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gandhii

Frage zur Steuer Honorarkraft

Empfohlene Beiträge

gandhii

Guten Tag,

 

ich habe zu folgendem Sachverhalt eine Frage:

Wenn jemand als Student "hauptberuflich" eine Tätigkeit nachgeht und pro Monat ca. 900 € netto verdient (Steuerklasse 1, Arbeitgeber bezahlt Krankenkasse und Sozialversicherung) und dann parallel als Honorarkraft nebenberuflich

mit ca. 850 Euro pro Monat tätig werden möchte (für eine gewisse Zeit, ca. 4-5 Monate), wie sieht die korrekte steuerliche Angabe aus?

Ist es aussreichend, wenn die Person diese Tätigkeit als "Steuerklasse 6" laufen lässt? Wie sieht es mit dem Thema Krankenkasse / Sozialversicherung aus, muss hierbei weitere Beiträge gezahlt werden?

Gibt es eine Möglichkeit z.B. beim Finanzamt diese Fragen zu klären?

 

Vielen Dank, wenn mir jemand einen Tipp geben kann. ;)

 

Liebe Grüße,

 

gandhii

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Baddschkappelui

Guten Tag,

 

ich habe zu folgendem Sachverhalt eine Frage:

Wenn jemand als Student "hauptberuflich" eine Tätigkeit nachgeht und pro Monat ca. 900 € netto verdient (Steuerklasse 1, Arbeitgeber bezahlt Krankenkasse und Sozialversicherung) und dann parallel als Honorarkraft nebenberuflich

mit ca. 850 Euro pro Monat tätig werden möchte (für eine gewisse Zeit, ca. 4-5 Monate), wie sieht die korrekte steuerliche Angabe aus?

Ist es aussreichend, wenn die Person diese Tätigkeit als "Steuerklasse 6" laufen lässt? Wie sieht es mit dem Thema Krankenkasse / Sozialversicherung aus, muss hierbei weitere Beiträge gezahlt werden?

Gibt es eine Möglichkeit z.B. beim Finanzamt diese Fragen zu klären?

 

Vielen Dank, wenn mir jemand einen Tipp geben kann. ;)

 

Liebe Grüße,

 

gandhii

 

Ähm als Honorarkraft bist du selbständig tätig. Das läuft dann nicht über Steuerklasse.

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kleinerfisch

Genau: Honorarkraft ist selbständig.

 

Entsprechend keine Versicherungspflicht bei Rente oder Arbeitsosenversicherung.

Kranken- und Pflegeversicherung mit der Krankenkasse klären.

 

Ansonsten kannst Du auch beim Finanzamt anrufen. Die sind bei uns jedenfalls durchaus nett, wenn man ihnen nicht blöd kommt.

Wie mit dem Wald und dem Schall...

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gandhii

Danke für die Tipps. Dann gebe ich das mal so weiter an meine Freundin - dachte ich mir auch schon, dass das Finanzamt hierbei weiterhelfen kann.

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Scherge

Mehrere Dinge fallen mir auf und lassen mich an mein Jobben neben dem Studium denken:

1.) Das Studium muss "Hauptbeschäftigung" bleiben, falls der Student irgendwoher Unterhalt bezieht.

 

2.) Honorartätigkeiten erfüllen oft genug die Kriterien der Scheinselbständigkeit - auf jeden Fall prüfen, bevor die Tätigkeit aufgenommen wird. Ob der Student mehrere mögliche Arbeitgeber hat, oder nur einen, der die Sozialversicherung sparen will, ist eine der entscheidenden Fragen.

 

3.) Der steuerliche Part ist noch der einfachere: monatlich 40% des erarbeiteten Geldes auf ein Tagesgeldkonto, das Honorar unter "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" in der Steuererklärung eintragen, nicht vergessen, dass man für eine selbständige Tätigkeit keine Werbungskosten, wohl aber andere Ausgaben geltend machen kann (die Fahrtstrecke sogar Hin- und Rück und nicht nur einfach!), mit dem Steuerbescheid dann die Nachzahlung tätigen, und im Normalfall noch etwas übrig behalten.

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useno

3.) Der steuerliche Part ist noch der einfachere: monatlich 40% des erarbeiteten Geldes auf ein Tagesgeldkonto, das Honorar unter "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" in der Steuererklärung eintragen, nicht vergessen, dass man für eine selbständige Tätigkeit keine Werbungskosten, wohl aber andere Ausgaben geltend machen kann (die Fahrtstrecke sogar Hin- und Rück und nicht nur einfach!), mit dem Steuerbescheid dann die Nachzahlung tätigen, und im Normalfall noch etwas übrig behalten.

 

Und auf den Vorrauszahlungsbescheid reagieren, wenn die selbstständige Tätigkeit wirklich nur einmalig war, sonst muss man Vorrauszahlungen leisten obwohl keine Einnahmen mehr vorhanden sind.

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gandhii

Wow, vielen Dank nochmals für die vielen Tipps, ich bin mal gespannt was dabei so herauskommt ;)

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