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Rohlöff

Sinnvoller Umgang mit Wohnförderkonto

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Rohlöff
vor 16 Stunden von Wurstfrosch:

In meinem Vertrag habe ich nichts über Minderungsbeiträge gelesen, deshalb wollte ich wie geschrieben einen Kleinbetrag einzahlen und dann das AZ07 gleich dem Anbieter mit einer Kopie der Überweisung zu senden und mal schauen was passiert.

So, habe ich es damals auch gehandhabt. Bei der Überweisung als Verwendungszweck Minderungsbeitrag eingegeben und dann den Anbieter gebeten das Formular ausgefüllt an die ZfA zu senden.

Ein Hinweis auf §92a EStG und fertig war zumindest bei mir die Laube....nun ja, es ging leider nicht ganz so schnell da der Anbieter pro Jahr max. 2.100€ angenommen hat.

Auf den Hinweis, dass es sich nicht um förderfähige Beiträge handeln würde, wurde immer mit der lapidaren Begründung geantwortet, dass das System automatisch Beträge, die die 2.100€ übersteigen, zurücküberweisen würde.

War in unserem Fall ärgerlich aber der Betrag war relativ überschaubar, so dass nach ein paar wenigen Jahren die volle Summe gemindert werden konnte.

 

Bei einem zweiten Riester, mit deutlich höherem Stand des WfKs, konnte ich zum Glück die gesamte Summe auf einmal einzahlen. (andere Sparkasse)

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Ich brüte gerade noch über unserer Steuer für 2021. Das Finanzamt sitzt mir im Nacken ... :D

 

Wir haben 2021 eine Immobilie gekauft und dabei auch das unserer beiden Riesterverträge eingebracht. (zusammen knapp 90k€). Jetzt sehe ich, dass die DWS für mich für das Jahr knapp 550€ als Renteneinkünfte an das FA gemeldet hat. Für meine Frau sind es "spannenderweise" -2€ ...

 

Die Versteuerung erfolgt nach §22 Nr. 5 S. 2 c) EStG. Ich habe jetzt natürlich im Gesetz nachgelesen:

 

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html

 

Das Ganze besteht aber nur aus weiteren Referenzen. Ich habe also keinen Dunst, wo diese zu versteuernden Einnahmen her kommen und was sie verursacht hat. Die beiden Riesterverträge wurden weiter geführt. Es wurde bei beiden Verträgen für 2021 auch wieder der Höchstbetrag (1925€) einbezahlt.

 

Hatte hier zufällig noch jemand so eine Fall und kann mir vielleicht einen Tipp geben?

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chirlu
vor 6 Minuten von sparfux:

Ich habe also keinen Dunst, wo diese zu versteuernden Einnahmen her kommen und was sie verursacht hat.

 

Offenbar waren die Verträge überzahlt. Die Entnahme der ungeförderten Anteile ist steuerrelevant. Offensichtlich hattest du einen Gewinn erzielt und deine Frau einen Verlust.

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sparfux
vor 6 Minuten von chirlu:

Die Entnahme der ungeförderten Anteile ist steuerrelevant.

OK,keine Ahnung wo das her kommt aber nehmen wir mal an, das stimmt so. Was passiert dann mit den ~550€ Überbezahlung? Sind die einfach so auszahlt wurden und nur der nicht überbezahlte Anteil wandert in das Wohnförderkonto? Oder geht da dann der Gesamtbetrag inkl. der Überbezahlung rein? Müsste ja eigentlich erstere sein aber wer weiß ...

 

Wo ein Verlust her kommen soll ist eigentlich unklarer aber bei "-" will man sich ja sowieso nicht beschweren

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chirlu
vor 9 Minuten von sparfux:

Was passiert dann mit den ~550€ Überbezahlung?

 

Nicht 550 Euro Überzahlung, sondern 550 Euro Gewinn auf die (mutmaßlich höheren) überschüssigen Einzahlungen.

 

vor 11 Minuten von sparfux:

Sind die einfach so auszahlt wurden und nur der nicht überbezahlte Anteil wandert in das Wohnförderkonto?

 

Müsste eigentlich. Du kannst die Beträge ja einmal vergleichen.

 

vor 12 Minuten von sparfux:

Wo ein Verlust her kommen soll ist eigentlich unklarer

 

Die meisten Riesterverträge sind doch im Minus.

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cjdenver

Bei einer Wohnbetragsentnahme wird sowohl das gefoerderte als auch das ungefoerderte Kapital entnommen und ausgezahlt. Typischerweise sollte der Anbieter mitteilen welcher Gesamtbetrag entnommen wurde und wieviel davon jeweils gefoerdert und ungefoerdert ist. Die steuerrechtlich relevanten Gewinne/Verluste werden automatisch an das Finanzamt gemeldet, sie sollten in der Anlage Renten auftauchen. 

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cjdenver

Falls es jemanden interessiert - es gibt mittlerweile wohl endlich ein automatisiertes Interface bei der ZfA um Minderungsbeträge für Wohnförderkontentilgung zu melden. Adieu Formblatt.

 

Das haben mir sowohl die ZfA als auch mein Anbieter bestätigt - es sorgt aber derzeit für einiges Chaos (gelinde gesagt) da die Anbieter dieses automatisierte System nun für alle historischen Zahlungen nachmelden „dürfen“ :D

 

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Wurstfrosch
On 3/2/2023 at 9:57 PM, cjdenver said:

Falls es jemanden interessiert - es gibt mittlerweile wohl endlich ein automatisiertes Interface bei der ZfA um Minderungsbeträge für Wohnförderkontentilgung zu melden. Adieu Formblatt.

 

Das haben mir sowohl die ZfA als auch mein Anbieter bestätigt - es sorgt aber derzeit für einiges Chaos (gelinde gesagt) da die Anbieter dieses automatisierte System nun für alle historischen Zahlungen nachmelden „dürfen“ :D

 

Mich würde erstmal interessieren, welcher Anbieter Minderungsbeträge annimmt. Ich bin bei meinem Anbieter gescheitert mit der Einzahlung eines Kleinbetrages. Der Ombudsmann hat leider für den Anbieter entschieden.

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cjdenver
vor 21 Stunden von Wurstfrosch:

Mich würde erstmal interessieren, welcher Anbieter Minderungsbeträge annimmt. Ich bin bei meinem Anbieter gescheitert mit der Einzahlung eines Kleinbetrages. Der Ombudsmann hat leider für den Anbieter entschieden.

Hat der Ombudsmann das? Mich würde die Entscheidung sehr interessieren wenn du sie teilen magst? Ich hab bisher mit meinem Vertrag und den Minderungsbeträgen keine Probleme (mehr) ;)

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