moty Februar 10, 2015 Hallo zusammen, ich lese hier seit einiger Zeit still mit und habe nun eine Frage bzgl der BU bzw dem Vermögensaufbau&Sicherheitsplan der AM. Meine Schwester hat Anfang des Jahres bei einem Bekannten, der seit neuestem für die DVAG arbeitet, oben genannte Versicherung abgeschlossen. Ihr ging es eigtl um eine BU, letztendlich hat sie dieses Paket unterschrieben. Sie hatte schon eine BU bei der Generali, die wurde jedoch schlecht gemacht und ihr wurde aufgezeigt, dass sie bei der AM mit einem günstigeren Beitrag mehr Leistung bekommen würde. Ich habe den Vertrag kurz überflogen und mir ist folgendes aufgefallen: Monatlicher Beitrag 76,50€... ... Anfänglicher monatlicher Zahlbeitrag 55,92€ Hierbei haben wir die für 2015 garantierten Überschussanteile abgezogen, die wir auf den Beitrag anrechnen. Sehe ich das richtig, dass das dann eine Beitragsverrechnung wäre und es am Ende der Vertragslaufzeit dann keine Auszahlung von Überschüssen geben wird? So hatte sich das meine Schwester nämlich gewünscht. Somit könnte man diese BU auch gar nicht mit der alten BU der Generali vergleichen oder? Da die der AM ja eigtl 76,50€ kostet und keine 55€ (was dem ursprüngliche Monatsbeitrag meiner Schwester entsprechen würde)? Ich habe leider wenig Ahnung von Versicherungen und wäre sehr dankbar wenn der ein oder andere kurz etwas dazu sagen könnte. Vielen Dank schonmal! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 10, 2015 Im Grunde ist die AMV SBU mit hoher Wahrscheinlichkeit der grds. bessere Tarif als der von der Generali. (vorbehaltlich solcher Späße wie Verjährungsfristen etc.) Was aber noch lange nicht heißt, dass die AMV BU nun wiederum sonderlich gut wäre, die Generali BU Tarife sind nur im Regelfall extrem unterdurchschnittlich. Hier liegt allerdings eine Art BUZ vor, sprich eine BU + Sparbaustein. IdR sind die Teile so aufgebaut, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt (bspw. 5 Jahre) die Leistungen der BU erheblich sinken oder der Beitrag erheblich steigt. Findet sich alles in den Unterlagen / Versicherungsschein. Das sollte man als Erstes einmal prüfen. Ansonsten sind die Angaben zu unkonkret, als das man damit etwas anfangen könnte. Der Preis sagt absolut nichts aus, da wir nicht wissen, wie er zu Stande kommt. (Konstruktion mit reduziertem Anfangsbeitrag? Versicherte BU Rente? Alter? Beruf? Höhe Sparbaustein? Versichertes Endalter? ... usw. ...) Preise sind bei BUs so dermaßen irrelevant und von sehr vielen Faktoren abhängig und beeinflußbar ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Februar 10, 2015 Ich habe leider wenig Ahnung von Versicherungen und wäre sehr dankbar wenn der ein oder andere kurz etwas dazu sagen könnte. Um deine Frage zu beantworten:Ja,die Überschüsse werden verrechnet.Es sei denn,die AM schreibt ähnlich der Debeka noch nicht gesicherte Überschüsse gut...Unwahrscheinlich. Somit könnte man diese BU auch gar nicht mit der alten BU der Generali vergleichen oder? Da die der AM ja eigtl 76,50€ kostet und keine 55€ (was dem ursprüngliche Monatsbeitrag meiner Schwester entsprechen würde)? Ein Preisvergleich ist so oder so nicht zielführend.Wenn die Parameter wie ausgeübter Beruf,Rentenhöhe,Laufzeit,evtl. Zuschläge übereinstimmen,ist das zwar ein Vergleichsansatz,letzten Endes sind aber die Versicherungsbedingungen maßgebliches Kriterium für eine (Kauf-)Entscheidung. Deine Schwester sollte sich also die zeit nehmen und sich die wesentlichen Unterschiede beider Tarifwerke Stück für Stück erklären lassen. Ansonsten würde ich bei Unsicherheiten versuchen,den alten Vertrag bis zu einer endgültigen Entscheidung zu reaktivieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Biometrie Februar 14, 2015 · bearbeitet Februar 14, 2015 von Biometrie Servus zusammen, ich halte den Tarif der Generali für den "besseren" Tarif (losgelöst von individuellen Ansprüchen, diese wurden hier aber auch nicht definiert). Zumindest die jeweils aktuellen Fassungen. Was ich jedoch viel bedenklicher finde -> ist das umdecken eines BU Vertrages. Ich hoffe das die Gesundheitsfragen - insbesondere die zwischen den beiden Policen - mal ganz exakt angegangen wurden. Grüße Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 14, 2015 ich halte den Tarif der Generali für den "besseren" Tarif (losgelöst von individuellen Ansprüchen, diese wurden hier aber auch nicht definiert). Zumindest die jeweils aktuellen Fassungen. Aktuelle Fassung meint Generali SBU13, nehme ich an. Aktuelle Fassung AMV meint demnach vermutlich BUV nach 11/2011. Beide Gesellschaften haben schließlich unterschiedliche Tarife, insofern stellt sich schon die Frage, welche jeweils gemeint sind. Und Relevanz hätte das auch nur dann, wenn es um den "aktuellen" (welchen auch immer) Generali Tarif ginge. Lassen wir mal außen vor, dass die Generali hinsichtich Kennzahlen einer der schlechtesten Lebensversicherer ist und nehmen die erste Prämisse als Basis (aktuelle Tarife, jew. höchste Bedingungswerke SBU). Dann fallen spontan zum Beispiel folgende Differenzen auf: - Ausweitung der Arztanordnungsklausel bei der Generali auf Maßnahmen / Empfehlungen zzgl. Treu und Glauben Totschläger: Nach den Grundsätzen von Treu und Glauben muss die versicherte Person zumutbare Heilbehandlungen und Maßnahmen (z.B. Diät, Suchtentzug, Verwendung von Seh- oder Hörhilfen, von orthopädischen oder anderen medizinisch-technischen Heil- und Hilfsmitteln) ergreifen, um eine Minderung der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu erreichen. Zumutbar sind Heilbehandlungen und Maßnahmen, die nicht mit besonderen Schmerzen oder Gefahren verbunden sind; sie müssen dabei geeignet sein, den Eintritt der Berufsunfähigkeit zumindest zu verzögern oder eine bestehende Berufsunfähigkeit abzukürzen. Generali BUV 13, §5 Abs. 4 Beispiel daher gewählt, weil hier mMn sehr deutlich wird, mit welcher Art von Versicherer man sich einlässt. - Im Gegenzug haben wir zum Beispiel bei der Generali keine Ausweitung der Umorganisationsklausel auf Arbeitnehmer mit Direktionsbefugnissen, bei der AMV hingegen schon. Setzt sich auch hinsichtlich Regelungen zur zumutbaren Einkommensreduzierung für Selbstständige fort, die AMV hat keine. - Dafür umfassen die Berufsdefinition und die Verweisungsregelung bei der Generali in Erst- und Nachprüfung lediglich die Lebensstellung, Ausbildung, Erfahrung, soziale Wertschätzung sind nicht benannt. Es gibt genügend gerichtliche Grundlagen, in denen Lebensstellung im Prinzip nur auf Einkommen abstellt. Und ja, es gibt auch ggt. OG Rechtssprechung, aber eben keine BGH Rechtssprechung. Mein persönliches Generali BU-Highlight ist aber der §7 Abs. 3 ... den sollte man ruhig mal mit den Formulierungen anderer Gesellschaften vergleichen und Wort für Wort lesen. --- Insofern ja, Generali und AMV haben grds. ähnlich mäßige "aktuelle Top-Tarife". Die Meinung, dass die Generali den "besseren" Tarif habe, halte ich für gewagt ... aber jeder soll seine Meinung haben. Das Verhältnis ändert sich aber ganz erheblich weiter zu Ungunsten der Generali, wenn der Altvertrag aus einer Zeit VOR den 13er Bedingungen stammt. Vorbehaltlich des korrekten Hinweises auf die Gesundheitsproblematik ist dann ein Umdecken des Altvertrags absolut prüfenswert (mMn selbst bei den 13er Bedingungen) ... aber wie ich schon sagte: "Was aber noch lange nicht heißt, dass die AMV BU nun wiederum sonderlich gut wäre ..." Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Februar 14, 2015 ich halte den Tarif der Generali für den "besseren" Tarif (losgelöst von individuellen Ansprüchen, diese wurden hier aber auch nicht definiert). Zumindest die jeweils aktuellen Fassungen. Die Aussage kann man in der Form auch nur treffen,wenn man "BU" als Produktlösung von der Stange erachtet.Was kann denn ein anderes Entscheidungskriterium als die Anforderungen des Verbrauchers,die nun einmal mehr oder weniger individuell zu betrachten sind? Gibt es stichhaltige Gründe für dein persönliches Urteil? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Biometrie Februar 14, 2015 · bearbeitet Februar 14, 2015 von Biometrie Servus, ich rede von den aktuellen Fassungen. die aktuelle Generali hat ne Au Klausel. Möglichkeit der lebenslangen Leistung bei früher BU. (Generali 2015) Keine rückwirkender Leistung der AM (AM BUV 12.12.)bei verschulden des Anspruchstellers. Mit Ausnahme des Zusatzes von "Treu und Glauben" nehmen sich die Arztanordnungsklauseln nicht wirklich was. Jeder der gesund werden möchte, für den ist die Klausel meiner Meinung nach nicht wirklich ein Nachteil. Der faule Hund der BU bleiben will, da mag das anders sein. http://de.wikipedia....reu_und_Glauben Da die Aachen Müncher und die Generali eh eine Unternehmesgruppe sind ist es fast wurscht wer im moment mehr Geld auf der Kante hat. http://www.generali-...t/311198/308302 Grüße! ---------------------------- edit: Moin Matthew, diese Pauschalbeurteilung wurde hier ebenso angeführt. Im Grunde ist die AMV SBU mit hoher Wahrscheinlichkeit der grds. bessere Tarif als der von der Generali. Ich schrieb ja bereits (losgelöst von individuellen Ansprüchen, diese wurden hier aber auch nicht definiert) Grüße! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Biometrie Februar 14, 2015 · bearbeitet Februar 14, 2015 von Biometrie Mein persönliches Generali BU-Highlight ist aber der §7 Abs. 3 ... den sollte man ruhig mal mit den Formulierungen anderer Gesellschaften vergleichen und Wort für Wort lesen. Die Meldepflicht bei Wegfall der Berufsunfähigkeit soll der "Nachteil" sein? Ich bin frei für jede Erklärung! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 14, 2015 So ganz will mir nicht einleuchten, warum der TO als "Altvertrag" ein 15er Bedingungswerk der Generali haben sollte. Aber gut, ich habe ja nachgefragt, welche Pizza es sein darf ... dann halt die 15er Pizza. 1) Zum AU Werbegag Gilt nur einmalig in Summe während der Vertragsdauer für max. 18 Monate. AU Leistungen nur bei gleichzeitigem Antrag auf BU Leistungen, Arbeitsunfähigkeit muss mind. 6 Monate bestanden haben. Die AU Klausel gilt nur für Angestellte und Auszubildende gem. §5 Entgeltfortzahlungsgesetz (§2 Abs. 14), nicht für alle versicherten Personen. Kurzum ... weitgehend nutzlos ... --- 2) Der von mir kritisierte §7 Abs.3 ist in Form von §10 Abs. 3 und §9 Abs. 2 eher noch verschlimmbessert worden ... --- 3) Die Arztanordnungsklausel ist in den 15er Bedingungen genau wie in den 13er Bedingungen und allein schon zur AMV besteht ein riesiger Unterschied. Vom Vergleich zu wirklich guten Tarifen mal ganz abgesehen ... --- Da die Aachen Müncher und die Generali eh eine Unternehmesgruppe sind ist es fast wurscht wer im moment mehr Geld auf der Kante hat. Dem AMV oder dem CosmosDirekt-Versicherten ist zumindest mal völlig Wurst, ob der BU Leistungsfall bei der Generali eine Rentenerhöhung aus Überschüssen bekommt, ob sich Tarifbeitrag und Zahlbeitrag bei der Generali annähern ... etc. pp. ... das hat alles absolut 0 damit zu tun, ob es die gleiche Unternehmensgruppe ist. Jeder der gesund werden möchte, für den ist die Klausel meiner Meinung nach nicht wirklich ein Nachteil. Der faule Hund der BU bleiben will, da mag das anders sein. Selbst ein Laie sollte an Formulierungen wie "den Eintritt der Berufsunfähigkeit zumindest zu verzögern" sehen, dass es absolut nicht um den "faulen Hund" geht. In brauchbaren BU Bedingungen gibt es so einen Schwachsinn schlichtweg nicht, [punkt] Hier geht es einzig und allein darum Leistungsfälle als schnell als möglich loszuwerden. Und die Wiederaufnahme einer Tätigkeit im Sinne von "nicht faul sein" in Folge einer BU heißt noch lange nicht, dass man den ursprünglich mal abgesicherten Zustand einkommensseitig etc. wieder erreicht. Und genau um das zu vermeiden, schließt man eine sinnvolle BU ab ... Bei solchen Formulierungen wie der zitierten platzt mir die Hutschnur. Demnach reicht ja auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, denn wenn man in Folge einer Krankheit oder Körperverletzung nicht irgendwas wieder schaffen geht (Kugelschreiber zusammen bauen), ist man ja ein fauler Hund. Na danke! --- Bleibt die Frage offen, welche Relevanz denn nun die Bedingungen aus 2015 für den TO haben, der diese wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 14, 2015 Mein persönliches Generali BU-Highlight ist aber der §7 Abs. 3 ... den sollte man ruhig mal mit den Formulierungen anderer Gesellschaften vergleichen und Wort für Wort lesen. Die Meldepflicht bei Wegfall der Berufsunfähigkeit soll der "Nachteil" sein? Ich bin frei für jede Erklärung! Die Meldepflicht steht in §5 Abs. 3, nicht im genannten §7 Abs. 3 ... versuchs nochmal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Biometrie Februar 14, 2015 · bearbeitet Februar 14, 2015 von Biometrie Servus Polydeikes, warum so aggressiv? Selbst ein Laie sollte erkennen das §7 Abs. 3 folgender ist... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 14, 2015 Korrekter Einwand. In der 13er SBU ist es §10 Abs. 3, in der 13er BUZ ist es §7 Abs. 3. Der Fehler liegt demnach bei mir, gemeint ist besagter Passus ... je nachdem ob SBU oder BUZ eben jeweils andere Stelle. warum so aggressiv? Das sagte ich bereits: Welche Relevanz hat der ganze Generaliwerbequatsch für den Threadopener (Au in 2015 und Co.), das Forum oder irgendwen? Wenn ich Generali höre, werde ich schon von Natur aus aggressiv. Wenn ich dann auch noch den Verdacht eigennützigen Pushens eben dieser einen Gesellschaft im Forum habe, werde ich agressiv hoch 2. avb_buz.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Biometrie Februar 14, 2015 Korrekter Einwand. In der 13er SBU ist es §10 Abs. 3, in der 13er BUZ ist es §7 Abs. 3. Der Fehler liegt demnach bei mir, gemeint ist besagter Passus ... je nachdem ob SBU oder BUZ eben jeweils andere Stelle. warum so aggressiv? Das sagte ich bereits: Welche Relevanz hat der ganze Generaliwerbequatsch für den Threadopener (Au in 2015 und Co.), das Forum oder irgendwen? Wenn ich Generali höre, werde ich schon von Natur aus aggressiv. Wenn ich dann auch noch den Verdacht eigennützigen Pushens eben dieser einen Gesellschaft im Forum habe, werde ich agressiv hoch 2. Ich arbeite nicht für die Generali. Wie kommst du zu dieser kühnen Behauptung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 14, 2015 An welcher Stelle habe ich behauptet, dass du für die Generali arbeiten würdest? (Rhetorische Frage, keine Antwort gewünscht) Ich habe ausschließlich gesagt, dass du Generaliwerbequatsch / -floskeln postest und auch begründet und dargelegt, warum das so ist. Ich habe dich auch mehrfach gebeten darzustellen, welche Themenrelevanz das zu diesem Thread und der Frage des TO hat. Sollen die Mods entscheiden, ob sie das so haben möchten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Biometrie Februar 14, 2015 · bearbeitet Februar 14, 2015 von Biometrie Vielleicht sollte mein Beitrag mal nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden.: Was ich jedoch viel bedenklicher finde -> ist das umdecken eines BU Vertrages. Ich hoffe das die Gesundheitsfragen - insbesondere die zwischen den beiden Policen - mal ganz exakt angegangen wurden. Damit wollte ich im Kern darauf hinaus, das eine Umdeckung von der Generali zur AMV mit hoher Wahrscheinlichkeit sinnfrei ist. Bestenfalls wurde die Anzeigepflicht vergeigt. (Prämien mal aussen vor) Das ich unabhängig davon finde das die Generali Bu in der aktuellen Version Vorteile hat geg. über AMV habe ich beschrieben. Die Generali BU ist bei weitem nicht die beste Police am Markt, das habe ich aber auch nie behauptet. Warum wird mir das hier in den Mund gelegt? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 14, 2015 Erstmal wäre ich dir verbunden, wenn du deine Postings nicht im Word vorschreiben und hier rein kopieren würdest. Das übernimmt hässliche Formatierungen, die es den Usern unheimlich erschweren bspw. zu zitieren. damit wollte ich im Kern darauf hinaus, das eine Umdeckung von der Generali zur AMV mit hoher Wahrscheinlichkeit sinnfrei ist. Bestenfalls wurde die Anzeigepflicht vergeigt. (Prämien mal aussen vor) Dagegen habe ich keine Einwände, es hat hier aber auch absolut niemand dazu geraten diese Umdeckung vorzunehmen. Das ich unabhängig davon finde das die Generali Bu in der aktuellen Version Vorteile hat geg. über AMV habe ich beschrieben. Schon in der ersten Antwort habe ich hinterfragt, welche praktische Relevanz diese Aussage an dieser Stelle für den Altvertrag des TO hier haben soll und was man unter "aktuell" zu verstehen habe. Statt darauf einzugehen, wurden Werbefloskeln gepostet, die gut und gern einem Werbeflyer der Generali entsprungen sein könnten. Das die 2015er Bedingungen der Generali ggf. Vorteile ggü. den Bedingungen der AMV haben mögen, ist für dieses Thema hier schlichtweg völlig irrelevant. Das ich das nicht so sehe (gibt genauso auch wieder Nachteile) ist für den Thread gleichermaßen irrelevant. --- Es interessiert einzig und allein die Situation des TO. Und der hat keine SBU, sondern eine BUZ angeboten bekommen (daher rede ich auch von BUZ Bedingungen, siehe §§ Fehler): eine Frage bzgl der BU bzw dem Vermögensaufbau&Sicherheitsplan der AM. Das bat ich den TO als Erstes zu prüfen, da diese Konstruktion typischerweise Fallstricke bei der DVAG Variante aufweist. Und um mich selbst zu zitieren: Ansonsten sind die Angaben zu unkonkret, als das man damit etwas anfangen könnte. --- Ich versuchs abschließend nochmal ne Stufe platter: Welche Relevanz hat dein Gelaber von aktuellen Bedingungen der Generali nun genau für den TO, ich seh einfach keine ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Biometrie Februar 14, 2015 Erstmal wäre ich dir verbunden, wenn du deine Postings nicht im Word vorschreiben und hier rein kopieren würdest. Das übernimmt hässliche Formatierungen, die es den Usern unheimlich erschweren bspw. zu zitieren. damit wollte ich im Kern darauf hinaus, das eine Umdeckung von der Generali zur AMV mit hoher Wahrscheinlichkeit sinnfrei ist. Bestenfalls wurde die Anzeigepflicht vergeigt. (Prämien mal aussen vor) Dagegen habe ich keine Einwände, es hat hier aber auch absolut niemand dazu geraten diese Umdeckung vorzunehmen. Das ich unabhängig davon finde das die Generali Bu in der aktuellen Version Vorteile hat geg. über AMV habe ich beschrieben. Schon in der ersten Antwort habe ich hinterfragt, welche praktische Relevanz diese Aussage an dieser Stelle für den Altvertrag des TO hier haben soll und was man unter "aktuell" zu verstehen habe. Statt darauf einzugehen, wurden Werbefloskeln gepostet, die gut und gern einem Werbeflyer der Generali entsprungen sein könnten. Das die 2015er Bedingungen der Generali ggf. Vorteile ggü. den Bedingungen der AMV haben mögen, ist für dieses Thema hier schlichtweg völlig irrelevant. Das ich das nicht so sehe (gibt genauso auch wieder Nachteile) ist für den Thread gleichermaßen irrelevant. --- Es interessiert einzig und allein die Situation des TO. Und der hat keine SBU, sondern eine BUZ angeboten bekommen (daher rede ich auch von BUZ Bedingungen, siehe §§ Fehler): eine Frage bzgl der BU bzw dem Vermögensaufbau&Sicherheitsplan der AM. Das bat ich den TO als Erstes zu prüfen, da diese Konstruktion typischerweise Fallstricke bei der DVAG Variante aufweist. Und um mich selbst zu zitieren: Ansonsten sind die Angaben zu unkonkret, als das man damit etwas anfangen könnte. --- Ich versuchs abschließend nochmal ne Stufe platter: Welche Relevanz hat dein Gelaber von aktuellen Bedingungen der Generali nun genau für den TO, ich seh einfach keine ... Keine. Darauf wollte ich im ersten Posting auch in keinster Weise hinaus. Ich habe den Threadstarter im Grunde die Information an die Hand geben wollen seine vorvertragliche Anzeigepflicht zu prüfen. Denn da kann richtiger Unfug gemacht werden. Noch hätte er die Möglichkeit sich mit dem umdeckenden Bearbeiter in Verbindung zu setzen. Das wäre mir erstmal das wichtigste. Und jetzt mal ganz ehrlich. Das wichtigste bei jeder BUPolice ist die Anzeigepflicht. Da kann üblicherweise mehr mit geschrottet werden als bei der Anbieterwahl. Das die Policen dann plötzlich im Detail auseinander gerechnet werden sollten, ist nicht auf meinem Mist gewachsen. Ich habe nen paar Vorteile der BU rausgestellt, die mir wichtig erscheinen. Jeder darf seine Meinung haben. Ich halte aber vor allem ein bisschen Respekt durchaus für angebracht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag