Sparbuechse Februar 9, 2015 Vielen Dank, dann ist das der nächste Schritt, wenn die Beschwerde über den Außendienst auch nichts bringt, die läuft nämlich noch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bausparer666 Februar 11, 2015 Hallo Raccoon, ich bin ebenfalls von Wüstenrot gekündigt worden, auch Tarif 7. Gleiche Begründung, Vertrag ist zwar nicht überspart, jedoch seit mehr als 10 Jahren zuteilungsreif. Ich glaube kaum, daß man gegen die Kündigung etwas ausrichten kann, mir geht es eigentlich eher darum, daß ich durch die Wüstenrot-Kündigung nicht schlechter gestellt werde, als wenn ich den Bausparvertrag selber gekündigt hätte. Das Formular mit dem Kreuz "für die maximale tarifliche Verzinsung" empfinde ich als Frechheit, wer das vergisst anzukreuzen, wird wohl einfach, was den Bonus angeht, über den Tisch gezogen. Mir ist in Erinnerung, daß bei Nichtinanspruchnahme des Darlehens bei dem Tarif 7 die Abschlußgebühr zurückgezahlt wird, sofern der Vertrag bereits zugeteilt ist. Weiss jemand, wie das jetzt hier bei der Wüstenrot-Kündigung ist? Auf dem "Auszahlungsformular" steht rein gar nichts von Rückzahlung der Abschlußgebühr! Können die die Rückzahlung der Abschlußgebühr verweigern, weil man den Vertrag ja schließlich nicht selbst gekündigt hat? Um nun prüfen zu können, wie ich hier am besten weiter vorgehe, wäre es für mich sehr wichtig, wenn ich die ABB des Tarifes 7 einsehen könnte. Leider habe ich die nicht mehr. Hast vielleicht Du oder ein anderer Leser hier im Forum die ABB des Tarifes 7 von Wüstenrot noch im Ordner? Mein Vertrag wurde 1996 abgeschlossen, somit bräuchte ich die ABB aus dieser Zeit. Ich wäre für Hilfe mehr als dankbar, vielleicht kann mir jemand, der die ABB hat, diese per PN zusenden oder einen Link aufgeben, wo ich diese herunterladen könnte. Über den Verlauf meiner "Verhandlungen" mit Wüstenrot werde ich hier natürlich weiter berichten! Gruß Habe das Formular natürlich auch nicht ausgefüllt und zurück geschickt, der Hinweis war für diejenigen gedacht, die sich für die Auszahlung entscheiden und Anspruch auf den Bonus haben. Hab' mal einen Hinweis zugefügt. Ich finde es allerdings unverschämt das man von Seiten der BSPK unter fadenscheinigen Gründen gekündigt wird und diese dann auch noch versucht den Kunden um den Bonus zu betrügen - wenn ich einen Tarif mit Bonusverzinsung habe dann steht mir dieser auch zu und sollte nicht extra beantragt werden müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Februar 11, 2015 Kann die ABB auch nicht mehr finden. Werde mal den Berater fragen, der soll auch mal was tun für mein Geld. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Admiral377 Februar 11, 2015 · bearbeitet Februar 11, 2015 von Admiral377 Habe noch keine Antwort auf mein 2. Schreiben bekommen. Wenn sie weiterhin auf einer Kündigung bestehen geht's weiter zum Ombudsmann. Die Sache mit dem Ombudsmann ist grundsätzlich eine gute Idee. Der kostet dem Kunden nichts und man ist an dessen Schlichtungsspruch nicht gebunden. Kann also immer noch vor Gericht gehen. Die Kosten in Höhe von ein paar 100 Euro trägt die Bank/BSK. Darauf könnte man auch in Verhandlungen gut hinweisen, Vielleicht lässt sich eine (juristisch ungeklärte) Kündigung durch die Bank/BSK so etwas versüssen. Für die Energiewirtschaft gibt es übrigens auch einen Ombudsmann. Wenn man man mal meint eine überhöhte Stromrechnung erhalten zu haben... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 11, 2015 · bearbeitet Februar 11, 2015 von polydeikes Der Punkt ist doch: Die Verträge wurden als Sparanlage verkauft und nun werfen eben diese Verkäufer genau das ihren Kunden vor. Das ist ein NoGo. Gut, ich bin ein streitbarer Mensch, aber ich würde schon aus Prinzip erst einmal alle schmerzfreien Maßnahmen ausreizen, Widerspruch und ggf. Beschwerde beim Ombudsmann stufe ich als gänzlich schmerzlos ein. Es gibt genügend Dinge, die ich nicht ansatzweise verstehen kann. Wenn man bspw. zu blöd war 2-3 Seiten Vertragsbedingungen zu lesen (oder sich erklären zu lassen) und dann der böse Versicherer immer schuld ist. Wenn man zu blöd ist, den Unterschied zw. Makler und Ausschließlichkeitsvertreter zu recherchieren und sich dann fragt, warum man den Ausschließlichkeitsmuckel für irgendwelche Floskeln nicht in die Haftung bekommt. Das sind Dinge, da fehlt mir jedes Verständnis. Hier lagen jedoch systematische Versprechen an die Kunden vor, klar auch in Werbung, Produktphilosophie etc. als solche verkauft. Und wo kommen wir bitte hin, wenn Verträge beliebig gebrochen oder angepasst werden können, nur weil es Bausparkasse xyz nicht in den Kram passt. --- Von daher: Ich kann nur anraten zumindest die schmerzfreien Wege zu gehen und zu versuchen das eigene Recht durchzusetzen. Wenn es diesbezüglich Bedenken geben sollte oder man sich zum ein oder anderen Schreiben vielleicht nicht selbst in der Lage sieht, genau solche Dinge kann ein gutes Forum leisten, nur Mut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Februar 11, 2015 Sehe ich auch so, polydeikes. Wären die Verträge nicht zum Sparen gedacht und so beworben worden, dann hätte es den Bonus erst gar nicht geben dürfen. BTW: Weis jemand wie der Streitwert für den Ombudsmann berechnet wird - Bausparsumme, Guthaben, Zinsen für ein Jahr oder ... ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Admiral377 Februar 11, 2015 Sehe ich auch so, polydeikes. Wären die Verträge nicht zum Sparen gedacht und so beworben worden, dann hätte es den Bonus erst gar nicht geben dürfen. BTW: Weis jemand wie der Streitwert für den Ombudsmann berechnet wird - Bausparsumme, Guthaben, Zinsen für ein Jahr oder ... ? Der Streitwert wäre der bei Kündigung auszuzahlende Betrag. Der Streitwert ist aber für das Verfahren nur insoweit relevant, als das eine bestimmte Schwelle exisitiert (z. B. 5000 Euro) bis zu der die Bank den Schlichterspruch akzeptieren muss. Für den Kunden kostet das nichts. Die Kosten des Verfahrens trägt die Bank oder der Bankenverband der sich diese natürlich von der Bank zurückholen wird. Wie hoch die Kosten des Verfahren genau sind bzw. wonach sich diese richten, ist der Verfahrensordnung des Ombudsmann der privaten Banken nicht zu entnehmen. Meine Schätzung ist, dass ein solches Verfahren aber leicht ein paar 100 Euro kosten dürfte. An der Offenlegung der Kosten dürfte seitens der Banken natürlich kein Interesse bestehen, da man als Kunde sonst einen Vorteil bei Verhandlungen erlangen würde. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Februar 13, 2015 Antwort ist gekommen, 2 Seiten Erklärung warum die Wüstenrot an der Kündigung festhält. Auf zum Ombudsmann ... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Februar 14, 2015 Nimmst Du einen neuen Text für den Ombudsmann? Oder bleibt das inhaltlich gleich? Ich warte noch auf das Ergebnis meiner Beschwerde über den Außendienst... Bis jetzt nur "Fall wird neu aufgerollt" und sonstiges Blabla, aber seit drei Wochen kein Ergebnis. Hab jetzt mal eine Frist gesetzt - bei Vertragsabschlüssen sind die Damen und Herren deutlich schneller unterwegs. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Februar 14, 2015 Vielleicht solltet ihr das weiter verfolgen: Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen Um die Kündigung von hochverzinsten Bausparguthaben durch die Bausparkassen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3944). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kolle Februar 14, 2015 Vielleicht solltet ihr das weiter verfolgen: Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen Um die Kündigung von hochverzinsten Bausparguthaben durch die Bausparkassen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3944). "Die Bundesregierung soll auch mitteilen, ob die Vertragskündigungen durch die Bausparkassen zur Sicherung ihrer Insolvenz erfolgten". :lol: :lol: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Februar 14, 2015 Vielleicht solltet ihr das weiter verfolgen: Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen [/size] "Die Bundesregierung soll auch mitteilen, ob die Vertragskündigungen durch die Bausparkassen zur Sicherung ihrer Insolvenz erfolgten". :lol: :lol: In dem verlinkten PDF - nicht im Artikel - heißt es unter Punkt 4: 4. Welche Maßnahmen wurden bzw. werden seitens der BaFin ergriffen, um dieSolvenz der Bausparkassen in der Niedrigzinsphase sicherzustellen? Ansonsten kommt das Wort Insolvenz in dem PDF nicht ein einziges Mal vor. Ist das bewusstes Wortumdrehen der Grünen durch die Versicherungswirtschaft? Oder sind die Schreiberlinge dieses Mediums "Das Tagesbriefing für die Versicherungswirtschaft" einfach nur inkompentent? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Februar 14, 2015 · bearbeitet Februar 14, 2015 von Matthew Pryor Ist das bewusstes Wortumdrehen der Grünen durch die Versicherungswirtschaft? Klar,die machen sich gerne zum Deppen.Denk mal drüber nach. Oder sind die Schreiberlinge dieses Mediums "Das Tagesbriefing für die Versicherungswirtschaft" einfach nur inkompentent? Bist du inkompetent,weil du inkompetent nicht korrekt schreiben kannst? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
LagarMat Februar 14, 2015 Entschuldige bitte, ich habe ein n zuviel. Aber im Gegensatz zu einem i und einem n zuviel, habe ich nicht den Wortsinn umgedreht. Ansonsten: Häh? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Februar 14, 2015 Nimmst Du einen neuen Text für den Ombudsmann? Oder bleibt das inhaltlich gleich? Ich warte noch auf das Ergebnis meiner Beschwerde über den Außendienst... Bis jetzt nur "Fall wird neu aufgerollt" und sonstiges Blabla, aber seit drei Wochen kein Ergebnis. Hab jetzt mal eine Frist gesetzt - bei Vertragsabschlüssen sind die Damen und Herren deutlich schneller unterwegs. Werde dem Ombudsmann den Fall in anderen Worten schildern, d.h. im Prinzip nur die Fakten darlegen aber natürlich auch Kopien der Schreiben beider Seiten beilegen. Vielleicht solltet ihr das weiter verfolgen: Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen Um die Kündigung von hochverzinsten Bausparguthaben durch die Bausparkassen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3944). Danke, werde ich im Auge behalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bausparer666 Februar 16, 2015 So, ich möchte kurz auch den Stand der Dinge bei meinem Vorgehen berichten. Nach Erhalt der Kündigung meines Vertrages (Tarif 7) habe ich bereits am 27.01.15 ein Fax an das Dialog Center der Wüstenrot in Ludwigsburg gesendet und aufgefordert, mir schriftlich zu bestätigen, daß im Falle einer Akzeptanz der Kündigung z. B. auch die gezahlte Abschlußgebühr zurückgezahlt wird und daß durch die Kündigung für mich keine Verluste durch evtl. Rückzahlung von Wohnungsprämien aufgrund der Bindungsfrist entsteht. Mit Dialogen scheint das Dialog Center jedoch ziemlich auf dem Kriegsfuß zu stehen, ich habe nämlich auf mein Fax gar keine Antwort erhalten, obwohl ich eine Frist zum 13.02.15 gesetzt hatte... Die Rückerstattung der Abschlußgebühr im Tarif 7 erfolgt lt. ABB nur dann, wenn der Bausparer die Zuteilung annimmt und auf das Bauspardarlehen verzichtet. Von Rückerstattung der Abschlußgebühr ist im "Zahlungsauftrag" keine Rede, auch nicht davon, daß die Zuteilung angenommen wird und man explizit auf das Darlehen verzichtet. Da die Sache mit dem Kreuz auf dem Auszahlformular "ich wähle die maximale tarifliche Verzinsung" meiner Ansicht nach bereits ein Versuch seitens Wüstenrot ist, den Bausparer, falls er das Kreuz vergißt, um den Bonus zu bringen, glaube ich auch nicht, daß man bei Rücksendung des Zahlungsauftrages die Abschlußgebühr erstattet bekommt, da hierzu ja gemäß Wortlaut der ABB 7 die Zuteilung extra angenommen werden muß und auf das Darlehen explizit verzichten muß. Wenn ich mir jedenfalls das Formular "Annahme der Zuteilung" ansehe, welches ich halbjährlich zugesandt bekommen habe, sieht das da ganz anders aus. Ich kann nur jedem abraten, diesen Zahlungsauftrag zu unterschreiben. Für mich kommt er einer Eigenkündigung gleich und die Abschlußgebühr ist flöten. Das Wüstenrot auf mein Fax nicht reagiert, sagt für mich sehr viel über die Seriösität dieser ganzen Geschichte aus. Würde mich über eure Meinungen hierzu freuen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Februar 16, 2015 Ja - das stand auch irgendwo, dass ein Unterschreiben dieses Zahlungsauftrages mit Annahme der Kündigung gleichzusetzen ist, damit warte ich auch noch. Hast Du eine Eingangsbestätigung von denen bekommen? Normalerweise schicken sie die, ansonsten kann sein, dass mit dem Fax etwas schiefgegangen ist. Würde das einfach nochmal faxen, bis sich mal jemand zu einer Antwort genötigt fühlt. Ein Bekannter hat eine Versicherung mal täglich angefaxt, bis sich jemand mit den Worten "ja, wir habens kapiert" meldete... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bausparer666 Februar 16, 2015 Nein, eine Eingangsbestätigung habe ich nicht bekommen. Aber ich habe natürlich einen Sendebericht mit Status "ok". Werde dort aber mal anrufen und nachfragen. Melde mich dazu wieder. Ja - das stand auch irgendwo, dass ein Unterschreiben dieses Zahlungsauftrages mit Annahme der Kündigung gleichzusetzen ist, damit warte ich auch noch. Hast Du eine Eingangsbestätigung von denen bekommen? Normalerweise schicken sie die, ansonsten kann sein, dass mit dem Fax etwas schiefgegangen ist. Würde das einfach nochmal faxen, bis sich mal jemand zu einer Antwort genötigt fühlt. Ein Bekannter hat eine Versicherung mal täglich angefaxt, bis sich jemand mit den Worten "ja, wir habens kapiert" meldete... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bausparer666 Februar 16, 2015 So, ich habe dann in Ludwigsburg mal angerufen... Die nette Dame hat mir bestätigt, daß mein Fax sehr wohl am 27.01.15 angekommen ist, man habe es aber noch gar keinem Sachbearbeiter zugeordnet und das wolle sie sofort machen (gut, daß ich angerufen habe, daß ich ein Fax gesendet habe...) Man habe derzeit wegen der Kündigungen sehr viel zu tun... Sie hat schnell mein Fax gelesen und hat mir bestätigt, daß in meinem Fall auch die Abschlußgebühr zurückgezahlt würde und Wohnungsbauprämien bräuchte ich nicht zurückzahlen, weil die Bindungsfrist längst abgelaufen sei. Ich habe dann auch nochmal auf die Sache mit dem Kreuz für die "maximale tarifliche Verzinsung" auf dem Auszahlungsauftrag hingewiesen, da meinte die doch glatt, das wäre nur relevant für Kunden, die bei Abschluß des Vertrages noch keine Wahl zur Mehrverzinsung bzw. zum Darlehen getroffen hätten und ich hätte ja damals bereits den Zinsbonus gewählt und man mir deswegen auch den Zinsbonus ausgezahlt hätte, wenn ich das nicht angekreuzt hätte... Wer glaubt denn sowas? Sie hat mir ferner versprochen, daß ich bis spätestens Samstag dieser Woche die geforderte schriftliche Antwort von denen erhalte... Ich traue der ganzen Geschichte überhaupt nicht, warte jetzt aber natürlich mal bis Samstag ab. Sollte wieder nichts kommen, weiß ich ja, welches die Ziele von Wüstenrot sind. Werde weiter berichten. Nein, eine Eingangsbestätigung habe ich nicht bekommen. Aber ich habe natürlich einen Sendebericht mit Status "ok". Werde dort aber mal anrufen und nachfragen. Melde mich dazu wieder. Ja - das stand auch irgendwo, dass ein Unterschreiben dieses Zahlungsauftrages mit Annahme der Kündigung gleichzusetzen ist, damit warte ich auch noch. Hast Du eine Eingangsbestätigung von denen bekommen? Normalerweise schicken sie die, ansonsten kann sein, dass mit dem Fax etwas schiefgegangen ist. Würde das einfach nochmal faxen, bis sich mal jemand zu einer Antwort genötigt fühlt. Ein Bekannter hat eine Versicherung mal täglich angefaxt, bis sich jemand mit den Worten "ja, wir habens kapiert" meldete... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Februar 17, 2015 Bausparer666, ich verstehe Deine Strategie noch nicht richtig - meinem Laienverständnis nach akzeptierst Du doch die Kündigung, wenn Du die Abschlussgebühr zurückzahlen läßt. So weit bin ich mit "meiner" Kündigung noch lange nicht - ich will ja, dass sie zurückgenommen wird. Nur mal als Anregung... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Februar 18, 2015 Bin grade dabei, das Beschwerdeformular für denOmbudsmann auszufüllen. Bräuchte mal ein paar Ideen für die folgenden Anforderungen: a) Sachverhaltsdarstellung:[...] Aus Ihrer Darstellung sollte sich auch ergeben, was sie der Bausparkasse im Einzelnen vorwerfen und welcher Nachteil Ihnen aus Ihrer Sicht entstanden ist. Ein bloßer Verweis auf beigefügte Unterlagen genügt nicht. [...] Bisher fällt mir dazu nur ein wirtschaftlicher Schaden durch den Verlust der Verzinsung ein. b) Beschwerdeziel:Geben Sie darüber hinaus bitte möglichst genau an, was Sie mit Ihrer Beschwerde erreichen möchten ... Dazu habe ich eine Weiterführung des Vertrages bis zur Annahme der Zuteilung angegeben. Weitere oder bessere Vorschläge sind willkommen! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Februar 18, 2015 Du hast einen Vertrag geschlossen. Klar war und transparent für dich war, du zahlst einen monatlichen Beitrag x, maximal bis zum Erreichen der vereinbarten Bausparsumme. Im Gegenzug dafür, dass die Bausparkasse mit deinem Geld arbeiten darf, wurde dir eine Verzinsung von z zugesagt oder alternativ ein Darlehen in Höhe der Differenz zwischen Vertragswert und vereinbarter Bausparsumme. Du hast deine vertraglichen Verpflichtungen eingehalten und die Beiträge immer schön bezahlt. Für eine Inanspruchnahme des Darlehens hat sich bisher in deinem Leben keine Gelegenheit ergeben, du kannst es dennoch nicht pauschal für die Zukunft ausschließen. Damit droht dir aktuell der Verlust der zugesagten Verzinsung auf das bereits angesparte Guthaben und perspektivisch der Verlust des möglichen Restdarlehens. --- Beides war vertraglich vereinbart, für den Vertrag hast du eine Gebühr in Form von bspw. Abschlusskosten geleistet. Du erwartest, dass die Bausparkasse ihren vertraglichen Vereinbarungen nachkommt. --- So ungefähr ... sinngemäß und natürlich auf dich passend formuliert, just my 50 Cents. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SumSum Februar 19, 2015 Du hast einen Vertrag geschlossen. Klar war und transparent für dich war, du zahlst einen monatlichen Beitrag x, maximal bis zum Erreichen der vereinbarten Bausparsumme. Im Gegenzug dafür, dass die Bausparkasse mit deinem Geld arbeiten darf, wurde dir eine Verzinsung von z zugesagt oder alternativ ein Darlehen in Höhe der Differenz zwischen Vertragswert und vereinbarter Bausparsumme. Du hast deine vertraglichen Verpflichtungen eingehalten und die Beiträge immer schön bezahlt. Für eine Inanspruchnahme des Darlehens hat sich bisher in deinem Leben keine Gelegenheit ergeben, du kannst es dennoch nicht pauschal für die Zukunft ausschließen. Damit droht dir aktuell der Verlust der zugesagten Verzinsung auf das bereits angesparte Guthaben und perspektivisch der Verlust des möglichen Restdarlehens. --- Beides war vertraglich vereinbart, für den Vertrag hast du eine Gebühr in Form von bspw. Abschlusskosten geleistet. Du erwartest, dass die Bausparkasse ihren vertraglichen Vereinbarungen nachkommt. --- So ungefähr ... sinngemäß und natürlich auf dich passend formuliert, just my 50 Cents. ....zugesagten Verzinsung auf das bereits angesparte Guthaben und perspektivisch der Verlust des möglichen Restdarlehens.... genau da liegt ja die Krux der ganzen Nummer. Wegen der Übersparung gibt es kein Darlehen mehr, was in Anspruch genommen werden könnte ....Ein Darlehen ist immer dann möglich, wenn aktuelles Guthaben < Bausparsumme ist. Darüber hinaus kann nun noch eine andere juristische Feinheit ins Spiel kommen: ein Bonuszins wird dann gewährt, wenn man auf ein Darlehen verzichtet. Wenn aber kein Dalehen (wg. Übersparung) mehr möglich ist, kann logischerweise auch nicht mehr auf ein Darlehen verzichtet werden. Folge: Verlust des Bonuszinses .... Sicherheitshalber würde ich es wie folgt halten: das Guthaben unter 100% der Bausparsumme. Solange da "noch 1 Euro Kredit" möglich ist, ist man imo auf der sicehren Seite.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Baddschkappelui Februar 21, 2015 Hallo, ich klinke mich mal bei den Bausparexperten ein. Ich habe einen Bausparer mit ca. 12.500€ bespart und er ist über 16.000€ abgeschlossen. Allerdings habe ich bereits vor 3,5Jahren die Einzahlung gestoppt ohne mich diesbezüglich weiter mit dem Bausparanbieter in Verbindung zu setzen. Kann der Bausparanbieter jetzt nachträglich die Zahlungen einfordern und den Bausparvertrag nachträglich "zu übersparen"? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff Februar 21, 2015 Bei einer BSS von 16.000€ und einem angenommenen Regelsparbeitrag von 4 Promille ergibt sich folgendes Bild: aktueller Stand: 12.500€ 3,5 Jahre Nachzahlung 4 Promille = 64€ x 42 Monate = 2.688€ Ergibt eine Gesamtsumme von 15.188€ Damit bist Du immer noch unter der Bausparsumme. Einige Kassen wollen diese Verträge auch schon kündigen, da sie mögliche Bonuszinsen schon hinzuaddieren und man so über der Bausparsumme liegt. Ich halte es aber für unwahrscheinlich, dass Dich Deine Bausparkasse anschreiben wird, da sie wahrscheinlich mit schon übersparten Verträgen bzw. Verträgen, die schon mehr als 10 Jahre zuteilungsreif sind genug zu tun hat. Die wirkliche Rechtslage ist noch ziemlich ungeklärt und ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die Kassen sich jetzt damit beschäftigen wollen Regelsparbeiträge nachzufordern. Seit wann bist Du in der Zuteilung? Meine Meinung: Vertrag weiter liegen lassen, abwarten, keine Einzahlungen tätigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag