TrikTrak März 11, 2015 Hallo, folgender Sachverhalt ist gegeben: Ich bekam von meinem amerikanischen Arbeitgeber nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit verfallbare Aktien zugeteilt (und dann jedes weitere Jahr wieder). Diese Aktien wurden auf mein Depot (wohl in Amerika) überschrieben, jedoch darf ich über diese verfallbare Aktien erst ab 2 Jahren nach Zuteilung verfügen. Sobald ich über diese Aktien verfügen darf, werden diese mit 49,90 % versteuert, was meiner Meinung nach sehr viel ist. D.h. wenn ich dieses Jahr 8 Aktien zugeteilt bekomme, darf ich in zwei Jahren über 4 dieser Aktien verfügen, der Rest fällt an die Steuer (so viel ich weiß in den USA). Es soll nun auch eine Möglichkeit geben mich als nicht-Amerikaner zu outen - um dann in den USA keine Steuern zahlen zu müssen. Heißt das, das ich die 8 Aktien komplett bekomme und nur dann den Kursgewinn versteuern muss, wenn ich innerhalb 1 Jahres verkaufe (Spekulationssteuer). Oder muss ich, weil es ja Mitarbeiteraktien sind Lohnsteuer, KV, RV, PV, usw. auf den Zugang zahlen (was ja immernoch weit weniger als 49,90 % wären)? Ich würde mich über eine rechtlich fundierte Auskunft freuen. V.a. würde ich gerne wissen, wie ich einem Besteuerungssatz von 49,90 % entgehen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein März 11, 2015 · bearbeitet März 11, 2015 von Anleger Klein Es soll nun auch eine Möglichkeit geben mich als nicht-Amerikaner zu outen - um dann in den USA keine Steuern zahlen zu müssen. Heißt das, das ich die 8 Aktien komplett bekomme und nur dann den Kursgewinn versteuern muss, wenn ich innerhalb 1 Jahres verkaufe (Spekulationssteuer). Oder muss ich, weil es ja Mitarbeiteraktien sind Lohnsteuer, KV, RV, PV, usw. auf den Zugang zahlen (was ja immernoch weit weniger als 49,90 % wären)? Wo bist du steuerpflichtig? USA oder Deutschland? Die Spekulationssteuer gibt es seit 2009 nicht mehr, damit auch keine Einjahresregelung. Hier ist der aktuelle Stand in Deutschland. KV, RV etc. fällt bei der Abgeltungssteuer nicht an, dafür Soli und evtl. Kirchensteuer. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TrikTrak März 11, 2015 Es soll nun auch eine Möglichkeit geben mich als nicht-Amerikaner zu outen - um dann in den USA keine Steuern zahlen zu müssen. Heißt das, das ich die 8 Aktien komplett bekomme und nur dann den Kursgewinn versteuern muss, wenn ich innerhalb 1 Jahres verkaufe (Spekulationssteuer). Oder muss ich, weil es ja Mitarbeiteraktien sind Lohnsteuer, KV, RV, PV, usw. auf den Zugang zahlen (was ja immernoch weit weniger als 49,90 % wären)? Wo bist du steuerpflichtig? USA oder Deutschland? Die Spekulationssteuer gibt es seit 2009 nicht mehr, damit auch keine Einjahresregelung. Hier ist der aktuelle Stand in Deutschland. KV, RV etc. fällt bei der Abgeltungssteuer nicht an, dafür Soli und evtl. Kirchensteuer. Also ich bin in Deutschland angestellt. Die Aktien werden allerdings auf ein amerikanisches Aktien Depot bezahlt und sind sozusagen zusätzlich zum Lohn, den ich in Deutschland erhalte. Es gibt auch die Möglichkeit die Aktien auf ein eigenes Depot zu übermitteln. Was heisst das dann für die Steuerpflichtigkeit? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag