DieterK März 23, 2015 Liebe Forenmitglieder, ich habe hier einige Zeit mit Recherche verbracht bin aber zu meiner Frage nicht richtig fündig geworden, vielleicht habe ich auch an der falschen Stelle gesucht. Ich bin neu hier im Forum und beschäftige mich schon länger mit Aktieninvestments. U.a. habe ich seit ca. 3 Jahren eine größere Position Medtronic in meinem Depot. Es hat mich nun auch das Thema Quellensteuer wegen der Fusion Medtronics/Covidien und dem Umzug nach Irland ereilt. Ich hatte zwar von der Deutschen Bank ein entsprechendes Formular zugesandt bekommen, die Rückantwort ist aber dort nie eingetroffen. Wie dem auch sei. Meine Frage, wie kann ich nun nach Ablauf der Frist (16.03.2015 bei der Deutschen Bank) die eingezogene Quellensteuer zurückholen und wenn ja wie? Ich hatte vorher die gleiche Anzahl Aktien von Medtronic wie nach der Fusion und nie Covidien Anteile. Weiß jemand welches Formular ich wohin schicken muss, um meinen Anspruch geltend zu machen? Die einbehaltenen Quellensteuer wurde ja aus meiner Sicht zu unrecht erhoben, da es sich nicht um eine Veräußerung handelt. (für die Amerikaner natürlich nicht) Hat jemand das gleiche Problem? Gibt's irgendwelche Tipps? Mein eigener Steuerberater kennt sich mit dem Thema nicht wirklich aus. Vielen Dank im voraus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240416 März 23, 2015 · bearbeitet März 23, 2015 von Cef Du hast recherchiert? Unter BASF oder Siemens oder ... ? Edit: Ansonsten: Wilkommen im Forum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B3n März 23, 2015 Liebe Forenmitglieder, ich habe hier einige Zeit mit Recherche verbracht bin aber zu meiner Frage nicht richtig fündig geworden, vielleicht habe ich auch an der falschen Stelle gesucht. Ich bin neu hier im Forum und beschäftige mich schon länger mit Aktieninvestments. U.a. habe ich seit ca. 3 Jahren eine größere Position Medtronic in meinem Depot. Es hat mich nun auch das Thema Quellensteuer wegen der Fusion Medtronics/Covidien und dem Umzug nach Irland ereilt. Ich hatte zwar von der Deutschen Bank ein entsprechendes Formular zugesandt bekommen, die Rückantwort ist aber dort nie eingetroffen. Wie dem auch sei. Meine Frage, wie kann ich nun nach Ablauf der Frist (16.03.2015 bei der Deutschen Bank) die eingezogene Quellensteuer zurückholen und wenn ja wie? Ich hatte vorher die gleiche Anzahl Aktien von Medtronic wie nach der Fusion und nie Covidien Anteile. Weiß jemand welches Formular ich wohin schicken muss, um meinen Anspruch geltend zu machen? Die einbehaltenen Quellensteuer wurde ja aus meiner Sicht zu unrecht erhoben, da es sich nicht um eine Veräußerung handelt. (für die Amerikaner natürlich nicht) Hat jemand das gleiche Problem? Gibt's irgendwelche Tipps? Mein eigener Steuerberater kennt sich mit dem Thema nicht wirklich aus. Vielen Dank im voraus. Durch das Versäumen der Frist hast du die Kapitalmaßnahme nach amerikanischem Steuerrecht jetzt als Dividende klassifiziert. Nach deutschem Steuerrecht hast du sie garnicht klassifiziert. Ich unterstelle jetzt mal das du in Deutschland steuerpflichtig bist ( ansonsten ändert sich folgendes) Somit resultiert für dich ein Einbehalt von 15% Quellensteuer die in Deutschland nicht anrechenbar ist. Falls aktuell noch 30% belastet sind erfolgt noch eine Rückersattung von 15%, das liegt ab Geldfluss der Lagerstelle. Wie hast du das Formular denn hingeschickt ? Per Post ? Oder Fax mit Sendebericht etc. ? Wenn du keinen rechtssicher Nachweis hast ist das dein Problem das es nicht angekommen ist. dann gilt folgendes. Erste Möglichkeit. Bei der Deutschen Bank in der Fachabteilung ( nicht Kundenservice) nachfragen lassen bis wann Ihre Erklärung gegenüber der Lagerstelle zu erfolgen hat. Mit Glück ist die Frist der Deutschen Bank noch nicht um und du kannst das Formular einreichen. ( Der 16.03. ist erstmal der Kundentermin, hier ist noch der Vorlauf der Bank eingerechnet). Wenn du direkt bei der Deutschen Bank und nicht über maxblue bist kannst du auch dort nochmal nachfragen falls die Frist um ist. Ihren Direktkunden bietet die Deutsche Bank hier meist guten Service. Als Maxblue-Kunde wirst du den aber nicht bekommen. Wenn die Frist um ist wirds sehr kompliziert und sehr unsicher. In dem Fall kannst du nur direkt in den USA eine Korrektur der Klassifizierung und somit Erstattung der Steuer beantragen. Ob dies nach US Recht überhaupt noch möglich ist bzw welche Fristen zu beachten sind wird dir aber niemand so leicht beantworten können. Dafür bräuchtest du dann schon hochspezialisierte Steuerberater die sich mit dem US-Steuerrecht sehr gut auskennen und da sind die Kosten enorm. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DieterK März 24, 2015 Du hast recherchiert? Unter BASF oder Siemens oder ... ? Edit: Ansonsten: Wilkommen im Forum. Sehr lustig, haha... Alle Beiträge zu Medtronic die ich finden konnte endeten Mitte Februar. Ich habe Hilfe zur aktuellen Situation gesucht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DieterK März 24, 2015 Hallo B3n, vielen herzlichen Dank für deine ausführlichen Kommentar. Ich hatte soetwas bereits geahnt. Tja dumm gelaufen. Ich denke ein Fachanwalt für so einen Fall kostet schnell ein paar hundert Euro. Bei der Deutschen Bank konnten die keine Eingang feststellen und da ich in der Tat MaxBlue Kunde bin hält sich die Hilfe in Grenzen. Mein Berater hier in der Zweigstelle meines Wohnorts tut sein möglichstes aber.... Wenn jemand das gleiche Problem hat und es angehen will, bitte melden. Vielleciht kann man ja gemeinsam etwas machen. Nochmal vielen Dank für den qualifizierten Kommentar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gast240416 März 24, 2015 · bearbeitet März 24, 2015 von Cef 1427184123[/url]' post='947971']1427139966[/url]' post='947933']Du hast recherchiert? Unter BASF oder Siemens oder ... ? Edit: Ansonsten: Wilkommen im Forum. Sehr lustig, haha... Alle Beiträge zu Medtronic die ich finden konnte endeten Mitte Februar. Ich habe Hilfe zur aktuellen Situation gesucht. Und warum hast Du nicht hier Klick gepostet? Nicht gefunden? Nichts für ungut, aber neue Parallelthreads macht alles unübersichtlicher (und neue Foristi finden dann manchmal Informationen nicht ). Nicht böse gemeint. Vielleicht können die Mods den Thread verschieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dieter1966 Juli 24, 2015 Hallo Aktionäre, auch ich habe einige Aktien des Unternehmens Medtronci. Ich habe damals bei einem Broker einen US Antrag ausgefüllt. Nun wurden mir am 01.05.2015 eine US- Quellensteuer von 15 % einbehalten. Was kann ich nun machen, um dieses Geld ggf. zurückzuerhalten? Verrechnung über eine Einkommensteuerveranlagung. Antragstellung über Zurückholung bei der Bank oder bei den Steuerbehörden in den 'USA oder Irland. Mit welchen Vordrucken? Meine Information ist erst am 01.05.2015 mitgeteilt wurden. Was ist zu tun? Vielen Dank im Voraus für eine sachliche und kompetente Antwort. Herzliche Grüße aus der Schwebebahnstadt D.G. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Juli 24, 2015 Hallo Aktionäre, auch ich habe einige Aktien des Unternehmens Medtronci. Ich habe damals bei einem Broker einen US Antrag ausgefüllt. Nun wurden mir am 01.05.2015 eine US- Quellensteuer von 15 % einbehalten. Was kann ich nun machen, um dieses Geld ggf. zurückzuerhalten? Verrechnung über eine Einkommensteuerveranlagung. Antragstellung über Zurückholung bei der Bank oder bei den Steuerbehörden in den 'USA oder Irland. Mit welchen Vordrucken? Meine Information ist erst am 01.05.2015 mitgeteilt wurden. Was ist zu tun? Vielen Dank im Voraus für eine sachliche und kompetente Antwort. Herzliche Grüße aus der Schwebebahnstadt D.G. US-Quellensteuer bis zu 15% ist in den USA nicht erstattungsfähig, diese werden soweit (bei Inlandsbanken) nicht bereits über die AbgSt angerechnet über die ESt-Veranlagung auf die dt. Abgeltungsteuer angerechnet soweit die Sparer-Freibeträge überschritten sind. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TTB September 2, 2015 Habe das gleiche Problem (Unterlagen bei der Deutschen Bank nicht eingegangen) und plane evtl. einen Steuerberater einzuschalten TTB Hallo B3n, vielen herzlichen Dank für deine ausführlichen Kommentar. Ich hatte soetwas bereits geahnt. Tja dumm gelaufen. Ich denke ein Fachanwalt für so einen Fall kostet schnell ein paar hundert Euro. Bei der Deutschen Bank konnten die keine Eingang feststellen und da ich in der Tat MaxBlue Kunde bin hält sich die Hilfe in Grenzen. Mein Berater hier in der Zweigstelle meines Wohnorts tut sein möglichstes aber.... Wenn jemand das gleiche Problem hat und es angehen will, bitte melden. Vielleciht kann man ja gemeinsam etwas machen. Nochmal vielen Dank für den qualifizierten Kommentar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TTB November 10, 2015 Liebe Forenmitglieder, ich habe hier einige Zeit mit Recherche verbracht bin aber zu meiner Frage nicht richtig fündig geworden, vielleicht habe ich auch an der falschen Stelle gesucht. Ich bin neu hier im Forum und beschäftige mich schon länger mit Aktieninvestments. U.a. habe ich seit ca. 3 Jahren eine größere Position Medtronic in meinem Depot. Es hat mich nun auch das Thema Quellensteuer wegen der Fusion Medtronics/Covidien und dem Umzug nach Irland ereilt. Ich hatte zwar von der Deutschen Bank ein entsprechendes Formular zugesandt bekommen, die Rückantwort ist aber dort nie eingetroffen. Wie dem auch sei. Meine Frage, wie kann ich nun nach Ablauf der Frist (16.03.2015 bei der Deutschen Bank) die eingezogene Quellensteuer zurückholen und wenn ja wie? Ich hatte vorher die gleiche Anzahl Aktien von Medtronic wie nach der Fusion und nie Covidien Anteile. Weiß jemand welches Formular ich wohin schicken muss, um meinen Anspruch geltend zu machen? Die einbehaltenen Quellensteuer wurde ja aus meiner Sicht zu unrecht erhoben, da es sich nicht um eine Veräußerung handelt. (für die Amerikaner natürlich nicht) Hat jemand das gleiche Problem? Gibt's irgendwelche Tipps? Mein eigener Steuerberater kennt sich mit dem Thema nicht wirklich aus. Vielen Dank im voraus. Durch das Versäumen der Frist hast du die Kapitalmaßnahme nach amerikanischem Steuerrecht jetzt als Dividende klassifiziert. Nach deutschem Steuerrecht hast du sie garnicht klassifiziert. Ich unterstelle jetzt mal das du in Deutschland steuerpflichtig bist ( ansonsten ändert sich folgendes) Somit resultiert für dich ein Einbehalt von 15% Quellensteuer die in Deutschland nicht anrechenbar ist. Falls aktuell noch 30% belastet sind erfolgt noch eine Rückersattung von 15%, das liegt ab Geldfluss der Lagerstelle. Wie hast du das Formular denn hingeschickt ? Per Post ? Oder Fax mit Sendebericht etc. ? Wenn du keinen rechtssicher Nachweis hast ist das dein Problem das es nicht angekommen ist. dann gilt folgendes. Erste Möglichkeit. Bei der Deutschen Bank in der Fachabteilung ( nicht Kundenservice) nachfragen lassen bis wann Ihre Erklärung gegenüber der Lagerstelle zu erfolgen hat. Mit Glück ist die Frist der Deutschen Bank noch nicht um und du kannst das Formular einreichen. ( Der 16.03. ist erstmal der Kundentermin, hier ist noch der Vorlauf der Bank eingerechnet). Wenn du direkt bei der Deutschen Bank und nicht über maxblue bist kannst du auch dort nochmal nachfragen falls die Frist um ist. Ihren Direktkunden bietet die Deutsche Bank hier meist guten Service. Als Maxblue-Kunde wirst du den aber nicht bekommen. Wenn die Frist um ist wirds sehr kompliziert und sehr unsicher. In dem Fall kannst du nur direkt in den USA eine Korrektur der Klassifizierung und somit Erstattung der Steuer beantragen. Ob dies nach US Recht überhaupt noch möglich ist bzw welche Fristen zu beachten sind wird dir aber niemand so leicht beantworten können. Dafür bräuchtest du dann schon hochspezialisierte Steuerberater die sich mit dem US-Steuerrecht sehr gut auskennen und da sind die Kosten enorm. Hat jemand schon einen Steuerberater zwecks Änderung der Klassifizierung und Rückerstattung der Steuer eingeschaltet? Ich würde dieses gern tun und zusätzliche Infos wären hilfreich TTB Durch das Versäumen der Frist hast du die Kapitalmaßnahme nach amerikanischem Steuerrecht jetzt als Dividende klassifiziert. Nach deutschem Steuerrecht hast du sie garnicht klassifiziert. Ich unterstelle jetzt mal das du in Deutschland steuerpflichtig bist ( ansonsten ändert sich folgendes) Somit resultiert für dich ein Einbehalt von 15% Quellensteuer die in Deutschland nicht anrechenbar ist. Falls aktuell noch 30% belastet sind erfolgt noch eine Rückersattung von 15%, das liegt ab Geldfluss der Lagerstelle. Wie hast du das Formular denn hingeschickt ? Per Post ? Oder Fax mit Sendebericht etc. ? Wenn du keinen rechtssicher Nachweis hast ist das dein Problem das es nicht angekommen ist. dann gilt folgendes. Erste Möglichkeit. Bei der Deutschen Bank in der Fachabteilung ( nicht Kundenservice) nachfragen lassen bis wann Ihre Erklärung gegenüber der Lagerstelle zu erfolgen hat. Mit Glück ist die Frist der Deutschen Bank noch nicht um und du kannst das Formular einreichen. ( Der 16.03. ist erstmal der Kundentermin, hier ist noch der Vorlauf der Bank eingerechnet). Wenn du direkt bei der Deutschen Bank und nicht über maxblue bist kannst du auch dort nochmal nachfragen falls die Frist um ist. Ihren Direktkunden bietet die Deutsche Bank hier meist guten Service. Als Maxblue-Kunde wirst du den aber nicht bekommen. Wenn die Frist um ist wirds sehr kompliziert und sehr unsicher. In dem Fall kannst du nur direkt in den USA eine Korrektur der Klassifizierung und somit Erstattung der Steuer beantragen. Ob dies nach US Recht überhaupt noch möglich ist bzw welche Fristen zu beachten sind wird dir aber niemand so leicht beantworten können. Dafür bräuchtest du dann schon hochspezialisierte Steuerberater die sich mit dem US-Steuerrecht sehr gut auskennen und da sind die Kosten enorm. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edwin November 10, 2015 Das Ärgerliche ist, dass die comdirect Bank auch von der Dividende der irischen Medtronic 20% Quellensteuer einbehält, obwohl EU-Bürger in Irland freigestellt sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
schinderhannes November 11, 2015 Ist normal, siehe Clearstream: http://www.clearstream.com/ci/dispatch/en/file/16000_tax_information/5000_tax_guide_by_market/3000_ireland/tax_guide/ireland.htm Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stocks+bonds Februar 6, 2016 Ist normal, siehe Clearstream: http://www.clearstre...ide/ireland.htm So wie ich es verstehe: 20% werden einbehalten 15% kann ich direkt auf die Steuern anrechnen lassen im Heimatland mit persönlichem Steuersitz (CH, aber auch DE meines Wissens) die restlichen 5% müsste ich dann in Irland zurückfordern was ziemlich aufwendig scheint, oder einfach darauf verzichten Wie macht ihr das? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
eugenkss Juli 5, 2017 Ich habe bei DiBa und bei DKB gefragt bzgl irischer Quellensteuer: Eine Vorabbefreiung ist bei beiden nicht möglich. Es fallen 20% irische QS an, die voll zurückgefordert werden können (daraus schließe ich, dass eine 15%-Anrechnung auf die AbgSt nicht geschieht) Für die Rückforderung müssen die Broker irgendwas von ihrer Lagerstelle beibringe/vorlegen, wofür sie dort 71,40 EUR berappen dürfen, was sie an uns Kunde direkt weiterberechnen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Stockinvestor Juli 5, 2017 · bearbeitet Juli 5, 2017 von Stockinvestor Ergänzung Es wird bei jeder Ertragsausschüttung 20 % Quellensteuer abgezogen, die nicht anrechenbar ist. Das heißt, dass der deutsche Fiskus zusätzlich noch Abgeltungssteuer erhebt. Die 20 % Quellensteuer kann man sich allerdings über Anträge zurückfordern. Bei meiner Bank (Augsburger Aktienbank) ist eine Vorabbefreiung auch nicht möglich. Die verlangen sogar 86 Euro für jede einzelne Ertragsausschüttung, bei der sie die Quellensteuer zurückfordern sollen. So viel Quellensteuer habe ich gar nicht. Ich habe das hier im WWW gefunden. Danach kann die Rückerstattung nicht so schwer sein. Man wäre sogar nicht mal auf die Mithilfe der Depotbank (Tax-Voucher) angewiesen. Anträge ausfüllen, Wohnsitzbestätigung vom Finanzamt und Kopie der Ertragsabrechnungen würden langen. Siehe Beitrag auf der zweiten Seite vom 29.04.2017 20:47. Der eigentliche Ablauf wird dann im Post vom 01.05.2017 17:53 beschrieben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag