Horst Schlämmer März 15, 2015 Hallo, ich habe 2 Posten Osram Aktien. Der eine stammt aus Siemens Aktien, im Depot vor Einführung der Abgeltungssteuer und der andere aus Siemens Aktien nach Einführung der Abgeltungssteuer gekauft. Kann man diePositionen zusammenlegen oder macht es beim Verkauf einen steuerlichen Unterschied? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner März 15, 2015 Hallo, meiner Ansicht nach zählt die Abspaltung als Neuerwerb (zu Null Euro). Daher spielt es keine Rolle, wann die Siemens-Aktien angeschafft wurden, es zählt der Tag der Einbuchung der Osram-Aktien (und das war bekanntlich nach 2008). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 15, 2015 Hallo, meiner Ansicht nach zählt die Abspaltung als Neuerwerb (zu Null Euro). Daher spielt es keine Rolle, wann die Siemens-Aktien angeschafft wurden, es zählt der Tag der Einbuchung der Osram-Aktien (und das war bekanntlich nach 2008). Stefan Entspricht nicht dem Spaltungsbericht. Entweder gilt Fusstapfen-Theorie (Antrag beim Finanzamt) oder anteilige Veräußerung der Siemens AG mit Neuanschaffung. Ich kenne auch keine Bank die die neuen OSRAM-Aktien mit Null eingebucht hat. Zusammenlegung wäre aber egal, solange man die Verwendungsreihenfolge im Kopf hat. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner März 15, 2015 Hallo Taxadvisor, ich dachte, dass solche (Fremd)Aktien quasi als Dividende und Neuanschaffung gelten. Aber du hast wohl recht, von einer Besteuerung der Dividenden habe ich auch noch nie gehört. Also sind es mit Null eingebuchte Wertpapiere, Steuerpflicht erst später via Kursgewinn (war bei Google doch auch so - und ich fand das immer richtig:-). Und natürlich auch richtig, dass zusammenlegen in keinem Fall schadet, die Anschaffungsdaten werden ja mit übertragen (darauf war ich gar nicht mehr eingegangen, weil es - bei mir - keine Rolle mehr spielte). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 15, 2015 Also sind es mit Null eingebuchte Wertpapiere, Steuerpflicht erst später via Kursgewinn (war bei Google doch auch so - und ich fand das immer richtig:-). Das GERADE NICHT. Entweder gelten die Osram-Aktien mit anteiligen Anschaffungskosten (der Siemens AG) als zum Zeitpunkt der Siemens AG-Aktien als angeschafft (haben nach meiner Kenntnis die meisten Banken so gehandhabt), oder die Siemens Aktien gelten im Zeitpunkt der Abspaltung quasi als veräußert und vom Veräußerungerlös werden die Osram-Aktien angeschafft. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Horst Schlämmer März 16, 2015 Das zweite waere für die alten Aktien aber zum Nachteil des Steuerzahlers. Jedenfalls beim derzeitigen Kurs. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag