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farbfarbrik

Riester Gehalt des Vorjahres

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farbfarbrik

Hallo zusammen,

 

ich hab heute meine Abrechnung meines Riestervertrages für das Jahr 2014 bekommen. Aufgrund noch geringer Einkünfte zahle ich 4% meines Lohns ein um die staatliche Zulage zu erhalten. In der Abrechnung 2014 habe ich die staatliche Zulage für das Jahr 2013 gutgeschrieben bekommen - dort aber nur ca. 152€ (unrunder Betrag fällt gleich auf).

 

Das hat mich stutzig gemacht weil ich sicher war, die vollen 4% einzuzahlen und habe dann mal in meinen Unterlagen geschaut:

 

Ich hatte im Jahr 2012 (Bezugsgröße für Zulage in 2013) steuerpflichtige Einkünfte in Höhe von X. Außerdem gab es in diesem Jahr ein Mitarbeiteraktienprogramm (Summe ca. 260€), wo ich auf die Hälfte des Betrags (also 130€) Sozialversicherungsbeiträge bezahlt habe, jedoch keine Steuern. In der Lohnsteuerbescheinigung für 2012 steht jetzt der Betrag X als Einkommen. Auch meine Steuererklärung 2012 habe ich mit dem Betrag X durchgeführt. In dem Schreiben, was an die Sozialversicherungsbehörden übermittelt wird, steht der um 130€ erhöhte Betrag X+130, was auch logisch ist, da ich darauf ja auch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt habe.

 

Ich habe 4% von Betrag X eingezahlt. So wie es aussieht hat die ZfA den Betrag X+130 genommen und dadurch habe ich die Voraussetzungen für die volle staatliche Zulage nicht erhalten. Mich würde generell interessieren, ob das alles so in Ordnung ist oder ob die ZfA sich da versehen hat. Im Endeffekt bringen mich die 2€ nicht um und meine Förderquote verändert sich auch nicht, aber ich stehe gerade voll auf dem Schlauch, warum die SV-pfllichtigen Bestandteile zählen wenn ich doch die Förderung nur auf die steuerpflichtigen Bestandteile erhalte (durch Steuervergünstigungen).

 

Vielen Dank!

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kindle

Hallo zusammen,

 

ich hab heute meine Abrechnung meines Riestervertrages für das Jahr 2014 bekommen. Aufgrund noch geringer Einkünfte zahle ich 4% meines Lohns ein um die staatliche Zulage zu erhalten. In der Abrechnung 2014 habe ich die staatliche Zulage für das Jahr 2013 gutgeschrieben bekommen - dort aber nur ca. 152€ (unrunder Betrag fällt gleich auf).

 

Das hat mich stutzig gemacht weil ich sicher war, die vollen 4% einzuzahlen und habe dann mal in meinen Unterlagen geschaut:

 

Ich hatte im Jahr 2012 (Bezugsgröße für Zulage in 2013) steuerpflichtige Einkünfte in Höhe von X. Außerdem gab es in diesem Jahr ein Mitarbeiteraktienprogramm (Summe ca. 260€), wo ich auf die Hälfte des Betrags (also 130€) Sozialversicherungsbeiträge bezahlt habe, jedoch keine Steuern. In der Lohnsteuerbescheinigung für 2012 steht jetzt der Betrag X als Einkommen. Auch meine Steuererklärung 2012 habe ich mit dem Betrag X durchgeführt. In dem Schreiben, was an die Sozialversicherungsbehörden übermittelt wird, steht der um 130€ erhöhte Betrag X+130, was auch logisch ist, da ich darauf ja auch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt habe.

 

Ich habe 4% von Betrag X eingezahlt. So wie es aussieht hat die ZfA den Betrag X+130 genommen und dadurch habe ich die Voraussetzungen für die volle staatliche Zulage nicht erhalten. Mich würde generell interessieren, ob das alles so in Ordnung ist oder ob die ZfA sich da versehen hat. Im Endeffekt bringen mich die 2€ nicht um und meine Förderquote verändert sich auch nicht, aber ich stehe gerade voll auf dem Schlauch, warum die SV-pfllichtigen Bestandteile zählen wenn ich doch die Förderung nur auf die steuerpflichtigen Bestandteile erhalte (durch Steuervergünstigungen).

 

Vielen Dank!

Für die Berechnung der jährlichen Zahlungen ist das Rentenversicherungspflichtige Einkommen relevant und da die Rentenversicherung zu den Sozialversicherungen zählt, zieht die ZfA in der Regel auch das SV-Brutto zur Berechnung ran. Bei mir sind beide Werte identisch, trotzdem nehme ich immer den SV-Wert auf meiner Jahresbescheinigung. Damit bin ich bislang immer korrekt gewesen.

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farbfarbrik

Danke für die schnelle Antwort. Bei mir waren die Werte bisher auch immer identisch, nur für Jahr 2012 nicht. Dann ist ja alles klar :)

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