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SkyWalker

Verlusttöpfe nachträglich zwischen den Banken nutzen.

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SkyWalker

Ich stehe vor einer Frage bei der ich mir vorher sicher war die Antwort zukennen, sie aber scheinbar doch nicht kenne.

Ich habe bei "Bank A" einen Verlusttopf mit hohem vierstelligen Betrag aus Sonstigen Kapitalanlagen. Bei Bank "B" musste ich letzte Woche knapp 600,- Abgeltungssteuer und soli auf Kapitalerträge aus Aktien zahlen. Bisher dachte ich, ich kann die Verluste im Verrechnungstopf mit den Kap Erträgen bei anderen Banken über die Steuererklärung verrechnen. Ist dem so, oder hätte ich mir im letzten Dezember schon eine Verlzstbescheinigung aufstellen lassen müssen. Wenn dem so ist, welche Möglichkeiten habe ich mir die Steuer zurückzuholen?

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reckoner

Hallo,

 

Bei Bank "B" musste ich letzte Woche...
Also in diesem Jahr. Dann reicht es, die Verlustbescheinigung bis zum 15.12.2015 zu beantragen.

 

Alternativ hättest du die Gewinnposition kurz vor dem Verkauf zu Bank A übertragen und dann dort verkaufen können, in dem Fall wäre gar keine Abgeltungssteuer abgeführt worden (das nur mal für das nächste mal, jetzt ist es ja leider schon zu spät).

 

Stefan

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Die Verlusttöpfe werden bankspezifisch vorgetragen. Wenn du zwischen Banken optimieren willst, must du bis 15.12. eine Verlustbescheinigung beantragen und dies dem Finanzamt mit der Steuererklärung einreichen. Alternativ kannst du auch das komplette Depot übertragen, denn dann werden die Verlusttöpfe mit übertragen.

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sparfux

Oder über das "Allheilmittel" Stückzinstrick anwenden, um den Topf zu übertragen.

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Anleger Klein

Aktien werden getrennt betrachtet. Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, daher bringt ein Verlust aus anderen Kapitalanlagen nichts bei Gewinn aus Aktien.

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reckoner

Hallo,

 

Aktien werden getrennt betrachtet. Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, daher bringt ein Verlust aus anderen Kapitalanlagen nichts bei Gewinn aus Aktien.
Nein, das ist - so herum - falsch.

 

Stefan

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Anleger Klein

Aktien werden getrennt betrachtet. Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, daher bringt ein Verlust aus anderen Kapitalanlagen nichts bei Gewinn aus Aktien.

 

Flüchtigkeitsfehler, statt "Gewinn" muss "Verlust" im durchgestrichenen Teil stehen, d.h. Gewinn aus anderen Kapitalanlagen nicht mit Verlust aus Aktien verrechenbar.

 

(bevor du einfach nur "falsch, andersherum" schreibst wäre den Themenersteller mehr geholfen wenn du es gleich richtig stellst)

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SkyWalker

Danke für die vielen Antworten. Den Stückzinstrick hatte ich ganz vergessen, danke für den Hinweis. Da ich im Urlaub über das Startphone nur eingeschränkt Zugriff auf onvista und Co habe; gibt es noch die Aktienanleihen mit extrem hohen Coupon für diesen Zweck?

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reckoner

Hallo,

 

Flüchtigkeitsfehler, statt "Gewinn" muss "Verlust" im durchgestrichenen Teil stehen, d.h. Gewinn aus anderen Kapitalanlagen nicht mit Verlust aus Aktien verrechenbar.
OK. Meine Antwort war auch nur so kurz, weil ich eigentlich fest davon ausging, dass du es richtig weißt.

 

(bevor du einfach nur "falsch, andersherum" schreibst wäre den Themenersteller mehr geholfen wenn du es gleich richtig stellst)
Ja, da hast du recht. Manchmal denkt man halt, dass das eigene Wissen quasi allgemeinbekannt ist und daher jedem sofort klar sein sollte was mit "falsch" gemeint ist.

 

:prost:

 

Stefan

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Anleger Klein

:prost:

 

:D

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chaosmaker85

ich würde mich dafür interessieren wie diese Geschichte weiter ging. Ich habe mich nach der jüngsten Rallye von ein paar Depot-Positionen getrennt und in Depot A einen netten Gewinn (und dafür auch "nett" Steuern gezahlt). In Depot B habe ich es währenddessen geschafft einen ebenfalls ansehnlichen Verlust hinzukriegen (eklige Mixtur aus zwischenzeitlichen Short-Versuchen und österreichischer HETA-Erfahrung).

 

Depot A soll beibehalten werden -> mehrere ETF-Sparpläne laufen dort

Depot B soll beibehalten werden -> einige steuerfreie Positionen die vor 2008 gekauft wurden

 

Einen kompletten Depotübertrag schließe ich daher aus. Die bereits bezahlten Abgaben sind so hoch, dass es durchaus nett wäre sie vor der Steuererklärung nächstes Jahr wieder zu bekommen. Den Stückzinstrick habe ich in der Praxis noch nicht gemacht, Erfahrung in Sachen Steueroptimierung habe ich bisher nur durch ein paar Wash sales.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Sofern du die Verluste noch nicht realisiert hast, überträgst du einfach die Papiere von B nach A, verkaufst dort, bekommst die in diesem Jahr bereits gezahlte Steuer anteilig zurück.

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chaosmaker85
· bearbeitet von chaosmaker85

Sorry das habe ich nicht erwähnt - sowohl die Gewinne als auch die Verluste sind bereits realisiert, im Depot A ist ein entsprechendes Guthaben im allgemeinen Verrechnungstopf, im Depot B der Verlust .

Ich nehme selten Rücksicht auf die Töpfe, nur aktuell ist die Differenz besonders drastisch.

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kleinerfisch

Oder Du kaufst eine (Aktien-)Anleihe mit möglichst hohen Stückzinsen in Depot A, überträgst sie nach Depot B und verkaufst sie dort wieder.

Die Stückzinsen generieren einen Verlust in A, der zu einer Steuerrückzahlung führen sollte.

Der Verkauf in B generiert einen Gewinn in B, der durch die dortigen Verluste steuerfrei bleibt.

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Belgien

Oder Du kaufst eine (Aktien-)Anleihe mit möglichst hohen Stückzinsen in Depot A, überträgst sie nach Depot B und verkaufst sie dort wieder.

Die Stückzinsen generieren einen Verlust in A, der zu einer Steuerrückzahlung führen sollte.

Der Verkauf in B generiert einen Gewinn in B, der durch die dortigen Verluste steuerfrei bleibt.

 

Keine Frage, das Vorgehen hat steuerlich die erwünschte Wirkung. Allerdings sollte man die Kosten für dieses Vorgehen (2xTradinggebühren + Spread) gegenrechnen, um sich klarzumachen, ob man bereit ist, diesen Betrag für eine frühere Verlustverrechnung zu zahlen.

 

Das 'billigste' Verfahren für das frühzeitige Nutzen der Verluste ist die Komplettübertragung des Depots B auf das Depot A inkl. Verlusttöpfe. Für die Übertragung der Verlusttöpfe ist das Schließen des Depots B übrigens keine Voraussetzung, es muss halt nur ein Komplettübertrag sein.

 

Warum oft diese Panik besteht, man könne Vor-Abgeltungssteuer-Bestände nicht übertragen, habe ich noch nie verstanden, doch vielleicht klärt mich da ja jemand auf.

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Taxadvisor

 

Warum oft diese Panik besteht, man könne Vor-Abgeltungssteuer-Bestände nicht übertragen, habe ich noch nie verstanden, doch vielleicht klärt mich da ja jemand auf.

 

Wenn sich der gesamte Bestand einer Position aus Vor- und Nach-Abgeltungsteuer zusammen setzt, bleibt die Wahlfreiheit bei zwei Depots bestehen, ohne erneut WP übertragen zu müssen. Außerdem muss man nicht erst lange prüfen, ob Bestandsschutz besteht, geht ja bei langen Haltedauern schonmal "verloren".

 

Gruß

Taxadvisor

 

P.S.: In der Übergangsphase 2007- 2009 war zudem zunächst nicht klar, ob für Überträge auch FiFo gilt..

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helios

.....

(eklige Mixtur aus zwischenzeitlichen Short-Versuchen und österreichischer HETA-Erfahrung).

....

 

wie wärs mit *Fehlerbehebung*???

 

-short's sein lassen

-anleihen sein lassen, alternativ krasse antzyklische *investments* sein lassen (hypo-alpe-adria, was hast da gemacht??)

 

Mein Tip: die Verluste wegzocken.

(, wenn ich das richtig verstanden habe, sind die Verluste nicht im Aktien-Topf, sondern im *Sonstigen*, also durch etf-zocks, faktor-zerti-zocks kannst die Verluste durch steuerfreie Gewinne in gleicher Höhe wieder reinholen => das macht auch Spaß).

 

dazu: das Kapital aus Depot A zu Depot B transferieren und dann los legen.

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sparfux

Keine Frage, das Vorgehen hat steuerlich die erwünschte Wirkung. Allerdings sollte man die Kosten für dieses Vorgehen (2xTradinggebühren + Spread) gegenrechnen, um sich klarzumachen, ob man bereit ist, diesen Betrag für eine frühere Verlustverrechnung zu zahlen.

Wobei die Banken dann erfahrungsgemäß regelmäßig "vergessen", die Verlusttöpfe zu übertragen und man dem hinter her rennen muss... So passiert bei OnVista z.B.

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chaosmaker85

[Keine Frage, das Vorgehen hat steuerlich die erwünschte Wirkung. Allerdings sollte man die Kosten für dieses Vorgehen (2xTradinggebühren + Spread) gegenrechnen, um sich klarzumachen, ob man bereit ist, diesen Betrag für eine frühere Verlustverrechnung zu zahlen.

Danke für die Hinweise, die Tradinggebühren sollen nicht das Problem sein. Ich werde bei Institut B (namentlich DiBa) ein zweites Depot anlegen lassen, dort ein geeignetes Vehikel erwerben und samt Verrechnungstopf nach Institut A übertragen. Das Depot mit den Altbeständen sollte von diesem Handstand dann unberührt bleiben.

 

.....

(eklige Mixtur aus zwischenzeitlichen Short-Versuchen und österreichischer HETA-Erfahrung).

....

 

wie wärs mit *Fehlerbehebung*???

 

-short's sein lassen

-anleihen sein lassen, alternativ krasse antzyklische *investments* sein lassen (hypo-alpe-adria, was hast da gemacht??)

 

Mein Tip: die Verluste wegzocken.

(, wenn ich das richtig verstanden habe, sind die Verluste nicht im Aktien-Topf, sondern im *Sonstigen*, also durch etf-zocks, faktor-zerti-zocks kannst die Verluste durch steuerfreie Gewinne in gleicher Höhe wieder reinholen => das macht auch Spaß).

 

Retrospektive Investment-Tipps sind die besten - danke dafür ;) ;) Es handelt sich um einen 5-stelligen Betrag, der es mir ermöglicht alle Steuern die ich im anderen Depot dieses Jahr bereits gezahlt habe mit nur einer Verrechnung wieder auf dem Konto zu haben. Und der soll nicht nur für andere Spekulationen, sondern auch kurzfristig für Tauch-Equipment verwendet werden :P

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helios

.......

auch kurzfristig für Tauch-Equipment verwendet werden :P

 

bist Du auch *underwater???* (- also bei mir läuft die Taucherbrille immer von innen an, wenn ich vor dem Bildschirm sitze und seitlich vom Schnorchel tropft die Kondensationsflüssigkeit der Atemluft, auch Gafer genannt, in die Tastatur rein...)

 

und das Andere war ernst gemeint und nicht als joke - gut, ich hab keine 2 Depots bei unterschiedlichen Banken, aber einen Verlusttopf auszugleichen, den Ehrgeiz kenn ich, nur kurzfristig *erzwingen* wird tatsächlich schief gehen.

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reckoner

Hallo,

 

Ich werde bei Institut B (namentlich DiBa) ein zweites Depot anlegen lassen, dort ein geeignetes Vehikel erwerben und samt Verrechnungstopf nach Institut A übertragen. Das Depot mit den Altbeständen sollte von diesem Handstand dann unberührt bleiben.
Das wird imho nicht funktionieren, die Steuertöpfe sind Depotübergreifend.

 

Stefan

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Belgien

Ich werde bei Institut B (namentlich DiBa) ein zweites Depot anlegen lassen, dort ein geeignetes Vehikel erwerben und samt Verrechnungstopf nach Institut A übertragen. Das Depot mit den Altbeständen sollte von diesem Handstand dann unberührt bleiben.

 

Wie schon angemerkt, wird dies nicht funktionieren. Du kannst Verlusttöpfe nicht übertragen lassen, sofern Du noch Wertpapiere beim abgebenden Institut verwahren lässt, da die beiden Verlusttöpfe (Aktien + Sonstiges) nicht dem Depot, sondern dem Kunden zugeordnet sind.

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