blechesel März 11, 2015 Hallo zusammen! Bin Frischanmelder und habe auch schon gesucht, scheitere aber teils an der Tatsache, dass ich das Ganze hier zum ersten Mal mache und mir evtl. "Grundausbildung" fehlt Folgende Frage: Ich habe letztes Jahr ein Depot bei InteractiveBrokers eingerichtet und soll nun für die 2014er (deutsche) Steuererklärung mit der entsprechenden "Steuerbescheinigung" beikommen. Stichwort Aufstellung inländische/ausländische Kapitalerträge, Abgeltungssteuer usw. usf. Jetzt: Wie bekomme ich die? Die Hausbank schickt sowas ja immer brav und ungefragt per Post, aber das IB-Depot ist ja "selfmade". Hat von Euch jemand bei IB ein Konto und versorgt das Finanzamt seit geraumer Weile mit entsprechenden Reports? In den Activity Statements kann man sich ja alles Mögliche zusammenstellen, da wäre natürlich interessant, welche Teile man denen auf den Report packen sollte und welche irrelevant sind. (Das Portfolio ist ein "Normale-Menschen-Portfolio" mit einer Handvoll ETFs (DE, US, teils Paris und London) und nochmal einer Handvoll Einzeltitel (DE, US).) Wäre toll, wenn jemand hier Input hätte! Danke und Grüße, - der Blechesel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity März 11, 2015 Etwas Lesehafer für den Blechesel (vieilleicht hilft es weiter) Willkommen im Forum! Um so einen Thread zu finden, reicht eine Grundausbildung sowieso nicht, da muss schon noch eine Zusatzausbildung her (am besten in R.'s harter Schule - wer die besteht, den bringt auch sonst nichts um) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
blechesel März 12, 2015 Hi vanity, Danke für den Lesehafer - ist gelesen und verdaut Soweit ich das also sehe, gibts kein "fixfertiges" Formular, was IB ausspuckt und was man dann dem FA direkt weiterleiten kann. Teils haben die User Erfolg mit normalen Activity Statements, die sie beim freundlichen FA-Fuzzie einreichen. Bei der Diskussion mit den Covered Calls bin ich dann ausgestiegen Nächste Frage wäre demzufolge: Welche auswählbaren Sektionen müsste man auf so ein "normales" Activity Statement packen, um einerseits den Sachbearbeiter nicht zu überfordern und andererseits alles Wesentliche zu liefern? Es hat folgendes zur Auswahl, ich habe meine Vermutungen mal mit einem "+" versehen. Meint Ihr, dem Finanzamt reicht das so? + Kontoinformationen Net Asset Value Netto Vermögenswert (NAV) in Zeitserien Mark-to-Market Performance Summary Positions and Mark-to-Market Profit and Loss + Realized & Unrealized Performance Summary Cash Bericht Statement of Funds (Cash Bewegungen) Veränderung im Positionswert Long Open Positionen Forex Balances Trade Summary by Asset Class Trade Summary by Symbol + Trades Ausübung, Zuordnung und Ablauftermine von Optionen Forex P/L Details MTM P/L auf der Vorherigen Periode Positionen (wir jetzt haben einen Deutschmeister) Kapitalmassnahmen + Einzahlungen & Auszahlungen + Dividenden + Withholding Tax + Zinsen + Verzinsung + Dividenden (doppelt vorhanden) Veränderung von Dividendenanfall Offener Dividendenanfall + Einzahlungen & Auszahlungen (auch doppelt vorhanden) + Broker Interest Gezahlt + Broker Interest Erhalten + Kontrakt Information Codes Hinweise/Rechtliches Gruß! - Blechesel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dubhe März 14, 2015 · bearbeitet März 19, 2015 von Dubhe Zu diesem Thema habe ich auch eine Frage bzw. ein erhebliches Problem mit meinem Finanzamt. Dieses behauptet nämlich, das Activity Statement, das ich vollständig beigelegt habe, reiche nicht aus, um die deklarierten Kapitalerträge zu entnehmen. Die Folge ist, dass in meinem Steuerbescheid: - die angegebenen Gewinne aus Kapitalerträgen ZUSÄTZLICH nochmals auf die Gesamthöhe der Kapitalerträge aufgeschlagen wurde (in denen ja schon Gewinne minus Verluste deklariert sind) - auf deutsche Dividenden bereits einbehaltene Quellensteuer doppelt einbehalten wird, da sie nicht erstattet wurde, aber die Dividenden, die in den Erträgen eingerechnet wurden, ja erneut (sogar doppelt, s.o.) angesetzt wurden+ - ich den Satz in den Erläuterungen habe: "Ausländische Verluste aus Kapitalerträgen können ohne Nachweis nicht berücksichtigt werden". Nun behauptet Interactive Brokers, dass das Activity Statement ausreicht und die Finanzämter auch keine weitere Dokumentation verlangen können. Weitere Dokumente können die nicht zur Verfügung stellen. Wer hat denn nun recht, Interactive Brokers oder das Finanzamt? So macht jedenfalls ein Depot bei denen keinen Sinn.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein März 14, 2015 Definiere recht haben. Kannst du einfach alle deine Belege im Schuhkarton zum Finanzamt schicken und erwarten, dass dieses daraus die Steuern korrekt berechnet? Sie würden dir was husten. Du musst die Information korrekt und übersichtlich aufbereiten und die Belege als Anlage zum Beweis der Richtigkeit beilegen (oder zumindest vorrätig haben). Du musst also aus dem Activity Statement die Daten finanzamtskompatibel aufbereiten. Dazu gibt es viele Beiträge hier im Forum, das muss nicht noch einmal aufgewärmt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dubhe März 14, 2015 · bearbeitet März 14, 2015 von Dubhe Definiere recht haben. Kannst du einfach alle deine Belege im Schuhkarton zum Finanzamt schicken und erwarten, dass dieses daraus die Steuern korrekt berechnet? Sie würden dir was husten. Du musst die Information korrekt und übersichtlich aufbereiten und die Belege als Anlage zum Beweis der Richtigkeit beilegen (oder zumindest vorrätig haben). Du musst also aus dem Activity Statement die Daten finanzamtskompatibel aufbereiten. Dazu gibt es viele Beiträge hier im Forum, das muss nicht noch einmal aufgewärmt werden. Sorry, das verstehe ich nicht ganz. Es gibt zu den Trades keine weiteren Belege - diese sind online vorgenommen worden, so dass es nur das Activity Statement gibt. Dieses habe ich, wie gesagt, vollständig beigefügt. Weitere Belege kann es dementsprechend nicht geben, außer der Broker stellt sie zur Verfügung, was nicht der Fall ist. Insofern ist die Frage schon: kann das FA über ein Activity Stetement hinausgehende Belege verlangen oder ist dies bei ausländischen Brokern nicht zulässig - wie in anderen Beiträgen geschrieben wurde? Und ich habe die Angaben natürlich insofern aufgearbeitet, als ich sie in die entsprechenden Zeilen der sonstigen Kapitalerträgen eingetragen habe. Wie soll ich es sonst aufbereiten? Und sorry, wenn ich nicht nach allen alten Beiträgen hierzu gesucht habe sondern nur den oben verlinkten angeschaut habe - ich bin derzeit auch noch im Umzug... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 14, 2015 Sorry, das verstehe ich nicht ganz. Es gibt zu den Trades keine weiteren Belege - diese sind online vorgenommen worden, so dass es nur das Activity Statement gibt. Dieses habe ich, wie gesagt, vollständig beigefügt. Weitere Belege kann es dementsprechend nicht geben, außer der Broker stellt sie zur Verfügung, was nicht der Fall ist. Insofern ist die Frage schon: kann das FA über ein Activity Stetement hinausgehende Belege verlangen oder ist dies bei ausländischen Brokern nicht zulässig - wie in anderen Beiträgen geschrieben wurde? Was das Finanzamt gemacht hat, geht nicht. Allerdings können sie natürlich weitere Belege anfordern. Du musst unbedingt Einspruch einlegen (innerhalb vier Wochen ab Bescheiddatum (als Faustformel, genaue Frist ist etwas länger) und das ganze erläutern (z.B. das die auf dt. Aktien einbehalten Steuer keine QuSt ist sondern AbgSt). Dabei undbedingt mit aufnehmen als Schlussatz "vor einer negativen Entscheidung beantrage ich erneut rechtliches Gehör". Und dann hoffen, dass es klappt. Wenn es nicht klappt, hilft nur der Weg zum Steuerberater (,der sich mit Kapitalanlagen auskennt). Du kannst natürlich auch eine Mail an mich senden. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
blechesel März 16, 2015 · bearbeitet März 16, 2015 von blechesel Morgen zusammen! Da aus Dubhes Erfahrungen hervorgeht, dass ein ungefiltertes Einreichen des kompletten Activity Statements böse Vibes beim FA auslöst , nochmal zurück zur Orientierungsfrage: Welche Sektionen sollte das Statement enthalten, sodass man es mal beim FA probieren könnte? (Ich bin Ramsteins Hinweis, es hätte viele Beiträge dazu im Forum, nachgegangen, aber eine Suche nach Activity Statement führt nur zum aktuellen Thread und zu dem, den vanity oben gepostet hat... Ramstein, wenn Du weitergehende Infos hast, wo man das Wissen nochmal "aufwärmen" könnte, immer her damit! ) Aus obiger Liste habe ich (Achtung, wirklich ohne Erfahrung!) zur Auflistung fürs FA entnommen: + Kontoinformationen + Realized & Unrealized Performance Summary + Trades + Einzahlungen & Auszahlungen + Dividenden + Withholding Tax + Zinsen + Verzinsung + Dividenden (doppelt vorhanden) + Einzahlungen & Auszahlungen (auch doppelt vorhanden) + Broker Interest Gezahlt + Broker Interest Erhalten + Kontrakt Information Die -nicht- verwendeten Sektionen wären demnach: Net Asset Value Netto Vermögenswert (NAV) in Zeitserien Mark-to-Market Performance Summary Positions and Mark-to-Market Profit and Loss Cash Bericht Statement of Funds (Cash Bewegungen) Veränderung im Positionswert Long Open Positionen Forex Balances Trade Summary by Asset Class Trade Summary by Symbol Ausübung, Zuordnung und Ablauftermine von Optionen Forex P/L Details MTM P/L auf der Vorherigen Periode Positionen (wir jetzt haben einen Deutschmeister) Kapitalmassnahmen Veränderung von Dividendenanfall Offener Dividendenanfall Codes Hinweise/Rechtliches Kommt das so hin? Was denkt Ihr? Ich bitte um Nachsicht, dass ich so detailliert frage, aber ich stell mir halt vor, dass der "Ersteindruck" bei so nem selbstgebauten Portfolio sehr wichtig ist. Wenn alles beim 1. Mal passt, gehts wahrscheinlich in Zukunft auch reibungslos, wenns nicht passt, wird wahrscheinlich jedes Jahr rückgefragt (auch wenn's dann irgendwann jedes Mal passt...). Merci! - Blechesel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dubhe März 19, 2015 · bearbeitet März 19, 2015 von Dubhe Kleiner Zwischenstand: ich habe bei Interactive Brokers nachgefragt, die haben nochmals bestätigt, dass sie keine über das Activity Statement hinausgehende Dokumentation zur Verfügung stellen und dass und warum das ausreichend ist. Ich bin gespannt... @ Taxadvisor: eine kleine Frage: du hast geschrieben, dass auf die Dividenden keine Quellensteuer sondern Abgeltungsteuer einbehalten wurde. Lynx bzw. Interactive Brokers werben aber ja damit, dass eben keine AgSt wie bei deutschen Banken / Brokern abgeführt wird. Zudem sind von den Dividenden genau 25% einbehalten worden, also offenbar ohne Soli. Deshalb ging ich davon aus, dass es sich um einbehaltene Quellensteuer handelte. Oder mache ich da einen Denkfehler? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor März 19, 2015 @ Taxadvisor: eine kleine Frage: du hast geschrieben, dass auf die Dividenden keine Quellensteuer sondern Abgeltungsteuer einbehalten wurde. Lynx bzw. Interactive Brokers werben aber ja damit, dass eben keine AgSt wie bei deutschen Banken / Brokern abgeführt wird. Zudem sind von den Dividenden genau 25% einbehalten worden, also offenbar ohne Soli. Deshalb ging ich davon aus, dass es sich um einbehaltene Quellensteuer handelte. Oder mache ich da einen Denkfehler? Wer soll denn die Quellensteuer einbehalten haben? Für deutsche Dividenden gibt es eine gesonderte Kapitalertragsteuerpflciht im Gesetz, teilweise sehen DBA zwar die Erstattung eines Teils der Steuer vor, abgezogen wird aber immer. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch März 20, 2015 · bearbeitet März 20, 2015 von kleinerfisch Bei der Frage Quellensteuer/Abgeltungsteuer muss man den Standpunkt beachten. Wenn in ein deutsches Depot Dividenden fließen, behält Deuschland Abgeltungssteuer ein. Kommen die Dividenden von einer ausländischen AG, behält evtl. auch der Heimatstaat der AG Steuern ein, das sind dann aus Sicht eines in Deutschland Steuerpflichtigen ausländische Quellensteuern. Ist der Besitzer des Depots Steuerausländer, dann ist aber auch die Abgeltungsteuer bei ihm eine ausländische Quellensteuer. Gleiches gilt, wenn in ein ausländisches Depot eines in Deutschland Steuerpflichtigen eine deutsche Dividende fließt. Aus Sicht des ausländischen Brokers, handelt es sich um eine ausländische Quellensteuer, die auch nicht den hiesigen Regeln zur Abgeltungsteuer unterliegt (z.B. kein Steuerausgleich beim Broker bei Verlusten). Von daher hat Interactive aus seiner ausländischen Perspektive recht. Wir in Deutschland nennen ja auch alle ausländischen Quellensteuern einfach eben so, ohne uns darum zu kümmern, wie die Steuer nun in Italien, USA, Mexiko heißt. Für den deutschen Steuerinländer handelt es sich aber um Abgeltungsteuer, da der Betrag in der deutschen Steuererklärung wie eine in Deutschland gezahlte Abgeltungsteuer behandelt werden kann (und soll). Da diese Zahlungspflicht offenbar auch im EStG unter dem Namen Abgeltungsteuer geregelt ist, hat taxadvisor auch recht, halt aus der deutschen Perspektive (die ja letzlich auch Deine ist). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon März 20, 2015 Wie verhält es sich dann mit dem Soli - muß der dt. Anleger der ein Depot im Ausland hat und Quellensteuer für eine dt. Dividende gezahlt hat diesen über die Steuererklärung nachzahlen? Ich nehme mal an ja, oder ... ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch März 22, 2015 · bearbeitet März 22, 2015 von kleinerfisch Da man die Auslandsdepoterträge und -steuern in die Anlage KAP eintragen muss, wo sie ggfs. mit anderweitig erzielten Erträgen und darauf gezahlten Steuern verrechnet werden, läuft es wohl darauf hinaus. Am Ende belegt das Finanzamt ja die Summe der Erträge mit dem Steuersatz, sowohl für die KapESt als auch für SolZ und KiSt und zieht die bereits gezahlten Steuern dann ab. Da sie für das Auslandsdepot in den Fällen KiSt und SolZ ja Null sind, zahlt man also diese Steuern auf den gesamten Ertrag. Warum sollte es auch anders sein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ufr April 14, 2015 Nachdem mich die Comdirect gerade mit intransparenten und überhöhten Gebühren für eine kleine Auslandsorder etwas genervt hat, bin ich gerade auch wieder am Überlegen zu IB/Lynx zu wechseln. Was ich an der ganzen Steuerthematik noch nicht verstanden habe: Reicht es dann eigentlich in der Steuererklärung nur die (noch nicht versteuerten) Erträge bei IB anzugeben oder muss ich dann zwingend meine kompletten Kapitalerträge erklären (also auch die bei deutschen Banken bereits ordnungsgemäß mit Abgeltungssteuer belegten Erträge)? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edan Mai 25, 2015 Hi, ich mache gerade die Steuererklärung für 2014 und die Daten von IB sind auch mithilfe einer Excel-Übersicht aufbereitet, was mein FA bislang immer akzeptiert hat. Allerdings weiß ich nicht, wie ich Verluste aus Aktienveräußerungen 2014 allgemein beim FA angeben kann bzw. ob ich diese überhaupt in der Steuererklärung angebe. Ich finde in der Steuerklärung immer nur Punkte zur Verrechnung, nichts zur Beantgragung der Verlustbescheinigung. Läuft das über eine separate schriftliche Anfrage? Ich habe vor ein paar Jahren schon einmal eine Verlustbescheinigung vom FA bekommen, weiß aber nicht mehr wie/ob diese in der Steuererkärung zu beantragen ist. Danke & VG Edan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Mai 29, 2015 Ich finde in der Steuerklärung immer nur Punkte zur Verrechnung, nichts zur Beantgragung der Verlustbescheinigung. Läuft das über eine separate schriftliche Anfrage? Das läuft automatisch, wenn die Verluste höher als die Gewinne in einem Jahr sind. Beim ersten Mal wo das bei mir eingetreten ist, hat das Finanzamt herumgezickt und gemeint dass Verluste nur mit Verlustbescheinigung gehen. Das gibt sich aber, wenn man ihnen einen formalen Brief mit freundlichem Widerspruch schickt. Wichtig ist, dass man das Ergebnis der Steuererklärung darauf prüft ob alle Verluste korrekt verrechnet wurden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
edan Mai 31, 2015 Das läuft automatisch, wenn die Verluste höher als die Gewinne in einem Jahr sind. Danke. Das heißt in der Steuererklärung selbst trage ich nichts ein? In meinem Steuerprogramm kann ich keinen negativen Betrag in "Gewinne aus Aktienveräußerungen" eintragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
etherial Mai 31, 2015 Danke. Das heißt in der Steuererklärung selbst trage ich nichts ein? In meinem Steuerprogramm kann ich keinen negativen Betrag in "Gewinne aus Aktienveräußerungen" eintragen. Ich glaube es gibt zwei Posten - in 15 trägst du einen negativen Gewinn - in 17/18 trägst du den Anteil für Aktien/Rest als Betrag (positiv) ein Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
nxtlvl Februar 19, 2018 Hallo erstmal ...bin ganz neu hier und bei IB.... Ich möchte mittelfristig mein Depot (us und deutsche Aktien) zu IB übertragen. nun lese ich das IB für ein Quellensteuernachweis auf deutsche Aktien 30$ verlangt. Ist dies für das FA nötig, oder reicht eine eigenen aufstellung? Bin verwirrt....alles neu :-D Danke im Voraus für Aufklärung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Februar 19, 2018 Ein "Quellensteuernachweis" bringt nix. Wenn es nicht um die Erstattung aufgrund Günstigerprüfung/Verlustverrechnung geht, sollte der Nachweis der Besteuerung eigentlich ausreichen, das bringt aber erfahrungsgemäß immer Probleme mit sich. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Roti April 27, 2018 · bearbeitet April 27, 2018 von Roti Am 16.03.2015 um 10:44 schrieb blechesel: Welche Sektionen sollte das Statement enthalten, sodass man es mal beim FA probieren könnte? ( Hallo zusammen, keine Werbung für andere Internetseiten, Blogs, etc. - hier mal eine Hilfe was der Report von IB enthalten soll und wo man in der KAP eintragen sollte ... http://www.invest-basics.de/einkommenssteuererklärung-mit-interactive-brokers-captrader-lynxbroker-oder-banxbroker.html Auch ganz netter Hinweis zum Schluss steht dort: Bei mehreren Gewinnen in Folgejahren müssen Sie auch damit rechnen, dass das Finanzamt künftig Steuern im voraus verlangt! Sollten dies Ihrerseits keine regelmäßigen Einnahmen sein, können sie dies entsprechend mit dem Finanzamt kommunizieren. Quelle: http://www.invest-basics.de/einkommenssteuererklärung-mit-interactive-brokers-captrader-lynxbroker-oder-banxbroker.html Viel Erfolg. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag