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Kornrudi

Riesterverträge kündigen oder Stilllegen

Empfohlene Beiträge

Kornrudi

Hallo liebe WPF´ler,

 

ich lese schon seit einiger Zeit hier im Forum, aber zu meiner Situation finde ich nichts. (Oder kann es nicht erkennen)

 

 

Alter: 28 und 34

unbefristetes Arbeitbeitsverhältniss bei einem KFZ-Hersteller in NDS

1 Kind (2 Jahre)

verheiratet

Eigentum

 

 

2 Riester Verträge

 

Zurich Förder Renteinvest DWS Premium 143,51€ 3% Dynamik - Guthaben ca. 4500€ 3 Jahre Alt

und

Wüstenrot Wohnriester (RB/FX) Aktuell noch 5€ - Guthaben 2650€ 4 Jahre alt

 

Weitere Altersvorsorge ist in Form eines ETF´s Sparplan von monatlich 600€ vorhanden + Betriebsrente

 

 

Unser Haus ist noch nicht komplett getilgt (100.000€ 2,45%p.a.) und 40.000€ 2,79%p.a. KFW) sind noch offen.

 

Macht es Sinn die 2650 aus dem Wohn - Riestervertrag rauszuziehen und damit einen der Beiden Kredite zwischen zu tilgen? Oder sie ganz zu kündigen? Dabei müssen wir ja die Zulagen und Steuervorteile zurück zahlen. Bleibt wohl auch kaum was über.

 

 

Wir wollen das Haus später einmal vermieten und ins Ausland ziehen, da würde es auch Probleme geben mit dem Zwischentilngen des Wohnriester oder ?

 

 

 

Wahrscheinlich fehlen noch einige Angabe die mir aber jetzt nicht einfallen.

 

 

Wie genau sollten wir vorgehen um unnötige kosten zu vermeiden ?

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Kühlschrank

Zockt ihr bewusst auf Pump mit Aktien?

 

Genau das ist nämlich der Fall, wenn ihr trotz noch nicht getilgten Krediten in Aktien-ETFs investiert.

 

Oberste Priorität sollte die schnellstmögliche Tilgung der Kredite sein. Was sind für Sondertilgungen möglich? Die sollten möglichst ausgenutzt werden.

Wenn die Riesterguthaben dazu genutzt werden können, wäre das natürlich super, besonders der Wohnriester, der ja auch genau dafür gedacht ist.

 

Ich bin aber kein Riester-Experte, da können andere hier mehr dazu sagen. Was ich aber weiß, dass es keine bessere und sicherere Rendite gibt als die 2,79% und 2,45% steuerfrei und ohne Risiko durch tilgen der Kredite.

 

Der richtige Zeitpunkt, um mit den ETFs anzufangen, ist dann nach der Tilgung.

Es steht ja auch bekanntermaßen noch ein großer Aktiencrash bevor und wenn ihr Glück habt, fangt ihr dann sogar genau nach dem großen Crash mit ETFs an.

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Batman_BU

Zockt ihr bewusst auf Pump mit Aktien?

 

Genau das ist nämlich der Fall, wenn ihr trotz noch nicht getilgten Krediten in Aktien-ETFs investiert.

 

Wie kannst du das beurteilen, wenn weder über Einkommen noch über Sondertilgungsmöglichkeiten noch über eventuell vorhandene weitere Kapitalrücklagen gesprochen wird?

 

Bei mir ist es zum Beispiel so, dass ich meine SoTi für dieses Jahr geleistet habe und den Betrag für nächstes Jahr bereits angespart habe. Durch laufendes Einkommen werden sowohl SoTi-Topf als auch alternative Anlagen gefüttert. In 5 Jahren habe ich keine Schulden mehr UND ein ETF-Depot. (wobei der Wert dann ja ganz niedrig sein wird....wegen des bevorstehenden Crashs....)

 

Oberste Priorität sollte die schnellstmögliche Tilgung der Kredite sein. Was sind für Sondertilgungen möglich? Die sollten möglichst ausgenutzt werden.

Wenn die Riesterguthaben dazu genutzt werden können, wäre das natürlich super, besonders der Wohnriester, der ja auch genau dafür gedacht ist.

 

Hast du bei deinem Ratschlag zum Wohnriester berücksichtigt, dass ggf. ein Umzug ins Ausland ansteht? Ein großer Niedersächsischer Autohersteller schickt auch mal gerne Angestellte nach Brasilien oder China - EU Ausland - Das kann zu Problemen bei Wohnriester führen.

 

Der richtige Zeitpunkt, um mit den ETFs anzufangen, ist dann nach der Tilgung.

 

 

 

Das ist nicht korrekt. Es kommt u.a. auch auf die Einkommensverhältnisse an.

 

Es steht ja auch bekanntermaßen noch ein großer Aktiencrash bevor und wenn ihr Glück habt, fangt ihr dann sogar genau nach dem großen Crash mit ETFs an.

Hast du für diese interessante Information auch ein genaues Datum? Oder wenigstens ne Kalenderwoche?

 

Ich bin aber kein Riester-Experte

Warum schreibst du dann so wenig fundierte Antworten? Ich ärgere mich als bisher stiller Mitleser mittlerweile sehr häufig über deine Antworten. Hier gibt es viele Leser, die noch weniger Ahnung haben als du und ich zusammen und dann blöderweise solche Halbinformatonen erhalten. Wenn es ganz dumm läuft, hören Sie sogar auf das, was du hier schreibst.

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Anleger Klein

Es steht ja auch bekanntermaßen noch ein großer Aktiencrash bevor und wenn ihr Glück habt, fangt ihr dann sogar genau nach dem großen Crash mit ETFs an.

 

Immerhin, hier gibt er ja zu das die Glaskugel kaputt ist aber eventuell lässt sich aus Eiswürfeln auch etwas herauslesen. Baisse, Seitwärtsbewegung und Hausse wechseln sich ab, welch weltbewegende Erkenntnis. Aber der Crash steht ja sicher bevor. Batman hat durchaus Recht...

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Matthew Pryor
Macht es Sinn die 2650 aus dem Wohn - Riestervertrag rauszuziehen und damit einen der Beiden Kredite zwischen zu tilgen?

Ich persönlich würde mir für diesen im Vergleich zur Restschuld bescheidenen Betrag das bürokratische Gewusel nicht antun wollen.Daher eher als Option in Betracht ziehen,das Guthaben aus dem Bausparvertrag in die Rentenversicherung zu übertragen.Und diese bei Gelegenheit gleich mit auf den Prüfstand zu stellen.

 

Ist die Ehefrau selbst zulagenberechtigt oder fließt die Zulage mit in den Vertrag ein?Es erscheint mir,dass ihr mehr als nötig einzahlt:Wenn von den maximal förderfähigen 2.100€ pro Jahr deine Zulage und die des Kindes abgezogen werden,bliebe ein Eigenbetrag von 1.646€ bzw. 137,16€ monatlich.Ist die Ehefrau mittelbar zulagenberechtigt,verringert sich der Beitrag auf ca. 124€.

Die Beitragsdynamik erscheint mir daher doch einigermaßen unsinnig...

 

Wenn die Riesterguthaben dazu genutzt werden können, wäre das natürlich super, besonders der Wohnriester, der ja auch genau dafür gedacht ist.

Für Sondertilgungen?Schwachsinn zum ².Aber das läuft wohl unter deinem bekannten Motto "Hauptsache,ich habe auch etwas gesagt".Fishing for compliments für besonders gelangweilte Nachwuchsmänädscha.

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Rohlöff

Auch wenn es schon gesagt wurde, möchte ich Matthew noch einmal zustimmen.

 

Die relativ kleinen Beträge in Wohnriester "umzuwandeln" halte ich für nicht notwendig.

Durch den Wohnriester würdet Ihr gleichzeitig ein Wohnförderkonto einrichten. Da Ihr eh vorhabt später ins Ausland zu ziehen, müsstet Ihr dieses Konto beim Verlassen Deutschlands begleichen.

-> Alles ein ziemlich bürokratischer Akt.

 

Ich würde die Finger davon lassen.

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Kühlschrank

Hast du für diese interessante Information auch ein genaues Datum? Oder wenigstens ne Kalenderwoche?

 

Nein, wenn ich das wüsste, würde ich mit dem Wissen reich werden!

 

Es kann morgen passieren oder nächste Woche oder in 17 Jahren.

 

Aber eins ist sicher, der Crash kommt!

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tyr

Aber eins ist sicher, der Crash kommt!

Worauf basiert die Sicherheit?

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Anleger Klein

Nein, wenn ich das wüsste, würde ich mit dem Wissen reich werden!

Es kann morgen passieren oder nächste Woche oder in 17 Jahren.

Aber eins ist sicher, der Crash kommt!

 

Gesagt ist gesagt, das reicht doch :rolleyes:

Kannst du dich bitte mit Aktiennovize zusammentun und das ganze in einem einzigen Thread bündeln? Dann bleibt der Rest des Forums etwas übersichtlicher.

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Batman_BU

Auch wenn es schon gesagt wurde, möchte ich Matthew noch einmal zustimmen.

 

Die relativ kleinen Beträge in Wohnriester "umzuwandeln" halte ich für nicht notwendig.

Durch den Wohnriester würdet Ihr gleichzeitig ein Wohnförderkonto einrichten. Da Ihr eh vorhabt später ins Ausland zu ziehen, müsstet Ihr dieses Konto beim Verlassen Deutschlands begleichen.

-> Alles ein ziemlich bürokratischer Akt.

 

Ich würde die Finger davon lassen.

 

Verstehe ich das richtig, dass bei Umwandlung der bestehenden Riesterverträge bzw. Nutzung des Guthabens als Sondertilgung (ist das direkt möglich?) das Wohnförderkonto mit diesem Betrag "startet" und dann mit 2% pa verzinst wird? Dann sollte man das in jedem Fall ja gegen die mögliche Ersparnis bei den Kreditzinsen rechnen.

 

Wie sieht es bei Riesterbausparern als Vorfinanzierung für ein endfälliges Darlehen aus? Wird das Guthaben in der Ansparphase bereits auf dem Wohnförderkonto verzinst oder erst, wenn der BSV das Darlehen ablöst?

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Matthew Pryor
Verstehe ich das richtig, dass bei Umwandlung der bestehenden Riesterverträge bzw. Nutzung des Guthabens als Sondertilgung (ist das direkt möglich?) das Wohnförderkonto mit diesem Betrag "startet" und dann mit 2% pa verzinst wird? Dann sollte man das in jedem Fall ja gegen die mögliche Ersparnis bei den Kreditzinsen rechnen.

Ja.Dabei aber nicht vergessen,dass das Wohnförderkonto bis zum Renteneintritt läuft.

 

Wie sieht es bei Riesterbausparern als Vorfinanzierung für ein endfälliges Darlehen aus? Wird das Guthaben in der Ansparphase bereits auf dem Wohnförderkonto verzinst oder erst, wenn der BSV das Darlehen ablöst?

Mit Ablösung.Du löst ja auch mit dem Guthabenteil ab,der dann mit den geförderten Tilgungsleistungen in das Wohnförderkonto gebucht wird.

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Batman_BU
Verstehe ich das richtig, dass bei Umwandlung der bestehenden Riesterverträge bzw. Nutzung des Guthabens als Sondertilgung (ist das direkt möglich?) das Wohnförderkonto mit diesem Betrag "startet" und dann mit 2% pa verzinst wird? Dann sollte man das in jedem Fall ja gegen die mögliche Ersparnis bei den Kreditzinsen rechnen.

Ja.Dabei aber nicht vergessen,dass das Wohnförderkonto bis zum Renteneintritt läuft.

 

Wie sieht es bei Riesterbausparern als Vorfinanzierung für ein endfälliges Darlehen aus? Wird das Guthaben in der Ansparphase bereits auf dem Wohnförderkonto verzinst oder erst, wenn der BSV das Darlehen ablöst?

Mit Ablösung.Du löst ja auch mit dem Guthabenteil ab,der dann mit den geförderten Tilgungsleistungen in das Wohnförderkonto gebucht wird.

 

Aber man könnte auch den Betrag auf dem Wohnförderkonto in ein neues Riesterprodukt einzahlen, wenn man das irgendwann möchte, oder?

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Kornrudi

Erstmal danke für die Antworten.

 

Den Kredit tilgen wir jedes Jahr mit dem maximalen Betrag den wir zwischentilgen "dürfen". Daher sehe ich es nicht als kritisch an ein ETF Depot nebenbei zu besparen.

 

Die Wohnriester zur weiterführung nach dem Darlehen wird nicht nötig sein.

 

Macht es den überhaupt Sinn das vorhanden Guthaben aus dem Wohnriester in einen anderen zu übertragen ? Dann fallen doch wieder 5 Jahre mörderische Gebühren an. Oder gibt es Riesterverträge wo das nicht so ist ?

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moonraker

Macht es den überhaupt Sinn das vorhanden Guthaben aus dem Wohnriester in einen anderen zu übertragen ? Dann fallen doch wieder 5 Jahre mörderische Gebühren an. Oder gibt es Riesterverträge wo das nicht so ist ?

 

Ja, bei Riester-Banksparplänen zahlst Du (i.d.R.) keine Gebühren - dafür ist die Verzinsung aber mager. Für eine kurze Laufzeit oder rein zum "Zwischenparken" (um weiter die Förderung zu erhalten) ist es auf jeden Fall interessant.

Für längere Laufzeiten gibt es evtl. bessere Varianten - bei Versicherungslösungen sollte man aber auch bis zur Rente durchhalten.

 

Falls noch nicht gesehen. einen Übersichtsfaden gibt es auch hier im WPF:

https://www.wertpapier-forum.de/topic/35416-riester-rente-tipps-und-tricks/

Ansonsten einfach mal die Suche bemühen...

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Matthew Pryor
Aber man könnte auch den Betrag auf dem Wohnförderkonto in ein neues Riesterprodukt einzahlen, wenn man das irgendwann möchte, oder?

Wie soll das funktionieren?Du hast den geförderten Betrag schon zur Entschuldung der Immobilie eingesetzt.Eventuell gibt es einen Passus,mir wäre keiner bekannt.

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Batman_BU
Aber man könnte auch den Betrag auf dem Wohnförderkonto in ein neues Riesterprodukt einzahlen, wenn man das irgendwann möchte, oder?

Wie soll das funktionieren?Du hast den geförderten Betrag schon zur Entschuldung der Immobilie eingesetzt.Eventuell gibt es einen Passus,mir wäre keiner bekannt.

 

Vielleicht etwas ungenau formuliert.... Wenn auf dem Wohnförderkonto z.B. 20.000 EUR stehen kann ich doch den Gegenwert in einen anderen Riestervertrag einzahlen - damit wäre das Wohnförderkonto quasi getilgt.

 

Punkt 44

 

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Kornrudi
Aber man könnte auch den Betrag auf dem Wohnförderkonto in ein neues Riesterprodukt einzahlen, wenn man das irgendwann möchte, oder?

Wie soll das funktionieren?Du hast den geförderten Betrag schon zur Entschuldung der Immobilie eingesetzt.Eventuell gibt es einen Passus,mir wäre keiner bekannt.

 

 

Wir haben nichts aus dem Riestervertrag entnommen sondern bisher nur eingezahlt.

 

 

 

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