Pfadfinder Dezember 3, 2018 · bearbeitet Dezember 3, 2018 von Pfadfinder Hallo zusammen! Auch ich lese hier seit geraumer Zeit mit und bin sehr stark an Lösungen interessiert. Ich habe einen riestergeförderten zuteilungsreifen Bausparvertrag und würde das Guthaben (ca. 15.000 Euro) gern als Sondertilgung in das KfW Darlehen im Zusammenhang mit dem im August abgeschlossenen Hausbau stecken. Das WfK würde ich danach dann sehr gern sehr schnell loswerden und überlege daher einen neuen Riestervertrag abzuschließen, hierbei aber eine echte Riesterrente im Blick zu haben... In diesen Vertrag würde ich zusätzlich zu den normalen Zahlungen (4% v. Brutto abzgl. der Zulagen) die Minderungsbeträge einzahlen wollen... Gibt es hier Neuigkeiten? Viele Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff Januar 29, 2019 @Pfadfinder: In ein und demselben Vertrag Einzahlungen vorzunehmen, die später verrentet werden sollen und gleichzeitig Beiträge einzuzahlen, die das Wfk mindern, halte ich für ambitioniert. Wenn Du einen entsprechenden Anbieter findest (oder schon gefunden hast), dann lass uns an Deinem Wissen teilhaben. Wenn man sieht wie schwierig die Minderung grundsätzlich zu sein scheint, dann ist solch ein "Kombi-Vorgang" schon extrem. Nicht falsch verstehen: Wünschenswert wäre die Möglichkeit, jedoch glaube ich nicht, dass es passende Anbieter gibt. UPDATE: Nun aber zu meinem eigenen Fall. Die ZfA hat mir mitgeteilt, dass der Datensatz AZ07 nun auch elektronisch zu übermitteln sei. Damit wäre das Papierformular obsolet. Da ich meine Zulagennummer nicht parat hatte, konnte man mir nicht sagen, ob mein schon gezahlter Minderungsbeitrag auf diesem Weg übermittelt worden ist. Ich werde bei meiner Bank nun mal nachhaken, ob diese die Funktion kennt und nun auch schon nutzt. Da ich die Info bisher nur von dieser einen Quelle bekommen habe, bin ich aktuell noch etwas skeptisch. Sobald ich weitere Infos darüber habe, werde ich berichten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Shong09 Februar 4, 2019 Danke Rohlöff für das auf dem Laufenden Halten. @Pfadfinder: Mir scheint es sehr praktisch, möglichst einige unterschiedliche Riester BSP mit unterschiedlichen Verrentungspartnern zu haben, wie schon zuvor von anderen bemerkt. Diese mit unterschiedlichem Auszahlungsbeginn abschließen. Danach dann Abfindung über Kleinstbetragsrenten, nach Möglichkeit im Alter zwischen 62 und 67 Staffeln und am besten während des Bezugs von Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Ansonsten auch erst bei voller Rente. Bei KG und ALG ist zu beachten, dass dieses nicht steuerpflichtig ist, wenn man da ein Jahr hat, aber zur Steuerprogression herangezogen wird. Da nur 20% der Rente zählen, falls nötig in eine andere Riester 2100€ einzahlen. Die Steuerersparnis verfünffacht sich schließlich bei der Kleinstbetragsrente. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
raubfisch Februar 18, 2019 Riester-Banksparpläne soll es hier noch geben: Sparkasse Holstein (Vorsorge Plus) bietet seit April 2017 überregional online an. Sparkasse Niederbayern-Mitte bietet den Sparplan überregional nach Beratung an. Stand: Dez. 2018 Zitat Finanztip: "Im Dezember 2018 sind es noch sechs: Die Sparkassen in Aachen, Bamberg, Donauwörth und Pforzheim Calw sowie die Kreissparkassen Northeim und Verden". Viel Glück! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff Februar 19, 2019 link zu Holstein: https://www.sparkasse-holstein.de/de/home/privatkunden/altersvorsorge/holstein-vorsorgeplus/antrag-weiche.html?n=true Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Freezer86 Februar 25, 2019 Werden von der Sparkasse Holstein Minderungsbeiträge angenommen und bescheinigt? Hat jemand bereits Erfahrungen damit? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff Februar 28, 2019 Am 25.2.2019 um 09:27 schrieb Freezer86: Werden von der Sparkasse Holstein Minderungsbeiträge angenommen und bescheinigt? Hat jemand bereits Erfahrungen damit? Nein, Du kannst aber gerne dort mal anrufen und nachfragen... Ich habe mit Fairriester telefoniert: Sie nehmen keine Minderungsbeiträge an. Wäre eigentlich eine schöne Sache gewesen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff März 19, 2019 Update: Langes Gespräch mit einem ZfA-Mitarbeiter gehabt. Aktuell soll es wohl so sein, dass der elektronische Weg zur Übermittlung der Minderungsbeiträge in dem Fall funktioniert, wenn man die Beiträge bei dem Anbieter einzahlt, bei dem auch das WfK entstanden ist. (kein Papierformular notwendig!) Wahrscheinlich soll es in diesem Jahr jedoch noch möglich sein, dass auch Einzahlungen bei einem Drittanbieter korrekt als Minderungsbeiträge der ZfA gemeldet werden. (bis jetzt noch Papierformular notwendig) Wenn alles gut läuft werde ich versuchen dieses Jahr ein WfK zu tilgen und im Anschluss eine förderschädliche Kündigung auszusprechen, da mich Riester aktuell nicht mehr so richtig begeistern kann. Damit dürfte ich wohl mit einer der ersten sein, dem dies gelingt. (*Daumendrück*) In diesem Forum aber auch unter "ihre-Vorsorge-Forum" finden sich einige Leute, die gerne ihr WfK los werden möchten. Allerdings scheitert es oft schon beim Finden eines Anbieters, der Minderungsbeiträge annimmt. Ich werde weiter berichten... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knacker März 19, 2019 vor 18 Minuten schrieb Rohlöff: Ich werde weiter berichten... Da bin ich mal gespannt, wie das ausgeht. Du hast sicher noch ein paar Jahre bis zur Rente? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Warc März 20, 2019 vor 12 Stunden schrieb Rohlöff: Ich werde weiter berichten... Danke für die Info und super wäre es wenn alles so klappt... Drücke auf jedenfall die Daumen und freue mich über Neuigkeiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff März 23, 2019 Am 19.3.2019 um 22:49 schrieb Knacker: Du hast sicher noch ein paar Jahre bis zur Rente? Ja es sind noch 20+ Jahre. Allerdings möchte ich das DIngh halt deutlich vorher loswerden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SmithA April 16, 2019 · bearbeitet April 16, 2019 von SmithA EDIT: In separaten Thread ausgelagert: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff September 5, 2019 So, mal wieder ein Update: Aktuell habe ich das Gefühl, dass nur Chuck Norris sein Wohnförderkonto tilgen kann. Rückblick: Eins unserer Wohnförderkonten konnte ich in der Vergangenheit um einen mittleren dreistelligen Betrag mindern. Der Bankmitarbeiter hatte mir damals das Formular AZ07 unterschrieben und auch zur ZfA gesendet. Alles lief glatt und hat funktioniert. Aktuell: Ich habe einen mittleren vierstelligen Minderungsbeitrag eingezahlt...Ergebnis: Das Geld war recht schnell wieder auf meinem Girokonto. Sehr ärgerlich! Aber tief in meinem Inneren hatte ich schon etwas damit gerechnet. Ein Gespräch mit der Bank hat ergeben, dass maximal 2.100€ pro Jahr eingezahlt werden können. Dies ist meiner Meinung nach nicht im Sinne des §92a EStG - allerdings versicherte mir der Mitarbeiter, dass die Rücküberweisung sofort automatisch vom System ausgelöst wird und die Software das Geld zurück sendet. Es soll keine Möglichkeiten geben, höhere Beträge in irgendeine Art und Weise zu verbuchen. Zumindest bei dieser Bank soll es wohl so sein. Das deckt sich auch mit der Aussage eines anderen Users in diesem thread (Ich glaube auf Seite 2) Mir bleibt nun zunächst nichts anderes übrig als in den kommenden Jahren jeweils ca. 2.100€ als Minderungsbeiträge einzuzahlen. Evtl. ergibt sich ja im Laufe der Zeit noch eine andere Möglichkeit. Die ZfA hat weiterhin bestätigt, dass Minderungsbeiträge, die auf einem Konto eingezahlt werden aus dem NICHT das WfK entstanden ist, das Papierformular benötigen. Die ZfA hat jedes Jahr ein bestimmtes Budget für Entwicklungen. So lange die Nachfrage nach Minderungsbeiträgen für das WfK nicht überhand nehmen, so lange werden die Gelder wohl zunächst für andere Projekte eingesetzt. Dieser Thread ist jetzt ca. 4,5 Jahre alt - Schade, dass es immer noch keine simple Lösung gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Batman_BU Oktober 13, 2019 Um das mal wieder etwas auszugraben... hattest du bei der ZfA gefragt, welche Anbieter ggf. noch in Frage kämen? Wenn die von der ZfA ein paar Formulare pro Jahr erhalten... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff Oktober 16, 2019 Die ZfA macht hierzu keine Aussagen, da es in Ihren Augen "Werbung" sei. Einmal wurde mir jedoch doch eine Bank genannt. Auf Anfrage bei eben dieser Bank kam ein ganz klares NEIN zurück. Man wollte dann auch wissen, wer bei der ZfA solche falschen Aussagen tätigen würde. Ich habe keinen Namen genannt. Wie man sieht: Es bleibt schwierig! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cjdenver Januar 16, 2020 Hallo Rohlöff, ich stehe vor einer ähnlichen Problematik, fand deinen Thread aber schonmal super interessant! Vielen Dank dafür. Um zu antworten habe ich mich auch extra angemeldet. Meine Frage - können wir nicht einfach einen Fonds-Sparplan öffnen um hierdurch Minderungsbeiträge zu leisten? In meinem Fall hatte ich einen alten DEKA-Fondssparplan aus dem ich Kapital für Wohnförderung entnommen habe. Nun würde ich das gerne mindern, aber nicht mit neuen Einzahlungen in den gleichen Fondssparplan, denn derzeit sind die Investments ja zu 100% in nix-bringende Anleihen investiert. Ich hatte mir gedacht ich nehme stattdessen den fairriester, denn dort werden tatsächlich Beiträge in ETF-Anlagen investiert, nicht nur in Anleihen. Und wenn ich das richtig verstehe, bekommt man zusätzlich noch einen garantierten Rentenfaktor für eine Rente im Alter, also klingt das für mich als ideale Version, um meine Minderungsbeträge sinnvoll und gewinnbringend anzulegen. Wenn ich mir die Altersvorsorgebedingungen vom fairriester durchlese, steht dort zum einen nichts davon dass man maximal €2100 pro Jahr investieren kann (die schreiben sogar deutlich dass sie gerne Überzahlungen annehmen), zum anderen steht auch nichts davon dass Minderungsbeträge nicht erlaubt seien, also müsste dies dann nach §92a EStG auch gehen, dort Beiträge einzuzahlen und damit das Wohnförderkonto bei einem anderen Anbieter zu mindern. Hast du dir das schonmal angeschaut? Viele Grüße, cjdenver Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff Januar 20, 2020 Hallo cjdenver, ja, fairriester hatte ich auch schon auf dem Schirm. Ich muss Dir aber leider mitteilen, dass sie keine Minderungsbeiträge für ein WfK annehmen. Zumindest wurde mir dies telefonisch so bestätigt. Gerne kannst Du selbst dort aber auch noch einmal nachfragen. Mir hätte diese Variante auch gut gefallen! Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Januar 20, 2020 vor einer Stunde von Rohlöff: ja, fairriester hatte ich auch schon auf dem Schirm. Ich muss Dir aber leider mitteilen, dass sie keine Minderungsbeiträge für ein WfK annehmen. Zumindest wurde mir dies telefonisch so bestätigt. Ja, Sutor ist recht wählerisch, was Überträge angeht. Laut dem Schreiben, das sie an den bisherigen Riester-Anbieter schicken, nehmen sie keinen Vertrag an, wenn „eine Entnahme von gebildetem Kapital zu Wohnzwecken“ vorgenommen wurde oder ein entsprechender Antrag vorliegt. (Weitere Ausschlußgründe: Versorgungsausgleich, Teilentnahmen, Übernahme von einem verstorbenen Ehepartner, Riester-bAV, Einzahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Kapital unter 500 Euro, Kapital geringer als die Zulagen.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cjdenver Januar 24, 2020 Am 20.1.2020 um 06:51 von Rohlöff: Ich muss Dir aber leider mitteilen, dass sie keine Minderungsbeiträge für ein WfK annehmen. Zumindest wurde mir dies telefonisch so bestätigt. Hmm also ich halte recht wenig von telefonischen Aussagen muss ich sagen, vor allem bei Konstellationen wie hier, wo ja die Kundenbetreuung überhaupt nicht vom Anbieter (Sutor Bank) sondern von einem Dritten (fairr GmbH) durchgeführt wird. Ob die Ahnung haben, wer weiß. Ich hab mir mal die ganzen Vertragsbedingungen durchgelesen und da steht nichts davon dass sie das ausschließen. Das heißt für mich im Umkehrschluss dann dass sie es anbieten müssen, da es ja eine gesetzliche Option ist. Ich werd das also mal abschließen und dann einfach mal n paar Tausend Euro drauf überweisen und dann die Mitteilung nach §92a machen. Sollten die sich dann tatsächlich querstellen, können sie mir ja gerne ihren Passus in den AGB nennen der das ausschließt. Und wenn ich den tatsächlich überlesen habe ok, aber wenn nicht dann geht die Sache halt notfalls vor Gericht, ich bin da recht unproblematisch (hatte auch schon DEKA verklagen müssen wegen ner anderen Sache). Am 20.1.2020 um 08:25 von chirlu: Ja, Sutor ist recht wählerisch, was Überträge angeht. Laut dem Schreiben, das sie an den bisherigen Riester-Anbieter schicken, nehmen sie keinen Vertrag an, wenn „eine Entnahme von gebildetem Kapital zu Wohnzwecken“ vorgenommen wurde oder ein entsprechender Antrag vorliegt. (Weitere Ausschlußgründe: Versorgungsausgleich, Teilentnahmen, Übernahme von einem verstorbenen Ehepartner, Riester-bAV, Einzahlung von vermögenswirksamen Leistungen, Kapital unter 500 Euro, Kapital geringer als die Zulagen.) Was die mit Überträgen machen ist relativ egal, hier geht es ja nicht um einen Übertrag sondern darum Beiträge für ein WfK bei einem anderen Anbieter geltend zu machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Knacker Januar 24, 2020 · bearbeitet Januar 24, 2020 von Knacker vor 6 Stunden von cjdenver: Was die mit Überträgen machen ist relativ egal, hier geht es ja nicht um einen Übertrag sondern darum Beiträge für ein WfK bei einem anderen Anbieter geltend zu machen. Ein WfK wird nur gebildet wenn - wie oben steht - „eine Entnahme von gebildetem Kapital zu Wohnzwecken“ vorgenommen wurde und das wäre für Sutor ein Ausschlussgrund zur die Ablösung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff Januar 25, 2020 @cjdenver Ich drück die Daumen! Allerdings ist meine Erfahrung, dass viele Anbieter, obwohl nichts gegenteiliges in den Bedingungen steht die Annahme verweigern. Ich gebe aber zu, dass ich bisher auch nie den Rechtsstreit gesucht habe. Im "rundum-fairriester"-pdf steht, dass man das gesamte Guthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke entnehmen kann. Teilentnahmen sind nicht möglich. Dies ist für mich ein weiterer Hinweis darauf, dass bei einer Entnahme das Depot geschlossen wird und demnach keine Möglichkeit besteht das WfK zu mindern. Dennoch wünsche ich Dir natürlich Erfolg! Ich hoffe bald von Dir zu hören - egal wie es ausgeht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cjdenver Januar 27, 2020 · bearbeitet Januar 27, 2020 von cjdenver Am 24.1.2020 um 14:10 von Knacker: Ein WfK wird nur gebildet wenn - wie oben steht - „eine Entnahme von gebildetem Kapital zu Wohnzwecken“ vorgenommen wurde und das wäre für Sutor ein Ausschlussgrund zur die Ablösung. Das mag schon stimmen, aber hier geht es trotzdem nicht um eine Übertragung des alten Riester-Vertrags mit WfK auf den fairriester, sondern die beiden Verträge werden separat nebeneinander weiterbestehen. Das heißt fairriester hat mit dem bestehenden WfK erstmal nichts weiter zu tun als dass die Beiträge im fairriester zum Teil dieses WfK mindern. Am 25.1.2020 um 08:40 von Rohlöff: @cjdenver Ich drück die Daumen! Allerdings ist meine Erfahrung, dass viele Anbieter, obwohl nichts gegenteiliges in den Bedingungen steht die Annahme verweigern. Ich gebe aber zu, dass ich bisher auch nie den Rechtsstreit gesucht habe. Im "rundum-fairriester"-pdf steht, dass man das gesamte Guthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke entnehmen kann. Teilentnahmen sind nicht möglich. Dies ist für mich ein weiterer Hinweis darauf, dass bei einer Entnahme das Depot geschlossen wird und demnach keine Möglichkeit besteht das WfK zu mindern. Dennoch wünsche ich Dir natürlich Erfolg! Ich hoffe bald von Dir zu hören - egal wie es ausgeht. Vielen Dank - ich habe auch schon festgestellt dass sich die Anbieter auch nicht so richtig mit den Details auskennen. Ziemlich traurig. Ich habe das jetzt einfach mal abgeschlossen und werde dann sobald das eröffnet ist, ein paar Tausender drauf überweisen und dann einfach nur die Mitteilung machen dass das für das andere WfK zu berücksichtigen ist. Sollte sich fairriester quer stellen dann sehen wir weiter, wie gesagt es gibt ja immer noch den Rechtsweg. Und schlimmstenfalls habe ich dann wenigstens einen neuen Riester-Vertrag der nicht zu 100% in nutzlose Staatsanleihen investiert, sondern in sinnvolle Aktien, plus mit einem garantierten Rentenfaktor der auch gar nicht so übel aussieht (hab mir mal die Rentenfaktoren-Tabelle angeschaut, das muss man erst mal schlagen können!) Ich berichte weiter. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cjdenver Februar 10, 2020 Kurzes Update - bisher Rückmeldung vonseiten fairr sowie vonseiten Sutor Bank dass man Einzahlungen zur Minderung eines WfK grundsätzlich nicht akzeptieren würde. Auf meine Rückfrage, mir die entsprechenden Regelungen in den AGB zu erklären die diese Möglichkeit ausschließen, kam bisher noch nichts. Ich warte noch etwas ab und wenn mir die nächste Rückmeldung auch nicht sinnvoll erscheint, dann wird das ganze wohl zum Ombudsmann gehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cjdenver Februar 18, 2020 Kurzes Update - Antrag beim Ombudsmann ist gestellt. Schaun mer mal... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cjdenver März 6, 2020 · bearbeitet März 6, 2020 von cjdenver Am 18.2.2020 um 10:31 von cjdenver: Kurzes Update - Antrag beim Ombudsmann ist gestellt. Schaun mer mal... Antrag wurde angenommen. Bank hat jetzt einen Monat Frist zur Stellungnahme gegenüber dem Ombudsmann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag