ganzgenau Januar 29, 2015 Liebe Forumsmitglieder, wir haben drei Kinder und sind beide zulagenbrechtigt. Meine Frau (30.000 Euro Jahreseinkommen) muss also 1200,- Euro abzüglich ihre Grundzulage (154,-) und die drei Zualgen der Kinder (185+185+300) in die Riester Rente einzahlen - also nur 376,- Euro, um alle Zulagen zu erhalten! Ich (ca. 55.000,- Euro Jahreseinkommen) hatte gehofft mit einem jährlichen Beitrag von 1946,- Euro (2100-154) von dem Sonderausgabenabzug zu profitieren. Ich hatte beim Finanzamt nachgefragt - der Herr meinte sofort: keine Chance - nur wenn der Sonderausgabenabzug höher wäre als die Zulagen meiner Frau. Die Informationen im Internet sind teilweise widersprüchlich - kann mir jemand helfen - vielleicht geht ja doch beides? Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 30, 2015 · bearbeitet Januar 30, 2015 von polydeikes Nur wenn die Steuererstattung den Zulagenanspruch übersteigt, kann sich eine steuerliche Förderung ergeben. Das ist einer der ganz wenigen Punkte, der in keinster Art und Weise widersprüchlich geregelt ist. In meinem Riester Tipps und Tricks eigentlich auch hinreichend erklärt ... :- In der hier vorliegenden Konstellation ergibt sich so oder so eine minimale Steuerersparnis. Frau 376 / Zulagen: 824 Mann 1946 / Zulagen: 154 Steuererstattung rund 90 Euro Zahlt die Frau voll ein, steigt die Steuerförderung: Frau: 1.276 / Zulagen: 824 Mann: 1.946 / Zulagen: 154 Steuererstattung rund 410 Euro --- In beiden Fällen liegt die Förderung in Relation zur tatsächlichen Nettoaufwendung bei 48 % respektive 49 %. --- Würde allerdings eben nur die Frau Riestern, ergäben sich für 376 Euro eben 824 Euro Förderung, was einer Förderrelation von 219 % entspricht. Oder anders formuliert: Für die 1946 Euro des Mannes gäbe es 154 Zulage + 90 Steuererstattung dazu. Die Förderrelation des Mannes für sich genommen beträgt also: 1946 - 90 = 1856 (90 + 154) * 100 / 1856 = 13,15 % Es ist daher absolut unsinnig in beschriebener Konstellation als Mann auch zu Riestern, solange Anspruch auf Kinderzulagen besteht. Allein die nachgelagerter Besteuerung auf die Rentenleistung des Mannes fällt höher aus, als die Förderung in der Ansparphase. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Februar 19, 2015 Mal ne Zwischenfrage, Seid ihr zusammen veranlagt ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 19, 2015 Vielleicht mag das Finanzamt ja keine Männer? *... hoffe, das war jetzt nicht zu umfangreich oder zu anstrengend ...* Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag