Matthew Pryor März 5, 2015 Gegen jegliche Vertragsbedingungen habe ich defintiv nicht verstoßen - sowohl nicht gegen eine mögl. Wartezeit als auch nicht gegen o. Zitiertes. Das mag so sein,der Hinweis von Taurus ist dennoch,wenn auch nicht auf deinen Fall bezogen,grundsätzlich berechtigt.Stille Mitleser haben jetzt ein Kriterium,auf das infrage kommende Tarife geprüft werden sollten.Das lösen andere Versicherer verbraucherfreundlicher,in dem auf diese Formulierung (zumindest das "geplante") verzichtet wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
KatjaaaK März 7, 2015 Gibt es denn ein Beratungsprotokoll seitens des Maklers? Dann wärst du mit der Haftungsfrage schon einmal weiter - hast du ein solches Dokument unterzeichnet? Makler sind in Deutschland ja verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zu besitzen (zu zahlen) wenn es also hart auf hart kommt, würde ich schon versuchern, den Makler die Schuld in die Schuhe zu schieben ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag