Surst März 17, 2015 Ich bin für meine freiberufliche Freundin auf der Suche nach einer PKV. GKV erscheint uns beitragstechnisch eher ungünstig. Wünsche wären: - prozentualer Selbstbehalt pro Behandlung bis ~1k€ - Überdurchschnittliche Leistungen, allerdings eher nicht zwingend der High-End-Tarif, das dürfte zu teuer sein. - Als Kontaktlinsenträgerin wären Leistungen in dem Bereich ein Bonbon Ich würde mir weniger Empfehlungen der Art "Nimm Tarif XYZ" wünschen, sondern mehr Hinweise, welche Gesellschaften brauchbare Regelwerke haben bzw. was typische Stolpersteine in den Bedingungen sind und was eurer Meinung nach empfehlenswert ist einzuschließen und was nicht. Ich hoffe das ist ein realistischer Wunsch Dazu ergänzend stellt sich die Frage nach einem Krankentagegeld. Erscheint uns prinzipiell sinnvoll, auch wenn sie in ihrem Job bei Krankheit keine "betrieblichen" Ausgaben hat, sondern "nur" die normalen Lebenserhaltungskosten. Dazu stellen sich uns noch folgende Fragen: - In PKV einschließen oder separat? Spontan hätte ich das Gefühl, dass separat vorzuziehen ist (flexibler). - Berechnung der Höhe? Als Berufsanfängerin hat sie noch kein Einkommen gehabt, nach dem sich die Höhe richten könnte. Warten wir jetzt ein, zwei Jahre ab und schließen dann ab? Schätzen wir die Höhe der Einnahmen und orientieren wir uns daran? Orientieren wir uns an den bisherigen Ausgaben und richten es darauf ein? Gibt es evtl. für Berufsanfänger ein feste Obergrenze (Bereicherungsverbot)? Ich hoffe, dass wir etwas Klarheit in die Angelegenheit bringen können. Danke schonmal für alle, die sich beteiligen möchten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX März 17, 2015 Ich kannn nur zwingend den Hinweis geben, das beitragstechnische ganz hinten anzustellen, denn das führt oft ganz schnell zu einem Bummerang,leistungsmäßig und langfristig auch beitragsmäßig. In die PKV zu wechseln weil man sparen möchte ist der falsche Anreiz. Sollte man als Berufseinsteiger starten, dann kann es evtl. für ein-zwei Jahre sinnvoll sein, mit einem Einsteigertarif zu starten, dann aber mit einer option auf Höherversicherung in einen vernünftigen Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung. Ansonsten sind grundsätzlich die gewünschten Leistungen mal selbst zu klären, sprich wie möchte ich behandelt werden: - Im KH - Ambulant - Zahntechnisch Zwingend enthalten sollte meiner Meinung nach sein: - Logopädie - Ergotherapie - ambulante Psychotherapie - ein offener Hilfsmittelkatalog Pauschal eine Gesellschaft abzulehnen geht meist in die Hose, denn je hochwertiger der Tarif , desto besser ist auch das Leistungsverhalten (in der Regel) weiterhin sollte man sich anschauen , wie alt zum Beispiel der gewünschte Tarif ist, wie die Kundenstruktur darin ist, wie die Gesellschaft grundsätzlich aufgestellt ist. Ein PKV Entcheidung sollte man möglichst nur einmal treffen müssen , denn dies ist meiner Meinung nach eine der wichtigsten Entscheidungen die im Leben getroffen werden kann, nimm aber nicht selten nur den einen Stellenwert hinter irgend ner Urlaubsplanung oder einem Fernsehkauf ein. Zum Tagegeld -- was meinst du mit separat? Das Tagegeld ist eh immer nur ein Individueller Baustein in der PKV, bei dem die Höhe des Tagegeldes den Beitrag bestimmt. Außerdem musst du bedenken , das auch bei Krankheit der Beitrag für die KV, die Arbeitskraftabsicherung und die Altersvorsorge geleistet werden sollte/muss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor März 17, 2015 In PKV einschließen oder separat? Spontan hätte ich das Gefühl, dass separat vorzuziehen ist (flexibler). Magst du uns kurz erläutern,wie das funktionieren soll?Vollversicherung über die PKV,Krankentagegeld....auch PKV?Aber eine andere? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza März 17, 2015 Ich bin für meine freiberufliche Freundin auf der Suche nach einer PKV. GKV erscheint uns beitragstechnisch eher ungünstig. Wünsche wären: - prozentualer Selbstbehalt pro Behandlung bis ~1k€ - Überdurchschnittliche Leistungen, allerdings eher nicht zwingend der High-End-Tarif, das dürfte zu teuer sein. - Als Kontaktlinsenträgerin wären Leistungen in dem Bereich ein Bonbon Ich würde mir weniger Empfehlungen der Art "Nimm Tarif XYZ" wünschen, sondern mehr Hinweise, welche Gesellschaften brauchbare Regelwerke haben bzw. was typische Stolpersteine in den Bedingungen sind und was eurer Meinung nach empfehlenswert ist einzuschließen und was nicht. Ich hoffe das ist ein realistischer Wunsch Dazu ergänzend stellt sich die Frage nach einem Krankentagegeld. Erscheint uns prinzipiell sinnvoll, auch wenn sie in ihrem Job bei Krankheit keine "betrieblichen" Ausgaben hat, sondern "nur" die normalen Lebenserhaltungskosten. Dazu stellen sich uns noch folgende Fragen: - In PKV einschließen oder separat? Spontan hätte ich das Gefühl, dass separat vorzuziehen ist (flexibler). - Berechnung der Höhe? Als Berufsanfängerin hat sie noch kein Einkommen gehabt, nach dem sich die Höhe richten könnte. Warten wir jetzt ein, zwei Jahre ab und schließen dann ab? Schätzen wir die Höhe der Einnahmen und orientieren wir uns daran? Orientieren wir uns an den bisherigen Ausgaben und richten es darauf ein? Gibt es evtl. für Berufsanfänger ein feste Obergrenze (Bereicherungsverbot)? Ich hoffe, dass wir etwas Klarheit in die Angelegenheit bringen können. Danke schonmal für alle, die sich beteiligen möchten. Hallo, Auf ein Auto übertragen wären Deine Vorgaben (nicht böse gemeint) - Blau muss es sein - Sitzheizung soll es haben - und ein Radio soll drinne sein, CD Player brauch ich nicht.... So wirst Du nicht zu einem vernünftigen, passenden Tarif kommen, der dann auch noch im Idealfall ein Leben lang Bestand haben wird. wie schon von den Vorpostern angesprochen: - die Entscheidung PKV / GKV nach dem Beitrag zu treffen, geht mit ziemlicher Sicherheit in die Hose - spätestens mit dem zweiten Kind, das evtl. privat versichert wird, kippt der ganze Spar-Gedanke hintenüber - Am Beginn einer Beratung sollte daher als allererstes ein Systemvergleich stehen: GKV vs. PKV - was gilt es, bei der Entscheidung zu berücksichtigen - wo liegen die Unterschiede im System, wo die zukünftigen Unsicherheiten der beiden Systeme? - in einem zweiten Schritt (sofern die Entscheidung PRO PKV gefallen ist) geht es darum, erst mal zu schauen, WAS es an Vertragsinhalten auf dem Markt gibt - da gibt es so schlappe 300 + X Punkte, in denen sich die Versicherer voneinander unterscheiden - welche Auswirkungen können die Unterschiede haben, welche Kosten können entstehen (Dabei geht es um deutlich mehr als um Ein-Bett Zimmer oder Zwei-Bett Zimmer oder wieviel gibt es für die Brille...) - danach kannst Du bestimmen, WAS Du von der gebotenen Leistung haben willst und worauf Du verzichten willst/kannst. - dann folgt die individuelle Ausgestaltung der Vertragsinhalte - (Selbstbehalte, Staffeln, evtl. Start-Tarif mit Upgrade- Funktion? etc..etc..) - hier ist dann auch die Höhe des Krankentagegeldes zu besprechen - Höhe? - Karenzzeit? - ganz nebenbei ist noch die Gesundheitshistorie aufzubereiten, damit von dieser Seite kein Ungemach droht (Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht) Diese Schritte führen i.d.R. zu einer etwas eingegrenzten Vorauswahl von in Frage kommenden Tarifen, unter denen dann eine Auswahl zu treffen ist. Dann folgt der Feinabgleich: siehe Posting von @Taurus bzgl. Tarifstruktur etc. Viel Erfolg dabei! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Surst März 17, 2015 Danke schonmal für das Feedback soweit. Ich arbeite mich mal durch: @TaurusX: Das der Beitrag nicht das Hauptkriterium ist (sein sollte), gebongt. Ihn aber zu vernachlässigen ist denke ich nicht möglich. Geld ist endlich. Das Beitrag eine Veränderliche ist, ist uns klar. Die Anmerkung "beitragstechnisch" war eher aus Preis/Leistungssicht gemeint. Das keine Gesellschaft pauschal zu vermeiden ist, gut und schlecht zugleich. Erhöht die Komplexität. Woran sehe ich Alter/Aufbau der Tarifstruktur? Veröffentlichen die Anbieter das selbst? Schon in Anlehnung an Matthew: Ich dachte, dass Krankentagegeld vollständig von einem PKV Volltarif losgekoppelt sei. Wenn es eh ein Standardbaustein ist, bei dem nur Zahlungszeitpunkt und Höhe variiert werden, entfällt die Frage nach der Loskopplung und verbleibt nur die Frage nach der Höhe. Habe ich eure Anmerkungen in diese Richtung richtig verstanden? @Peter: Und um zu vermeiden, bei einem Fiat 500 Bj. 81 zu landen (Sitzheizung nachgerüstet, Rest vorhanden) bin ich hier Die Entscheidung PKV<->GKV ist schon gefallen, aber nicht aufgrund der Beitragshöhe, das scheint missverständlich gewesen zu sein. Wäre Beitrag allein ausschlaggebend, würde ich ein Vergleichsportal anschmeißen und den günstigsten nehmen... Bei Schritt zwei (denke ich) bin ich jetzt. Und an diesem Suche ich Orientierung. Diese 300+x Punkte zu zerlegen in eklatante Unterschiede, Unterschiede und Feinheiten. Wir denken eh nicht, eine "optimale" Entscheidung zu treffen, aber wenigstens eine als gut wie möglich informierte Um zu wissen, was wichtig ist, muss man erstmal wissen, was es gibt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bond007 März 17, 2015 · bearbeitet März 17, 2015 von bond007 Bin selber seit 12J privat versichert und habe 1J nach dem Start als Freiberufler das Krankentagegeld aus der Versicherung nehmen lassen. Wenn genug Rücklagen da sind braucht es kein Krankentagegeld, das drückt die Beitragslast. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli März 17, 2015 Bin selber seit 12J privat versichert und habe 1J nach dem Start als Freiberufler das Krankentagegeld aus der Versicherung nehmen lassen. Wenn genug Rücklagen da sind braucht es kein Krankentagegeld, das drückt die Beitragslast. Vielleicht 'ne doofe Frage: Aber was mahst Du, wenn es eine längerfriste Erkrankung ist? Bist Du echt in der lange ggf. mehrere Jahre abzufedern? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Surst März 17, 2015 Bin selber seit 12J privat versichert und habe 1J nach dem Start als Freiberufler das Krankentagegeld aus der Versicherung nehmen lassen. Wenn genug Rücklagen da sind braucht es kein Krankentagegeld, das drückt die Beitragslast. Vielleicht 'ne doofe Frage: Aber was mahst Du, wenn es eine längerfriste Erkrankung ist? Bist Du echt in der lange ggf. mehrere Jahre abzufedern? Soweit ich weiß, wird KT eh "nur" 72 Wochen gezahlt. Danach (spätestens) sollte ne BU greifen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor März 17, 2015 Soweit ich weiß, wird KT eh "nur" 72 Wochen gezahlt. Womit wir wieder beider Frage wären:Gesetzlich oder privat....Die gesetzliche Krankenkasse als Leistungserbringer zahlt für maximal 78 Wochen Krankengeld.Danach folgt eine Blockfrist,um zu vermeiden,dass eine chronische Erkrankung den dauerhaften Bezug von Krankengeld begründen kann. Private Krankenversicherer zahlen hingegen auch unbegrenzt,solange AU bescheinigt wird.Hängt dann von den konkreten Tarifbedingungen ab. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Surst März 17, 2015 Hm, ok. Ist es inhaltlich korrekt, Krankengeld (zahlt die GKV) und Krankentagegeld (zahlt die PKV) zu unterscheiden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX März 17, 2015 KT wird in der Regel so lange gezahlt, wie man krank ist, es sei denn es wird BU festgestellt. In der GKV gibt es tatsächlicht eine Grenze von 78 Wochen Wochen innerhalb von drei Jahren bei Krankschreibung wegen der gleichen Diagnose . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor März 17, 2015 · bearbeitet März 17, 2015 von Matthew Pryor Ist es inhaltlich korrekt, Krankengeld (zahlt die GKV) und Krankentagegeld (zahlt die PKV) zu unterscheiden? Wenn man Erbsen schälen möchte,ja.In the long run ist beides eine Lohnersatzleistung bei Arbeitsunfähigkeit.Die Diskussion ist aber müßig:Wenn in die PKV gewechselt wird,wird dort auch das KTG abgeschlossen.Üblicherweise als Zusatz bei dem Versicherer,bei dem die Vollversicherung+Pflege abgeschlossen wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza März 17, 2015 Hm, ok. Ist es inhaltlich korrekt, Krankengeld (zahlt die GKV) und Krankentagegeld (zahlt die PKV) zu unterscheiden? Nur kurz dazu: Vom Krankengeld (GKV) werden noch einige Prozente für Alo/RV/Pflege abgezogen KT (PKV) wird brutto für netto ausgezahlt, unterliegt lediglich dem Progressionsvorbehalt. Bzgl. GKV habe ich grade letzte Woche mal ein PDF gebastelt - um zu berechnen, wie hoch Krankengeldanspruch eigentlich ist - Überraschung vorprogrammiert! Krnkengeld wird nach spätesten 78 Wochen beendet- sog. Aussteuerung, d.h. GKV sagt: Sie sind jetzt nicht mehr unser Problem sondern das der gesetzlichen Rentenversicherung (Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit) Bei der privaten KT Versicherung besteht zunächst einmal ein zeitlich unbegrenzter Leistungsanspruch. Notbremse für des KT Unternehmen: Gemäß unseren KT Bedingungen sind Sie jetzt nicht mehr AU (=Arbeitsunfähig), sondern BU und unsere Leistungspflicht endet. Jede PKV definiert die BU da anders - unabhängig von den Definitionen der BU Versicherer. Da gibts ein paar spannende Schnittstellen - und leider keine 100% saubere Lösung! KT_Berechnung.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor März 17, 2015 · bearbeitet März 17, 2015 von Matthew Pryor Ca. 13% von bspw. 1980€ sind 0€?Und die Differenz zwischen 2200 und 1980 ist 1980? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza März 17, 2015 Ca. 13% von bspw. 1980€ sind 0€?Und die Differenz zwischen 2200 und 1980 ist 1980? Moin Matthew, sollte eigentlich funktionieren - Brutto eingeben- Zeile 1, Netto eingeben- Zeile 3, dann sollte es passen - zumindest mit dem Acrobat Reader (mit anderen pdf Tools hab ich jetzt nicht getestet) Kannst mir ja mal die Zahlen zurufen, die Du eingegeben hast...ich checke dann noch mal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor März 17, 2015 Kannst mir ja mal die Zahlen zurufen, die Du eingegeben hast...ich checke dann noch mal. 3.000€ Brutto,1920€ Netto.In Zeile 5 erscheint dann eine schmale 0,dementsprechend ist dann 90% vom Nettoeinkommen auch der Krankengeldauszahlungsbetrag.Als Differenz zum eigentlichen Nettoeinkommen erscheint dann wiederum 1728€,also die 90% vom Netto....Aber auch nur,wenn es direkt im Browser berechnet wird. Habe es jetzt via Acrobat Reader geöffnet,da passt es. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Surst April 16, 2015 Brr, nicht für einen selbst machen ist anstrengend^^ Kurze Zwischeninfo, zur Zeit besteht eine PKV bei der Debeka im Tarif PNE. Eine Umstellung auf Tarif NW würde ich wegen Höherstufung nur mit Gesundheitsprüfung ausschließen, ob (wenn überhaupt Debeka) PNE oder oder N "besser" ist, wird geprüft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor April 16, 2015 PNE ist ein Zusatztarif.Haupttarif ist der...?? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Surst April 16, 2015 Falsche Spalte auf dem Merkzettel, sorry, es sollte PN sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor April 16, 2015 Prinzipiell sollte aus meiner Sicht immer zunächst ein Wechsel (falls überhaupt sinnvoll) innerhalb der Debeka geprüft werden.Die bisher erworbenen Alterungsrückstellungen (die natürlich in Abhängigkeit von bisheriger Versicherungsdauer und gewähltem Tarif mehr oder weniger hoch ausfallen können) bleiben in vollem Umfang erhalten,was bei einem Versichererwechsel unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht der Fall wäre. Der Leistungsumfang des "N" ist weit besser als im PN (vgl. bspw. die Anzahl psychotherapeutischer Behandlungen,Hilfsmittelkatalog,Heilmittel,LASIK...) und stellt demnach schon eine durchaus attraktive Alternative dar.Bei einem Wechsel nach § 204 VVG ist natürlich unter anderem der Gesundheitszustand der Bekannten zu berücksichtigen.Eine erneute Gesundheitsprüfung wäre aufgrund der Mehrleistungen des N-Tarifes wahrscheinlich. In Abhängigkeit davon,wann die Bekannte in die PKV eingetreten ist,wäre auch zu prüfen,ob sich durch einen Wechsel auch mögliche Nachteile ergeben können,bspw. durch den Verlust des Wechselrechtes in den Standardtarif im Rentenalter.Ich würde mal die Debeka anschreiben und um die Unterbreitung eines Wechselangebotes bitten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Surst April 16, 2015 Studentin bis diesen Monat, in der PKV seit Geburt (1988), "selbst" versichert somit erst seit 1 1/2 Jahren, zuvor familienversichert. Diese Jahre allerdings in einem Studententarif, von denen ich mich zu erinnern meine ohne Altersrücklage zu sein. Diesen Punkt schätze ich zur Zeit als nicht relevant ein, oder sind meine Annahmen in dieser Hinsicht falsch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor April 16, 2015 Ist im Prinzip richtig,bei einer 27-jährigen sollte das Thema der Alterungsrückstellung weniger relevant sein als bei einem langjährig Versicherten.Es sollte wohl überlegt werden,ob der Fokus nun eher auf einen möglichst umfangreichen Versicherungsschutz (Tendenz Unisextarif) oder "schmale" Beiträge (dann aus meiner Sicht der alte Bisex-Tarif,da die Mehrleistungen des N-Tarifes auch langfristig bezahlt werden wollen) gelegt werden soll.Wird in die "neue Welt" gewechselt,ist ein Wechsel zurück in den Bisex-Tarif nämlich nicht mehr möglich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Surst April 16, 2015 Worauf stützt die Aussage bzgl. der Kosten? Waren die alten Bisex-Tarife für Frauen nicht teurer? Zumindest nach der Rechnung "ihres" Debeka-Betreuers würde der PN-Tarif sie 432, der N-Tarif 412 im Monat kosten. Klar, zur Zeit 20€ sind nicht die Welt, aber ist zu erwarten dass Unisex sich stärker verteuert? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor April 16, 2015 · bearbeitet April 16, 2015 von Matthew Pryor Trennen wir uns mal gedanklich von der Frage,ob die Kalkulation geschlechtsspezifisch erfolgt oder nicht und betrachten wir das zugrunde liegende Angebot in Form der Tarife und der zugrunde liegenden Leistungen.Wenn ein Versicherer 2 Tarife hat,von denen der eine deutlich leistungsstärker ist als der andere,so muss er doch annehmen,dass er für den leistungsstärkeren Tarif viel mehr Geld in Form von Leistungen erbringen muss,weil die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Versicherungsfalles deutlich erhöht ist,sei es in Form neuer Leistungen im Vergleich zum Alttarif (bspw. in Form von Lebendorganspenden oder Entwöhnungsmaßnahmen) oder der Erweiterung anderer Leistungspunkte (Hilfsmittel,maximale Anzahl psychotherapeutischer Sitzungen pro Versicherungsjahr).Was er auf der Ausgabenseite kalkulieren muss,ist auf der Einnahmeseite entsprechend im Vorfeld einzukalkulieren.Wenn das in Form geringerer Prämien geschehen soll,wirkt das doch ein bisschen absurd...davon abgesehen,dass die in "jungen Jahren" zu erbringende Mehrleistung,die der Alterungsrückstellung zugeführt wird,in Bisex aufgrund der einfachen Rechnung Rechnungszins+90% des Überzinses in Bisex aufgrund des höheren Rechnungszinses immer höher verzinst wird als in Unisex,auch wenn der Unterschied marginal ausfallen mag.Die Rechnung höherer Leistungsumfang=niedrigere Prämie erscheint mir daher langfristig etwas gewagt . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Surst April 17, 2015 Bis auf den Punkt mit dem Rechnungszins kann ich folgen, da bin ich mir grad nicht ganz sicher was du mir sagen willst. Insgesamt entnehme ich deiner Antwort: Beide Punkte sollten zu denken geben, wie die Zahlen zustande kommen, da sie für eine höhere Prämie des N-Tarifes sprechen. Anderer Punkt: Welche Konsequenz hat es für mich als VN, dass die "alte Welt"-Tarife nicht mehr neu abgeschlossen werden können, also eine zunehmend kleinere Gruppe wird? Wird das über das Gesamtkollektiv abgefangen oder wird pro Gruppe kalkuliert? Die PN-VN-Gruppe dürfte dadurch z.B. deutlich schneller stärker altern als die N-Gruppe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag