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Flocki69

Nachbesserungszahlung Broadnet AG steuerpflichtig?

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Flocki69

Hallo zusammen,

 

habe vor kurzem eine Nachbesserungszahlung zuzüglich einer Zinszahlung erhalten und frage mich, ob bzw. wie ich diese versteuern muß.

 

Sachverhalt:

In 2003 habe ich Aktien der Broadnet AG gekauft.

In 2007 fusionierten die QSC AG und die Broadnet AG und ich erhielt für meine Broadnet Aktien, Aktien der QSC AG.

In 2009 verkaufte ich meine QSC-Aktien mit Verlust

Am 12.02.15 erhielt ich eine Nachbesserungszahlung, da das damalige Umtauschverhältnis QSC Aktien : Broadnet Aktien zu ungunsten der Broadnetaktionäre berechnet wurde, es wurde keine Abgeltungssteuer abgezogen.

Am 13.02.15 erhielt ich eine Zinszahlung auf diese Nachbesserungszahlung.Es wurde keine Abgeltungssteuer abgezogen aber darauf hingewiesen, daß diese Zinszahlung einkommenssteuerpflichtig ist.

 

Auf Anfrage wie sich dies steuerlich auswirkt, antwortete meine Bank,

"Gemäß dem bankübergreifenden Informationssystem WM-Daten erfolgte die Auszahlung ohne Abzug von Steuern.Die jeweilige steuerliche Behandlung richtet sich nach den individuellen Verhältnissen des Steuerpflichtigen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt".

 

Kann mir hier jemand von euch weiterhelfen? Es wäre für mich sehr wichtig zu wissen, ob ich auch für die Nachbesserungszahlung selbst Abgeltungssteuer zahlen muß, wenns an die Steuererklärung 2015 geht.

 

Danke im voraus

 

Viele Grüße

 

Flocki69

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Taxadvisor
· bearbeitet von Taxadvisor

Sachverhalt:

In 2003 habe ich Aktien der Broadnet AG gekauft.

In 2007 fusionierten die QSC AG und die Broadnet AG und ich erhielt für meine Broadnet Aktien, Aktien der QSC AG.

In 2009 verkaufte ich meine QSC-Aktien mit Verlust

Am 12.02.15 erhielt ich eine Nachbesserungszahlung, da das damalige Umtauschverhältnis QSC Aktien : Broadnet Aktien zu ungunsten der Broadnetaktionäre berechnet wurde, es wurde keine Abgeltungssteuer abgezogen.

Am 13.02.15 erhielt ich eine Zinszahlung auf diese Nachbesserungszahlung.Es wurde keine Abgeltungssteuer abgezogen aber darauf hingewiesen, daß diese Zinszahlung einkommenssteuerpflichtig ist.

 

 

Zinszahlung ist m.E. in jedem Fall AbgSt-pflichtig. Für die Nachbesserung gilt nach dem SV: Kauf vor 2009, Haltefrist > 1 Jahr, damit steuerfrei.

 

Gruß

Taxadvisor

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Flocki69

Sachverhalt:

In 2003 habe ich Aktien der Broadnet AG gekauft.

In 2007 fusionierten die QSC AG und die Broadnet AG und ich erhielt für meine Broadnet Aktien, Aktien der QSC AG.

In 2009 verkaufte ich meine QSC-Aktien mit Verlust

Am 12.02.15 erhielt ich eine Nachbesserungszahlung, da das damalige Umtauschverhältnis QSC Aktien : Broadnet Aktien zu ungunsten der Broadnetaktionäre berechnet wurde, es wurde keine Abgeltungssteuer abgezogen.

Am 13.02.15 erhielt ich eine Zinszahlung auf diese Nachbesserungszahlung.Es wurde keine Abgeltungssteuer abgezogen aber darauf hingewiesen, daß diese Zinszahlung einkommenssteuerpflichtig ist.

 

 

Zinszahlung ist m.E. in jedem Fall AbgSt-pflichtig. Für die Nachbesserung gilt nach dem SV: Kauf vor 2009, Haltefrist > 1 Jahr, damit steuerfrei.

 

Gruß

Taxadvisor

 

Hallo Taxadvisor,

 

Danke für Deine Einschätzung.

Deckt sich mit dem was ich erwartet habe und m.E. plausibel ist.

 

Danke nochmal

 

Gruß

 

Flocki69

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