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AmselB

Thesaurierende ETFs jährlich verkaufen um Freibetrag zu nutzen

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AmselB

Hallo,

 

kann ich Anteile an einem thesaurierenden ETF-Fonds jedes Jahr verkaufen und direkt wieder kaufen, um den Freibetrag auszunutzen? Ich habe da nur in einem sehr alten Thread was dazu gefunden und da war es noch nicht ganz sicher, ob die Gerichte dass vielleicht als Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ansehen.

 

Gruß,

Amsel

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otto03

Hallo,

 

kann ich Anteile an einem thesaurierenden ETF-Fonds jedes Jahr verkaufen und direkt wieder kaufen, um den Freibetrag auszunutzen? Ich habe da nur in einem sehr alten Thread was dazu gefunden und da war es noch nicht ganz sicher, ob die Gerichte dass vielleicht als Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ansehen.

 

Gruß,

Amsel

 

Kannst du aber was machst du, wenn er im Minus steht - oder ist das in den Planungen nicht vorgesehen?

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AmselB

Kannst du aber was machst du, wenn er im Minus steht - oder ist das in den Planungen nicht vorgesehen?

Dann verkaufe ich eben nicht. Ich habe jetzt doch noch aktuelle Threads dazu gefunden, hab wohl nur erst mit den falschen Stichworten gesucht. Trotzdem vielen Dank für deine Antwort.

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tyr

Solange der Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist würde ich nur ausschüttende (steuereinfache) ETF-Anteile kaufen. Selbst wenn die Kurse fallen helfen Ausschüttungen beim Ausnutzen des SPB.

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TheRunner

Das mache ich auch so weil die thesaurierenden ETFs für mich die bessere Wahl waren was Ordergebühren bei der Bank usw. angeht.

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Anleger Klein

Wo hängen denn Ordergebühren und ausschüttend/thesaurierend zusammen?

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mscj

Kannst du aber was machst du, wenn er im Minus steht - oder ist das in den Planungen nicht vorgesehen?

Dann verkaufe ich eben nicht. Ich habe jetzt doch noch aktuelle Threads dazu gefunden, hab wohl nur erst mit den falschen Stichworten gesucht. Trotzdem vielen Dank für deine Antwort.

Und wenn ich doch verkaufe, kann ich mir dann nicht mit einem Verlustvortrag den Sparerpauschbetrag im nächsten Jahr erhöhen?

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CHX

 

Dann verkaufe ich eben nicht. Ich habe jetzt doch noch aktuelle Threads dazu gefunden, hab wohl nur erst mit den falschen Stichworten gesucht. Trotzdem vielen Dank für deine Antwort.

Und wenn ich doch verkaufe, kann ich mir dann nicht mit einem Verlustvortrag den Sparerpauschbetrag im nächsten Jahr erhöhen?

 

Im Prinzip ja - Anwendungen von Freistellungsaufträgen für den Sparerpauschbetrag sind allerdings etwaigen Verlustverrechnungen mittels Verlustverrechnungstöpfen nachrangig.

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mscj

Kannst du das bitte genauer erklären?

Danke

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Ramstein

Erst Verlustverrechnungstöpfe, dann Freibetrag.

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sparfux

... oder anderes ausgedrückt: Wenn Du Verluste beim FA parkst, geht Dein Freibetrag so lange flöten, bis die Verluste aufgebraucht sind.

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