chaos2oo2 Februar 19, 2015 · bearbeitet Februar 19, 2015 von chaos2oo2 Hallo, ich habe gerade meine Ertragsabrechnung von 2014 durchgesehen. Hier ist mir aufgefgallen, dass ich aus Verlusten durch Aktien aus 2011 noch 400.- EUR in meinem Verrechnungstopf stehen habe. Muss ich dies bei der Steuererklärung mit angeben? Das hab ich nämlich 2012 (für 2011) nicht getan. Rein vom meinem Verständnis her würde ich sagen nein. Denn sollte ich Aktien mit Gewinn verkaufen, werden doch zuerst die 400 EUR aus dem Verrechnungstopf "aufgebraucht" und dann der Freibetrag von 801 EUR, oder sehe ich das falsch? Gruß Michael Edit: sämtliche Käufe/Verkäufe sind nach 2009 getätigt worden Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Februar 19, 2015 Hallo, Muss ich dies bei der Steuererklärung mit angeben?Nein, musst du nicht (und kannst du auch gar nicht). Entscheidend ist, was in der/den Steuerbescheinigung/en steht (für Verluste gibt es eine eigene, welche man spätestens bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres bei der Bank beantragen muss). Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular Februar 19, 2015 Wozu sollte ein Eintrag in der Steuererklärung (wo denn da ?) gut sein ? Solange die Verluste in dem Topf bei deiner Bank stehen, machst du die Gewinn-/Verlustverrechnung nur mit denen aus. Steuererklärung wäre nur interessant, wenn du die Verluste mit Aktiengewinnen bei einer anderen Bank verrechnen wolltest (=Verlustbescheinigung und Töpfe schliessen) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag