pstein Januar 19, 2015 · bearbeitet Januar 19, 2015 von pstein Angenommen eine Person hat vor einigen Jahren ein CHF-Konto in der Schweiz eröffnet. Auf dieses Konto sind z.B. durch Schenkung oder durch Arbeitseinkommen CHF-Beträge eingezahlt/überwiesen worden. Die (wenigen) Haben-Zinsen aus diesem Anlagebetrag sind ordentlich versteuert und das Konto auch dem Finanzamt bekannt. Jetzt gab es ja vor ein paar Tagen einen kräftigen Kursrutsch von EUR gegenüber CHF. In EUR gerechnet hat der Kontoinhaber also einen ordentlichen Gewinn gemacht. In CHF ist der Betrag gleich geblieben. Muss der Währungsgewinn versteuert werden? Das obwohl keine Kauf- und keine Verkaufsaktivität hinter diesem Devisenbetrag stand und steht. Wenn ja: Wann? Erst dann wenn der CHF-Betrag in eine andere Währung getauscht wird (also z.B. erst in 2016)?Was ist wenn mit diesem Betrag Aktien in CHF-Währung gekauft werden? Dann findet ja kein Währungstausch statt. Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Januar 19, 2015 Hallo Peter, Währungen gelten als Spekulationsgeschäfte, steuerbar beim Verkauf (betrachte das fremde Geld einfach als Wertpapiere). Zu beachten gibt es noch: - es kommt der persönliche Steuersatz zur Anwendung, also nicht die Abgeltungsteuer - die Spekulationsfrist beträgt ein Jahr (bei verzinster Anlage 10 Jahre*), danach ist es immer steuerfrei - es gilt FirstIn-FirstOut - Freigrenze 600 Euro (für alle Spekulationsgewinne zusammen), darunter immer steuerfrei *die 10 Jahre werden imho im Normalfall nicht angewandt, diese Regel ist nur für gezielte Steuervermeidungsstrategien (etwa spezielle Fonds) - ohne Gewähr Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag