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Philipp_

Statt BU: Generali EU-Versicherung oder UV+Pflege-KTG?

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Philipp_
· bearbeitet von Philipp_

Hallo,

da ich langfristig auf Antidepressiva angewiesen bin, bekomme ich keine Berufsunfähigkeitsversicherung, auch nicht bei Gothaer oder Württemberger. Dread-Disease, Grundfähigkeit, Körperschutz und Janitos Multi-Rente sind meines Wissens auch ausgeschlossen. Antidepressiva sind verständlicherweise ein K.O.-Kriterium. EU-Versicherungen kriege ich auch nicht, mit Ausnahme der Generali. Allerdings scheinen EU-Versicherungen keinen besonders guten Ruf zu haben (Link) (Link). Wahrscheinlich werde ich auch keine Ansprüche durchsetzen können, wenn ich nicht einmal 3h am Tag arbeiten kann. Habe aber keine Erfahrungen mit BU/EU.

 

Meine Befürchtung ist, dass meine psychische Erkrankung irgendwann überhand nimmt und ich nicht mehr arbeiten kann. Dann würde ich evtl Pflegestufe Null kriegen. Natürlich kann ich auch Krebs kriegen (familiäre Vorbelastung ist vorhanden), vom Laster überfahren werden, usw.

Falls ich irgendwann keine Medikamente mehr brauche, könnte ich nach Wartezeit evtl die Gothaer-BU mit weniger Gesundheitsfragen abschließen. Die Möglichkeit habe ich aber, wenn überhaupt, erst in mehreren Jahren.

 

Hier wird UV, Pflegetagesgeld und Krankentagegeld als Notlösung vorgeschlagen, falls man keine BU kriegt. Ich habe mal Angebote eingeholt:

 

UV+Pflege+KTG:

UV von Janitos, Grundsumme 100t€, 225%, 1000€ Rente, Tarif Balance, Gliedertaxe Top: 220€ pro Jahr

Pflegetagesgeld von Vigo: 20/20/20/25€ (Pflegestufen 0-3), keine Förderung, keine Wartezeit: 333€ pro Jahr

Krankentagegeld von Hanse-Merkur, keine Fragen,15€ Krankentagegeld, 2 Jahre Wartezeit: 122€ pro Jahr

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gesamt 675€ pro Jahr, bei jährlicher Zahlung

 

ODER:

 

Generali-EU + UV

UV von Janitos, Grundsumme 100t€, 225%, keine Rente, Tarif Balance, Gliedertaxe Top: 118€ pro Jahr

Generali EU, Laufzeit bis 65Jahre, 5 Jahre Wartezeit, 1000€ EU-Rente: 585€ pro Jahr

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

gesamt 703€ pro Jahr bei jährlicher Zahlung

 

Viel mehr ist bei meinem derzeitigen Budget nicht drin, weil ich versuche möglichst viel Geld zurückzulegen.

Welche Lösung würde Ihr bevorzugen? Ist die Absicherung halbwegs stimmig? Die Pflegeversicherung könnte ich evtl. später erhöhen.

 

Danke!

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polydeikes
· bearbeitet von polydeikes

Nur mal um dir die Illusion zu nehmen, Depressionen "verseuchen" langfristig die Chancen auf Versicherbarkeit in den besprochenen Bereichen. Es gibt diverse medizinische Zusammenhänge zwischen zum Beispiel Depressionen und erhöhtem Risiko für Herzinfarkte. Auch das Rückfallrisiko ist nachweislich noch über Jahre hinweg höher, wenn bereits einmal eine depressive Episode bestand.

 

Das ist der eigentliche Grund, warum "einmal Depression" perspektivisch immer ein Problem sein wird hinsichtlich der Versicherbarkeit.

 

Somit gibt es hinsichtlich BU quasi nur zwei Fälle, wenn man es in der Akte hat:

 

1) Generell nicht versicherbar (die meisten Gesellschaften)

2) Einzelprüfung mit knackigem Risikozuschlag, wenn die Behandlung nachweislich vor längerer Zeit abgeschlossen wurde (sehr wenige Gesellschaften)

 

Eine reguläre BU wird für dich also über Jahre hinaus nicht in Frage kommen. Mach dir nichts draus, geht mir nicht anders, nur bei mir kommt gleich noch eine in 2008 anerkannte DU mit auf die Liste.

 

---

 

Zu den Bausteinen vor dem von dir geschilderten Hintegrund und der Budgetproblematik: Definitiv den KT Baustein mit höchster Priorität und so umfangreich wie möglich. EU würde ich aktuell nicht abschließen, der Markt ist aber stark im Wandel. Es gibt zunehmend immer mehr BU Ersatzprodukte, da zunehmend weniger eine BU bekommen oder bezahlen können (und vor allem das Geschäft mit den Ersatzprodukten profitabler wäre).

 

Ich würde nicht ausschließen, dass man bspw. binnen der nächsten 2 Jahre deutlich bessere Möglichkeiten am Markt finden könnte. Spricht für mich daher aktuell nur für KT + Unfall mit erweitertem Unfallbegriff. (und ohne respektive mit eingeschränkten Regelungen hinsichtlich Mitwirkung an der Unfallursache)

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Philipp_
· bearbeitet von Philipp_

Ich kann Versicherer gut verstehen, die Leute mit kaputter Psyche nicht versichern wollen. Die körperlichen Folgen kenne ich aus erster Hand. Ich mache mir auch keine Illusionen, die Erkrankung jemals loszuwerden. Ist halt so.

 

Zu den Bausteinen vor dem von dir geschilderten Hintegrund und der Budgetproblematik: Definitiv den KT Baustein mit höchster Priorität und so umfangreich wie möglich. EU würde ich aktuell nicht abschließen, der Markt ist aber stark im Wandel. Es gibt zunehmend immer mehr BU Ersatzprodukte, da zunehmend weniger eine BU bekommen oder bezahlen können (und vor allem das Geschäft mit den Ersatzprodukten profitabler wäre).

Vielen Dank!

 

[...] Spricht für mich daher aktuell nur für KT + Unfall mit erweitertem Unfallbegriff. [...]

 

Ist das Pflegetagesgeld eher zu hoch bemessen? Pflegeheime bei mir in der Gegend kosten 1900-2200€ Eigenanteil. Bin 36 Jahre alt, die Prämie für Pflegetagesgeld wäre also noch recht günstig.

 

Gibt es für KT trotz Antidepressiva noch andere Anbieter außer Hanse-Merkur? Nur zu Vergleichszwecken, ein Anbieter reicht natürlich.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Problematisch ist in deinem Fall aus meiner Sicht der Eintritt des Leistungsfalles.IN Bezug bspw. auf die Unfallversicherung heißt das,dass auch immer ein versichertes Unfallereignis Leistungsauslöser sein muss.Solltest du aufgrund der Depression schlicht und ergreifend nicht mehr arbeiten können,bedingt das zunächst einmal keine Leistungen aus der Unfallversicherung.

Das muss nicht bedeuten,dass eine UV generell keinen Sinn machen würde,aber einen Schutz vor Arbeitsunfähigkeit aufgrund depressiver Störungen bietet sie nun einmal nicht.Vor dem gleichen Problem stehst du auch mit Produkten der funktionellen Invaliditätsabsicherung (→"Körperschutz","Multi-Rente et al.).Hier hättest du,so überhaupt versicherbar,einzig durch den Pflege-Baustein im Ansatz eine nennenswerte Absicherung.

 

Bliebe also neben einer EU vorbehaltlich der Versicherbarkeit ein Krankentagegeld,dass du Stand heute und nach meinem Kenntnisstand am ehesten auch über die im anderen Thread bereits genannte Aktion der Hanse-Merkur versichern könntest.

 

Ein Wort noch zur Unfallversicherung:Solltest du dich dafür entscheiden und als weiteren Baustein eine Unfallrente abschließen wollen,wäre es sinnvoll,zumindest den Rentenbaustein separat über die Interrisk zu versichern.Einfach aus dem Grund,dass die Unfallversicherer in der Regel für die Unfallrente die deutlich leistungsschwächeren allgemeinen Unfallbedingungen zugrunde legen und bspw. verbesserte Gliedertaxen oder Mitwirkungsregelungen keine Anwendung finden.Interrisk verzichtet auch hier vollständig auf eine Kürzung bei Mitwirkung bestehender Krankheiten am Unfallereignis,was gerade in deinem Fall ein deutliches Leistungsplus darstellen würde.

 

Edit:Eine Option,die (wenn auch mit eher geringen Erfolgsaussichten) geprüft werden könnte,wäre die Existenzschutzversicherung der AXA.Ist auch ein produkt analog der "Multi-Rente",bietet aber die Option eines BU-Einschlusses innerhalb der ersten 5 Jahre nach Versicherungsbeginn bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses,bspw. Heirat oder Geburt eines Kindes.

Erfolgsaussichten sind eher dünn,aber einen Versuch wert.

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ebdem
· bearbeitet von ebdem

Für mich sind auch einige von Philipp_ genannten Produkte in der näheren Auswahl. Insbesondere das Krankentagegeld der Hanse-Merkur interessiert mich. Dabei ist mir diese Regelung nicht ganz klar:

"Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die der versicherten Person bekannten Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde. Diese

Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht (vgl. § 5 (3) AVB/TS" Quelle

 

Das bedeutet, dass man in den ersten 24 Monaten für bekannte Erkrankungen der letzten 12 Monate keine Leistungen bekommt, oder?

Nach 24 Monaten wären alle Erkrankungen versichert?

 

 

Wenn ich das so richtige sehe, müsste ich ziemlich kaputt sein, um eine Erwerbsminderungsrente von der Generali zu bekommen. Szenarien dafür sind vielleicht ein Schlaganfall oder die Folgen eines Unfalls. Psychische Probleme wären auch möglich, aber die müssten schon sehr schwerwiegend sein. Die Kriterien bis etwas geleistet wird, sind also sehr hoch.

Außerdem ist die Frage, ob im Leistungsfalle durch die Generali Untersuchungen angeordnet werden (ist laut Vertragsbedingungen möglich). Dann könnte hier im Leistungsfall möglicherweise Gutachten gegen Gutachten stehen. Auch hat der Vertrag eine Arztanordnungsklausel. Ich müsste mich also (nichtoperativen) Behandlungen unterziehen, wenn von der Versicherung gewünscht.

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Matthew Pryor
Das bedeutet, dass man in den ersten 24 Monaten für bekannte Erkrankungen der letzten 12 Monate keine Leistungen bekommt, oder?
Nach 24 Monaten wären alle Erkrankungen versichert?

Ja und ja.Ergänzend zu 1 fallen auch Leistungsfälle,die "nur" ihre Ursache in einer bei Vertragsabschluss bekannten Krankheit haben,unter diese Ausschlussklausel.Die Krankheit muss also nicht primär der Auslöser des Versicherungsfalles sein.Das ist ähnlich dem Prinzip der Mitwirkung von bestehenden Krankheiten/Gebrechen in der privaten Unfallversicherung.

 

 

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ebdem
· bearbeitet von ebdem

Die Ergänzung ist aber auch nach 24 Monaten von Tisch?

Doof gefragt: Ich habe bei bekannten Vorerkrankungen die ersten 24 Monate einen sehr begrenzten Leistungsumfang. Nach 24 Monaten habe ich aber den vollen Leistungsumfang?

Okay: Hier geklärt.

 

Das ist ähnlich dem Prinzip der Generali, die auch erst nach 5 Jahren den Versicherungsschutz bietet. Oder?

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Matthew Pryor

Diese Frage kann bestimmt der Vermittler auf der von dir angegebenen Seite klären.Telefonnummer ist doch aufgeführt?!

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ebdem

Ne... die Grafik klärt das schon sehr gut. Ich hätte sie gerne rauskopiert, aber das ging in der Kürze der Zeit nicht.

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Matthew Pryor

Warum fragst du,wenn das "gut erklärt" ist?

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ebdem

Weil es mir - bevor ich diese Grafik gefunden habe - noch unklar war und ich kein Rechtsexperte bin. Danach hat sich das geklärt. Verstehen ist ein Prozess mit vielen Fragen.

Und warum fragst du?

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Matthew Pryor

Weil du das Prinzip,wie eine Leistung ausgelöst wird bzw. wann keine Leistungen fällig werden oder der Vertrag gar aufgelöst wird,für ähnlich empfunden hast.Sollte das nach wie vor der Fall sein,unterliegst du immer noch einem Irrtum.

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Philipp_

Für mich sind auch einige von Philipp_ genannten Produkte in der näheren Auswahl. Insbesondere das Krankentagegeld der Hanse-Merkur interessiert mich. Dabei ist mir diese Regelung nicht ganz klar:

 

Ein vielleicht wichtiger Gedanke: Krankentagegeld bringt nichts, wenn man arbeitslos wird. Bezieht man ALG, kriegt man kein Krankentagegeld, muss aber die Versicherung weiter zahlen. Ist also Arbeitslosigkeit die größere Sorge als lang andauernde Krankheit, ist die Versicherung also nicht sehr sinnvoll.

 

Philipp

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polydeikes

Sry, das stimmt so nicht. Zunächst mal ist KT noch lange nicht KT, die Leistungsvoraussetzungen unterscheiden sich. Der generelle Passus zur Versicherungsfähigkeit aus den Musterbedingungen (MB KT) wurde hingegen schon mehrfach vom BGH gekippt.

 

Es kommt auf den jeweiligen Einzelfall an. Arbeitslosigkeit ist aber nicht automatisch mit "keine KT Leistungen" gleich zu setzen.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor
Bezieht man ALG, kriegt man kein Krankentagegeld, muss aber die Versicherung weiter zahlen.

Hier darf auch mit Blick auf bisher ergangene Rechtssprechung ein wenig differenziert werden,und zwar:

  • ob der VN während der Krankheit von sich aus kündigt oder der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zustimmt oder
  • dem VN aus Gründen gekündigt wird,die nicht auf der Krankheit an sich beruhen

Dann ist eine Versicherungsfähigkeit tendenziell nicht gegeben,ein Anspruch auf Krankentagegeld ist dann eher zu verneinen.

Etwas anders gestaltet sich die Lage,wenn der VN während der Krankheit wegen der Krankheit durch den Arbeitgeber gekündigt wird.Hier herrscht überwiegend die Meinung,dass weiterhin eine Versicherungsfähigkeit nach MB/KT gegeben ist und ein Anspruch auf Krankentagegeldleistungen besteht.Dazu hat sich auch der BGH geäußert.Das hier in allen Facetten auszuführen geht vielleicht ein bisschen weit,daher an dieser Stelle nur der Hinweis,dass allein der Bezug von Arbeitslosengeld noch keinen Wegfall der Krankentagegeldleistungen durch den Versicherer begründet.

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ebdem

Weil du das Prinzip,wie eine Leistung ausgelöst wird bzw. wann keine Leistungen fällig werden oder der Vertrag gar aufgelöst wird,für ähnlich empfunden hast.Sollte das nach wie vor der Fall sein,unterliegst du immer noch einem Irrtum.

 

So ganz verstanden habe ich die Prinzipien auch noch nicht, aber das was ich da verglichen habe, sind zwei paar Schuhe.

 

Hier auch noch mal der Link zu den ausführlichen Bedingungen zum KTG der Hanse-Merkur.

 

Diese Erklärung der Einschränkungen des KTGs der Hanse-Merkur finde ich auch sehr hilfreich (ist aber sowieso schon hier gesagt worden):

  • Wie bei jeder anderen Versicherung ohne Gesundheitsprüfung, gibt es auch bei der Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung eine Einschränkung. Die genaue Definition lautet wie folgt:
  • Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die der versicherten Person bekannten Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer sie in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht (vgl. § 5 (3) AVB/TS).
  • Erkrankungen, die 12 Monate vor Antragstellung ärztlich beraten oder behandelt wurden und dann innerhalb 24 Monate nach dem Beginn des Versicherungsschutzes nochmals zu einer Arbeitsunfähigkeit führten, sind dauerhaft von der Krankentagegeldversicherung ausgeschlossen.

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Matthew Pryor

Einer der wesentlichen Unterschiede besteht darin,dass unabhängig vom Leistungsauslöser (von Unfällen einmal abgesehen) die EU bei einem Leistungsfall innerhalb der Wartezeit erlischt.Das ist bei dem von der Hanse-Merkur angebotenen Krankentagegeld nicht der Fall.

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