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Knarf

Entfernungspauschale bei mehreren Standorten?

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Knarf

Hallo,

 

seit Mitte letzten Jahres arbeite ich regelmäßig an zwei Standorten unseres Unternehmens.

Konkret sieht das so aus:

 

Zwei feste Tage die Woche arbeite ich an Standort A. An den anderen drei Tagen an Standort B.

Meine Wohnung befindet sich 10 km von Standort A entfernt.

Die Entfernung zwischen den Standorten beträgt 300 km.

In meinem Arbeitsvertrag steht: Ort der Tätigkeit ist Standort A.

 

Ich fahre mit der Bahn zu Standort B. Die Kosten trägt die Firma.

Am Standort B wohne ich im Hotel. Auch das zahlt die Firma.

Zudem zahlt die Firma die Verpflegungspauschale für die Aufenthalte an Standort B.

 

Nun habe ich keinen Plan was ich in der Steuererklärung angeben kann - speziel im Hinblick auf die Entfernungspauschale.

Kann ich die weite Entfernung zum Standort B angeben - auch wenn die Firma ja viele Kosten trägt?

Was ist in meinem Fall sinnvoll und rechtlich zulässig?

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Kontron

Eigentlich dürfste nur die 10km als einfache Strecke ansetzen,das andere bezahlt die Firma ja für dich also kannste da nichts ansetzen.Aber da das FA. das paar mal in den letzten 1-2 Jahren abgeändert hat,könntest du ja mal

schauen ob sie das bei dir als Einsatzwechseltätigkeit anerkennen,somit kannst du die vollen 10 km ansetzen.

 

Wenn deine Firma dir Steuerfreie Zuschläge bezahlt (Hotelkosten)musst du das auch bei deiner Steuer mit angeben.

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