Andreas900 Januar 22, 2015 Hi, ich hoffe die Frage ist nicht zu naiv Kursgewinne bei Aktien unterliegen ja einer pauschalen Abgeltungssteuer von 25% es sei denn der persönliche Steuersatz ist geringer. Meines Wissens nach wird die Steuer für das Jahr fällig, in dem die Kursgewinne durch Veräußerung der Aktien realisiert werden. Wäre folgendes dankbar: Ich halte über 10 Jahre Aktien, werde im 11. Jahr arbeitslos und realisiere durch Verkauf die Kursgewinne - im Ergebnis ohne Abgeltungssteuer zahlen zu müssen, da ich ohne Arbeitslohn auch keine Steuern zahle. Einen Schritt weiter gedacht könnte sich jemand dann ja auch ein Jahr unbezahlt beurlauben lassen um Kursgewinne zu realisieren. LG Andreas Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schinzilord Januar 22, 2015 · bearbeitet Januar 22, 2015 von Schinzilord Berichtigung der Rechnung Ich habe keine Ahnung, ob hier irgendein Gestaltungsmissbrauch vorliegen würde. Aber angenommen, du bist in diesem Jahr arbeitslos, wo alle Kapitalerträge anfallen: Die Grenzbelastung ist bei Einkommen > 20000€ schon bei über 25%. Diese ersten 20000€ würdest du mit einem durchschnittlichen Steuersatz von 14% versteuern (statt 25% auf jeden weiteren Euro, auch wenn du durch Arbeitseinkommen beliebig viel verdienst), also reden wir hier von maximalen Steuerersparnissen von ca. 13/25*20000€ = ca. 10000€. Edit: Die steuerersparnis ist ja noch viel geringer. Auf 20000€ Gesamteinkommen zahlst du ca. 14% = 2800€ Auf 20000€ Kapitalerträge bei sonstigem Einkommen > 20000€ zahlst du 25% = 5000€. Also betragt die Steuerersparnis sage und schreibe 2200€?!? Ist das alles richtig? Und für eine Steuerersparnis von 10000€ 2200€ willst du ein Jahr lang nicht arbeiten?!? Was wäre hier dein Verdienstausfall? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Andreas900 Januar 22, 2015 Stimmt wohl Schinzilord....man kommt auch ohne Arbeitseinkommen ganz gut in den Bereich, der mit 25% versteuert wird. Von den 10.000 € gingen dann nochmal Gebühren für die Veräußerung runter, hmmmmm.....schade lohnt sich kaum Danke für die schnelle und leicht verständliche Antwort! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
FranzFerdinand Januar 22, 2015 Kursgewinne erst im dem Renteneintritt folgenden Jahr zu realisieren, macht unter diesem Aspekt schon mehr Sinn. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy Januar 22, 2015 Halbeinkünfteverfahren bei privater Rentenversicherung nach 12 Jahren Laufzeit und ab einem Alter von 62 Jahren. Dann gilt der halbe Einkommensteuersatz. Hier noch ein paar weitere Fallstricke. Außerdem muss man die Sozialversicherung auch noch beachten. Ein gutes Modell könnte sein, vorher in Altersteilzeit zu gehen und einige Jahre vor der Rente nur ein Mindestgehalt für die Sozialversicherung zu beziehen. Das stockt man dann mit Bezügen aus der privaten Rentenversicherung auf, die nur mit dem halben Ertrag mit dem Einkommensteuersatz besteuert werden. Dabei sind natürlich die Kosten der Versicherung zu beachten. Im Forum werden aber einige wenige günstige besprochen (zum Beispiel Cosmos direkt Flexible Vorsorgeplan Invest). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Akaman Januar 22, 2015 Ich gestalte mein Leben so, dass es mir möglichst gut gefällt. Steuerliche Gesichtspunkte stehen auf der Prioritätenliste ganz weit hinten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Januar 22, 2015 Ich gestalte mein Leben so, dass es mir möglichst gut gefällt. Steuerliche Gesichtspunkte stehen auf der Prioritätenliste ganz weit hinten. Allerdings schaue ich jeweils zum Jahresende schon, ob sich mit geringem Aufwand eine Optimierung anbietet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
troi65 Januar 22, 2015 Bleibt wohl weiterhin die größte deutsche Sportart , dem Finanzamt ein Schnippchen schlagen zu wollen. Auch hier sind wir weltmeisterlich unterwegs. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Januar 22, 2015 Wäre folgendes dankbar:Ich halte über 10 Jahre Aktien, werde im 11. Jahr arbeitslos und realisiere durch Verkauf die Kursgewinne - im Ergebnis ohne Abgeltungssteuer zahlen zu müssen, da ich ohne Arbeitslohn auch keine Steuern zahle. Diese Annahme ist falsch - du zahlst Steuern auf EInkommen, egal ob Lohn, Kapitalerträge, Mieteinkünfte usw. Selbst wenn du nur Lohn bekommen hättest und dieser nun wegfällt sind die Kapitalerträge immer noch steuerpflichtig, außer sie fallen unter den Grundfreibetrag (EUR 8.354 für 2014) bzw. dem Sparer-Pauschbetrag (EUR 801). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anja Terchova Januar 23, 2015 Eben, das lohnt sich nicht. Schon ab 40.000€ Gesamteinkommen,also Kapitalertrag ohne weiteres Einkommen kommt man eh ueber 25% Steuersatz. Und bei nur 10.000€ Kapitalertrag spart man ja hoechstens so 2.600€ steuern. Dafuer auf viel mehr Einkommen verzichten lohnt sich wohl kaum. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
harryguenter Januar 23, 2015 · bearbeitet Januar 23, 2015 von harryguenter zusätzlicher Aspekt der hier noch nicht betrachtet wurde: Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Elterngeld, ...) sind in der Steuererklärung anzugeben. Ich vermute diese werden bei der Berechnung der Abgeltungssteuerhöhe als Einkommen angerechnet und damit den Steuersatz in die Höhe treiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Januar 23, 2015 Zusammengefasst: Lohnt sich nicht. Freu dich lieber viel Steuern zahlen zu müssen, dann hast du auch viele Einnahmen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
bond007 Januar 23, 2015 Vorsticht, Arbeitslosengeld I zählt als Einkommen. Ein Blick in die Steuertabelle hilft den Steuersatz zu ermitteln. Die "Verluste" die Dir durch nur 60% Deines Nettogehaltes entstehen dürften höher sein als die Vorteile einer geringeren Besteuerung von Kapitaleinkünften. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Roti Januar 24, 2015 Wäre folgendes dankbar:Ich halte über 10 Jahre Aktien, werde im 11. Jahr arbeitslos und realisiere durch Verkauf die Kursgewinne - im Ergebnis ohne Abgeltungssteuer zahlen zu müssen, da ich ohne Arbeitslohn auch keine Steuern zahle. Diese Annahme ist falsch - du zahlst Steuern auf EInkommen, egal ob Lohn, Kapitalerträge, Mieteinkünfte usw. Selbst wenn du nur Lohn bekommen hättest und dieser nun wegfällt sind die Kapitalerträge immer noch steuerpflichtig, außer sie fallen unter den Grundfreibetrag (EUR 8.354 für 2014) bzw. dem Sparer-Pauschbetrag (EUR 801). Hallo zusammen, bin zwar nicht betroffen doch möchte ich mich bitte mit einer "naiven" Detailfrage noch anschließen. Angenommen eine Privatperson (nicht zwingend arbeitslos) hat nur Kapitaleinkünfte (Spekulationseinkünfte) und/oder Dividenden in einem Kalenderjahr erwirtschaftet. Wird der Freibetrag EUR 801,00 (Ledige) in den Grundfreibetrag (EUR 8354) vom Finanzamt hineingerechnet oder obendrauf (also 8354 plus 801)? Krankenkasse- und Pflegeversicherungsabgabe mal aussen vor gelassen? Danke. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Januar 24, 2015 Kommt obendrauf und wird nicht verrechnet. Du wirst wohl erst die Steuer zahlen und dann eine Steuererklärung zwecks Rückholung machen müssen, alternativ spart man sich das wenn man eine Nichtveranlagungsbescheinigung bekommen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Januar 24, 2015 · bearbeitet Januar 24, 2015 von Raccoon Kommt obendrauf und wird nicht verrechnet. Du wirst wohl erst die Steuer zahlen und dann eine Steuererklärung zwecks Rückholung machen müssen, alternativ spart man sich das wenn man eine Nichtveranlagungsbescheinigung bekommen kann. Wenn er einen Freistellungsantrag eingereicht hat werden die EUR 801 von den Bank / dem Broker verrechnet, ansonsten muß es über die Steuererklärung gemacht werden. Nichtveranlagungsbescheinigung geht nur wenn das Einkommen vorraussichtlich so niedrig ist, daß keine Einkommensteuer anfallen würde, also das gesamte Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Anleger Klein Januar 24, 2015 Genau das habe ich doch geschrieben? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Januar 24, 2015 Genau das habe ich doch geschrieben? Dann habe ich deinen Beitrag überhaupt nicht verstanden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag