AnnaLog März 5, 2015 Hi Leute, ich habe bei der ehemaligen Quelle-BSK einen BSV mit Bonuszins der später bei Verzicht auf das Darlehen ggf. ausgezahlt wird. Bei der aktuellen Steuerbescheinigung der BSK ist mir aufgefallen, dass die BSK den Bonuszins zusammen mit dem Grundzins bereits jährlich ausweist und mir dadurch ein erheblicher Teil des Freistellungsauftrages 'verloren' geht. Meine Frage, kommt es später, warum auch immer, nicht zur Auszahlung des Bonuszinses, ist der Sparer-Freibetrag dann verschenkt? Vielen Dank im voraus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag