AmselB März 15, 2015 Hallo, kann ich Anteile an einem thesaurierenden ETF-Fonds jedes Jahr verkaufen und direkt wieder kaufen, um den Freibetrag auszunutzen? Ich habe da nur in einem sehr alten Thread was dazu gefunden und da war es noch nicht ganz sicher, ob die Gerichte dass vielleicht als Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ansehen. Gruß, Amsel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 März 15, 2015 Hallo, kann ich Anteile an einem thesaurierenden ETF-Fonds jedes Jahr verkaufen und direkt wieder kaufen, um den Freibetrag auszunutzen? Ich habe da nur in einem sehr alten Thread was dazu gefunden und da war es noch nicht ganz sicher, ob die Gerichte dass vielleicht als Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ansehen. Gruß, Amsel Kannst du aber was machst du, wenn er im Minus steht - oder ist das in den Planungen nicht vorgesehen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
AmselB März 15, 2015 Kannst du aber was machst du, wenn er im Minus steht - oder ist das in den Planungen nicht vorgesehen? Dann verkaufe ich eben nicht. Ich habe jetzt doch noch aktuelle Threads dazu gefunden, hab wohl nur erst mit den falschen Stichworten gesucht. Trotzdem vielen Dank für deine Antwort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tyr März 15, 2015 Solange der Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist würde ich nur ausschüttende (steuereinfache) ETF-Anteile kaufen. Selbst wenn die Kurse fallen helfen Ausschüttungen beim Ausnutzen des SPB. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TheRunner März 16, 2015 Das mache ich auch so weil die thesaurierenden ETFs für mich die bessere Wahl waren was Ordergebühren bei der Bank usw. angeht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein März 16, 2015 Wo hängen denn Ordergebühren und ausschüttend/thesaurierend zusammen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mscj März 16, 2015 Kannst du aber was machst du, wenn er im Minus steht - oder ist das in den Planungen nicht vorgesehen? Dann verkaufe ich eben nicht. Ich habe jetzt doch noch aktuelle Threads dazu gefunden, hab wohl nur erst mit den falschen Stichworten gesucht. Trotzdem vielen Dank für deine Antwort. Und wenn ich doch verkaufe, kann ich mir dann nicht mit einem Verlustvortrag den Sparerpauschbetrag im nächsten Jahr erhöhen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CHX März 16, 2015 Dann verkaufe ich eben nicht. Ich habe jetzt doch noch aktuelle Threads dazu gefunden, hab wohl nur erst mit den falschen Stichworten gesucht. Trotzdem vielen Dank für deine Antwort. Und wenn ich doch verkaufe, kann ich mir dann nicht mit einem Verlustvortrag den Sparerpauschbetrag im nächsten Jahr erhöhen? Im Prinzip ja - Anwendungen von Freistellungsaufträgen für den Sparerpauschbetrag sind allerdings etwaigen Verlustverrechnungen mittels Verlustverrechnungstöpfen nachrangig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mscj März 16, 2015 Kannst du das bitte genauer erklären? Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein März 16, 2015 Erst Verlustverrechnungstöpfe, dann Freibetrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sparfux März 16, 2015 ... oder anderes ausgedrückt: Wenn Du Verluste beim FA parkst, geht Dein Freibetrag so lange flöten, bis die Verluste aufgebraucht sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag