Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Salor

Fortführung bAV

Empfohlene Beiträge

Salor

Hallo,

 

ich habe keine allgemeine Frage zur Altersvorsroge, sondern zu einer konkreten Situation.

Ich hatte 2008 über meinen Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge beim englischen Versicherer Friends Provident abgeschlossen, das Produkt heißt Friends Planbusiness. Vertragsdauer wurde auf 40 Jahre geplant, bis zu meinem voraussichtlichen Renteneintritt mit 67.

 

Der Vertrag wurde 5 Jahren und 2 Monaten bespart, und es wurden durch Entgeltumwandlung und Zuschüsse des Arbeitsgebers insgesamt gute 13000 EUR einbezahlt. Danach habe ich den Arbeitgeber gewechselt, der Vertragswert belief sich laut Friends Provident zu diesem Zeitpunkt auf 4677 EUR. Der Unterschied zu den Zahlungen ergibt sich neben dem Abzug der sonstigen Gebühren (Beitragsgarantiegebühr, Vertragsgebühr, Jahresgebühr, Vertragsverwaltungsgebühr, Todesfalleistungsgebühr, Fondsgebühren) hauptsächlich durch die Abschlussgebühr. In den ersten 60 Monaten wurden dazu 70% der Beiträge in Form einer reduzierten Zuteilung einbehalten.

 

Durch meinen Arbeitsplatzwechsel hat mein alter Arbeitgeber den bAV-Vertrag gekündigt und auf mich überschrieben.

 

Mein neuer Arbeitgeber bietet natürlich ebenfalls eine bAV an und würde mir dazu mittlerweile auch Zuschüsse zahlen in Höhe von 300 EUR pro Jahr plus 10% meiner eigenen Beitragssumme. Auf den Vorschlag als Versicherungsnehmer in den Vertrag bei Friends Provident einzusteigen hat die Personalabteilung abgewunken, ich soll doch stattdessen einen Vertrag beim eigenen Haus-Versicherer abschließen.

 

Für mich stellt sich nun die Frage: Wie weiter machen?

 

A) Ich kann den bAV-Vertrag privat weiterführen. Das habe ich für mich aber ausgeschlossen, da ich dazu die Beiträge erst komplett versteuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen müsste. Dann kann ich das Geld aber genausogut auch in jede andere Anlageform ohne die ganzen Gebühren stecken. Oder übersehe ich hier etwas?

 

B) Ich kann beim Versicherer meines neuen Arbeitgebers eine bAV abschließen und den alten Vertrag dorthin übertragen. Aber ich gehe davon aus, dass Friends dann nur die 4677 EUR übertragen würde?! Die Abschlussgebühren des neuen bAV-Vertrags würden mir dann angeblich erspart bleiben. Das Angebot des neuen Vertrags hat aber schlechtere Garantiezinsen und Sterbetafeln als mein alter bAV-Vertrag, diesen Wechsel finde ich daher nicht besonders attraktiv.

 

C) Ich mache gar nichts. Soweit ich verstehe muss der Versicherer zu Rentengebinn mir mindestens die Beiträge auszahlen, die ich eingezahlt habe. 13000 EUR zu zahlen und in 35 Jahren knapp 13000 EUR zurückzuerhalten ist kein gutes Geschäft, aber fühlt sich besser an als jetzt 4677 EUR zu erhalten. In den Vertragbedigungen heißt es:

"Nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen ist eine Beitragsgarantie zum Ende der Zieldauer (Ziel Rentenbeginn) in diesem Vertrag eingeschlossen.

[...]

Aufgrund der grundsätzlich bestehenden Beitragsgarantie nehmen wir die Verrentung zum Ziel-Rentenbeginnalter nach Maßgabe eines Beitrags vor, der mindestens der Summe aller bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten regelmäßigen Beiträge und Einmalbeiträge (unverzinst) entspricht. Hierfür wird für jeden Beitrag eine Gebühr in Rechnung gestellt, so dass der zuteilbare Beitrag niedriger ist - siehe Ziffer 7.1 'Beitragsgarantiegebühr'.

Die Mindestvertragdauer, die wir benötigen, um die Beitragsgarantie gewähren zu können, beträgt 12 Jahre. Deshalb können die regelmäßigen Beiträge spätestens 12 Jahre vor dem Ziel-Rentenbeginnalter erhöht werden. Die Mindestrestlaufzeit von 12 Jahren gilt ebenfalls für Einmalbeiträge.

[...]

Die Beitragsgarantiegebühr wird fällig für die grundsätzlich eingeschlossene Beitragsgarantie. Diese Gebühr wird von jedem regelmäßigen Beitrag vorab abgezogen. Die Gebühr beträgt 5% von jedem gezahlten regelmäßigen Beitrag bzw Einmalbeitrag. Die Beitragsgarantiegebühr deckt die Kosten für die Absicherung eines Beitrags mindestens in Höhe der Summe aller bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten regelmäßigen Beiträge und Einmalbeiträge unverzinst und abzüglich eventuell gezahlter Entnahmen zum Ziel-Rentenbeginnalter."

 

 

Gibt es noch weitere Optionen? Oder schätze ich einiges davon falsch ein? Vielleicht hat jemand schon Erfahrungen mit ähnlichen Situationen gemacht.

 

Ansonsten zu mir:

34, ledig, keine Kinder

Arbeitnehmer, Jahresbrutto 50-55.000 EUR, entsprechend gesetzlich versichert

Aktuell gibt es keine weitere Altersvorsorge, das Geld fließt in Aktien, Anleihen, Sparbuch. Aber um eine allgemeine Betrachtung der Altersvorsorge geht es mir hier wie erwähnt nicht, sondern was man am besten mit solch einem Vertrag tut.

 

Vielen Dank fürs Lesen schonmal!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
derLord

so wars bei mir beim Arbeitgeberwechsel auch.

Von Allianz index select zur Metallrente(IG-Metall) auch über die Allianz abgeschlossen ...

 

Ich habe mich dafür entschieden ihn Ruhen zu lassen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
andjessi

 

Der Vertrag wurde 5 Jahren und 2 Monaten bespart, und es wurden durch Entgeltumwandlung und Zuschüsse des Arbeitsgebers insgesamt gute 13000 EUR einbezahlt. Danach habe ich den Arbeitgeber gewechselt, der Vertragswert belief sich laut Friends Provident zu diesem Zeitpunkt auf 4677 EUR.

 

Man könnte auch mal durch eine RA prüfen lassen, ob der alte Arbeitgeber hier nicht schadensersatzpflichtig ist, wenn er für die Entgeltumwandlung einen Vertrag anbietet, bei dem nach wenigen Jahren Beitragsdauer mehr als due Hälfte des Geldes in Abschlussprovisionen geflossen sind.

 

Google: Haftung Arbeitgeber Zillmerung

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tyr

Ich würde in der momentanen Niedrigzinsphase mit 1,25% Höchstrechnungszins sehr gut durchrechnen, ob sich der Abschluss neuer rein klassischer Rentenversicherungsprodukte noch lohnt. Wenn wegen niedriger Überschüsse trotz Arbeitgeberzuschuss in 33 Jahren nach Abzügen, nach Kosten und nach Inflation nur eine schwarze Null übrig bleibt lohnt sich die Übung nicht.

 

Gibt es die neue bAV auch mit einem Teil Investition in günstige und weltweit gestreute Aktienfonds?

 

Und, um den selben Fehler der zu hohen Kosten für die Zukunft beim nächsten Arbeitgeber zu vermeiden würde ich ein Angebot mit einem Versicherungsverlauf anfordern, wo eine Art garantierter Übertragswert (Rückkaufswert) ausgewiesen ist. Wenn der Vertrag nicht nach wenigen Jahren Einzahlung garantiert im Plus ist würde ich mir den Abschluss gut überlegen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Salor

Man könnte auch mal durch eine RA prüfen lassen, ob der alte Arbeitgeber hier nicht schadensersatzpflichtig ist, wenn er für die Entgeltumwandlung einen Vertrag anbietet, bei dem nach wenigen Jahren Beitragsdauer mehr als due Hälfte des Geldes in Abschlussprovisionen geflossen sind.

 

Google: Haftung Arbeitgeber Zillmerung

Daran habe ich noch gar nicht gedacht. Im konkreten Fall hat der Arbeitgeber mir allerdings nicht den Versicherer vorgegeben, sondern nur einen selbständigen Vermittler / Makler. Mit diesem habe ich dann die Direktversicherung bei Friends Provident ausgewählt und diese wurde vom Arbeitgeber abgeschlossen. Der Vermittler hatte auch noch einen Strauß weiterer Produkte im Angebot, ob alle gezillmerte Abschlussgebühren beinhaltet hätten kann ich nicht sagen.

Ich weiß nicht inwieweit dies relevant ist und ob sich daraus Ansprüche gegen den Arbeitgeber oder den Vermittler ableiten lassen, aber dies kann vermutlich nur ein Rechtsanwalt mit entsprechender Spezialisierung beantworten.

Hat dies schonmal jemand ausgefochten?

 

Ich würde in der momentanen Niedrigzinsphase mit 1,25% Höchstrechnungszins sehr gut durchrechnen, ob sich der Abschluss neuer rein klassischer Rentenversicherungsprodukte noch lohnt. Wenn wegen niedriger Überschüsse trotz Arbeitgeberzuschuss in 33 Jahren nach Abzügen, nach Kosten und nach Inflation nur eine schwarze Null übrig bleibt lohnt sich die Übung nicht.

Der neue Arbeitgeber bietet Direktversicherungen von HDI-Gerling an. Da er aber nur einen Zuschuss iHv 300 EUR im Jahr + 10% meiner Beiträge gewährt, habe ich mich darum bisher nicht weiter gekümmert. Je nachdem wieviel ich einzahle spart der Arbeitgeber ja fast soviel Sozialversicherungsbeiträge ein, wie er mir Zuschüsse gewährt. Darüber hinaus behält sich der Arbeitgeber vor, die Zuschüsse jährlich verändern zu können. Das ist in der Vergangenheit zwar noch nie passiert, aber natürlich keine Garantie, dass dies nie passieren wird.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...