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Boneman

Versteuerung Mitarbeiteraktien

Empfohlene Beiträge

Boneman

Hallo,

 

ich habe 2 Fragen zu der Versteuerung von Mitarbeiteraktien und hoffe auf eure Unterstützung bei der Beantwortung. Vielen Dank schon mal im Voraus!

 

Zunächst ein beispielhaftes Scenario:

Ich als MA meiner Firma nehme an einem Aktiensparprogramm teil:

Laufzeit: 6 Monate, Sparrate wird vorab definiert und monatlich vom Gehalt (Netto) abgezogen

Am Ende der Laufzeit erhalte ich die Aktien zum Kurs am Schlusstag abzüglich 15% Discount

Es gibt keine Haltefrist, sprich ich kann direkt verkaufen

 

Beispiel:

Kurs am Schlusstag: 100€

Kaufpreis: 85€ (100€ abzgl 15% Discount)

 

 

1) geldwerter Vorteil

Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Kurs und dem Kaufkurs wird als geldwerter Vorteil versteuert.

Wenn ich 200 Aktien erhalte sind das dann 3.000€ geldwerter Vorteil der zu versteuern ist.

 

Ich habe im Internet gelesen, dass es laut § 3 Nr. 39 EStG (Link) eine Steuervergünstigung von 360€ gibt.

Müssten dann folglich nur 3.000€ - 360€ = 2.640 € als geldwerter Vorteil versteuert werden?

 

2) Versteuerung bei Verkauf

Meine Aktien liegen in einem US Depot, sprich soweit ich das bisher recherchiert habe, muss ich mich selbst um die Versteuerung kümmern, wenn ich beim Verkauf Gewinn mache.

Wenn ich die 200 Aktien aus obigem Beispiel für 105€ verkaufe, berechnet sich mein Gewinn, dann wie in

a) (105-100)*200 = 1.000

oder

b) (105-85)*200 = 4.000

 

Da in meinem Depot die beispielhaften 85€ als Kaufkurs angegeben werden, vermute ich, dass diese hier zählen, aber so richtig verstehe ich es nicht ganz, da ich das doch schon über den geldwerten Vorteil versteuert habe, oder nicht?

 

(PS. Ja, ich habe die Suche dazu genutzt, aber leider keine passende Antwort gefunden.)

 

 

Danke & Gruß

Boneman

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sparfux

Alles was zwischen Einbuchungsdatum (sprich dem Schlusstag, an dem der Schlusskurs festgelegt wird) und dem Zeitpunkt auf bei dem das Geld bei Dir in Euro auf einem deutschen Konto ein geht, musst Du als Kapitalerträge versteuern. Der geldwerte Vorteil wird nur aus der Differenz des Schlusskurses und des vergünstigten Kurses, den Du erhältst, berechnet. Mir ist auch nicht bekannt, dass da noch ein Steuervorteil oder was abgezogen wird.

 

Gewinne/Verluste aus Kapitalerträgen entstehen dabei

 

- aus anderen Umrechnungskursen $/€, die innerhalb des Programms genutzt werden und die Dir Deine Bank in Rechnung stellt

- aus unterschiedlichen Kursen der Aktien zwischen Schlusstag und Quicksale.

- den Gebühren, die beim Quicksale anfallen

 

Wegen des stark gefallenen € wirst Du wohl diesmal einen Gewinn gemacht haben.

 

Da es bei einem US-Broker keine Steuerbescheinigung gibt, muss man die ganze Abrechnung leider händisch machen. Ich denke mal, in Deinem Umfeld macht das keiner. Aber das sind dann alles kleine Uli Hönesse. :P

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BondFan
· bearbeitet von BondFan

Der Rabatt, den Dir Dein Arbeitgeber einräumt, wird als Arbeitslohn angesehen und ist daher Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflichtig.

Von dem geldwerten Vorteil wird ein Freibetrag von 135 bzw. 360 Euro abgezogen, der Rest wird, wie von Dir in 1 beschrieben0 über die Gehaltsabrechnung versteuert.

 

Für den Verkauf gilt Dein Fall 2b, wobei der Gewinn dann natürlich der Abgeltungssteuer zu unterworfen ist.

 

Mein Arbeitgeber gewährt für regulär gekaufte Aktienpakete, je nach Haltedauer, Gratisaktien. Dabei muss ich den kompletten Wert der erhaltenen Gratisaktien (z.B. 85 Euro mal X), abzüglich Freibetrag, versteuern. Bei der Depotbank werden die 85 Euro als steuerliche Anschaffungskosten hinterlegt. Den darüber hinausgehende Gewinn muss ich bei Verkauf versteuern.

 

Wann die 135 Euro gelten und wann die 360 Euro angewendet werden ist mir aktuell nicht ganz klar. Mein Arbeitgeber hat für 2014 nur 135 Euro abgezogen, obwohl seit 2009 möglicherweise 360 Euro gelten. Da werde ich morgen mal in der Personalabteilung nachfragen.

 

 

Edit:

Laut Auskunft der Personalabteilung erfüllt das Unternehmen in dem ich arbeite die Voraussetzungen nicht, nach denen ein Freibetrag von 360 Euro angesetzt werden kann. Welche das genau sind konnte man mir aus dem Stand nicht sagen. Bei der weiteren Recherche bin ich auf folgenden Link gestoßen Mein Link

 

Demnach bekomme ich den 360 Euro Freibetrag wohl wirklich nicht. Wie das bei deinem Unternehmen ist, musst du am besten auch mal bei den Personalern nachfragen.

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Boneman

Danke für euer Feedback.

 

@sparfuchs

Wieso nur diesmal Gewinn machen?

Ich habe es zwar noch nicht im Detail ausgerechnet, aber sogar wenn ich die Aktien direkt am ersten Tag für 100€ wieder verkauf, sollte doch nach Abzug des Geldwerten Vorteils und der Versteuerung des "Gewinn" (100-85) noch immer etwas brauchbares übrig bleiben

 

@BondFan

danke für den Link - muss ich direkt mal bei HR nachfragen

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Taxadvisor

@sparfuchs

Wieso nur diesmal Gewinn machen?

Ich habe es zwar noch nicht im Detail ausgerechnet, aber sogar wenn ich die Aktien direkt am ersten Tag für 100€ wieder verkauf, sollte doch nach Abzug des Geldwerten Vorteils und der Versteuerung des "Gewinn" (100-85) noch immer etwas brauchbares übrig bleiben

 

 

Ermittlung Anschaffungskosten: Kaufpreis 85 zzgl. geldwerter Vorteil 15 = 100

Verkaufspreis 100

Gewinn (bei unverändertem USD-Kurs)= Verkaufspreis abzgl. Anschaffungskosten => 100 - 100 = 0

 

Wenn sich der USD-Kurs ändert, sind natürlich die 100 Verkaufspreis nicht gleich den 100 Anschaffungskosten

 

Gruß

Taxadvisor

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

@sparfuchs

Wieso nur diesmal Gewinn machen?

Ich habe es zwar noch nicht im Detail ausgerechnet, aber sogar wenn ich die Aktien direkt am ersten Tag für 100€ wieder verkauf, sollte doch nach Abzug des Geldwerten Vorteils und der Versteuerung des "Gewinn" (100-85) noch immer etwas brauchbares übrig bleiben

Sorry, das war unpräzise formuliert von mir. Gewinn an sich machst Du bei dieser Art Aktienkaufprogramm eigentlich immer. (Man kann sich jetzt sicher theoretische Fälle überlegen, wo das nicht der Fall ist. Das ist aber extrem theoretisch.)

 

Ich meinte, dass Du, unter der Annahme Du schreibst von einem Programm, das die letzten 6 Monate lief, dieses mal auch Gewinne aus Kapitalerträgen deklarieren müsstest. (Zusätzlich zu dem geldwerten Vorteil, der direkt über die Lohnsteuer versteuert wird.)

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LosMintos

Für den Verkauf gilt Dein Fall 2b, wobei der Gewinn dann natürlich der Abgeltungssteuer zu unterworfen ist.

M. E. Fall a, was auch zu Deinem weiteren Text passt. Ich selbst kenne es so:

 

- Die Firma kauft (über eine Bank) Aktien zum Kurs X (Beispiel: 72 Euro/Stück).

 

- Der Mitarbeiter erhält einen Rabatt, bspw. 15 %, im Beispiel 72 Euro/Stück * 0,15 = 10,80 Euro/Stück, d. h. der Mitarbeiter bezahlt für eine Aktie 62,20 Euro. Der Rabatt wird (wie bereits gesagt) als Arbeitseinkommen gewertet, ist damit lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig (hier gelten entsprechend die Regeln wie bei Sonderzahlungen/Bonus im Hinblick auf die Beitragsbemessungsgrenze). Es gibt einen Freibetrag von 360 Euro (Ausnahme Altfälle, siehe Link weiter oben).

 

- Für die Berechnung der Steuern und Sozialabgaben (und im Verkaufsfall auch der Kapitalerträge) zählt der Einbuchungskurs im Depot des MA. Dieser Kurs kann vom Kaufkurs abweichen!

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BondFan

M. E. Fall a, was auch zu Deinem weiteren Text passt. Ich selbst kenne es so:

 

 

Aus dem Eingangspost entnehme ich, dass bei Boneman der rabattierte Kurs als Anschaffungswert in Depot hinterlegt wurde. Demnach wäre es 2b.

 

Mein eigener Fall würde nach 2a versteuert, da ich keinen Rabatt bekommen, sondern später Gratisaktien. Mein Fall ist leicht anders als der von Boneman.

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Boneman

M. E. Fall a, was auch zu Deinem weiteren Text passt. Ich selbst kenne es so:

[..]

- Für die Berechnung der Steuern und Sozialabgaben (und im Verkaufsfall auch der Kapitalerträge) zählt der Einbuchungskurs im Depot des MA. Dieser Kurs kann vom Kaufkurs abweichen!

Wenn du schreibst, du kennst es so, heißt dass das bei dir so angewendet wird?

 

Bei mir ist blöderweise der Einbuchungskurs der vergünstige Kurs nach Abzug des Rabatt.

 

@Taxadvisor

ich glaube deine Rechnung ist etwas falsch, oder ich steh total auf dem Schlauch.

 

Unter der Annahme ich verkaufe die Aktien zum Bewertungskurs von 100 direkt wieder:

Den geldwerten Vorteil zahle ich ja nicht 1:1, sondern ich zahle lediglich Steuern und Sozialabgaben darauf, also der Einfachheithalber ~50% auf 100-85 =15

Wenn ich dann noch vom Gewinn 25% Abgeltungssteuer abziehe, bin ich ungefähr bei 75%, die ich vom Gewinn (15) abrechnen muss (Den Soli lass ich jetzt mal außen vor...)

 

Hab ich (vereinfacht gerechnet) 3,75 Gewinn gemacht oder hab aus 85€ mal eben 88,75€ gemacht oder ~4,4% Rendite in 6 Monaten

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Taxadvisor

Bei mir ist blöderweise der Einbuchungskurs der vergünstige Kurs nach Abzug des Rabatt.

 

@Taxadvisor

ich glaube deine Rechnung ist etwas falsch, oder ich steh total auf dem Schlauch.

 

Unter der Annahme ich verkaufe die Aktien zum Bewertungskurs von 100 direkt wieder:

Den geldwerten Vorteil zahle ich ja nicht 1:1, sondern ich zahle lediglich Steuern und Sozialabgaben darauf, also der Einfachheithalber ~50% auf 100-85 =15

Wenn ich dann noch vom Gewinn 25% Abgeltungssteuer abziehe, bin ich ungefähr bei 75%, die ich vom Gewinn (15) abrechnen muss (Den Soli lass ich jetzt mal außen vor...)

 

Hab ich (vereinfacht gerechnet) 3,75 Gewinn gemacht oder hab aus 85€ mal eben 88,75€ gemacht oder ~4,4% Rendite in 6 Monaten

 

Du stehst auf dem Schlauch....

 

Die fünfzehn Differenz sind versteuert, also hast Du steuerlich AK von 100, wenn Du dann zu 100 verkaufst, entsteht kein Gewinn. In Deiner Rechnung versteuerst Du zweimal den Gewinn von 15...

 

Wenn der Einbuchungskurs auch die steuerlichen AK darstellen, solltest Du die Unterlagen zur Versteuerung sorgfältig aufbewahren.

 

Gruß

Taxadvisor

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LosMintos
Wenn du schreibst, du kennst es so, heißt dass das bei dir so angewendet wird?

Ja, so hat es mein Arbeitgeber bisher gemacht. Vielleicht noch mal kurz (Mitarbeiter kauft Aktien für ein bestimmtes Euro-Volumen):

 

Beispiel:

- Volumen 2500 Euro

- Rabatt 50 %

- Kurs am Ausbuchungstag 71 Euro

- Einbuchungskurs (Steuerrelevanter Kurs) 72 Euro

- Anzahl Aktien: 2500/71 = [aufgerundet] 36

- Kaufwert: 36*71 = 2556 Euro

- Vom Mitarbeiter direkt zu zahlen: 2556*50 % = 1278 Euro

- Zu versteuernder Betrag (Steuer + SV): 36*72 - 360 = 2232 Euro

 

Bei Verkauf von 36 Stück zu 72 Euro kämen 2592 Euro in die Kasse, Kursgewinn null, Gewinn für Mitarbeiter = 2592 - 1278 - Steuer/SV(2232) = [Annahme 35 % Abgaben] 532,80 Euro. In meinem Beispiel gibt's allerdings eine Mindest-Haltedauer ...

 

In meinem Depot steht der richtige Einstandswert.

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Boneman
Wenn du schreibst, du kennst es so, heißt dass das bei dir so angewendet wird?

Ja, so hat es mein Arbeitgeber bisher gemacht. Vielleicht noch mal kurz (Mitarbeiter kauft Aktien für ein bestimmtes Euro-Volumen):

 

Beispiel:

- Volumen 2500 Euro

- Rabatt 50 %

- Kurs am Ausbuchungstag 71 Euro

- Einbuchungskurs (Steuerrelevanter Kurs) 72 Euro

- Anzahl Aktien: 2500/71 = [aufgerundet] 36

- Kaufwert: 36*71 = 2556 Euro

- Vom Mitarbeiter direkt zu zahlen: 2556*50 % = 1278 Euro

- Zu versteuernder Betrag (Steuer + SV): 36*72 - 360 = 2232 Euro

 

Bei Verkauf von 36 Stück zu 72 Euro kämen 2592 Euro in die Kasse, Kursgewinn null, Gewinn für Mitarbeiter = 2592 - 1278 - Steuer/SV(2232) = [Annahme 35 % Abgaben] 532,80 Euro. In meinem Beispiel gibt's allerdings eine Mindest-Haltedauer ...

 

In meinem Depot steht der richtige Einstandswert.

 

Interessant....bei mir sieht es wie folgt aus

- Volumen 1.810,97€ - umgewandelt am Tag des Kaufes in USD: 2422,90 $

- Rabatt 15 %

- Kurs am Stichtag 29,30 $

- Kaufkurs: 24,91 $ (= Einbuchungskurs im UBS Depot)

- Anzahl Aktien: 97 (Rest von 4,96€ wurde rückerstattet)

- Wert am Stichtag: 97*29,30$ = 2842,10 $

- Zu versteuernder geldwerter Vorteil (Steuer + SV): (29,30 - 24,91) * 97 = 425,83$ => umgerechnet in EUR 318,28

(die 360€ wurden hier nicht abgezogen, also eigentlich hätte ich gar keinen geldwerten Vorteil zahlen müssen :/)

 

Die 318,28€ wurden dann bei der nächsten GEhaltsabrechnung meinem Brutto hinzugefügt, um die Steuer und SV zu berechnen.

Der Einfachheit halber sage ich jetzt mal, dasss 50% für Steuer und SV einbehalten wurden, sprich mir wurden tatsächlich 159,14€ abgezogen, was mit dem oben genutzten Umrechnungskurs von 1,3379 am Ende 212,91$ bedeuten würde

 

Wenn ich die Aktien jetzt direkt an diesem Stichtag wieder für 29,30$ verkauft hätte, dann hätte ich doch damit einen Gewinn erzielt in Höhe von:

2842,30$ - 2422,90$ = 419,40$

- 212,91 (geldw. Vorteil) = 206,49$

- 104,80$ (Steuer ohne Soli) [(2842,10$ - 2422,90$)*25% ] = 101,69 $ Gewinn

 

Bezogen auf das investierte Kapital von 2416,27$, sollte das doch eine Rendite von ~4,2% sein!? bzw wo ist mein Rechenfehler?

 

Danke & Gruß

Boneman

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Taxadvisor

 

Interessant....bei mir sieht es wie folgt aus

- Volumen 1.810,97€ - umgewandelt am Tag des Kaufes in USD: 2422,90 $

- Rabatt 15 %

- Kurs am Stichtag 29,30 $

- Kaufkurs: 24,91 $ (= Einbuchungskurs im UBS Depot)

- Anzahl Aktien: 97 (Rest von 4,96€ wurde rückerstattet)

- Wert am Stichtag: 97*29,30$ = 2842,10 $

- Zu versteuernder geldwerter Vorteil (Steuer + SV): (29,30 - 24,91) * 97 = 425,83$ => umgerechnet in EUR 318,28

(die 360€ wurden hier nicht abgezogen, also eigentlich hätte ich gar keinen geldwerten Vorteil zahlen müssen :/)

 

Die 318,28€ wurden dann bei der nächsten GEhaltsabrechnung meinem Brutto hinzugefügt, um die Steuer und SV zu berechnen.

Der Einfachheit halber sage ich jetzt mal, dasss 50% für Steuer und SV einbehalten wurden, sprich mir wurden tatsächlich 159,14€ abgezogen, was mit dem oben genutzten Umrechnungskurs von 1,3379 am Ende 212,91$ bedeuten würde

 

Wenn ich die Aktien jetzt direkt an diesem Stichtag wieder für 29,30$ verkauft hätte, dann hätte ich doch damit einen Gewinn erzielt in Höhe von:

2842,30$ - 2422,90$ = 419,40$

- 212,91 (geldw. Vorteil) = 206,49$

- 104,80$ (Steuer ohne Soli) [(2842,10$ - 2422,90$)*25% ] = 101,69 $ Gewinn

 

 

Du stehtst immer noch auf dem Schlauch...

 

Du musst nicht die Steuer auf den geldwerten Vorteil betrachten, sondern den geldwerten Vorteil. Dann ergibt sich in Deinem Fall ein Verlust von USD 6,42.

Du kaufst die Aktien verbilligt und verkaufst Sie gedanklich sofort zum realen Kurs, in Deiner Rechnung versteuerst Du dadurch einen Gewinn von 425,83 (als geldwerten Vorteil), dann kaufst Du die Aktien NACH dieser Versteuerung gedanklich wieder zum höheren, realen Kurs.

 

Gruß

Taxadvisor

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Boneman
· bearbeitet von Boneman

Danke soweit schonmal, aber ich habe denke ich noch nicht so richtig verstanden, was du mir sagen willst.

 

Du musst nicht die Steuer auf den geldwerten Vorteil betrachten, sondern den geldwerten Vorteil.

Der geldwerte Vorteil ist 425,83$ oder 318,28€

 

Das wurde ja in meiner Gehaltsabrechnung berücksichtigt, aber ich "verliere" ja nicht den kompletten Betrag in Höhe von 318,28€, sondern nur die Lohnsteuer und SV Abgaben oder mein Verständnis von Geldwerter Vorteil ist falsch.

 

 

Du kaufst die Aktien verbilligt und verkaufst Sie gedanklich sofort zum realen Kurs, in Deiner Rechnung versteuerst Du dadurch einen Gewinn von 425,83 (als geldwerten Vorteil), dann kaufst Du die Aktien NACH dieser Versteuerung gedanklich wieder zum höheren, realen Kurs.

Wieso kaufe ich sie (gedanklich) wieder? Das sind doch keine Optionen oder dergleichen und ich hab sie doch schon im Depot

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sparfux
· bearbeitet von sparfux

Umwandlung: 2422,90 $ --> 1810,97€; Kurs 1,3379

Kauf mit 15% Rabatt: 97 * 24,91$ = 2416,27 $

Wert bei Kauf: 97 * 29,30$ = 2842,10$

Geldwerter Vorteil: 2842,10$ - 2416,27$ = 425,83$ --> 318,28€, Kurs 1,3379

Steuer+Sozialabgaben: 318,28€ * ~50% = 159,14€

 

Nettogewinn: 318,28€ - 159,14€ = 159,14€

 

Rendite: 159,14€ / 1810,97€ ~8,8%

 

Jetzt läuft das Programm über 6 Monate und Du zahlst auch monatlich einen Betrag ein. D.h. die durchschnittliche Kapitalbindung liegt nur (ungefähr) bei 3 Monaten. Die annulaisierte Rendite läge also bei ~35% p.a. Ich rechne mir das mit XINTZINSFUSS immer genau aus.

Bei uns gibt es dann auch noch so eine "Tieftstandssicherung", d.h. man bekommt die 15% Rabatt auf den niedrigeren Kurs entweder vom Anfang der Periode oder vom Ende der Periode. Da kann die Rendite u.U. noch höher liegen.

 

Soweit zur "Theorie". Wie schon oben geschrieben, bekommt man aber beim Verkauf weder genau den Kurs vom Tag des Kaufes noch erhält man, wenn man das Geld dann nach Deutschland transferiert den gleichen Kurs, der in dem Aktienprogramm angesetzt wird. Zusätzlich erhebt UBS auch noch Gebühren für den Verkauf (die allerdings recht moderat sind).

Der Umrechnungskurs in dem Programm ergibt sich aus dem Durchschnitt der Umrechnungskurse, die bei den monatlichen Einzahlungen verwendet werden. Beispiel: Der zur Umrechnung verwendetet Kurs, bei dem bei mir gerade auslaufenden Programm liegt bei ~1,25, der aktuelle $/€-Kurs aber bei ~1,14. Dadurch mache ich bei dieser Programmperiode einen zusätzlichen Gewinn.

Auch ist der Verkaufskurs ist bei uns zumindest, und da Du schreibst, dass das Programm bei Dir auch über UBS läuft, vermute ich, das ist bei Dir ähnlich, nie gleich dem Einbuchungskurs. Da der Verkauf meist erst 1-2 Tage später erfolgt. Da kann man also auch noch einen zusätzlichen Gewinn oder Verlust machen, je nachdem, ob der Kurs in der Zeit zwischen Einbuchung und Verkauf steigt oder fällt.

Zusätzlich kommen noch die Gebühren auf der Verlustseite hinzu. Der Effekt ist aber nicht so groß, weil die Gebühren (bei uns) recht moderat sind.

 

Als grobes Beispiel: Für die bei mir gerade ablaufende Periode liegt die Rendite nach internem Zinsfuss bei ~95% p.a. (nach allen Steuern - sprich nach Lohnsteuer und nach Kapitalertragssteuer). Ich werde einen geldwerten Vorteil von ~500€ über die Lohnsteuer versteuern müssen. Zusätzlich fallen noch ca. 300€ Gewinne aus Kapitalerträgen an. Das liegt diesmal hauptsächlich an dem recht stark gefallenen $/€-Kurs. Das war, als der Kurs während der Periode gestiegen ist, auch schon anders herum. Man hat also auch des öfteren Verluste aus Kapitalerträgen.

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Boneman

Danke Sparfuchs - das bestätigt ja im Groben meine Berechnung.

 

Ich stimme dir zu, dass das alles sehr theoretisch ist, aber ich wollte es mit den verschiedenen Umrec hnungskursen nicht noch weiter verkomplizieren (Bei uns wird der Umrechnungskurs der EZB zum Kauftag für alle eingezahlten € Beträge genommen).

Die Verkaufsgebühren bei UBS sind wirklich moderat, allerdings erhebt meine Bank auch noch Gebühren für die USD => EUR Umwandlung.

Bei uns gab es dass auch mal, dasss man den Startkurs und den Endkurs der Sparperiode betrachtet hat und dann da den günstigsten Kurs genommen hat - gibt es aber leider nicht mehr :/.

 

Ich wollte eigentlich nur verstehen, wieso Taxadvisor das anders sieht, bzw. was genau er anders sieht.

 

Danke für den Hinweis mit dem XINTZINSFUSS - das muss ich mir mal genauer ansehen.

 

In deinem Beispiel hast du aber auch die Abgeltungssteuer vergessen, die ja aufgrund des US Depots nicht automatisch einbehalten wird, sondern ich selbst in der Steuererklärung angeben muss? Natürlich hier auch wieder under der Annahme, dass der Freibetrag von 801€ bereits voll ausgeschöpft ist, was (bei mir) leider der Fall ist :/

 

Umwandlung: 2422,90 $ --> 1810,97€; Kurs 1,3379

Kauf mit 15% Rabatt: 97 * 24,91$ = 2416,27 $

Wert bei Kauf: 97 * 29,30$ = 2842,10$

Geldwerter Vorteil: 2842,10$ - 2416,27$ = 425,83$ --> 318,28€, Kurs 1,3379

Steuer+Sozialabgaben: 318,28€ * ~50% = 159,14€

 

Nettogewinn: 318,28€ - 159,14€ = 159,14€

 

Rendite: 159,14€ / 1810,97€ ~8,8%

 

Hier nochmal meine Zahlen, diesmal mit besserer Klassifizierung welche Steuern gemeint sind:

2842,30$ - 2422,90$ = 419,40$

- 212,91 (geldw. Vorteil = Lohnsteuern & SV Abgaben: ~50%) = 206,49$

- 104,80$ (Abgeltungssteuer ohne Soli) [(2842,10$ - 2422,90$)*25% ] = 101,69 $ bzw. 136,05 € Gewinn

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sparfux
· bearbeitet von sparfux
Hier nochmal meine Zahlen, diesmal mit besserer Klassifizierung welche Steuern gemeint sind:

2842,30$ - 2422,90$ = 419,40$

- 212,91 (geldw. Vorteil = Lohnsteuern & SV Abgaben: ~50%) = 206,49$

- 104,80$ (Abgeltungssteuer ohne Soli) [(2842,10$ - 2422,90$)*25% ] = 101,69 $ bzw. 136,05 € Gewinn

Du musst das nicht doppelt besteuern. Ich denke, das ist es auch, was Taxadvisor versucht hat, Dir zu erklären.

 

Alle Gewinne, die bis zur Einbuchung erzielt werden, werden über die Lohnsteuer (den geldwerten Vorteil) erfasst, alles was zwischen dem Zeitpunkt der Einbuchung am Programmende und dem Zeitpunkt, zu dem der €-Betrag bei Dir auf dem deutschen Konto aufschlägt, passiert, fällt unter die Kategorie Kapitalerträge (Gewinne oder Verluste) und ist händisch zu versteuern.

 

In Deinem Beispiel setzt Du nun für den Verkauf und den Transfer auf Dein deutsches Konto den gleichen Aktienkurs und auch den gleichen Währungsumrechnungskurs wie bei der Einbuchung an. Du lässt auch die Gebühren weg, die beim Verkauf und beim Geldtransfer anfallen. In dem Fall fallen keine Kapitalerträge an, die händisch versteuert werden müssten.

 

Diese Erträge bzw. Verluste kommen eben erst durch einen andere Verkaufskurse (Aktien, Währung) und die Gebühren zu stande. <-- Das hab ich jetzt auch schon 3x geschrieben. :D

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Boneman

Sorry, für mein ständiges Nachfrage, aber es gibt ja doch unterschiedliche Meinungen hier im Thread zu diesem Thema, was das Ganze nicht unbedingt einfacher macht ;)

 

Du musst das nicht doppelt besteuern.

Danke, das wollte ich hören ;). Das war ja auch mein Frage aus dem Eingangsthread

 

Du denkst also auch, dass in meinem stark vereinfachten (!) Beispiel die Besteuerungsmethode a) hier zum tragen kommt?

 

2) Versteuerung bei Verkauf

Meine Aktien liegen in einem US Depot, sprich soweit ich das bisher recherchiert habe, muss ich mich selbst um die Versteuerung kümmern, wenn ich beim Verkauf Gewinn mache.

Wenn ich die 200 Aktien aus obigem Beispiel für 105€ verkaufe, berechnet sich mein Gewinn, dann wie in

a) (105-100)*200 = 1.000

oder

b) (105-85)*200 = 4.000

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Taxadvisor

 

Du musst das nicht doppelt besteuern. Ich denke, das ist es auch, was Taxadvisor versucht hat, Dir zu erklären.

 

Alle Gewinne, die bis zur Einbuchung erzielt werden, werden über die Lohnsteuer (den geldwerten Vorteil) erfasst, alles was zwischen dem Zeitpunkt der Einbuchung am Programmende und dem Zeitpunkt, zu dem der €-Betrag bei Dir auf dem deutschen Konto aufschlägt, passiert, fällt unter die Kategorie Kapitalerträge (Gewinne oder Verluste) und ist händisch zu versteuern.

 

 

Exakt, natürlich ist Variante a) die richtige. Jetzt hat er es ja offensichtlich auch verstanden.

 

Gruß

Taxadvisor

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sparfux

Exakt, natürlich ist Variante a) die richtige.

Ja, so sehe ich das auch.

 

@Taxadvisor

Eine interessante Frage ergibt sich aus der Diskussion für mich jetzt aber noch. Es scheint so, dass amerikanische Arbeitgeber sich irgendwie nicht um die 360€ Freibetrag bei Mitarbeiterbeteiligungen scheren. Sowohl bei Bonemann als auch bei mir ist dazu auf den Abrechnungen nichts zu finden.

 

Die Frage wäre jetzt, ob es eine Möglichkeit gibt, die 360€ Freibetrag im Rahmen der Steuererklärung geltend zu machen, z.B. als Werbungskosten oder weiß der Geier. Ist Dir (oder jemandem anders) dazu was bekannt?

 

ich vermute ja, man hat schlechte Karten, wenn der AG das nicht irgendwie auf der Lohnsteuerkarte vermerkt. Aber da es ja immerhin ~150€ mehr in der Tasche wären, kann man ja durchaus mal Nachfragen. :P

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*Teufel*

ist man durch Mitarbeiteraktien verpflichtet eine Steuererklärung zu machen bzw diese Aktienprogramm anzugeben?

 

 

 

 

oder wird Automatisch abgerechnet?

 

bei mir sind es 141€ im Monat die in Henkelvorzugsaktien gehen (33,33% Rabatt) es wird also jeweils die 3 Aktie kostenlos ins Depot gebucht //3jahre Haltedauer

 

wie hab ich nun Vorzügen um kein Stress zu bekommen?

 

 

 

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LosMintos

Schau auf Deine Gehaltsabrechnung. Ich vermute, das wird automatisch versteuert.

 

(Die Steuererklärung solltest auf jeden Fall machen, wirst bestimmt etwas zurück bekommen ...)

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everyday_fun69

Hallo Gemeinde,

 

 

 

 

ich hätte da auch eine Frage. Meine Freundin kann auch Aktien zeichnen.

 

Je nach gezeichnetter Anzahl bekommt sie Gratisaktien. Diese muss Sie soweit bekannt versteuern, wie auch oben schon geschrieben....

 

Sie bekommt die Aktien zum Kursdatum Februar 2015 -für sagen wir 52 Euro- und muss diese 1 Jahr halten. Jetzt ist die Aktie 63 Euro Wert.

 

 

Muss die Differenz hier auch schon versteuert werden oder nicht ??

 

Ich würde ja sagen ja sagen "NEIN", die Differenz fällt erst dann an, wenn man mit den Gesamterträgen über dem Freibetrag liegt, Richtig?

 

Danke und Grüße

 

 

 

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