Anonynmous Februar 7, 2015 Guten Tag, ich habe einen ETF in meinem Besitz. Mir ist bewusst, dass die ETFs sich steuerlich anders verhalten, je Herkunftsland, thesaurierend usw. Ab was ich eigentlich wissen möchte: Ab wann werden die Steuern eigentlich fällig? Beispiel http://www.finanztip...ierende-fonds/: WANN ABGELTUNGSSTEUER ZU ZAHLEN IST Grundsätzlich gilt für Besitzer thesaurierender wie ausschüttender Fonds, dass laufende Erträge unter die Abgeltungssteuer fallen. Allerdings kommt es darauf an, wann der Fonds die Einnahmen als erwirtschaftet verbucht. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Zeitpunkte, zu denen die Steuer fällig wird. Ein thesaurierender Fonds verbucht die Erträge erst am Ende des Geschäftsjahres als steuerlich zugeflossen. Dann haben wir http://www.boerse.de...euerung/wissen: Seit 2009 gibt es die Abgeltungssteuer. Bei jedem Verkauf von Wertpapieren werden automatisch 25 Prozent der Wertsteigerung als Abgeltungssteuer von der Bank einbehalten. Ausgeschüttete Erträge werden ebenfalls mit 25 Prozent besteuert. Also wie jetzt? Angenommen ich habe einen ETF-Anteil (thesaurierend), der ist Anfang 2014 300€ Wert, Ende 2014 500€. Ich behalte diesen Anteil. Wird jetzt Abgeltungssteuer fällig? Falls ja, auf Grund welcher Basis denn? Den "Gewinn" halte ich doch gar nicht in den Händen? Was, wenn der Kurs 2015 von 500€ auf 1€ fällt, bekomme ich dann Steuern wieder oder beteiligt der Staat sich dann anderweitig an meinem Verlust, nachdem er vorher kassiert hat (ahahaha)? Ich hätte erwartet das der Verkaufszeitpunkt entscheidend ist. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
freesteiler Februar 7, 2015 · bearbeitet Februar 7, 2015 von freesteiler Normale Wertsteigerungen werden bei Verkauf versteuert. Ausschüttungen oder ausschüttungsgleiche Erträge im Jahr, in dem sie anfallen. Wenn du mit Verlust verkaufst, landet der Betrag im Verlusttopf, der mit späteren Gewinnen verrechnet werden kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anonynmous Februar 7, 2015 Normale Wertsteigerungen werden bei Verkauf versteuert. Ausschüttungen oder ausschüttungsgleiche Erträge im Jahr, in dem sie anfallen. Wenn du mit Verlust verkaufst, landet der Betrag im Verlusttopf, der mit späteren Gewinnen verrechnet werden kann. Super, hab alles verstanden, danke ! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Februar 7, 2015 Also wie jetzt? Angenommen ich habe einen ETF-Anteil (thesaurierend), der ist Anfang 2014 300€ Wert, Ende 2014 500€. Ich behalte diesen Anteil. Wird jetzt Abgeltungssteuer fällig? Falls ja, auf Grund welcher Basis denn? Den "Gewinn" halte ich doch gar nicht in den Händen? Was, wenn der Kurs 2015 von 500€ auf 1€ fällt, bekomme ich dann Steuern wieder oder beteiligt der Staat sich dann anderweitig an meinem Verlust, nachdem er vorher kassiert hat (ahahaha)? Ich hätte erwartet das der Verkaufszeitpunkt entscheidend ist. Die Aussage im 2. Zitat ist nicht vollständig. Da es sich um einen Thesaurierer handelt mußt du die ausschüttungsgleichen Erträge versteuern. Handelt es sich um einen inländischen ETF wird Abgeltungssteuer abgezogen (sofern das Depot in Deutschland ist), handelt es sich aber um einen ausländischen thesaurierenden ETF dann musst du die ausschüttungsgleichen Erträge in der Steuererklärung angeben (egal wo dein Depot ist). Die Nachweise unbedingt aufbewahren, da du diese bei Verkauf brauchst, sonst kommt es zu einer doppelten Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge, da diese ja auch im Kurs enthalten sind! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Back-Broker Februar 8, 2015 · bearbeitet Februar 8, 2015 von Back-Broker Hallo, ich habe in diesem Zusammenhang auch ein Anliegen, weiß aber nicht so recht, wo es hinpasst in Ermangelung eines Anfängerthreads in diesem Unterforum (warum eigentlich?). Und einen neuen deswegen aufmachen halte ich für Verschwendung Grundsätzlich im Vorfeld: Bislang habe ich immer eher auf thesaurierende Fonds gesetzt, weil mir das klüger erschien, da die Investition ja ohnehin eine "langfristige" sein sollte(Zinseszinseffekt, kostenlose Wiederanlage usw.). Mittlerweile bin ich ein bisschen von dem Gedanken weg, da mir ausschütter beim "rebalancen" natürlich etwas gelegener kommen... und außerdem auch nicht so große Probleme bzgl. der Besteuerung mit sich bringen(?meistens?). Ich will aber unumwunden zugeben, dass ich dieses Thema trotz der zahlreichen Hilfestellungen hier im Forum noch nicht ganz durchdrungen habe. Mittlerweile habe ich nur noch 4 ausländische thesaurierende ETF in meinem Depot: iShares MSCI Australia (DE) UCITS ETF ISIN: IE00B5377D42 db x-tr.MSCI Wld.Heal.C.I.ETF ISIN: LU0540980223 db x-trackers MSCI Emerging Markets Index UCITS ETF 1C ISIN: LU0292107645 und Arero ISIN: LU0360863863 Jetzt kommt das ins Spiel, was Raccoon gepostet hat. So hatte ich mir das bislang auch eigentlich vorgestellt bei ausländischen Thesaurierern: Belege aufbewahren und in der Steuererklärung für das Jahr, in dem der ETF verkauft wird, alle Thesaurierungsbelege einfach mit der Steuererklärung mitschicken (oder der Steuerberaterin geben, wie auch immer ), um so die "Steuerhässlichkeit" des ETF wieder hinzubiegen. Dazu lege ich mir halt einen Ordner an oder einen Subfolder für die PDFs in meiner Cloud, die dann jeweils hoffentlich noch in 30 Jahren da sind Da es sich um einen Thesaurierer handelt mußt du die ausschüttungsgleichen Erträge versteuern. Handelt es sich um einen inländischen ETF wird Abgeltungssteuer abgezogen (sofern das Depot in Deutschland ist), handelt es sich aber um einen ausländischen thesaurierenden ETF dann musst du die ausschüttungsgleichen Erträge in der Steuererklärung angeben (egal wo dein Depot ist). Die Nachweise unbedingt aufbewahren, da du diese bei Verkauf brauchst, sonst kommt es zu einer doppelten Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge, da diese ja auch im Kurs enthalten sind! Jetzt wollte ich es aber genau wissen: Welche Nachweise? Da mein Broker DiBa für seinen guten Service ja bekannt ist, habe ich die diesbezüglich auch mal genervt und nachgefragt, wann ich denn die entsprechenden Belege bekomme um diese bei der Steuererklärung anzugeben. Jetzt schreiben diese mir aber, dass es für all diese ETFs "Nullwerte" gemeldet wurden, was heißt "dass keine steuerpflichtigen Erträge im Zeitraum XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX erwirtschaftet wurden. Darum wurden keine Thesaurierungsanzeigen erstellt." bzw. " Thesaurierungsbelege haben wir deshalb nicht verschickt. Sie können diese Nullmeldungen aber in Ihrer Erträgnisaufstellung nachvollziehen." Nun meine Frage: Kann mir einer mal genauer erklären, was das heißt? Dass ich mir das a) so wie ich mir das vorstelle sparen kann da b) mir mein Broker ja offensichtlich auch gar keine Thesaurierungsbelege zukommen lässt? Wenn das nur so wäre, wäre ja alles gut für mich, oder? Aber irgendwo ist doch bestimmt ein Haken... Grüße an alle und bereits vorab vielen Dank für jeden Erklärungsversuch! PS: Falls es helfen sollte, mal hier der Inhalt meiner Nervanfrage an die DiBa samt der vollständigen Antworten (habe nur unwichtiges gekürzt oder rausgenommen). Ich hoffe, das ist erlaubt. Guten Tag Herr Back-Broker, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Zu Ihrem Fonds db x-tr.MSCI Emer.Mkts.Idx.ETF Inhaber-Anteile 1C o.N., ISIN LU0292107645: Hierzu wurden durch die Fondsgesellschaft sowohl zum 31.12.2013, als auch zum 31.12.2014 Nullwerte gemeldet. Gleiches gilt für Ihre Fonds db x-tr.MSCI Wld.Heal.C.I.ETF Inh.-Ant. 1C USD oN, ISIN LU0540980223 und ARERO - Der Weltfonds, ISIN LU0360863863 . Auch hier erfolgten zum 31.12.2013 und zum 31.12.2014 jeweils Nullmeldungen. Ob dies allerdings auch in Zukunft so sein wird, können wir Ihnen nicht sagen. Thesaurierungsbelege haben wir deshalb nicht verschickt. Sie können diese Nullmeldungen aber in Ihrer Erträgnisaufstellung nachvollziehen. Es freut uns, wenn Ihnen diese Informationen weiterhelfen. -----Original-Nachricht----- AUS DATENSCHUTZGRÜNDEN HABEN WIR JEDE ZIFFER IN IHRER ORIGINAL-NACHRICHT DURCH EIN X ERSETZT. > Sehr geehrte Damen und Herren, > sehr geehrter Herr Beyer, > > vielen Dank für Ihre unten anstehende Antworten aus dem letzten > Jahr(siehe unten anstehende Mail) . Es ging hier um die Besteuerung > von ausländischen, thesaurierenden Fonds und wie ich diese > Thesaurierung gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann. Im > Folgenden sind bei mir noch weitere Fragen zu diesem Themenkomplex aufgetaucht. > > Sie schrieben: > > "Der Fonds iShares MSCI Australia UCITS ETF, ISIN DEXXXAXCXYXX, hat > ein Geschäftsjahr vom XX.XX. bis XX.XX. Die Erträge für das > abgelaufene Geschäftsjahr wurden am XX.XX.XXXX gemeldet. Diese müssen > Sie aber nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben, da Sie zum > Ex-Tag XX.XX.XXXX keinen Bestand besaßen." > > Der Fonds wurde am XX.X.XXXX in IEXXBXXXXDXX X:X umgewandelt. > Gleichzeitig erhielt ich für DEXXXAXCXYXX am XX.XX.XXXX eine Ertragsabrechnung, bzw. > einen Thesaurierungsbeleg = alles ok. > Sie schrieben weiterhin: > > "Der Fonds db x-trackers MSCI EM TRN UCITS ETF XC, ISIN LUXXXXXXXXXX, > hat ebenfalls ein Geschäftsjahr vom XX.XX. bis XX.XX. Die Ertragsdaten > wurden am XX.XX.XXXX per Ex-Tag XX.XX.XXXX gemeldet. Auch hier haben > Sie keine Steuerpflicht." > Dieser Fonds befindet sich immer noch in meinem Depot und sofern ich > die richtige Schlussfolgerung ziehe, müsste hier von mir für das Jahr > XXXX nun eine Steuerpflicht vorliegen, da ich am Ex-Tag XX.XX.XXXX nun Bestand besaß. > Frage: Gibt es hierzu einen Thesaurierungsbeleg, mit dem ich diesen > beim Fiskus angeben kann? > Sie schrieben weiterhin: > > "Zu den Fonds db x-trackers MSCI World Health Care TRN UCITS ETF XC, > ISIN LUXXXXXXXXXX, und Arero -der Weltfonds, ISIN LUXXXXXXXXXX, > meldeten die Gesellschaften, dass keine steuerpflichtigen Erträge im > Zeitraum XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX erwirtschaftet wurden. Darum wurden > keine Thesaurierungsanzeigen erstellt." > Diese Fonds verblieb gleichfalls in meinem Bestand. Frage: Verhält > sich dies weiterhin so? > > "Der Fonds iShares MSCI Japan Small Cap UCITS ETF, ISIN IEXXBXVWMKXX, > hat ein Geschäftsjahr vom XX.XX. bis XX.XX.XXXX. Die Ertragsdaten > wurden zuletzt am XX.XX.XXXX per Ex-Tag XX.XX.XXXX gemeldet. Zu diesem > Tag hatten Sie keinen Bestand und müssen darum diesen Ertrag nicht versteuern." > Dieser Fonds wurde ebenfalls umgewandelt in einen ausschüttenden > Fonds, einen Thesaurierungsbeleg habe ich erhalten und hierzu keine > weiteren Fragen. > > Zudem besitze ich noch "Arero -den Weltfonds" (ISIN: LUXXXXXXXXXX, > Fonddomizil: Luxemburg), hierzu hatten Sie in der Mail vom XX.XX.XXXX > keine Angaben gemacht, aber auch dieser Fonds befand sich während des > gesamten Jahres XXXX in meinem Bestand. Auch hier lautet meine Frage, > ob ich noch einen Thesaurierungsbeleg benötige, um die abgeführten > Steuern gegenüber dem Finanzamt geltend zu machen. > > > Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. > > > Mit freundlichen Grüßen > > > -- > > > Back-Broker > Tel.: XXXXX XXXXXXX > Fax.: XXXXX XXXXXXX > > -----Ursprüngliche Nachricht----- > Von: info@ing-diba.de [mailto:info@ing-diba.de] > Gesendet: Montag, XX. August XXXX XX:XX > An: Back-Broker > Betreff: AW: Nachfrage zu Ihrer Antwort vom XX.XX.XX > (Mail-ID:AXXXXXXXX) M[em:XXXXXXXX] > > Guten Tag Herr Back-Broker, > > vielen Dank für Ihre Nachricht. > > Die Thesaurierungsanzeigen erhalten Sie, wenn Sie zum Ex-Tag der > Thesaurierung einen Bestand des jeweiligen Fonds im Direkt-Depot verwahren. > > Der Fonds iShares MSCI Australia UCITS ETF, ISIN DEXXXAXCXYXX, hat ein > Geschäftsjahr vom XX.XX. bis XX.XX. Die Erträge für das abgelaufene > Geschäftsjahr wurden am XX.XX.XXXX gemeldet. Diese müssen Sie aber > nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben, da Sie zum Ex-Tag > XX.XX.XXXX keinen Bestand besaßen. > > Der Fonds db x-trackers MSCI EM TRN UCITS ETF XC, ISIN LUXXXXXXXXXX, > hat ebenfalls ein Geschäftsjahr vom XX.XX. bis XX.XX. Die Ertragsdaten > wurden am XX.XX.XXXX per Ex-Tag XX.XX.XXXX gemeldet. Auch hier haben > Sie keine Steuerpflicht. > > Zu den Fonds db x-trackers MSCI World Health Care TRN UCITS ETF XC, > ISIN LUXXXXXXXXXX, und Arero -der Weltfonds, ISIN LUXXXXXXXXXX, > meldeten die Gesellschaften, dass keine steuerpflichtigen Erträge im > Zeitraum XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX erwirtschaftet wurden. Darum wurden > keine Thesaurierungsanzeigen erstellt. > > Der Fonds iShares MSCI Japan Small Cap UCITS ETF, ISIN IEXXBXVWMKXX, > hat ein Geschäftsjahr vom XX.XX. bis XX.XX.XXXX. Die Ertragsdaten > wurden zuletzt am XX.XX.XXXX per Ex-Tag XX.XX.XXXX gemeldet. Zu diesem > Tag hatten Sie keinen Bestand und müssen darum diesen Ertrag nicht versteuern. > > Viele Grüße > > -----Original-Nachricht----- > > AUS DATENSCHUTZGRÜNDEN HABEN WIR JEDE ZIFFER IN IHRER > ORIGINAL-NACHRICHT DURCH EIN X ERSETZT. > > > Meine Direkt-Depotnr.: XXXXXXXXXX > > > > > > Sehr geehrte Damen und Herren > > > > Zunächst möchte ich mich auf diesem Wege für Ihre prompte und > > ausführliche Antwort auf meine Fragen vom XX.X.XXXX bedanken. Meine > > Fragen bezogen sich auf ausländische thesaurierende Fonds und wie > > ich die vermeintliche Doppelbesteuerung korrekt anzeigen, bzw. im > > Falle eines Verkaufs zu viel gezahlte Steuern zurückfordern kann und > > welche Dokumente hierfür im Einzelnen notwendig sind (Meine > > ursprüngliche Anfrage vom XX.X. finden Sie der Vollständigkeit > > halber noch im Dokument > im Anhang). > > > > > > Im Folgenden habe ich hierzu noch folgende Nachfragen: > > > > Sie schrieben: > > > > "Alle Fonds, egal ob thesaurierend, ausschüttend, inländisch oder > > ausländisch sind verpflichtet, ihre Ertragsdaten gemäß § X > > Investmentsteuergesetz unter www.bundesanzeiger.de zu veröffentlichen. > > > > Ausländische thesaurierende Fondsgesellschaften führen keine Steuern > > an das deutsche Finanzamt ab. Daher erfolgt die Besteuerung der > > Thesaurierung durch das Kreditinstitut erst bei Verkauf der > > Fondsanteile. Dies erfolgt zusätzlich zur Besteuerung des Kursgewinns. > > > > Da die thesaurierten Erträge im Jahr der Thesaurierung als > > zugeflossen gelten, erstellen wir einen Thesaurierungsbeleg. Anhand > > dessen ist die Versteuerung im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung möglich. > > Erfolgt die Meldung an den Bundesanzeiger bis zum XX.XX. des > > Folgejahres, werden die Ertragsdaten in Ihrer > > Jahressteuerbescheinigung berücksichtigt. Danach erstellte Belege > > müssen Sie in Ihrer Steuererklärung zu den Daten aus der > Steuerbescheinigung addieren. > > > > Sie versteuern also zunächst die Thesaurierung jährlich mit Ihrer > > Einkommenssteuererklärung. Zusätzlich wird die Besteuerung beim > > Verkauf der Anteile durch das Kreditinstitut vorgenommen. > > > > Sie erhalten dann mit Ihrer Einkommenssteuererklärung im Jahr des > > Fondsverkaufs die zu viel abgeführten Steuerbeträge erstattet. Dazu > > nehmen Sie den Abzug der thesaurierten, bereits versteuerten, > > Erträge von der Summe der Kapitalerträge vor. Bitte beachten Sie > > dazu auch die ergänzenden Informationen Ihrer Erträgnisaufstellung." > > > > > > Meine Frage bezieht sich auf den (fett) hervorgehobenen Teil: In > > welcher Form genau erhalte ich diesen Thesaurierungsbeleg? Bislang > > habe ich alle Dokumente, die die DiBa mir zur Verfügung gestellt > > hat, aufbewahrt und konnte hierbei nicht eindeutig einen solchen > > identifizieren. Mir geht es hierbei um Belege für folgende > > ausländische thesaurierende ETFs, welche sich in meinem Depot befinden: > > > > X) iShares MSCI Australia UCITS ETF (ISIN: DEXXXAXCXYXX) (Fondsdomizil: > > Irland), gekauft am XX.XX.XXXX, > > > > X) db x-trackers MSCI EM TRN UCITS ETF XC (ISIN: LUXXXXXXXXXX) > > (Fondsdomizil: Luxembourg), gekauft am XX.XX.XXXX, > > > > X) db x-trackers MSCI World Health Care TRN UCITS ETF XC (ISIN: > > LUXXXXXXXXXX) (Fondsdomizil: Luxembourg), gekauft am XX.XX.XXXX und > > weiterer Teilkauf am XX.XX.XXXX. > > > > X) Arero -der Weltfonds (ISIN: LUXXXXXXXXXX) (Fondsdomizil: > > Luxemburg), gekauft am XX.XX.XXXX und zwischenzeitlich regelmäßig > > bespart durch Sparplan, > > > > und X) iShares MSCI Japan Small Cap UCITS ETF (Acc) (ISIN: > > IEXXBXVWMKXX) > > (Fondsdomizil: Irland), gekauft am XX.XX.XXXX (mittlerweile, d.h. am > > XX.X.XXXX liquidiert, bzw. mit einem anderen ETF (IEXXBXQWDYXX) > > zusammengefügt -erhalte ich trotzdem hierfür irgendeine Form von > > Beleg für die zwischen dem XX.XX.XXXX und XX.X.XXXX erfolgte Thesaurierung? > > > > > > > > Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Taxadvisor Februar 8, 2015 Nun meine Frage: Kann mir einer mal genauer erklären, was das heißt? Dass ich mir das a) so wie ich mir das vorstelle sparen kann da b) mir mein Broker ja offensichtlich auch gar keine Thesaurierungsbelege zukommen lässt? Wenn das nur so wäre, wäre ja alles gut für mich, oder? Aber irgendwo ist doch bestimmt ein Haken... Grüße an alle und bereits vorab vielen Dank für jeden Erklärungsversuch! Null ist Null und auf Nullerträge fallen keine Steuern an. Wenn die Fonds zukünftig steuerpflichtige Erträge > Null erzielen, wird die ING Dir entsprechende Belege zukommen lassen. Beim Verkauf kann der Nachweis auch über den e-Bundesanzeiger geführt werden, mit dem isch nachweisen lässt, dass keine Erträge erzielt wurden. Ansonsten gilt: E-Bundesanzeiger und Anlage mit der Berechnung und Fortschreibung der agE aufbewahren. Gruß Taxadvisor Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Back-Broker Februar 9, 2015 Null ist Null und auf Nullerträge fallen keine Steuern an. Wenn die Fonds zukünftig steuerpflichtige Erträge > Null erzielen, wird die ING Dir entsprechende Belege zukommen lassen. Beim Verkauf kann der Nachweis auch über den e-Bundesanzeiger geführt werden, mit dem isch nachweisen lässt, dass keine Erträge erzielt wurden. Ansonsten gilt: E-Bundesanzeiger und Anlage mit der Berechnung und Fortschreibung der agE aufbewahren. Gruß Taxadvisor Hallo und danke für die Antwort. Ich habe verstanden, dass ich also eigentlich erst mal keinen Handlungsbedarf habe -die Ordner bleiben dieses Jahr leer. Gleichzeitig muss ich aber auch entwaffnend ehrlich zugeben, dass ich anscheinend eines der Investmentgebote nicht beachtet habe: "Investiere nur in das, was Du auch verstehst!" -Was ich nun nicht verstehe ist, warum keine solche steuerpflichtigen Erträge anfallen. Und was müsste passieren, damit sich das in Zukunft ändert? Wie und wann entstehen diese denn? Wenn es von Interesse ist und zur Verdeutlichung meiner Frage beitragen sollte, hier mal in einen kleinen Ausflug in meine bunte Kirmeswelt so wie ICHs verstanden habe, wie das ablaufen würde: Der Fonds db x-tr.MSCI Wld.Heal.C.I.ETF ISIN: LU0540980223 besteht z. B. aus einem Batzen aus Johnson&Johnson. Die zahlen Dividende aus, die Quellsteuer wird automatisch einbehalten. Was übrig bleibt, wird ggf. nochmal im Land, in dem der Fonds aufgelegt ist (Fondsdomizil) versteuert, und fließt anschließend in das Fondsvermögen (Thesaurierung). Dieser Netto-Teil mag allerdings im Fonds-Domizilland anders besteuert sein, als in D. Deswegen gibt es einen Thesaurierungsbeleg, mit dem ich dann anzeigen kann "kuckt mal, das wurde schon so und so besteuert, deswegen bitte nicht nochmal besteuern!"... aber jetzt fällt ja schon mal die Grundüberlegung weg... was passiert mit der Dividende der im Fonds enthaltenen Unternehmen? Oder einfacher: Was genau macht denn jetzt diesen Fonds "steuerhässlich"? Weil anscheinend ist ja bislang alles gut, oder wo ist der Haken? Wie immer: Vorab vielen Dank für jedwede Nachhilfe Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Februar 9, 2015 · bearbeitet Februar 9, 2015 von Raccoon Wenn es sich um eine Swap-Konstruktion handelt kann es gut sein, daß keine ausschüttungsgleichen Ertrage anfallen. Beim IE00B5377D42 ist das nicht der Fall, und im Ebundesanzeiger sind Eträge am 30.10.2014 zum Geschäftsjahresende am 30.06.2014 gemeldet worden. Keine Ahnung wie du an die Daten für das 2. Halbjahr vor Ende Mai 2015 kommst. Die anderen ETF kannst du ja selbst überprüfen, wobei ich allerdings nicht weis bis wann die Erträge für das deutsche Steuerjahr 2014 gemeldet sein müssen (d.h. ob schon alle veröffentlicht wurden). Vielleicht kann Taxadvisor hierzu Auskunft geben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Februar 9, 2015 LU0540980223 und LU0292107645 sind Swapper und haben am 30.4.2014 für das Jahr 2013 (Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.) keine Erträge ausgewiesen, also gab es da auch nix zu versteuern. Ich gehe davon aus, daß das auch für 2014 zutrifft aber man sollte es natürlich verifizieren, die Angaben für 2014 werden wohl erst Ende April 2015 veröffentlicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
otto03 Februar 9, 2015 Wenn es sich um eine Swap-Konstruktion handelt kann es gut sein, daß keine ausschüttungsgleichen Ertrage anfallen. Beim IE00B5377D42 ist das nicht der Fall, und im Ebundesanzeiger sind Eträge am 30.10.2014 zum Geschäftsjahresende am 30.06.2014 gemeldet worden. Die anderen ETF kannst du ja selbst überprüfen, wobei ich allerdings nicht weis bis wann die Erträge für das deutsche Steuerjahr 2014 gemeldet sein müssen (d.h. ob schon alle veröffentlicht wurden). Vielleicht kann Taxadvisor hierzu Auskunft geben. Es gibt keine Pflicht zur Meldung für ein bestimmtes Steuerjahr. Steuerlich relevante Daten müssen spätestens 4 Monate nach Geschäftsjahresende gemeldet und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Das steuerlich relevante Jahr ergibt aus dem Zeitpunkt des Geschäftsjahresendes. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Februar 9, 2015 Es gibt keine Pflicht zur Meldung für ein bestimmtes Steuerjahr. Steuerlich relevante Daten müssen spätestens 4 Monate nach Geschäftsjahresende gemeldet und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Das steuerlich relevante Jahr ergibt aus dem Zeitpunkt des Geschäftsjahresendes. Danke für die Klarstellung. Wie sieht das denn beim IE00B5377D42 aus - hier sind die Daten für H1/2014 dann ja scheinbar in der Meldung vom 30.10.2014 enthalten aber die Daten für H2/2014 kommen erst am 30.10.2015. Somit ergeben sich nach meinem Verständnis zwei Probleme: 1. Daten liegen nicht vor Ende Mai 2015 vor (Abgabefrist der Steuererklärung wenn nicht durch Steuerberater/Lohnsteuerhilfe gemacht) 2. Daten für das dt. Steuerjahr vom 1.1. bis 31.12. sind nicht direkt ersichtlich / aufgeführt, statt dessen schliessen die Meldungen die Erträge von H2/2013 bzw. H1/2015 ein Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Februar 9, 2015 Es gibt keine zwei Halbjahre, sondern nur ein Geschäftsjahr (vom 01.07. bis 30.06. des Folgejahrs) Da der Fonds am 30.06. zum Ende seines Geschäftsjahrs thesauriert, fällt der (gesamte) Ertrag steuerlich zu diesem Zeitpunkt an und ist in dem dazu passenden Steuerjahr zu veranlagen. Also: Thesaurierung zum 30.06.2014 (veröffentlich Oktober 2014) -> Veranlagungsjahr 2014 -> Steuererklärung bis 31.05.2015 (massig Zeit). Was der Fonds dann ab 01.07.2014 so treibt, ist für das Steuerjahr 2014 unerheblich, da der steuerliche Zufluss per Thesaurierung am 30.06.2015 dem Jahr 2015 zugerechnet wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Back-Broker März 8, 2015 Alles klar. Tut mir leid... bei mir nicht Wenn es sich um eine Swap-Konstruktion handelt kann es gut sein, daß keine ausschüttungsgleichen Ertrage anfallen. Ich glaube das ist es, was ich nicht verstehe. Wieso fallen keine "ausschüttungsgleichen Erträge" an, wenn das Ding geswappt ist? Nochmal: Was macht den Fonds jetzt genau "steuerhässlich"? MfG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Back-Broker November 6, 2015 · bearbeitet November 6, 2015 von Back-Broker *hochhol* Frage: Soll ich meine iShares ETFs also verkaufen? Moin, man lernt ja nie aus uns so habe ich mich letztens wieder mal mit dem Thema steuerliche Behandlung von ausländischen ETFs beschäftigt und bin dabei auf diesen Beitrag von Hellerhof in einem anderen Thread gestoßen: Hier findest du eine Anleitung, wie du mit dem Bundesanzeiger umgehen musst. Kurze Anleitung: steuereinfache Fonds/ETF selbst finden Ishares thesauriert in der Regel trotz Ausschüttungen. Das ist solange kein Problem, wie diese Ausschüttung größer als 40% der Thesaurierung (ausschüttungsgleiche Erträge) sind. Beispiel: wenn die ausschüttungsgleichen Erträge zum Geschäftsjahresende 82 Cent pro Anteil betragen, dann muss die Ausschüttung mindestens 82 * 0,4 = 33 Cent betragen. Diese Kriterium ist bei ishares-Produkten in der Regel nicht erfüllt. Deswegen sind die steuerhässlich. Dieser verweist auf dem Thread von Lowecurt, der eine Anleitung aufzeigt, wie man mit Hilfe von JustETF und dem Bundesanzeiger auf Nr. sicher gehen kann, dass der ETF auch tatsächlich STEUEREINFACH/“STEUERSCHÖN“ ist. Neu war für mich das Thema „ausschüttungsgleiche Erträge“ bzw. das bei iShares ETFs eine Thesaurierung trotz Ausschüttung stattfindet. Naiv wie ich bin hatte ich eigentlich bislang immer angenommen: ENTWEDER ausschüttend ODER thesaurierend, WENN ausschüttend, dann ist der ETFs auf jeden Fall „steuerschön“, da die Erträge auf jeden Fall bei der Ausschüttung versteuert werden und gut is. Ein Fehlannahme also(?). Folge ich der Anleitung von Lowecurt bzw. kucke in den Bundesanzeiger, so tauchen bei einigen meiner ETFs „ausschüttungsgleiche Beträge“ auf. Ich habe mal eine kurze Übersicht mit 10 meiner ETFs gebildet, auch solchen, bei denen 0,00 EUR auftaucht und die damit offenbar „steuerschön“ sind: http://www16.picfront.org/picture/1QpGmNGiHr/js/meineRotzETFsStandNov2015.jpg Frage: Augenscheinlich handelt es sich hierbei vielleichtnicht um Unsummen (gerade bei meinem bescheidenen Portfolio), aber das GanzeMAL Anteil MAL Jahre, die ins Land gehen… kurzum, ich weiß nicht, welcher Handlungsbedarfsich jetzt für mich ergibt. Da stoße ich mal wieder an meine Grenzen, was dasVerständnis der Materie angeht. Deswegen bitte ich um Rat: Was tun? Heißt das,dass ich all meine iShares ETFs verkaufen sollte/muss und in steuereinfachereETFs umschichten sollte (das wäre glücklicherweise kein Problem, da ich nocheine „Freetrades“ bei meinem Broker habe), oder alles so lassen!? Ich bin auch sicherlich nicht der erste mit dem Problem, ichkonnte über die Suchfunktion (auch via google) allerdings keinen passendenBeitrag finden, der mir konkret weiter hilft. Vielleicht wieder das „Wald-vor-lauter-Bäumen-nicht-mehr-Sehen“-Phänomen--- Danke vorab für jedweden Ratschlag in diesem Zusammenhang… MfG Edit: Sorry, kriege es einfach nicht hin ein Bild, bzw. eine Tabelle meiner ETFs "formschön" in den Beitrag einzubinden, deswegen nur ein Link, der es aber auch tun sollte Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 November 6, 2015 · bearbeitet November 6, 2015 von troi65 Frage: Soll ich meine iShares ETFs also verkaufen? Kommt drauf an , welchen Aufwand Du mit der Anlage KAP betreiben willst Du oder nicht. Jüngst wurde z.B. von einem Newbie versucht, den Aufwand aus unerfindlichen Gründen kleinzureden: http://www.wertpapie...-einmalzahlung/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Back-Broker November 6, 2015 · bearbeitet November 6, 2015 von Back-Broker Frage: Soll ich meine iShares ETFs also verkaufen? Kommt drauf an , welchen Aufwand Du mit der Anlage KAP betreiben willst Du oder nicht. Jüngst wurde z.B. von einem Newbie versucht, den Aufwand aus unerfindlichen Gründen kleinzureden: http://www.wertpapie...-einmalzahlung/ Hallo und danke für den Hinweis, Wenig Aufwand klingt natürlich eher erstrebenswert. In diesem Falle also alle verkaufen? Ich bin allerdings im Lohnsteuerhilfeverein und habe alle Unterlagen, welche ich von Broker und Bank bekommen habe, meiner Steuerberaterin übergeben. Das Thema hatte ich seinerzeit bei ihr auch angesprochen, sie hat mir allerdings nicht den Eindruck vermittelt, sich bei diesem Thema völlig auf sicherem Terrain zu bewegen. Mir ist allerdings nicht mal klar, wie hoch der potentielle "Schaden" ist, der mir bislang entstanden ist, bzw. noch auf mich jährlich zukommen würde, lasse ich alles wie bisher oder kaufe ggf. sogar die iShares ETFs nach. MfG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 November 6, 2015 · bearbeitet November 6, 2015 von troi65 Ich bin allerdings im Lohnsteuerhilfeverein und habe alle Unterlagen, welche ich von Broker und Bank bekommen habe, meiner Steuerberaterin übergeben. Das Thema hatte ich seinerzeit bei ihr auch angesprochen, sie hat mir allerdings nicht den Eindruck vermittelt, sich bei diesem Thema völlig auf sicherem Terrain zu bewegen. MfG Na dann siehts natürlich besser aus für Dich. Schließlich dürfte die Steuerberaterin einer Haftung für einen Steuerschaden unterliegen. Diese wiederum könnte von Verjährung bedroht sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Back-Broker November 6, 2015 Ich bin allerdings im Lohnsteuerhilfeverein und habe alle Unterlagen, welche ich von Broker und Bank bekommen habe, meiner Steuerberaterin übergeben. Das Thema hatte ich seinerzeit bei ihr auch angesprochen, sie hat mir allerdings nicht den Eindruck vermittelt, sich bei diesem Thema völlig auf sicherem Terrain zu bewegen. MfG Na dann siehts natürlich besser aus für Dich. Schließlich dürfte die Steuerberaterin einer Haftung für einen Steuerschaden unterliegen. Diese wiederum könnte von Verjährung bedroht sein. Hallo, ja, ist das so? Meine Absicht ist aber natürlich nicht, einen Streit mich meiner Steuerberaterin vom Zaun zu brechen, zumindest nicht, bevor ich das Problem vollständig erfasst habe und überhaupt sagen kann, um welche Summen es sich hier handelt. Folgendes passt für mich aber nicht zusammen an dieser Stelle (und da zeigt sich, dass es richtig war, das Ganze nochmal in diesem Thread zu posten): Obwohl diese Fonds "steuerhässlich" zu sein scheinen, und die o. g. Zahlen im Bundesanzeiger auftauchen, hat die DiBa mir keine Belege zukommen lassen, die ich der Steuerberaterin hätte geben können? Siehe hier: Jetzt kommt das ins Spiel, was Raccoon gepostet hat. So hatte ich mir das bislang auch eigentlich vorgestellt bei ausländischen Thesaurierern:Belege aufbewahren und in der Steuererklärung für das Jahr, in dem der ETF verkauft wird, alle Thesaurierungsbelege einfach mit der Steuererklärung mitschicken (oder der Steuerberaterin geben, wie auch immer ), um so die "Steuerhässlichkeit" des ETF wieder hinzubiegen. Dazu lege ich mir halt einen Ordner an oder einen Subfolder für die PDFs in meiner Cloud, die dann jeweils hoffentlich noch in 30 Jahren da sind Da es sich um einen Thesaurierer handelt mußt du die ausschüttungsgleichen Erträge versteuern. Handelt es sich um einen inländischen ETF wird Abgeltungssteuer abgezogen (sofern das Depot in Deutschland ist), handelt es sich aber um einen ausländischen thesaurierenden ETF dann musst du die ausschüttungsgleichen Erträge in der Steuererklärung angeben (egal wo dein Depot ist). Die Nachweise unbedingt aufbewahren, da du diese bei Verkauf brauchst, sonst kommt es zu einer doppelten Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge, da diese ja auch im Kurs enthalten sind! Jetzt wollte ich es aber genau wissen: Welche Nachweise? (...) Nun meine Frage: Kann mir einer mal genauer erklären, was das heißt? Dass ich mir das a) so wie ich mir das vorstelle sparen kann da b) mir mein Broker ja offensichtlich auch gar keine Thesaurierungsbelege zukommen lässt? Wenn das nur so wäre, wäre ja alles gut für mich, oder? Aber irgendwo ist doch bestimmt ein Haken... Grüße an alle und bereits vorab vielen Dank für jeden Erklärungsversuch! Null ist Null und auf Nullerträge fallen keine Steuern an. Wenn die Fonds zukünftig steuerpflichtige Erträge > Null erzielen, wird die ING Dir entsprechende Belege zukommen lassen. Beim Verkauf kann der Nachweis auch über den e-Bundesanzeiger geführt werden, mit dem isch nachweisen lässt, dass keine Erträge erzielt wurden. Ansonsten gilt: E-Bundesanzeiger und Anlage mit der Berechnung und Fortschreibung der agE aufbewahren. Gruß Taxadvisor Was übersehe ich? a) Kann es sein, dass ich die Thesaurierungsbelege meines Brokers als solche nicht erkannt habe?! b) Haben die mir schlampigerweise keine zukommen lassen? c) ...? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 November 6, 2015 1. von der FFB, DAB und comdirect bekomme spätestens 4 Monate nach Geschäftsende des Fonds /ETF eine Thesaurierungsmitteilung. und das sogar für steuerschöne ETF mit 0€ Thesaurierung. 2. von den einzelnen Banken bekomme ich meistens innerhalb der ersten 3 Monate des neuen Jahres die Steuerbescheinigung für das abgelaufene Jahr. Immer öfter als Kopie im Onlinepostfach, das Original ohne Probleme auf Anforderung. Ich kann mir kaum vorstellen, das die DIBA anders verfährt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Back-Broker November 8, 2015 1. von der FFB, DAB und comdirect bekomme spätestens 4 Monate nach Geschäftsende des Fonds /ETF eine Thesaurierungsmitteilung. und das sogar für steuerschöne ETF mit 0€ Thesaurierung. 2. von den einzelnen Banken bekomme ich meistens innerhalb der ersten 3 Monate des neuen Jahres die Steuerbescheinigung für das abgelaufene Jahr. Immer öfter als Kopie im Onlinepostfach, das Original ohne Probleme auf Anforderung. Ich kann mir kaum vorstellen, das die DIBA anders verfährt Hallo und danke für die Antwort. Tut mir leid, sofern ich da korrekt durchsteige, kann ich das leider nicht behaupten. Zunächst: Ja, ich hebe auch JEDEWEDE Mitteilung meiner Bank (digital) auf und bin diese diesbezüglich nochmal durchgegangen. Wenn ich Deinen Punkt nun richtig verstanden habe, müsste ich ja im Prinzip auch von den eigentlich ausschüttenden Fonds somit Thesaurierungsbelege erhalten haben?? Das kann ich aber leider nicht feststellen! Ich habe zur Übersicht nochmal meine Tabelle ergänzt: http://www.bilder-up...-1446973392.jpg Mir ist bewusst, dass das Thema echt nervig ist. Trotzdem stehe ich leider auf dem Schlauch, was nun die beste Option ist. Wie gesagt, wenn´s die unkompliziertere Lösung ist, alle iShares ETFs auszumisten und dafür TATSÄCHLICH "steuerschöne" ETFs zu kaufen, dann kann ich das auch machen. Aber ist das überhaupt notwendig. Und wenn ja, wie beziffert man überhaupt die zuviel gezahlten Steuern und wie holt man die sich zurück? Also zusammengefasst liegen folgende Handlungsmöglichkeiten auf dem Tisch: a) "Steuerhässliche" ETFs (sofern richtig identifiziert) verkaufen? (Wenn ja, was ist zu beachten, damit ich nicht zuviel Steuern bezahle?) b) Alles so lassen und wie in Post #5 beschrieben, die Thesaurierungsbelege bis zum Tag X des Verkaufs aufbewahren (hier aber wieder Brückenschlag zu a, wie würde das dann genau funktionieren?) bb) bezüglich der Thesaurierungsbelege der ausschüttenden ETFs, die ich bislang aber nicht vorfinden kann, müsste ich dann aber nochmal bei dem Broker nachfassen? Sind das die richtigen Fragen oder befinde ich mich hier total auf dem Holzweg?!?! Nochmals sorry für meine offensichtlich nicht besonders schnelle Auffassungsgabe bei diesem Thema, aber gerade deswegen bin ich ja auch bereit, dass möglichst "idiotensicher" umzustrukturieren, wenn möglich (außer das würde bedeuten, alles wieder auf´s Sparbuch zu bringen ) MfG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
moonraker November 8, 2015 1. von der FFB, DAB und comdirect bekomme spätestens 4 Monate nach Geschäftsende des Fonds /ETF eine Thesaurierungsmitteilung. und das sogar für steuerschöne ETF mit 0€ Thesaurierung. 2. von den einzelnen Banken bekomme ich meistens innerhalb der ersten 3 Monate des neuen Jahres die Steuerbescheinigung für das abgelaufene Jahr. Immer öfter als Kopie im Onlinepostfach, das Original ohne Probleme auf Anforderung. Ich kann mir kaum vorstellen, das die DIBA anders verfährt [...] Zunächst: Ja, ich hebe auch JEDEWEDE Mitteilung meiner Bank (digital) auf und bin diese diesbezüglich nochmal durchgegangen. Wenn ich Deinen Punkt nun richtig verstanden habe, müsste ich ja im Prinzip auch von den eigentlich ausschüttenden Fonds somit Thesaurierungsbelege erhalten haben?? Das kann ich aber leider nicht feststellen! [...] Mir ist bewusst, dass das Thema echt nervig ist. Trotzdem stehe ich leider auf dem Schlauch, was nun die beste Option ist. Wie gesagt, wenn´s die unkompliziertere Lösung ist, alle iShares ETFs auszumisten und dafür TATSÄCHLICH "steuerschöne" ETFs zu kaufen, dann kann ich das auch machen. Aber ist das überhaupt notwendig. Und wenn ja, wie beziffert man überhaupt die zuviel gezahlten Steuern und wie holt man die sich zurück? Also zusammengefasst liegen folgende Handlungsmöglichkeiten auf dem Tisch: a) "Steuerhässliche" ETFs (sofern richtig identifiziert) verkaufen? (Wenn ja, was ist zu beachten, damit ich nicht zuviel Steuern bezahle?) b) Alles so lassen und wie in Post #5 beschrieben, die Thesaurierungsbelege bis zum Tag X des Verkaufs aufbewahren (hier aber wieder Brückenschlag zu a, wie würde das dann genau funktionieren?) bb) bezüglich der Thesaurierungsbelege der ausschüttenden ETFs, die ich bislang aber nicht vorfinden kann, müsste ich dann aber nochmal bei dem Broker nachfassen? [...] Kurz von mir ein paar Hinweise: 1. Wenn das Domizil Deutschland ist, ist der Fonds/ETF immer "steuerschön". Das triftt z.B. auf den "iShares eb.rexx Gov Ger" zu - prüfe also zunächst mal Deine Fonds daraufhin (Achtung! Immer auf der Emittenten-Seite schauen, nicht auf Portalen!) Die Fonds könntest Du also behalten. 2. Thesaurierungsbelege allein bringen Dir gar nichts, Du musst die richtigen Beträge auch bei der Steuer angegeben haben - diese Bescheide musst Du aufbewahren. 3. Wenn Du thesaurierte Erträge nicht/nicht korrekt in der Aufstellung der Bank bekommen und damit auch nicht bei der KAP eingetragen hast, dann hast Du die Beträge bisher nicht versteuert. Wenn Du jetzt verkaufst gibt es somit auch keine Doppelbesteuerung. (Hast allerdings bisher die Steuer verkürzt.) 4. Nur wenn Du bisher alle ausschüttungsgleichen Erträge korrekt versteuert hast - durch richtige Angaben der Bank oder weil Du aus dem Bundesanzeiger die richtigen Werte rausgesucht hast - zahlst Du bei Verkauf nochmal Steuer, die Du Dir vom Finanzamt zurückholen musst (Steuerbescheid), siehe 2. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
holzhacker November 8, 2015 ...Wenn ich Deinen Punkt nun richtig verstanden habe, müsste ich ja im Prinzip auch von den eigentlich ausschüttenden Fonds somit Thesaurierungsbelege erhalten haben?? Warum solltest du einen Thesaurierungsbeleg für einen ausschüttenden Fonds erhalten? Wenn der Fonds ausschüttet bekommst du darüber eine Nachricht von deiner Bank - in deinem Fall der Ing, da die ja Steuern auf den ausgeschütteten Betrag abführen. Aber einen Thesaurierungsbeleg nicht. Ich habe zur Übersicht nochmal meine Tabelle ergänzt: http://www.bilder-up...-1446973392.jpg Mir ist bewusst, dass das Thema echt nervig ist. Trotzdem stehe ich leider auf dem Schlauch, was nun die beste Option ist. Wie gesagt, wenn´s die unkompliziertere Lösung ist, alle iShares ETFs auszumisten und dafür TATSÄCHLICH "steuerschöne" ETFs zu kaufen, dann kann ich das auch machen. Aber ist das überhaupt notwendig. Und wenn ja, wie beziffert man überhaupt die zuviel gezahlten Steuern und wie holt man die sich zurück? Du solltest aus meiner Sicht zunächst einmal deine Liste überarbeiten. Ich habe jetzt nur deinen ersten Fonds, den iShares eb.rexx® Government Germany gegengeprüft. Bei diesem Fonds handelt es sich, wie bereits von moonraker erwähnt, um einen Fonds mit deutschem Domizil, der steuerschön, aber gewiss nicht steuerhässlich ist. Als nächstes solltest du prüfen ob es sich bei deinen Fonds um Ausschütter oder Thesaurierer handelt. Der oben genannte iShares ist z.B. ein Ausschütter, hier gibt es nichts, was thesaurierungstechnisch in der Steuererklärung zu versteuern wäre, weshalb die Ing dir auch ganz sicher keinen Thesaurierungsbeleg digital zukommen lassen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Back-Broker November 8, 2015 Hallo und zunächst vielen Dank an Moonraker und Holzhacker für die Beschäftigung mit dem "Pflegefall" Kurz von mir ein paar Hinweise: 1. Wenn das Domizil Deutschland ist, ist der Fonds/ETF immer "steuerschön". Das triftt z.B. auf den "iShares eb.rexx Gov Ger" zu - prüfe also zunächst mal Deine Fonds daraufhin (Achtung! Immer auf der Emittenten-Seite schauen, nicht auf Portalen!) Die Fonds könntest Du also behalten. 1. "Wenn das Domizil Deutschland ist, ist der Fonds/ETF immer "steuerschön"." {-- darum geht´s ja hier im Prinzip: IST DAS TATSÄCHLICH SO?? Verweis hier auf Post #15 und den hier gemachten Ausführungen: [der Beitrag von Hellerhof, Zitat "Ishares thesauriert in der Regel trotz Ausschüttungen."] verweist auf dem Thread von Lowecurt, der eine Anleitung aufzeigt, wie man mit Hilfe von JustETF und dem Bundesanzeiger auf Nr. sicher gehen kann, dass der ETF auch tatsächlich STEUEREINFACH/“STEUERSCHÖN“ ist. Neu war für mich das Thema „ausschüttungsgleiche Erträge“ bzw. das bei iShares ETFs eine Thesaurierung trotz Ausschüttung stattfindet. Naiv wie ich bin hatte ich eigentlich bislang immer angenommen: ENTWEDER ausschüttend ODER thesaurierend, WENN ausschüttend, dann ist der ETFs auf jeden Fall „steuerschön“, da die Erträge auf jeden Fall bei der Ausschüttung versteuert werden und gut is. Ein Fehlannahme also(?). Folge ich der Anleitung von Lowecurt bzw. kucke in den Bundesanzeiger, so tauchen bei einigen meiner ETFs „ausschüttungsgleiche Beträge“ auf. Thesaurierungsbelege allein bringen Dir gar nichts, Du musst die richtigen Beträge auch bei der Steuer angegeben haben - diese Bescheide musst Du aufbewahren. 2.: Was ich getan habe ist, die jeweiligen Jahressteuerbescheinigungen des Brokers der Steuerberaterin zu übergeben. Dies allein wird wohl nicht ausreichend gewesen sein? Wenn Du thesaurierte Erträge nicht/nicht korrekt in der Aufstellung der Bank bekommen und damit auch nicht bei der KAP eingetragen hast, dann hast Du die Beträge bisher nicht versteuert. Wenn Du jetzt verkaufst gibt es somit auch keine Doppelbesteuerung. (Hast allerdings bisher die Steuer verkürzt.) 3.: Ich verstehe nicht, was in diesem Zusammenhang „verkürzt“ bedeutet, aber wenn ich den Rest richtig verstehe, würde es doch im Umkehrschluss bedeuten, dass man, sofern man die Daten des ausländischen thesaurierenden Fonds nicht korrekt bei der Steuererklärung angibt, Steuern hinterzieht aber das folgenlos bleibt und die korrekte Besteuerung sowieso erst bei der Veräußerung erfolgt… Wäre aber damit nicht die ganze Diskussion steuerschön/steuerhässlich obsolet!? 4. Nur wenn Du bisher alle ausschüttungsgleichen Erträge korrekt versteuert hast - durch richtige Angaben der Bank oder weil Du aus dem Bundesanzeiger die richtigen Werte rausgesucht hast - zahlst Du bei Verkauf nochmal Steuer, die Du Dir vom Finanzamt zurückholen musst (Steuerbescheid), siehe 2. 4. Okay. Welche Belege hätte meine Steuerberaterin hierfür bisher gebraucht bzw. braucht diese noch, sollte sich nun die Option „weg von iShares, hin zu anderen ETFs“ als beste Option rausstellen? Warum solltest du einen Thesaurierungsbeleg für einen ausschüttenden Fonds erhalten? Wenn der Fonds ausschüttet bekommst du darüber eine Nachricht von deiner Bank - in deinem Fall der Ing, da die ja Steuern auf den ausgeschütteten Betrag abführen. Aber einen Thesaurierungsbeleg nicht. 5. Wie gesagt: Verweis auf Punkt 1 und das, was ich hier zu iShares ETFs gelesen habe (oder habe ich etwas falsch verstanden!?!?). Du solltest aus meiner Sicht zunächst einmal deine Liste überarbeiten. Ich habe jetzt nur deinen ersten Fonds, den iShares eb.rexx® Government Germany gegengeprüft. Bei diesem Fonds handelt es sich, wie bereits von moonraker erwähnt, um einen Fonds mit deutschem Domizil, der steuerschön, aber gewiss nicht steuerhässlich ist. (…) Als nächstes solltest du prüfen ob es sich bei deinen Fonds um Ausschütter oder Thesaurierer handelt. Der oben genannte iShares ist z.B. ein Ausschütter, hier gibt es nichts, was thesaurierungstechnisch in der Steuererklärung zu versteuern wäre, weshalb die Ing dir auch ganz sicher keinen Thesaurierungsbeleg digital zukommen lassen kann. 6. Zu beiden Punkten: Verweis auf den Thread von lowecurt, und der hier gemachten Anleitung zum Finden von Steuereinfachen ETFs. Direkt erster Post. Hier: Ist der gewünschte Fonds in der Liste anhand der ISIN gefunden, prüft man in der Zeile "§5 b" ob ausschüttungsgleiche Erträge vorhanden sind. Steht dort "0", dann ist der Fonds "steuereinfach“ (…) Dies ist bei den von mir aufgeführten Fonds nicht immer der Fall, auch nicht bei denen mit Fondsdomizil Deutschland + Ausschüttend. Deswegen hatte ich das ja auch extra in der 5. Spalte in meiner Tabelle aufgeführt. Also entweder: a) ist das oben genannte Zitat inhaltlich falsch oder b) genau das Gegenteil, also das was Du sagst oder c) ich verstehe hier irgendwas total falsch… Sorry für die nicht gerade schnelle Auffassungsgabe meinerseits bei diesem Thema. Ich wette ich bin auch nicht der Erste, der genau vor dieser Frage steht, allein ich finde nicht die Diskussion hier im Forum, die bei mir den Groschen fallen lässt und mich zu einer sicheren Entscheidung kommen lässt, ob ich nun umbaue oder nicht. MfG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 November 8, 2015 im Oktober 15 hast Du den iShares Euro Small gekauft. Seit dem 19.06.15 sind die Steuerdaten vom letzten Geschäftsjahr im Bundesanzeiger online und trotzdem hast Du diesen steuerhässlichen Ausschütter gekauft. und wenn ich mir das ganze anschaue, frage ich mich, DIESEN THREAD gibt gibt es seit 2012. Was hat dich ab Mitte 2013 geritten, trotzdem auf iShares zu setzen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag