wptrader Februar 13, 2015 Hallo Zusammen, leider habe ich in der Suche keinen entsprechenden Post zu dem Thema gefunden und Google gibt nichts her. Deswegen versuche ich es mal bei den Profis. Und zwar geht es um die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten in den Töpfen. Bei mir ist leider viel Verlust im "Verrechnungstopf Allgemein" angefallen (und etwas weniger in den der Aktien). Natürlich würde ich den gerne abbauen, allerdings finde ich keine "sichere" Möglichkeit dies zu tun. Weis jemand zufällig welche Geschäfte denn alle zu diesem Topf zählen? Super wären natürlich Tipps wie man "risikofrei" diesen her wird (meine bessere Hälfte erlaubt mir keine Hebel/Options etc mehr :- ) Oder vielleicht gibt es ja Möglichkeiten dies zu tun wenn man es über die Jahressteuerbescheinigung in der EkSt. laufen lässt, auch hierzu nehme ich gerne Tipps entgegen. Vielen Dank an Euch! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Februar 13, 2015 Hallo, für sonstige Verluste (das sind die 'Guten') brauchst du nur irgendwelche Kapitalerträge, also beispielsweise Zinsen oder Dividenden, aber Aktienkursgewinne gehen auch. Für die Verluste aus Aktien sieht es etwas schlechter aus, da brauchst du speziell Kursgewinne aus Aktiengeschäften (keine Optionsscheine, keine Zertifikate, keine Dividenden - nur richtige Aktien). Verrechnet wird das alles bereits von der Bank (sofern es die selbe Bank ist, und die Verluste nicht bescheinigt wurden, sie also noch in den Töpfen stecken), Steuererklärung braucht man dazu in der Regel nicht. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wptrader Februar 13, 2015 Danke Stefan für die prompte Antwort! Ich muss noch etwas konkreter nachfragen zu Zinsen bzw. Dividenden. Mit Zinsen sind Tagesgeld, Festgeld, Darlehensverträge (u.U. mit der eigenen GmbH) aber auch Unternehmensanleihen gemeint? Zu Dividenden fallen mir jetzt nur Aktiendividenden ein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Februar 13, 2015 Hallo, Zinsen sind Tagesgeld, Festgeld [...] aber auch Unternehmensanleihen gemeint?Ja, das ist alles kein Problem. ... Darlehensverträge (u.U. mit der eigenen GmbH) ...Das weiß ich jetzt nicht sicher, besonders wenn es ein bestimmender Gesellschafter ist. Vielleicht kann da jemand anderes was zu sagen. Zu Dividenden fallen mir jetzt nur Aktiendividenden ein.Ja, die waren gemeint. Nicht darunter fallen aber z.B. Erstattungen von Krankenkassenbeiträgen (die Techniker Krankenkasse nennt das ebenfalls Dividende. ) Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
domkapitular Februar 13, 2015 Zu Gesellschafterdarlehen GmbH: Abgeltungssteuer gilt nicht,"wenn sie von einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu mindestens 10 Prozent an der Gesellschaft oder Genossenschaft beteiligt ist. 2Dies gilt auch, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge eine dem Anteilseigner nahe stehende Person ist" § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 EstG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag