pstein Februar 16, 2015 Angenommen ein Kunde hat in den vergangenen Jahren verschiedene Wertpapier-Broker ausprobiert. Bis zum Jahre 2013 seien bei Aktientransaktionen dabei einige Tausend Euro Verluste bei einem Broker A aufgetreten. Der Kunde sei dann noch im Jahre 2013 zu einem anderen Broker B KOMPLETT gewechselt (ohne den Account bei A zu löschen). Jetzt habe der Kunde in 2014 bei Broker B Abgeltungssteuerrelevante Aktienkursgewinne eingefahren und braucht die Verluste bei Broker A zum Gegenrechnen. Der Kunden hatte bei Broker A in 2014 schon einen Antrag auf Verlustbescheinigung gestellt. Diese Bestätigung ist aber (postalisch) nicht angekommen. Leider hat der Kunde die Nicht-Zusendung nicht rechtzeitig reklamiert und nun haben wir 2015. Wenn der Kunde jetzt noch einmal einen Antrag auf Verlustbescheinigung stellt: können diese bereits am 31.12.2013 existierenden Verluste bei der EkSt-Erklärung 2014 gegen die Gewinne bei Broker B im Jahre 2014 gegengerechnet werden? Evtl. dann wenn Broker A bestätigt dass in 2013 und 2014 KEINE Verrechnungstopf-relevanten Transaktionen mehr durchgeführt wurden? Gibt es vielleicht noch eine andere Lösungsmöglichkeit? Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Februar 16, 2015 Angenommen ein Kunde hat in den vergangenen Jahren verschiedene Wertpapier-Broker ausprobiert. Bis zum Jahre 2013 seien bei Aktientransaktionen dabei einige Tausend Euro Verluste bei einem Broker A aufgetreten. Der Kunde sei dann noch im Jahre 2013 zu einem anderen Broker B KOMPLETT gewechselt (ohne den Account bei A zu löschen). Jetzt habe der Kunde in 2014 bei Broker B Abgeltungssteuerrelevante Aktienkursgewinne eingefahren und braucht die Verluste bei Broker A zum Gegenrechnen. Der Kunden hatte bei Broker A in 2014 schon einen Antrag auf Verlustbescheinigung gestellt. Diese Bestätigung ist aber (postalisch) nicht angekommen. Leider hat der Kunde die Nicht-Zusendung nicht rechtzeitig reklamiert und nun haben wir 2015. Wenn der Kunde jetzt noch einmal einen Antrag auf Verlustbescheinigung stellt: können diese bereits am 31.12.2013 existierenden Verluste bei der EkSt-Erklärung 2014 gegen die Gewinne bei Broker B im Jahre 2014 gegengerechnet werden? Evtl. dann wenn Broker A bestätigt dass in 2013 und 2014 KEINE Verrechnungstopf-relevanten Transaktionen mehr durchgeführt wurden? Gibt es vielleicht noch eine andere Lösungsmöglichkeit? Peter Man konnte in 2014 keine Verlustbescheinigung für 2013 beantragen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
pstein Februar 16, 2015 Man konnte in 2014 keine Verlustbescheinigung für 2013 beantragen Man konnte aber sagen wir am 17.09.2014 eine Verlustbescheinigung zum 17.09.2014 beantragen mit den zum 31.12.2013 unveränderten Verlusten Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Februar 16, 2015 Der Kunden hatte bei Broker A in 2014 schon einen Antrag auf Verlustbescheinigung gestellt. Diese Bestätigung ist aber (postalisch) nicht angekommen. Leider hat der Kunde die Nicht-Zusendung nicht rechtzeitig reklamiert und nun haben wir 2015. Broker? Wurde das Konto überhaupt bei einem "Abgeltungsteuer"-Institut geführt? Falls ja: Der Antrag in 2014 bewirkt eine Bescheinigung zum 31.12.2014 mit den vorgetragenen Verlusten aus 2013. Diese dürfte bei den meisten Instituten noch nicht versandt sein. Insoweit die Frage: Woher weißt Du, dass der Antrag verloren gegangen ist? Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Februar 16, 2015 Man konnte in 2014 keine Verlustbescheinigung für 2013 beantragen Man konnte aber sagen wir am 17.09.2014 eine Verlustbescheinigung zum 17.09.2014 beantragen mit den zum 31.12.2013 unveränderten Verlusten Man kann nicht am 17.09.2014 eine Verlustbescheinigung zum 17.09.2014 beantragen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien Februar 16, 2015 · bearbeitet Februar 16, 2015 von Belgien Der Kunde sei dann noch im Jahre 2013 zu einem anderen Broker B KOMPLETT gewechselt (ohne den Account bei A zu löschen). Jeder Kunde hat in solch einem Fall die Möglichkeit, seine Verlusttöpfe mitzuübertragen. Wenn der Kunde nichts zu verschenken hat, wird er dies auch tun. Wenn er es vergisst, so stellt er zum Jahresende 2013 einen Antrag auf Verlustbescheinigung, um die bescheinigten Verluste per ESt-Erklärung zu verrechnen. Wenn er auch das vergisst, dann kann er zu einem späteren Zeitpunkt eine Verlustbescheinigung für ein späteres Jahr beantragen (mit den vollständigen Verlusten, da diese vorgetragen werden) oder sein Depot von einer anderen Bank aus schließen lassen bei gleichzeitiger Übertragung der Verlusttöpfe (zur Verrechnung mit Gewinnen bei dieser Bank). Was er allerdings nicht kann, ist sich erst in 2015 um eine nachträgliche Verrechnung seiner Verluste mit Gewinnen in 2014, für die er Angeltungssteuer entrichtet hat, zu kümmern. So viel Dummheit und Vergesslichkeit kann man nachträglich nicht mehr ausbügeln. Der Antrag in 2014 bewirkt eine Bescheinigung zum 31.12.2014 mit den vorgetragenen Verlusten aus 2013. Diese dürfte bei den meisten Instituten noch nicht versandt sein. Verlustbescheinigungen für Steuerjahr 2014 dürften von den allermeisten Instituten schon verschickt worden sein (die sind schneller da als die Jahres(steuer)bescheingungen und Erträgnisaufstellungen, Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Februar 17, 2015 Verlustbescheinigungen für Steuerjahr 2014 dürften von den allermeisten Instituten schon verschickt worden sein (die sind schneller da als die Jahres(steuer)bescheingungen und Erträgnisaufstellungen, Die Verlustbescheinigung ist doch in die Steuerbescheinigung integriert, und meist gibt es doch auch in der Steuerbescheinigung noch Sachverhalte (QuSt oder bei Aktienverlusten auch AbgSt), so dass das in einem Lauf erfolgt. Oder gibt es Institute, die gesonderte Verlustbescheinigungen und daneben Steuerbescheinigungen erstellen? Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Belgien Februar 17, 2015 Oder gibt es Institute, die gesonderte Verlustbescheinigungen und daneben Steuerbescheinigungen erstellen? Ja, solche Institute gibt es (ich dachte bislang sogar, dass dies überall so gehandhabt würde). In der Verlustbescheinigung wird ja 'nur' der Stand der verschiedenen Verlustverrechnungtöpfe am Jahresultimo bescheinigt (und die Töpfe werden durch die Erstellung der Bescheinigung wieder auf Null gestellt). Dieser Vorgang kann praktisch am 02.01. angestoßen werden, die Verlustverrechnungstöpfe muss die Bank ohnehin permanent aktuell halten, so dass das Ganze eher dem Drucken eines Kontoauszuges gleicht. Die Steuerbescheinigung ist ja eine wesentlich komplexere Angelegenheit, damit lassen sich die Banken mehr Zeit (ich hoffe 'mal aus dem Grund, dass es da eine intensivere interne Qualitätskontrolle gibt). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B3n Februar 19, 2015 Oder gibt es Institute, die gesonderte Verlustbescheinigungen und daneben Steuerbescheinigungen erstellen? Ja, solche Institute gibt es (ich dachte bislang sogar, dass dies überall so gehandhabt würde). In der Verlustbescheinigung wird ja 'nur' der Stand der verschiedenen Verlustverrechnungtöpfe am Jahresultimo bescheinigt (und die Töpfe werden durch die Erstellung der Bescheinigung wieder auf Null gestellt). Dieser Vorgang kann praktisch am 02.01. angestoßen werden, die Verlustverrechnungstöpfe muss die Bank ohnehin permanent aktuell halten, so dass das Ganze eher dem Drucken eines Kontoauszuges gleicht. Die Steuerbescheinigung ist ja eine wesentlich komplexere Angelegenheit, damit lassen sich die Banken mehr Zeit (ich hoffe 'mal aus dem Grund, dass es da eine intensivere interne Qualitätskontrolle gibt). Die Verlustbescheinigung ist Teil der Steuerbescheinigung. Für die Steuerbescheinigungen gibt es 2 Läufe 1 = Kunden nur mit Konten ( Kann schon im Januar stattfindet) 2 = Kunden mit Depots (frühstens im Februar) Wobei von sehr viele Banken alles im 2 Lauf stattfindet. Der Februar ist deshalb relevant, da bis Ende Januar die Karenzzeit gilt in der rückwirkende Korrekturen möglich sind. Danach greifen Deltakorrekturen. Im Februar wird daher auch erst eine Ehegattenverlustverrechnung für diese Kunden durchgeführt. Wenn du den Verlusttopf am 02.01. schon bescheinigen würdest und am 25.01. eine Stornierung und Neuabrechnung z.B. einer Fondsertragszahlung für das vergangene Jahr erfolgen würde, wäre der ausgewiesene Verlust damit falsch. Daher kann hier keine Bescheinigung schon vorher erfolgen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag