Gatecrasher Februar 14, 2015 Liebe Forumsteilnehmer, ich weiss seit Jahren, dass eine BU verdammt wichtig ist - jedoch hat mir meine Gesundheit in letzter Zeit öfters "Streiche" gespielt. Eine BU mit guten Leistungen zu einem fairen Preis zu erhalten kann ich derzeit nahezu ausschließen. Höchstens in 5 Jahren nochmal versuchen. "Gegner" von BU Versicherungen führen oft an, dass diese im Fall der Fälle (vor allem bei kfm. Beschäftigen) länger oder gar nicht zahlen und man sich das Geld lieber auf das Tagesgeldkonto oder in einen Fondssparplan legen sollte. Ich habe jetzt bei mehreren Ämtern bzw. Behörden nachgefragt was im Fall der Fälle an staatlichen Leistungen noch "möglich" wäre - nur eine Behörde verweist zur nächsten. Kann jemand von Euch vielleicht eine zuverlässige Auskunft treffen? Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli Februar 14, 2015 Ein erster Anhaltspunkt sollte die oberste Zahl Deiner jährlichen Rentenauskunft liefern. Ich denke (weiss es aber 100%ig), dass da nicht wirklich viel mehr kommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 14, 2015 · bearbeitet Februar 14, 2015 von polydeikes Mehrstufiges Schema bei Angestellten: 1. Lohnfortzahlung des AG (6 Wochen) 1.1) Krankengeld - 78 Wochen (abzgl. die 6 Wochen) - max. 90 % vom Netto oder max. 95 Euro pro Tag (Problem bei Einkommen über der BBG KV) -> während der 78 Wochen wird geprüft, ob man dich zwischen den Sozialversicherungsträgern hin und her schieben kann. Bspw. durch Rehamaßnahmen, Arbeitslosigkeit oder eben Anerkennung einer Erwerbsminderungsrente seitens der GRV -> kannst du zwischenzeitlich wieder 6 Monate am Stück arbeiten, gehen die 78 Wochen neu los (edit: wohl missverständlich formuliert, gemeint war innerhalb der im §48 SGB V Abs. 2 definierten Zeiträume, siehe Holgerli) 2) Erwerbsminderungsrente Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente findest du im §43 SGB 6. Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen. §43 SGB VI Abs. 3 Im Rahmen der Erwerbsminderungsrente ist jeder soziale Abstieg in Kauf zu nehmen, es geht nur um irgendeine Tätigkeit, die ausgeübt werden könnte ... (Kugelschreiber zusammen bauen, Knopf drücken ...) und auch nie um die tatsächliche Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt. --- Schlußfolgerung, der gesetzliche Schutz ist mehr als lückenhaft. Wenn das Thema BU tatsächlich unmöglich ist, bleiben bspw. die Themen privates Krankentagegeld, Erwerbsunfähigkeitsversicherung oder Dread Disease Versicherung. Gerade bei Erwerbsunfähigkeitsversicherungen geht der verifizierbare Vertragsinhalt aber selbst bei den TopTarifen gegen 0. Es ist keine Verbesserung ggü. der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, nur eine Steigerung des Leistungsumfangs bei vergleichbar wagen Leistungsvoraussetzungen. Oftmals wird das "ich krieg keine BU" massiv fehleingeschätzt. Selbst eine BU mit bspw. Leistungsausschlüssen ist den BU Alternativen häufig vorzuziehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli Februar 14, 2015 -> kannst du zwischenzeitlich wieder 6 Monate am Stück arbeiten, gehen die 78 Wochen neu los Nachfrage von mir: Mir wurde mal (2009) gesagt, dass mindestens 3 Jahre zwischen einen komplett neuen 78-wöchigen Krankengeld liegen müssten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 14, 2015 · bearbeitet Februar 14, 2015 von polydeikes Ist nicht ganz korrekt aber eine vollkommen berechtigte Ergänzung. Den Gesetzestext findest du im §48 SGB V Abs. 2. (2) Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate 1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und 2. erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen. Es geht also um die Dreijahreszeiträume. Das ist nicht gleichzusetzen mit "es müssen mind. 3 Jahre dazwischen liegen" ... wenn dazwischen auch den Ablauf der 78 Wochen meint. Beispiel: Krankegeld über 78 Wochen ... dann 6 Monate wieder gearbeitet ... zwischen dem letzten Geld (78) + Arbeit (6) lägen dann zum Beispiel nur 52 * 3 = 156 ... 156 - 84 = 72 Wochen ... (is natürlich Käse, siehe Holgerli) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli Februar 14, 2015 @poly: Danke. Noch 'ne kurze Nachfrage müssten dass nicht 6 Wochen sein (und nicht Monate) bzw bei 6 Monaten 102 Wochen in der Endrechnung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 14, 2015 · bearbeitet Februar 14, 2015 von polydeikes Autsch. Ja, natürlich hast du Recht. 3* 52 = 156 - 78 Wochen - 6x4=24 Wochen sprich -102 Wochen ... 54 Wochen zu überbrücken ... (jetzt stimmt es hoffentlich ... ) --- Btw.: Praktische Relevanz hat das kaum. In den seltensten Fällen werden überhaupt die 78 Wochen ausgeschöpft. Die Krankenkasse wird immer versuchen dich an einen anderen Sozialversicherungsträger abzuschieben (ist halt billiger). Ganz aktuelles Beispiel wohnt bei mir ein Haus weiter, da kamen nach nicht einmal 3 Monaten schon "ungewollt" die EWR Fragebögen + 2 Anrufe von der Krankenkasse (allerdings auch ein vor 1961 Geborener). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gatecrasher Februar 14, 2015 Besten Dank für die Antwort. Wäre es möglich bei Erwerbsminderung mit Hartz 4 aufzustocken? Ich möchte nicht auf "Staatskosten" leben - aber dies konnte ich bis heute nicht herausbringen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 14, 2015 Zur Theorie: Die Voraussetzung für Hartz 4 ist die Möglichkeit dich in Lohn und Brot zu bringen, sprich du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn du erwerbsgemindert bist, stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und bekommst demnach auch keine ALG II Leistung. Grundsätzlich kämen nur Leistungen im Rahmen der Grundsicherung in Betracht. Zur Praxis: Aber sagen wir mal so, rein theoretisch lässt sich die Feststellung einer Erwerbsminderung eine ganze Weile hinaus schieben ... So pauschal kann man der Theorie ohnehin nicht folgen, hängt vor allem vom Alter und vom individuellen Fall ab. Es gibt diverse Härtefallregelungen und und und ... ich sag immer scherzhaft, gegen die SGB´s ist das EStG ein Unterhaltungsroman. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
*Teufel* Februar 14, 2015 hat man kein Anspruch evt nach Krankengeld wenn man gekündigt würde auf Arbeitslosengeld? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 14, 2015 Par. 138 SGB III Abs. 1 Nummer 3 ... du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, siehe auch ALG II / Hartz 4 Erläuterungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gatecrasher Februar 15, 2015 Besten Dank! Also im Endeffekt bleibt bei voller Erwerbsunfähigkeit die "Rente" von 400 Euro. Nur was ist dann mit den Leuten, die Ihren Lohn mit ALG 2 aufstocken - dies müsste doch dann auch hier möglich sein, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 15, 2015 So schwer kann das doch gar nicht sein. Wer dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht - und das ist bei einem Erwerbsgeminderten NICHT der Fall - bekommt auch kein Arbeitslosengeld / Hartz 4 [Punkt] ... jetzt zum dritten Mal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
*Teufel* Februar 16, 2015 http://www.hartziv.org/grundsicherung-im-alter-und-bei-erwerbsminderung.html ok Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 16, 2015 Nur mal rein interessehalber: Was genau ist an einer mit Adsense und Affiliatelinks vollgeknallten Seite glaubwürdiger als am Gesetz? Nicht, dass es irgendeine Themenrelevanz hat, rein persönliches Interesse ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gatecrasher Februar 16, 2015 Also zusammengefasst kann man sagen BU wäre dann Pflicht? Ich bin im kaufmännischen Bereich tätig und in manchen Dingen sicherlich nicht so stabil wie andere - würde aber bei zuviel Stress o. ä. auch den Job wechseln, was andere nicht machen würden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 16, 2015 Sagen wir mal, für einen jungen Menschen, der nicht mit dem goldenen Löffel geboren wurde ... ist es zu empfehlen die Problematik zumindest eingehender zu prüfen. Der Abschluss einer Versicherung ist nichts anderes als eine Rückversicherung gg. Risiken, die man nicht mittels eigener Finanzkraft stemmen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Februar 17, 2015 "Gegner" von BU Versicherungen führen oft an, dass diese im Fall der Fälle (vor allem bei kfm. Beschäftigen) länger oder gar nicht zahlen und man sich das Geld lieber auf das Tagesgeldkonto oder in einen Fondssparplan legen sollte. Das alte Lied.Grundsätzlich lässt es sich nicht abstreiten,dass es Fälle gibt,bei denen die Regulierung unangemessen in die Länge gezogen wird.Auf der anderen Seite stehen die erbrachten Leistungen/anerkannten Fälle,die von den "Gegnern" natürlich nicht erwähnt werden,da sie nicht in das Schema selbiger passen.Überlege dir einmal,wie hoch der Einsatz sein müsste,damit du ein bezüglich des Eintrittsfalles objektiv nicht bewertbares Risiko statt über eine Kollektivlösung mit eigenen Mitteln versichern kannst. Mit einem Sparplan,in den du monatlich 1000€ einzahlst (was für die Mehrzahl der normal Sterblichen außerhalb des WPF eine absurde Vorstellung sein dürfte),stößt du schnell an deine Grenzen. Wäre es möglich bei Erwerbsminderung mit Hartz 4 aufzustocken? Trenne dich gedanklich von "Hartz 4" und ersetze es durch Leistungen der Grundsicherung.Eine Broschüre der gesetzlichen Rentenversicherung behandelt das Thema etwas ausführlicher: grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Gatecrasher Februar 18, 2015 "Gegner" von BU Versicherungen führen oft an, dass diese im Fall der Fälle (vor allem bei kfm. Beschäftigen) länger oder gar nicht zahlen und man sich das Geld lieber auf das Tagesgeldkonto oder in einen Fondssparplan legen sollte. Das alte Lied.Grundsätzlich lässt es sich nicht abstreiten,dass es Fälle gibt,bei denen die Regulierung unangemessen in die Länge gezogen wird.Auf der anderen Seite stehen die erbrachten Leistungen/anerkannten Fälle,die von den "Gegnern" natürlich nicht erwähnt werden,da sie nicht in das Schema selbiger passen.Überlege dir einmal,wie hoch der Einsatz sein müsste,damit du ein bezüglich des Eintrittsfalles objektiv nicht bewertbares Risiko statt über eine Kollektivlösung mit eigenen Mitteln versichern kannst. Mit einem Sparplan,in den du monatlich 1000€ einzahlst (was für die Mehrzahl der normal Sterblichen außerhalb des WPF eine absurde Vorstellung sein dürfte),stößt du schnell an deine Grenzen. Wäre es möglich bei Erwerbsminderung mit Hartz 4 aufzustocken? Trenne dich gedanklich von "Hartz 4" und ersetze es durch Leistungen der Grundsicherung.Eine Broschüre der gesetzlichen Rentenversicherung behandelt das Thema etwas ausführlicher: Guten Tag Und wenn man nicht "vollständig" Erwerbsgemindert ist enthält man entsprechend gar nichts? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Februar 18, 2015 Und wenn man nicht "vollständig" Erwerbsgemindert ist enthält man entsprechend gar nichts? Leistungen der Grundsicherung nach SGB XII,Kapitel 4,§ 41,erhält nur der nach SGB VI,Kapitel 2,§ 43 voll Erwerbsgeminderte nach Vollendung des 18. Lebensjahres. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 18, 2015 · bearbeitet Februar 18, 2015 von polydeikes Da die Frage ja auf "gar nichts" lautete, wäre es von Vorteil die Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nicht außen vor zu lassen. Bei voller Erwerbsminderung ist die Grundsicherung vorrangig, eine teilweise Erbwersminderung schließt aber Sozialhilfe nicht pauschal aus, im Gegensatz zur Grundsicherung. Wird in der Praxis nur nicht passieren, siehe folgende Erläuterungen ... Davon abgesehen sind die Regelugen des SGB nicht abschließend, es bestehen weitere Regelungen auf Länder- und selbst auf Kommunalebene. --- Folglich wäre die Frage nach "gar nichts" zunächst mit im Zweifelsfall ggf. Sozialhilfe zu beantworten. --- Dann sind wir aber auch wieder bei Theorie und Praxis. So lange man zwischen 3 und 6 h möglicher Arbeitskraft liegt (sprich teilweise Erwerbsminderung), gibt es wiederum Härtefallregelungen. Ist bei teilweiser Erwerbsminderung keine Möglichkeit auf eine Teilzeitarbeit gegeben (Arbeitsmarkt), kann volle Erwerbsminderungsrente beantragt werden. --- Folglich wäre die Frage nach "gar nichts" mit im Zweifelsfall ggf. Sozialhilfe oder Härtefallregelung in Abhängigkeit vom Arbeitsmarkt, wenn mind. Anspruch auf halbe Erwerbsminderungsrente besteht zu beantworten. Womit dann wieder Anspruch auf Grundsicherung bestehen würde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza Februar 19, 2015 Nur mal auf die Schnelle... was aus der Praxis - siehe Anhang - auch wenn es nicht mehr so ganz aktuell ist: Besser geworden ist wohl eher nicht... Wie realistisch die Option ist, von der GRV eine EMI-Rente zu erhalten, mag sich jeder selbst ausrechnen. LVA - Ablehnungsbescheid zur Erwerbsminderungsrente.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag