sagen, es ist das Risiko in jedem Fall wert ? Für eure Mühe bedanke ich mich in jedem Fall hiermit nochmal ganz herzlich.

 

Nur kurz, bevor ich Fussball schaue....

 

- das muss der Makler mit der Gesellschaft verhandeln, ob er das kann, weiss ich nicht.

- bewertet die B. das Risiko Rücken anders, nur weil C.L. abgelehnt hat? - Nein, tut Sie nicht

 

Viel Erfolg

Abgesehen von Peters Einwand (er kennt sich sicher besser aus als ich):

Man kann doch auch mehrere Anträge gleichzeitig stellen. Eine mögliche Ablehnung ist für die bereits gestellten Anträge nicht relevant, muss erst bei nachfolgenden Anträgen angegeben werden.

Wenn man dann mehrere Verträge bekommt, widerruft man binnen 14 Tagen die nicht gewünschten.

Frage ist vielleicht, wie unterschiedlich schnell die Versicherungen reagieren und der Vertrag zustande kommt.

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