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chrizzy

Nachträglich Arbeitnehmersparzulage einreichen

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chrizzy

Wie der Titel bereits vermuten lässt: Kann ich nachträglich meine Arbeitnehmersparzulage geltend machen, obwohl ich für die letzten Jahre diese nicht in der Steuererklärung mit angegeben habe ? Hab es vergessen, jetzt liegen die Zettel vom Bausparvertrag vor mir von 2011 bis 2013. Ich habe in jedem Jahr brav meiner Steuer gemacht...nur ohne eben die Sparzulage :(

 

Kann jemand helfen?

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AnnaLog

Wenn die Bescheide rechtskräftig sind wird da nix mehr gehen.

 

Sicherheitshalber würde ich aber nochmal die Bearbeiterin anrufen.

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freesteiler

Wenn die Bescheide rechtskräftig sind wird da nix mehr gehen.

 

Sicherheitshalber würde ich aber nochmal die Bearbeiterin anrufen.

 

Wer hat dir denn das erzählt? Mein Steuerprogramm sagt jedenfalls:

 

Die Arbeitnehmersparzulage wird mit der Einkommensteuererklärung beantragt. Sie erhalten von Ihrem Anlageinstitut eine Bescheinigung - die so genannte Anlage VL - die Sie Ihrer Einkommensteuererklärung beilegen müssen. Die Antragsfrist für die Arbeitnehmersparzulage endet mit Ablauf des vierten auf den Veranlagungszeitraum folgenden Kalenderjahres. Im Klartext heißt das, dass Sie die Arbeitnehmersparzulage für 2014 bis zum 31.12.2018 beantragen können.

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chrizzy

Wenn die Bescheide rechtskräftig sind wird da nix mehr gehen.

 

Sicherheitshalber würde ich aber nochmal die Bearbeiterin anrufen.

 

Wer hat dir denn das erzählt? Mein Steuerprogramm sagt jedenfalls:

 

Die Arbeitnehmersparzulage wird mit der Einkommensteuererklärung beantragt. Sie erhalten von Ihrem Anlageinstitut eine Bescheinigung - die so genannte Anlage VL - die Sie Ihrer Einkommensteuererklärung beilegen müssen. Die Antragsfrist für die Arbeitnehmersparzulage endet mit Ablauf des vierten auf den Veranlagungszeitraum folgenden Kalenderjahres. Im Klartext heißt das, dass Sie die Arbeitnehmersparzulage für 2014 bis zum 31.12.2018 beantragen können.

 

Ja das ist mir klar - aber die Steuererklärung wurde ja bereits abgegeben... von daher könnte sich dadurch der Sachverhalt ändern. Ich werde nach dem WoE mal beim FA anrufen.

 

 

 

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Taxadvisor

Ja das ist mir klar - aber die Steuererklärung wurde ja bereits abgegeben... von daher könnte sich dadurch der Sachverhalt ändern. Ich werde nach dem WoE mal beim FA anrufen.

 

Die Festsetzung der AN-Sparzulage ist ein eigenständiger Verwaltungsakt, sie kann daher - im Rahmen der sonstigen Verfahrensvorschriften - auch unabhängig beantragt werden (§ 14 5. VermBG).

 

Gruß

Taxadvisor

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chrizzy

Ja das ist mir klar - aber die Steuererklärung wurde ja bereits abgegeben... von daher könnte sich dadurch der Sachverhalt ändern. Ich werde nach dem WoE mal beim FA anrufen.

 

Die Festsetzung der AN-Sparzulage ist ein eigenständiger Verwaltungsakt, sie kann daher - im Rahmen der sonstigen Verfahrensvorschriften - auch unabhängig beantragt werden (§ 14 5. VermBG).

 

Gruß

Taxadvisor

 

Vielen vielen Dank ! Da bin ich aber froh, ist sicher nicht viel - macht aber über die Jahre schon was aus :)

 

 

 

 

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DerFremde

Trotzdem würde ich ersteinmal schauen ob sich der Aufwand lohnt, den die Arbeitnehmersparzulage ist ja Einkommensabhängig.

 

Solltest Du als Single über 17.900€ steuerpflichtiges Einkommen haben, kannst Du Dir den Aufwand sparen!

 

Gruß

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