ben_z Februar 16, 2015 Nein, das geht nicht. Mit 18 ist ein Kind kein Kind mehr, sondern erwachsen. Dann gehört ihm alles, was auf seinen Namen läuft. Vorteil: Du kannst sehen, wie es mit dem elterlichen Erziehungsauftrag geklappt hat Sind die vom Erlternhaus vermittelten Werte angekommen oder nicht... Selbst der Trick mit dem 10 jährigen Sparbrief, der zum 17 Lebensjahr abgeschlossen wird, greift nur bedingt. Das Depot gehört dann dem Kind und das Kind kann das Depot mit Abschlag verkaufen (Geld sofort) oder verpfänden oder sonst etwas damit anfangen. Bei richtig großen Vermögen kann man bestimmt was über eine Stiftung oder eine andere juristische Konstruktion machen. Aber ich denke, das entfällt hier. Gruß Xenopus Danke für die Erläuterung! Schade.. Mit den vermittelten Werten ist natürlich ein guter Punkt Aber mit 18 Jahren ist man häufig extremer.. Naja mal schauen, im Moment sowieso kein Thema. Weiß jemand, ob es in anderen Ländern möglich wäre? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 16, 2015 · bearbeitet Februar 16, 2015 von polydeikes Wenn du dich vom Gedanken eines auf den Namen des Kindes lautenden Kontos trennen könntest, ist das eigentliche Ziel mit Sicherheit umsetzbar. In Sachen Zeitpunkt einer Schenkung bist du schließlich frei. Nur bspw. steuerliche Vorteile über das Kind nutzen UND den Zugriff zusätzlich beschränken, das funktioniert nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ben_z Februar 16, 2015 Wenn du dich vom Gedanken eines auf den Namen des Kindes lautenden Kontos trennen könntest, ist das eigentliche Ziel mit Sicherheit umsetzbar. In Sachen Zeitpunkt einer Schenkung bist du schließlich frei. Nur bspw. steuerliche Vorteile über das Kind nutzen UND den Zugriff zusätzlich beschränken, das funktioniert nicht. Genau diese steuerlichen Vorteile hatte ich im Sinn Ich verstehe, dass die Kombination nicht geht. Dann lieber auf meinem Namen und schenken. Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Februar 16, 2015 Manchmal wundert es mich schon, wie hier Laien das deutsche Recht beratschlagen. M.E. kann eine Schenkung selbstverständlich an Bedingungen geknüpft werden, wie "freie Verfügung erst mit 25 Jahren". Notwendig hierfür ist ein (notarieller?) Schenkungsvertrag. Den werden die Schenker/Eltern aber wohl nicht wirksam für das Kind unterschreiben können, sondern brauchen hierzu das Vormundschaftsgericht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 16, 2015 Manchmal wundert es mich schon, wie hier Laien das deutsche Recht beratschlagen. M.E. kann eine Schenkung selbstverständlich an Bedingungen geknüpft werden, wie "freie Verfügung erst mit 25 Jahren". Notwendig hierfür ist ein (notarieller?) Schenkungsvertrag. Den werden die Schenker/Eltern aber wohl nicht wirksam für das Kind unterschreiben können, sondern brauchen hierzu das Vormundschaftsgericht. Mhm, mich wundert gerade wo gesagt worden wäre, dass dem nicht so ist? Habe doch ausdrücklich vorgeschlagen eine Schenkung zu konstruieren?! --- Was das Konto auf den Namen des Kindes angeht. Wenn ich ein normales Konto eröffne und das auf den Namen des Kindes, dann kann das Kind mit 18 darüber verfügen. Das hat Xenopus vollkommen richtig dargestellt. Der Grund dafür ist, dass eben Laien gerade keine rechtlichen Zusammenhänge deuten. In dem Fall ist die Bank der Laie, die NIE prüft, sondern einfach mit 18 auf den Erwachsenen umstellt. Das ist keine rechtliche Geschichte und es bedarf keinerlei juristischer Kenntnisse - denn genau darauf (die Prüfung juristischer Zusammenhänge) lässt sich die Bank mit einem stinknormalen Konto auf den Namen des Kindes nicht drauf ein. Xenopus hat absolut richtig geantwortet und das völlig frei von rechtlichen Rahmenbedingungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ben_z Februar 16, 2015 Manchmal wundert es mich schon, wie hier Laien das deutsche Recht beratschlagen. M.E. kann eine Schenkung selbstverständlich an Bedingungen geknüpft werden, wie "freie Verfügung erst mit 25 Jahren". Notwendig hierfür ist ein (notarieller?) Schenkungsvertrag. Den werden die Schenker/Eltern aber wohl nicht wirksam für das Kind unterschreiben können, sondern brauchen hierzu das Vormundschaftsgericht. Von Schenken und Bedingungen war eigentlich nicht die Rede. Sorry, wenn meine Frage unverständlich war. Die Frage war, ob ich ein Konto, das auf den Namen meines Kindes läuft so gestalten kann, dass es erst mit 25 darauf zugreifen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag