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ContangoJoe

Bausparen - Verstoss gegen ABB = Kündigung?

Empfohlene Beiträge

ContangoJoe
· bearbeitet von ContangoJoe

Hallo,

 

dies ist mein erster Beitrag hier. Stiller Mitleser bin ich allerdings schon seit einer ganzen Weile.

 

Ich habe eine Frage zu meinem Bausparvertrag, den mir hoffentlich die Experten hier beantworten können.

 

Ich habe einen BHW Dispo Maxx von 2000 mit einer aus heutiger Sicht natürlich fantastischen Verzinsung. Dieser Bausparvertrag ist seit 2010 zuteilungsreif weil ich vor Jahren den Tilgungsbeitrag erhöht habe um flexibler zu sein, falls ich mal ans Geld muss.

In den Medien wurde nun berichtet, daß die Bausparkassen Verträge kündigen, die 10 Jahre und länger zuteilungsreif sind. Wenn das bei mir in 5 Jahren der Fall ist, ist der Vertrag aufgrund einer sehr hohen Bausparsumme leider erst zur Hälfte bespart.

Lange Rede kurzer Sinn: Ich möchte die monatlichen Einzahlungen über den Regelsparbeitrag hinaus erhöhen, habe aber die Sorge, daß die Bausparkasse diesen "Verstoß" gegen die ABB zu einem Kündigungsgrund machen darf oder mir nur die gelbe Karte zeigt und mich freundlich bittet, maximal den Regelsparbeitrag einzuzahlen.

Vielen Dank für Eure Antworten.

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Matthew Pryor

Kündigen darf sie nicht,auf den Regelsparbeitrag begrenzen allerdings schon.Wird sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch.

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ContangoJoe

Kündigen darf sie nicht,auf den Regelsparbeitrag begrenzen allerdings schon.Wird sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch.

 

Danke, die Antwort wollte ich hören. Versuche es mit einer moderaten Erhöhung und hoffe, daß ich unterm Radar bleibe

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Raccoon
In den Medien wurde nun berichtet, daß die Bausparkassen Verträge kündigen, die 10 Jahre und länger zuteilungsreif sind.

Das ist richtig, aber es steht noch aus ob das überhaupt rechtens ist sofern die Bausparsumme noch nicht überschritten wurde.

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Arcon
· bearbeitet von Arcon
In den Medien wurde nun berichtet, daß die Bausparkassen Verträge kündigen, die 10 Jahre und länger zuteilungsreif sind.

Das ist richtig, aber es steht noch aus ob das überhaupt rechtens ist sofern die Bausparsumme noch nicht überschritten wurde.

 

Dürfte eigentlich nicht rechtens sein, Beispiel beim Debeka BS1 kann/darf man max. 36/Monat einzahlen um dann die Mindestbausparsumme von 12.000 Euro zu erreichen braucht man schon min. 15 Jahre.

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon
Dürfte eigentlich nicht rechtens sein, Beispiel beim Debeka BS1 kann/darf man max. 36/Monat einzahlen um dann die Mindestbausparsumme von 12.000 Euro zu erreichen braucht man schon min. 15 Jahre.

"Dürfte" hilft leider nicht, offensichtlich gibt es da unterschiedliche Meinungen zwischen den Rechtsverdrehern der BSPK und vielen Anwälten auf Seiten der Anleger. Eine richterliche Entscheidung steht bisher noch aus.

 

Was den BS1 angeht hat dieser wohl andere Bedingungen, dort sind die 15 Jahre auch in den ABB vermerkt:

§ 14 Kündigung des Bausparvertrages

 

[...]

 

(2) Die Bausparkasse kann den Bausparvertrag in den folgenden Fällen kündigen:

Reichen 25 % der für die Zuteilung verfügbaren Mittel nicht für die Rückzahlung der Bausparguthaben gekündigter Verträge aus, können Rückzahlungen auf spätere Zuteilungstermine verschoben werden.

a) Hat das Bausparguthaben die Bausparsumme erreicht, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

b) Wurden nicht spätestens 15 Jahre nach Vertragsbeginn die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt und die Annahme der Zuteilung erklärt, ist die Bausparkasse berechtigt, den Bausparvertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Wurde der Vertrag erhöht, ist insoweit das Datum der letzten Erhöhung maßgeblich.

 

Die Bausparkasse hat dem Bausparer mindestens sechs Monate vor Ausspruch der Kündigung ihre Kündigungsabsicht mitzuteilen

Quelle: http://www.debeka.de/service/bedingungen/bs/bs1/BS1101.pdf

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