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chrizzy

Hallo Leute,

 

es ist nicht der 1000. Thread, "ist ETF xy steuerschön".

 

Ich bespare seit Ende letzten Jahres : DE000A1C22M3 / HSBC S&P 500 UCITS ETF A

Dieser war in der Vergangenheit bisher immer steuerschön. Es haben zwar Teilthesaurierungen stattgefunden, diese waren aber immer durch die Ausschüttung abgedeckt. Da ich schon mehrfach gelesen habe, dass sich dies aber ändern kann stellen sich für mich derzeit folgende Fragen, da ich mit meiner Steuererklärung nahezu fertig bin..

Die Fragen beziehen sich hier konkret auf den o.g. ETF, davon sind aber viele auch "allgemeingültig", würde da gerne mein Wissen erweitern. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

1. Im Bundesanzeiger befindet sich ein Dokument aus 2014, bei dem auch die Endausschüttung des Geschäftsjahres 2013 eingetragen ist:

Zahltag: 07.02.2014

Ex-Tag: 15.01.2014

Dort kommt es zu einer Teilthesaurierung, aber wie gesagt steuerlichlich unproblematisch.

Die erste Frage wäre: Muss ich jetzt nach dem Geschäftsjahr gehen(2013) oder nach dem tatsächlichen Jahr der Ausschüttung bzw Teilthesaurierung (2014) D.h. wenn ich meine Steuererklärung für letztes Jahr mache, muss ich dieses Dokument mit dem Zahltag 07.02.2014 bereits mit einbeziehen oder ist das noch für das Jahr 2013 ? Wenn ich es richtig verstanden habe, ist letzteres der Fall was mich zu Frage 2 bringt: (Diese hat sich erledigt wenn es anders ist)

2. Um konkret meine Steuer für 2014 machen zu können, müsste ich jetzt also noch abwarten bis eine aktuellere Version der Besteuerungsgrundlagen im Bundesanzeiger erscheint? Das wäre ärgerlich, weil meine Erkärung ist bereits fertig und ich will nicht bis Mitte April abwarten. Könnte ich in diesem Fall etwas "nachreichen", sollte sich wider erwarten etwas an der Besteuerung geändert haben ?

Danke

 

 

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kleinerfisch

Eine Ausschüttung wird nach dem Zuflussprinzip besteuert, d.h. in dem Jahr, in dem sie tatsächlich zugeflossen ist.

Bei einer Endthesaurierung (ohne Ausschüttung!) wäre dagegen das Geschäftsjahresende maßgeblich.

In Deinem Fall ist also 2014 das relevante Steuerjahr.

 

Entsprechend müsste die Ausschüttung auch in der Steuerbescheinigung 2014 (falls vorhanden) enthalten sein.

 

Unabhängig davon geht Nachreichen immer, wenn

- entweder der Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht (regelmäßig bei Selbständigen der Fall)

- oder nach Erhalt des Bescheides von Dir innerhalb von 30 Tagen Einspruch erhoben wird (das kann man auch zu eigenen Ungunsten)..

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Taxadvisor

- oder nach Erhalt des Bescheides von Dir innerhalb von 30 Tagen Einspruch erhoben wird (das kann man auch zu eigenen Ungunsten)..

 

Der Einspruch wäre vom Finanzamt als unzulässig zu verwerfen, weil der Steuerpflichtige nicht belastet ist...Die Beantragung einer Änderung zu Ungunsten (um die es hier wohl gehen wird), ist bis zur Festsetzungsverjährung jederzeit möglich. Besser ist es in solchen Fällen, auf das mögliche Fehlen in der StErkl hinzuweisen und dann später eine Änderung gem. § 153 AO zu beantragen. Andernfalls bewegt man sich theoretisch in der Grauzone zur Steuerhinterziehung.

 

Gruß

Taxadvisor

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chrizzy

Danke für die Antworten ! Das mit dem FA habe ich verstanden, mit dem ETF tappe ich noch etwas im Dunkeln...

Die Endthesaurierung für das Geschäftsjahr 2013 hat ja in 2014 stattgefunden, was ist jetzt also maßgebend? Muss ich nun in jedem Fall das Dokument der Besteuerungsgrundlagen im Bundesanzeiger abwarten?

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kleinerfisch

Es handelt sich im beschriebenen Fall um eine Teil- und nicht um eine Endthesaurierung. Von letzterem spricht man, wenn keine Ausschüttung stattfand.

Entsprechend ist die Teilthesaurierung mit der Ausschüttung 2014 versteuert worden und muss in die Steuererklärung 2014.

 

Was der Fonds Ende 2014 gemcht hat, weiss ich nicht. Aber Du müsstest ja feststellen können, ob eine Ausschüttung stattgefunden hat.

Wenn ja, gehe davon aus, dass derselbe Fall wie im Vorjahr vorliegt, also Ausschüttung in die 2015er Erklärung.

Wenn nicht, solltest Du tatsächlich auf die Meldung im Bundesanzeiger warten oder eben ggfs. später nachreichen.

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chrizzy

Okay vielen Dank ! Es hatte eine Ausschüttung stattgefunden, von daher gehe ich jetzt erstmal davon aus, dass es unproblematisch ist/wird :)

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