Chewi März 27, 2015 Ich habe da mal ein paar Verständnisfragen zur betrieblichen Altersvorsorge, da ich (leider)gerade erst vom Gesundheitsmodernisierungsgesetz etwas mitbekommen habe. In unserer Firma gibt es eine betr. Altersvorsorge mit einer Garantieverzinsung von 5,5% p.a. Die Firma bildet hier jährliche Rücklagen mit Altersfaktoren. Zusätzlich werden noch AVWL gezahlt, welche hier monatlich miteingebracht werden können. Diese können mit freiwilligen Einzahlungen aus Entgeldumwandlung noch weiter aufgestockt werden. Grundsätzlich ist das ganze Konstrukt durch den Garantiezinssatz ja erstmal eine durchaus attraktive Vorsorgeleistung, welche einen zur freiwilligen Umwandlung verleitet. Nun ist es jedoch so, dass seit Einführung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes betriebliche Altersvorsorgeleistungen für eine 10 jährige Versorgungsleistung nach Auszahlung in vollem Umfang sozialabgabepflichtig werden. Das bedeutet im Klartext einen Abzug nach derzeitigem Stand der Krankenversicherungs-(15,4%) und Pflegeversicherungsbeiträge(2,35%) von 17,75%. Grundsätzlich sind Beiträge aus Entgeldumwandlung bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze ja sozialabgabe- und steuerfrei. Aber jetzt kommt der Haken: Das ganze wird nach Auszahlung ja nun sogar doppelt sozialabgabepflichtig. Da ich steuertechnisch ein ziemlicher noob bin und gerade versuche, mich dazu einzulesen und das ganze System zu durchschauen, meine Fragen: Wonach wird die betriebl. Altersvorsorge bei Auszahlung besteuert? Muss ich mit Abgeltungssteuer rechnen? Diese wird doch noch zusätzlich zu den Sozialabgaben fällig. Damit wäre die Angabe, dass Beiträge aus der Entgeldumwandlung bis 4% der BBG sozialabgabe- und steuerfrei wären doch die reinste Farce. Anbei mal ein Rechenbeispiel mit einer angenommenen Gesamtversorgungsleistung von 120.000€: 120.000€ / 120 Monate = 1000€ Rente (10 Jahre) 17,75% davon = 177,5€ Abzug an Sozialabgaben für 120 Monate (gesamt 21300€) Kapital nach Sozialabgaben: 98.700 Wie kann ich anhand dieses Beispiels nun die Höhe der Steuer bei Auszahlung des Einmalkapitals berechnen (Steuerklasse III, 1 Kind, Renteneintritt nach 2040)? Wie sinnvoll es unter diesen Gesichtspunkten überhaupt zusätzlich Entgeldumwandlungen in eine betriebliche Altersvorsorge oder Firmendirektversicherung einzuzahlen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi März 27, 2015 · bearbeitet März 27, 2015 von andjessi 1. Wonach wird die betriebl. Altersvorsorge bei Auszahlung besteuert? 2. Muss ich mit Abgeltungssteuer rechnen? 3. Wie kann ich anhand dieses Beispiels nun die Höhe der Steuer bei Auszahlung des Einmalkapitals berechnen (Steuerklasse III, 1 Kind, Renteneintritt nach 2040)? 4. Wie sinnvoll es unter diesen Gesichtspunkten überhaupt zusätzlich Entgeldumwandlungen in eine betriebliche Altersvorsorge oder Firmendirektversicherung einzuzahlen? 1. Persönlicher Steuersatz, aber ggf. kann man die Fünftelregelung (wenn es sie dann noch gibt) nutzen. http://www.bvw-gmbh....pitalzahlungen/ 2. Nein. 3. Letztlich mit jedem Steuerrechner und ein Fünftel des Auszahlbetrags als Einkommen hinzuaddieren. 4. Wenn der Arbeitgeber nicht mindestens seine Sozialversicherungsersparnis oben drauf packt, in der Regel eigentlich gar nicht (es sei denn, man ist. z.B. dauerhaft PKV-versichert). Die Entgeltumwandlung führt ja auch zu geringeren Ansprüchen in der gesetzlichen Rente und bei anderen Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld). 5,5% Zinsen hören sich andererseits natürlich verlockend an, aber ob das die Nachteile (geringere gesetzliche Rente, volle KV-PV-Abgabe) ausgleicht? Da muss man genau rechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr März 27, 2015 Was wäre denn die Alternative - Steuern und Sozialabgaben jetzt zu zahlen und das Geld am Kapitalmarkt im Mantel einer AV-Fondspolice in Schicht 3 anzulegen: - keine 5,5% Garantieverzinsung - keine Aufschubzeit bis zur Steuer- und Sozialabgabenzahlung, in der die Beiträge durch Zinsen die doppelten Sozialabgaben der bAV-Auszahlung kompensieren können - Vertragsfortführung bei Arbeitgeberwechsel vergleichsweise sicher möglich - auch vor Renteneintritt flexible Auszahlungen möglich (Abgeltungssteuer) Ich würde eine Exceltabelle bauen und rechnen. Sichere 5,5% Zins für ein Altersvorsorgeprodukt gibt es aber sonst derzeit kaum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chewi März 27, 2015 Die derzeitige Alternative ist eine klassische Allianz Firmendirektversicherung welche ich noch in 2004 abgeschlossen habe (Garantiekapital ca. 108.000€ am Ende) Hier habe ich jedoch nur die 2,75% Garantieverzinsung und mir blüht am Ende der Laufzeit das gleiche Spiel mit den Sozialabgaben. Vorteil bei der bAV: - 5,5% p.a. - keine Gebühren - Arbeitgeber baut bereits ohne Eigenleistung des Beschäftigten ein Kapital gemessen am aktuellen Gehalt mit einem nach Alter gestaffelten Faktor auf (umso jünger desto höher der Altersfaktor) Bis jetzt (nach 9 Jahren) liegt ein Kapital von ca. 49.000€ ohne Eigenleistung vor - ab Erreichen des 60. Lebensjahres kommt eine Zusatzverzinsung von 4% on top (bis Inanspruchnahme bis max. 67) - diverse Auszahlungsmöglichkeiten (Einmalkapital, 10 Jahresraten, Rente, Halbes Einmalkapital - Rest als Rente, etc.) (Ich glaube mit der Aufzählung mache ich mir das Ganze gerade selbst noch mal schmackhaft...) Vorteil bei der Direktversicherung: - Abgeltungssteuerfrei Jetzt, wo ich das Ganze mal aufgeschrieben habe, kommt mir das Ganze ziemlich be********* vor und ihr haltet mich für verrückt an einer zusätzliche Gehaltsumwandlung trotz der Sozialabgaben in die bAV zu zweifeln. Mein Problem ist eigentlich, dass ich derzeit am Überlegen bin, die jährlichen Beiträge in Höhe von 1752€ aus Entgeldumwandlung (Sonderzahlung) zur Firmendirektversicherung drastisch zu reduzieren oder gar beitragsfrei zu stellen, um dann zusätzliche Beiträge bis zur BBG aus Entgeldumwandlung in die bAV mit den 5,5% zu schieben. Ich bin verwirrt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 März 27, 2015 Die derzeitige Alternative ist eine klassische Allianz Firmendirektversicherung welche ich noch in 2004 abgeschlossen habe (Garantiekapital ca. 108.000€ am Ende) Hier habe ich jedoch nur die 2,75% Garantieverzinsung und mir blüht am Ende der Laufzeit das gleiche Spiel mit den Sozialabgaben. Ich hoffe, das ich das richtig in Erinnerung habe und keinen Mist schreibe. Wer vor 2005 abgeschlossen hat, zahlt pauschal 20% Steuern. Das müsste dann auch auf deine zutreffen und die Auszahlung ist dann "steuerfrei" sozusagen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr März 27, 2015 Mein Problem ist eigentlich, dass ich derzeit am Überlegen bin, die jährlichen Beiträge in Höhe von 1752€ aus Entgeldumwandlung (Sonderzahlung) zur Firmendirektversicherung drastisch zu reduzieren oder gar beitragsfrei zu stellen, um dann zusätzliche Beiträge bis zur BBG aus Entgeldumwandlung in die bAV mit den 5,5% zu schieben. Ich bin verwirrt... Welche Folgen hat denn eine Reduzierung des Beitrags oder gar Beitragsfreistellung der Direktversicherung? Das würde ich auf jeden Fall vor der Entscheidung prüfen. Weiterhin: welchen Durchführungsweg hat deine Firmen-interne bAV? Wie ist die Insolvenzsicherung? Und ... bist du dir sicher, bis zur Rente in diesem Unternehmen zu bleiben? Mir gefällt der Gedanke bei bAV nicht so sehr, dass man nicht sicher einen bAV-Vertrag ein Erwerbsleben lang besparen kann, sondern dass bei über die Jahre wechselnden AG jeder neue AG selbst entscheiden kann, welche bAV-Möglichkeit/en er anbietet. Hat man nach z. B. 40 Jahren Arbeit noch alle bAV-relevanten Unterlagen von AG von vor einigen Jahrzehnten? Was passiert mit einigen Mini-bAV-Ansprüchen, wenn ehemalige AG zwischenzeitlich Pleite gehen, fusioniert oder aufgespalten werden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Chewi März 30, 2015 Ich hoffe, das ich das richtig in Erinnerung habe und keinen Mist schreibe. Wer vor 2005 abgeschlossen hat, zahlt pauschal 20% Steuern. Das müsste dann auch auf deine zutreffen und die Auszahlung ist dann "steuerfrei" sozusagen. Woher hast du die Info mit den 20% Pauschalbesteuerung? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Verträge ab 2005 Abgeltungssteuerpflichtig werden, alles was davor lief sollte eigentlich steuerfrei bleiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes März 30, 2015 Abgeltungssteuer gibbet net bei bAV. Pauschalbesteuerung war die Variante für bAV bis 2005, bei Pauschalbesteuerung gab es nix Sozialabgabenersparnis und somit auch keine Sozialabgaben in der Auszahlungsphase. Dafür musste man bei seinem Altvertrag aber ausdrücklich auf Nummer 63 verzichten und entsprechend durfte man auch nicht auf die heutige Form der Entgeltumwandlung umstellen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag