sysrq März 12, 2006 Hallo, ich habe mich etwas über die Börse informiert, um genau verstehen zu können, wie sie überhaupt funktionert: wie entstehen Aktien, was ist ihr Sinn, wieso fallen diese, wieso steigen sie, wie berechnet sich der Kurs einer AKtie usw. Dabei kann ich aber zwei Punkte nicht ganz zusammen bringen und das bringt mich auch etwas durcheinander: 1) Ein Unternehmen, wenn es ich dazu entschliesst eine AG zu werden, hat ein gewisses Grundkapital, auch gezeichnetes Kapital genannt. Es muss mindestens 50.000 Euro betragen und wird in Aktien aufgteilt (mindestens 1 Euro pro Akie). Eine Aktie hat einen Nennwert und einen Buchwert. Der Nennwert ergibt sich aus der Höhe des Grundkapitals und der Aufstückelung. Die Aktien werden ausgegeben und beschaffen der AG somit ein Eigenkapital. Bei dem Verkauf einer Aktie bleibt das Grundkapital gleich,da sich nur der Gesellschaftler ändert 2) AKtien werden an einer Wertpapierbörse gehandelt. Dort kommen Besitzer der Akie, die diese verkaufen wollen, und Interessenten, die diese kaufen wollen, zusammen. Ein Makler sammelt alle Kauf- und Verkaufs-Orders. Er bestimmt dann einen geeigneten Kurs der Aktie, mit dem die meisten Orders zu stande kommen. Ich kann diesen beiden Aspekte nicht ganz verstehen. Das Grundkapital ist immer gleich . Wenn eine Aktie aber fällt, wird ihr Nennwert kleiner. Dann müsste doch auch das Grundkapital kleiner werden. Das kann aber nicht sein. Wo ist mein Denkfehler. Genauer: was passiert genau, wenn ein Aktie fällt bzw. wenn sie steigt; wieso ist das Grundkapital davon unberührt. Nach meinem momentanen Wissensstand müsste sich dieses eigentlich, auch wie der Kurs, dynamisch anpassen. Das kann abern nicht sein... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bluesky März 12, 2006 http://de.wikipedia.org/wiki/Grundkapital da stehts Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
sysrq März 12, 2006 · bearbeitet März 12, 2006 von sysrq Danke schon mal für den Link, aber geholfen hat mir der nicht. Auf der Seite steht eigentlich auch nur was ich unter Punkt 1 geschrieben habe Bei dem Verkauf einer Aktie bleibt das Grundkapital gleich,da sich nur der Gesellschaftler ändert Meine Frage ist damit noch nicht geklärt, wieso das Grundkapital gleich bleibt, obwohl der Kurs einer Aktie, also deren Nennwert ändert. Denn es ist Nennwert = Grundkapital / Anzahlaktien. Ändert sich der Nennwert, muss sich auch das Grundkapital ändern, da die Anzahl der Aktien sich ja nicht verändert. Wo ist der Fehler? Was ist nicht richtig an meinen Überlegungen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Toni März 12, 2006 · bearbeitet März 12, 2006 von Toni Gelöscht, war Unsinn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DerSteeefan März 12, 2006 · bearbeitet März 12, 2006 von DerSteeefan nenene.... moment mal jetzt.... der aktienkurs hat rein gar nichts, aber auch überhaupt gar nichts mit dem eigenkapital zu tun. ebenso wenig mit dem nennwert der aktie. kurs = eigenkapital /aktien ist schwachfug. da würde sich ja jeden tag bei daimler chrysler die bilanz ändern.... der kurs entsteht durch angebot und nachfrage. durch nichts anderes... der kurs der aktie drückt den wert des unternehmens auf dem markt aus. dieser unternehmenswert hängt z.b. von der momentanen ertragskraft, der zukünftigen entwicklung etc... ab. d.h. wenn ich anteile an einem unternehmen kaufen will, wie viel bin ich bereit, dafür zu zahlen. mal nicht börsentechnisch gedacht ( aus übersichtlichkeitsgründen als QUOTE) eine GmbH mit 25.000 EUR stammkapital, einem gewinnvortrag von 100.000 und einem aktuellen gewinn von 50.000 hat somit ein bilanzielles eigenkapital in Höhe von EUR 175.000. dieses eigenkapital kann im pinzip nur duch ausschüttungen und gewinne/verluste verändert werden. wenn dieses unternehmen zur zeit 50.000 gewinn macht, im folgejahr viell. 75.000 und die aktuelle einschätzung der zukünftigen gewinnsituation superklasse ist, dann ist das unternehmen gut aufgestellt und bringt gewinne. wenn ich als gesellschafter (=besitzer der GmbH) dieses unternehmen nun verkaufen möchte, dann würde ich doch einen angemessenen preis dafür verlangen, da mir ja schließlich die zukünftigen gewinne, die mir durch den verkauf entgehen, irgendwie "entschädigt" werden müssen. warum sollte ich die firma zum eigenkapital von 175.000 verkaufen, wenn sie jedes jahr ca. 75.000 gewinn oder mehr macht? klar, für einen angemessenen preis. der könnte z.b. auch bei 1.000.000 liegen. oder gar noch mehr. ist ja nur ein beispiel. und genauso läuft es an der börse. der kurs spiegelt den aktuellen marktwert des unternehmens wider. das hat mit dem eigenkapital null, nischt und rein gar nichts zu tun! gruß stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Toni März 12, 2006 · bearbeitet März 12, 2006 von Toni Sorry, ich meine mit Eigenkapital den sog. "Shareholder Value". Mein Fehler. Damit ist der Marktwert des Eigenkapitals gemeint. Das meinen Investoren im allgemeinen, wenn sie von Eigenkapital sprechen. Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Shareholder_Value Marktwert des Eigenkapitals = Shareholder Value = Kurs der Aktie * Anzahl der Aktien Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Skeptiker März 12, 2006 Der Nennwert ist das was auf der Aktie draufsteht. Der ist aber wurscht. Entscheidend ist, was man dir dafür bezahlt, der Kurswert. Und das ist der Wert, der dann auch in der Zeitung steht und sich verändert - Angebot und Nachfrage halt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sperber März 13, 2006 Das Grundkapital hat außerdem für den Aktionär überhaupt keine weitere Bedeutung mehr, wenn überhaupt, dann beschäftigt er sich nur mit der Frage, wieviel Eigenkapital hinter jeder Aktie steht (was den Buchwert der Aktie repräsentiert aber nicht unbedingt den Kurs diktiert). Bei der Bilanzierung wird der Erlöse durch den Verkauf von Aktien in "gezeichnetes Kapital" (kumulativer Nennwert der ausgegebenen Aktien) und Kapitalrücklage (kumulativer Mehrpreis über Nennwert der Aktien beim Erlös) unterschieden. Das hat rein rechtliche Gründe, denn das Unternehmen darf niemals sein gezeichnetes Kapital an die Aktionäre ausschütten. Sonst wäre eine mit 50.000 Euro Mindestgrundkapital neu gegründete AG denkbar, die gleich am ersten Tag diese 50.000 Euro an ihre Aktionäre ausschüttet bevor sie geschäftstätig wird und somit das Prinzip der Mindesthaftung unterliefe. Die Kapitalrücklage hingegen könnte - rein theoretisch - jederzeit aufgelöst und ausgeschüttet werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag