Ramstein Februar 6, 2015 Nun, mal sämtliche Naivität hinten angestellt. Es gibt tausende Händler und Händlergruppen, welche fremdes Kapital verwalten ohne dies im Sinne eines Gewerbes zu tun. - Performancegebühr - Management-Fee Possierliche Auffassung, aber damit sind wir durch. Wie im oben verlinkten BaFin-Papier steht, ist es bei entgeltlichem Handeln gewerblich und damit genehmigungspflichtig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Feldmann Februar 6, 2015 Nun, mal sämtliche Naivität hinten angestellt. Es gibt tausende Händler und Händlergruppen, welche fremdes Kapital verwalten ohne dies im Sinne eines Gewerbes zu tun. - Performancegebühr - Management-Fee Possierliche Auffassung, aber damit sind wir durch. Wie im oben verlinkten BaFin-Papier steht, ist es bei entgeltlichem Handeln gewerblich und damit genehmigungspflichtig So etwas interpretiere ich immer als Handlungsempfehlung. Aber natürlich hast du Recht, soll ja alles seine Richtigkeit haben, in der Finanzbranche. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag