rotehexe78 Februar 19, 2015 ich Habe Tafelpapiere deka-lux Kapital 3-5 wertpapier kennnummer 972074 ich habe sie geerbt sie wurden wohl in den 90jahren gekauft ...muss ich dafür abgeltungssteuer zahlen ?????.Mann sagte mir ich muss sie ins Depot einlösen obwohl sie damals am Bankschalter gekauft wurden ist das richtig ?????Mittlerweile heissen sie schon anders aber die Wertpapierkennnummer ist geblieben ....würde mich über Hilfe FREUEN Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Februar 19, 2015 Abgeltungssteuer fällt bei Altbeständen nicht an. Hast du ein Konto bei der Sparkasse? Dann wäre es am einfachsten, mit den Papieren dort hinzugehen. Wenn sie drauf bestehen eröffnest du ein Depot, buchst die Stücke ein (wird wohl kosten) und gibst sie dann kostenfrei an die Fondsgesellschaft zurück. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rotehexe78 Februar 19, 2015 Abgeltungssteuer fällt bei Altbeständen nicht an. Hast du ein Konto bei der Sparkasse? Dann wäre es am einfachsten, mit den Papieren dort hinzugehen. Wenn sie drauf bestehen eröffnest du ein Depot, buchst die Stücke ein (wird wohl kosten) und gibst sie dann kostenfrei an die Fondsgesellschaft zurück. bist du da sicher die wollen die Abgeltungssteuer einbehalten woher wissen sie das die meinten 25% oder sogar 35 Prozent keiner weiss genau bescheid ... sie meinten das wären Rentenfonds die Tafelpapiere ..und es muss versteuert werden ????? ich Habe Tafelpapiere deka-lux Kapital 3-5 wertpapier kennnummer 972074 ich habe sie geerbt sie wurden wohl in den 90jahren gekauft ...muss ich dafür abgeltungssteuer zahlen ?????.Mann sagte mir ich muss sie ins Depot einlösen obwohl sie damals am Bankschalter gekauft wurden ist das richtig ?????Mittlerweile heissen sie schon anders aber die Wertpapierkennnummer ist geblieben ....würde mich über Hilfe FREUEN Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Februar 19, 2015 Wenn die Papiere vor 2009 gekauft wurden, dann fällt keine Abgeltungssteuer an. Die Erbschaft ist kein steuerlich relevanter Eigentumsübergang. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Half-Borg Februar 19, 2015 Wenn die Papiere vor 2009 gekauft wurden, dann fällt keine Abgeltungssteuer an. Die Erbschaft ist kein steuerlich relevanter Eigentumsübergang. dafür bräuchte man aber doch einen passenden kaufnachweis oder nicht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rotehexe78 Februar 20, 2015 Wenn die Papiere vor 2009 gekauft wurden, dann fällt keine Abgeltungssteuer an. Die Erbschaft ist kein steuerlich relevanter Eigentumsübergang. wie soll ich das der Sparkasse erklären die meinen ich muss es zahlen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Februar 20, 2015 wie soll ich das der Sparkasse erklären die meinen ich muss es zahlen Ob sich die Sparkasse auf die Steuerfreiheit einlässt, kann ich nicht sagen. Vermutlich nur, falls die Papiere bei ihr gekauft wurden und du per Erbschein die Erbschaft nachweist. Wesentlich ist aber, dass du es dem Finanzamt bei der Steuerklärung nachweisst und dann eventuell abgezogene Steuern zurück bekommst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MonacoFranzl Februar 23, 2015 · bearbeitet Mai 2, 2022 von MonacoFranzl . Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maciej September 5, 2016 Tafelpapiere werden per 31. Dezember 2016 wertlos Eine Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAPB) könnte nun weitreichende Folgen für Besitzer von Tafelpapieren haben. Die Einführung des § 358 KAGB bedeutet für die Besitzer von effektiven Stücken - zum Beispiel von Investmentfonds oder langlaufenden Nullkuponanleihen - dass diese von Gesetzes wegen für kraftlos erklärt werden. Nicht die seriöseste Quelle, konnte das auch auf Anhieb nicht durch eine zweite Quelle bestätigen. Die Angabe zu den luxemburgischen Tafelpapieren scheint aber korrekt zu sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein September 5, 2016 Tafelpapiere werden per 31. Dezember 2016 wertlos Eine Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAPB) könnte nun weitreichende Folgen für Besitzer von Tafelpapieren haben. Die Einführung des § 358 KAGB bedeutet für die Besitzer von effektiven Stücken - zum Beispiel von Investmentfonds oder langlaufenden Nullkuponanleihen - dass diese von Gesetzes wegen für kraftlos erklärt werden. Nicht die seriöseste Quelle, konnte das auch auf Anhieb nicht durch eine zweite Quelle bestätigen. Die Angabe zu den luxemburgischen Tafelpapieren scheint aber korrekt zu sein. Ich bin in der Lage "§ 358 KAGB" zu googeln und fand sofort: Was bedeutet die Einführung von § 358 KAGB für die Besitzer von deutschen Investmentfonds ausgegebenen effektiven (physischen) Anteilscheinen?Alle Besitzer der von deutschen Investmentfonds ausgegebenen effektiven (physischen) Anteilscheinen sind aufgefordert, die von Ihnen noch gehaltenen effektiven Stücke in ein bei einer Bank geführtes Wertpapierdepot einzuliefern und sich dort als Eigentümer der Stücke registrieren zu lassen. Eine solche Einlieferung ist notwendig, dass die betreffenden Eigentümer auch nach dem 31.12.2016 ihre aus den betreffenden Stücken resultierenden Rechte z.B. Verkauf der Anteile, Erhalt von Ausschüttungen sowie ggf. entsprechende Stimmrechte wahrnehmen können. Effektive Stücke (Inhaber- und Gewinnanteilscheine an Investmentfonds), die nach dem 31.12.2016 noch im Umlauf sind, werden von Gesetzes wegen für kraftlos erklärt und sind daher nicht mehr als Wertpapier verkehrsfähig und können lediglich bei einer Bank in girosammelverwahrte Anteile eingetauscht werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maciej September 6, 2016 Ich bin in der Lage "§ 358 KAGB" zu googeln Meinen Glückwunsch zu dieser Fähigkeit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schildkröte September 6, 2016 · bearbeitet September 6, 2016 von Schildkröte Nicht die seriöseste Quelle, konnte das auch auf Anhieb nicht durch eine zweite Quelle bestätigen. Die Angabe zu den luxemburgischen Tafelpapieren scheint aber korrekt zu sein. Ich bin in der Lage "§ 358 KAGB" zu googeln und fand sofort: Was bedeutet die Einführung von § 358 KAGB für die Besitzer von deutschen Investmentfonds ausgegebenen effektiven (physischen) Anteilscheinen?Alle Besitzer der von deutschen Investmentfonds ausgegebenen effektiven (physischen) Anteilscheinen sind aufgefordert, die von Ihnen noch gehaltenen effektiven Stücke in ein bei einer Bank geführtes Wertpapierdepot einzuliefern und sich dort als Eigentümer der Stücke registrieren zu lassen. Eine solche Einlieferung ist notwendig, dass die betreffenden Eigentümer auch nach dem 31.12.2016 ihre aus den betreffenden Stücken resultierenden Rechte z.B. Verkauf der Anteile, Erhalt von Ausschüttungen sowie ggf. entsprechende Stimmrechte wahrnehmen können. Effektive Stücke (Inhaber- und Gewinnanteilscheine an Investmentfonds), die nach dem 31.12.2016 noch im Umlauf sind, werden von Gesetzes wegen für kraftlos erklärt und sind daher nicht mehr als Wertpapier verkehrsfähig und können lediglich bei einer Bank in girosammelverwahrte Anteile eingetauscht werden. Bedeutet das fett hervorgehobene, dass die effektiven Stücke nach dem 31.12.2016 eben doch nicht "kraftlos" sind, da sie ja noch in "girosammelverwahrte Anteile eingetauscht werden" können? Das vorgehen passt gut zu den Bestrebungen, Bargeld abschaffen und Kontrolle über die privaten Vermögen erlangen zu wollen. Naja, im Wertpapierbereich spielen effektive Stücke ja schon lange kaum noch eine Rolle. Allerdings werden auf diesem Wege sehr viele sich noch im Umlauf befindende Wertpapiere wertlos. Man bedenke nur, wieviel DM noch in Münzen und Scheinen im Umlauf ist. Kann man das auch für wertlos erklären? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag