Chris88 März 26, 2015 Hallo zusammen, ich bin grad dabei meine Steuererkärung im WISO Steuer-Sparbuch zu erledigen. Allerdings habe ich folgende Frage dazu: Kapitalerträge (Zeile 7 Anlage KAP) 15.889,--€ Gewinne aus Aktienveräußerungen (Zeile 8 Anlage KAP) 12.921,--€ Verluste - ohne Verluste aus Aktienveräußerungen (Zeile 10 Anlage KAP) 988,--€ Verluste aus Aktienveräußerungen (Zeile 11 Anlage KAP) 2.241,--€ In Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag (Zeile 12 oder 13 Anlage KAP) 587,--€ Kapitalertragssteuer (Zeile 47 Anlage KAP) 3.761,83€ Solidaritätszuschlag (Zeile 48 Anlage KAP) 206,82€ Kirchensteuer (Zeile 49 Anlage KAP) 253,28€ Das sind die Daten, die ich in WISO eingegeben habe. Ich dachte, man kann die gesamten Verluste i.H.v. 3.229,00€ mit der gezahlten Kapitalertragssteuer verrechnen lassen und somit werden die Verluste mit der Steuererklärung erstattet. Allerdings zeigt mir WISO eine wessentlich geringere Erstattung an. Liege ich falsch? Viele Grüße Chris Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein März 26, 2015 Ohne das jetzt nachzurechnen - steuerlich werden Aktiengewinne und Verluste getrennt vom Rest behandelt. D.h. du kannst Aktiengewinne nur mit Aktienverlusten verrechnen und nicht mit anderen Kapitaleinkünften. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthes2010 März 26, 2015 · bearbeitet März 26, 2015 von Matthes2010 Die Verluste werden mit den Gewinnen verrechnet. Dadurch sinken deine steuerpflichtigen Gewinne und die zu viel bezahlten Steuern erhälst du zurück. Du bekommst also ~ 28 % der Verluste zurück also 900 € Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner März 26, 2015 · bearbeitet März 26, 2015 von reckoner Hallo, Ich dachte, man kann die gesamten Verluste i.H.v. 3.229,00€ mit der gezahlten Kapitalertragssteuer verrechnen lassenWieso sollten Verluste gegen die Steuer laufen? Meinst du, das Finanzamt übernimmt sie?Es werden nur Gewinne mit Verlusten saldiert (mit Einschränkungen bei Aktienverlusten), nicht aber Steuern. Und das Ergebnis wird dann versteuert. Ohne das jetzt nachzurechnen - steuerlich werden Aktiengewinne und Verluste getrennt vom Rest behandelt. D.h. du kannst Aktiengewinne nur mit Aktienverlusten verrechnen und nicht mit anderen Kapitaleinkünften.Auch hier wieder: Das ist falsch. Aktiengewinne werden sehr wohl mit sonstigen Verlusten verrechnet, nur Aktienverluste haben einen Sonderstatus (eigentlich seltsam, das man das immer noch erklären muss). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein März 27, 2015 Das Finanzamt hilft dann wenn du bzgl. Einkommensteuer unterhalb der 25% unterwegs bist - dann kannst du mittels "Günstigerprüfung" den Abgeltungssteuersatz reduziert bekommen. @reckoner: Na also, geht doch (siehe anderer Thread - warum so herablassend? Kennt man von dir sonst garnicht.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag