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DonSchmitz

PKV/GKV bei drohender Arbeitslosigkeit

Empfohlene Beiträge

DonSchmitz

Hallo Leute,

 

ich hab ein paar Fragen zur PKV/GKV, vielleicht könnt Ihr mich erhellen?

 

Zu meiner aktuellen Situation:

 

Ich bin 44 und momentan in der PKV. Mein Arbeitgeber hat mir zum 31.3. eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen.

 

Eigentlich hab ich gedacht, ich würde direkt wieder eine Arbeit finden, das stellt sich allerdings doch schwieriger als gedacht, weshalb ich wohl ab 1.4. Arbeitslosengeld beziehen werden.

 

Wenn ich es recht verstanden hab, bin ich damit wieder in der GKV, es sei denn, ich stelle einen Antrag auf Befreiung. Meine PKV könnte ich dann evtl. ruhen lassen, bzw. eine Anwartschaft mir besorgen, muß ich noch mit meinem Versicherer besprechen was möglich ist.

 

Wenn ich doch noch bis Mai eine Arbeit finde, würde ich dann auch wieder in die PKV gehen.

 

Wenn ich bis Mai keine Arbeit finde, hab ich mir überlegt mich selbständig zu machen, ich hätte zu mindestens schon mal einen kleinen Auftrag. Was würde aber nun in folgenden Fällen passieren?

 

A: Ich beziehe 1 Monat ALG, unterbreche und mache mich selbstständig. Könnte ich dann als freiwilliger Versicherter in der GKV bleiben? Wie würde dann der Beitrag der GKV berechnet?

 

B: Das gleiche wie A, aber nach ein zwei Jahren würde ich wieder als Arbeitnehmer arbeiten. Bleibe ich dann in der GKV?

 

C: Ich beziehe 1 Monat ALG, unterbreche dann mache mich selbstständig und geh wieder in die PKV. Nach zwei Jahren merk ich dann, daß das mit der Selbstständigkeit nicht funktioniert. Ich würde dann wieder die ALG Maßnahme wiederaufnehmen und weiter nach einer Arbeit suchen. Wäre ich dann während dem Bezug vom ALG wieder in der GKV?

 

D: Gleiche wie C, aber finde dann immer noch keine Arbeit? (Harz IV würde ich nicht bekommen) Wie wäre dann der Beitrag wenn ich so gut wie kein Einkommen hab und meine Ersparnisse aufbrauchen muß?

 

Vielen Dank

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nightyhawk

Grundsätzlich gilt bei ALG1-Bezug eine Versicherungspflicht in der GKV. Den Antrag auf Befreiung kannst du nur stellen, wenn du mindestens die letzten fünf Jahr in der PKV versichert warst.

 

Wie lange sind die Versicherungszeiten in der PKV? Ich unterstelle hier mal eine Versicherungsdauer > 5 Jahren, ansonsten wären alle Antworten sowieso hinfällig.

 

A) -Ein Selbstständiger hat unabhängig von seiner Vorversicherung bei Beginn der Selbstständigkeit die volle Wahlmöglichkeit zwischen PKV und GKV. Der Tarif zur GKV bestimmt sich nach dem Einkommen des Selbständigen. Dabei werden jedoch mindestens 2126,25€ veranschlagt und maximal 4125,00 €. Der Beitrag liegt also zwischen 316,81€ und 602,25€ pro Monat (Zusatzbeitrag von 0,9 angenommen - zudem gibt es für Existenzgründer Ermäßigungen).

 

B)-Als Arbeitnehmer bleibst du ohne Zutun grundsätzlich in der GKV. In deinem Beispiel hängt es nun davon ab, ob du wenn du in das Angestelltendasein zurückkehrst über oder unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienst. Drunter --> automatisch pflichtversichert in der GKV! Drüber --> automatisch freiwillig versicht in der GKV mit der Möglichkeit in die PKV zu wechseln!

 

C)-Ausgehend von deinem Alter: Ja! Siehe meinen ersten Satz.

 

D)-Möglichkeit der Familienversicherung gegeben?

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zoni

Bin kein Fachmann und kann nur aus eigener Erfahrung sprechenA) zunächst werden die vom Arbeitsamt versuchen dich in die GKV zu stecken, du kannst auch als Selbstständiger in der GKV bleiben, aber Vorsicht, die Beiträge berechnen sich als Selbstständiger nach deinen Einkünften, d.h. Das Geld ist weg, es gibt keinen Ausgleich am Ende des Jahres wie bei der Steuer B) du kannst die PKV auf (kleine) Anwartschaft stellen und dich dann wieder in der PKV versichern (über der Beitragsbemeesungsgrenze die dann gilt)C) ja der Anspruch bleibt 4 Jahre erhaltenD) mindesrbeitrag GKV sind glaub ich gut 165 EUR, kann inzwischen auch mehr sein

Meine Meinung: Beim ALG I in die GKV und dann sofort wieder zurück in die PKV.

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bond007

Bin kein Fachmann und kann nur aus eigener Erfahrung sprechenA) zunächst werden die vom Arbeitsamt versuchen dich in die GKV zu stecken, du kannst auch als Selbstständiger in der GKV bleiben, aber Vorsicht, die Beiträge berechnen sich als Selbstständiger nach deinen Einkünften, d.h. Das Geld ist weg, es gibt keinen Ausgleich am Ende des Jahres wie bei der Steuer B) du kannst die PKV auf (kleine) Anwartschaft stellen und dich dann wieder in der PKV versichern (über der Beitragsbemeesungsgrenze die dann gilt)C) ja der Anspruch bleibt 4 Jahre erhaltenD) mindesrbeitrag GKV sind glaub ich gut 165 EUR, kann inzwischen auch mehr sein

Meine Meinung: Beim ALG I in die GKV und dann sofort wieder zurück in die PKV.

 

Vorsicht, die meisten PKVs haben eine zeitliche Begrenzung bei der Anwartschaft die nicht kostenlos (Versicherung fragen!) zu haben ist. Als gut verdienender Selbstständiger ist - sofern nicht eine große Kinderschar mit zu versichern ist - die PKV die bessere Lösung. Denn man würde als GKVler immer den Höchstsatz zahlen und trotzdem nur die gleichen Leistungen für sein Geld bekommen wie ein Hartz IV Empfänger.

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DonSchmitz

Hallo,

 

danke für Eure Antworten.

 

Grundsätzlich gilt bei ALG1-Bezug eine Versicherungspflicht in der GKV. Den Antrag auf Befreiung kannst du nur stellen, wenn du mindestens die letzten fünf Jahr in der PKV versichert warst.

 

 

D)-Möglichkeit der Familienversicherung gegeben?

 

Bin ca. 10 Jahre jetzt in PKV, ist also kein Problem.

Zu D: Keine Chance auf Familienversicherung, das würde dann wohl auf GKV herauslaufen müssen, wenn ich es recht verstanden hab müsste dann der Beitragssatz 14-15% von Zinseinnahmen sein

 

Meine Meinung: Beim ALG I in die GKV und dann sofort wieder zurück in die PKV.

 

Vorsicht, die meisten PKVs haben eine zeitliche Begrenzung bei der Anwartschaft die nicht kostenlos (Versicherung fragen!) zu haben ist. Als gut verdienender Selbstständiger ist - sofern nicht eine große Kinderschar mit zu versichern ist - die PKV die bessere Lösung. Denn man würde als GKVler immer den Höchstsatz zahlen und trotzdem nur die gleichen Leistungen für sein Geld bekommen wie ein Hartz IV Empfänger.

 

 

Ja das währe auch meine Präferenz, allerdings mach ich mir wegen der unklaren Bedarfssituation Sorgen, ob ich dann mir die Beiträge noch leisten kann.

 

Vielen Dank

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