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Sparbuechse

Wüstenrot kündigt meinen Bausparvertrag (Tarif T5)

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Bausparfuchs

So, hier sind die Bedingungen. Bitte halte mich auf jeden Fall mal auf dem Laufenden, was bei Deinen Abklärungen rauskommt!

 

Hast Du sonst schon was unternommen, z. B. in Richtung Ombudsmann?

 

Die Chancen für den Tarif T5 sind leider nicht so gut. Die ABBs enthalten leider kein Recht zur Änderung der Tarifvarianten bzw. des Zinssatzes. Dieses wäre notwendig gewesen, um die Anwendungsvoraussetzungen des § 489 Nr. 1 auszuhebeln.

 

Bausparer mit dem Tarif T7 haben hingen sehr gute Chancen, wenn sie Widerspruch einlegen und/oder sich an den Ombudsmann wenden. Entscheidend ist hier der § 6 Abs. 1 ABB:

(1) Das Bausparguthaben wird mit 2,5 vom Hundert jährlich verzinst. Die Verzinsung des Bausparguthabens erhöht sich um einen Zinsbonus von 80 vom Hundert der Guthabenzinsen. Der Bausparer kann durch schriftliche Mitteilung an die Bausparkasse, die bei ihr vor der ersten Auszahlung nach Zuteilung eingehen muß, auf den Zinsbonus ganz oder zur Hälfte verzichten. In diesem Fall ermäßigt sich der Zinssatz für das Bauspardarlehen.

 

Der Bausparer kann die Tarifvariante also wechseln, ohne dass die Bausparkasse zustimmen muss. Ein Grund für den Wechsel der Tarifvariante muss nicht angegeben werden. Der Bausparer hat daher ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht im Sinne des § 315 BGB. Der Wechsel der Tarifvariante und der Gesamtverzinsung ist zudem jederzeit möglich. Der bei Vertragsschluss festgelegte Zinssatz wurde für keinen bestimmten (Anfangs-) Zeitraum vereinbart. Die Tarifvariante und die Gesamtverzinsung können bereits am Tag nach dem Vertragsabschluss vom Bausparer gewechselt werden. Bei dem Tari T7 handelt es sich somit um ein Darlehen mit einem jederzeit veränderlichen Zinssatz i.S. des § 489 Abs. 2 BGB. Dieser Vertrag kann nicht nach § 489 Abs. 1 Nr 2. gekündigt werden.

 

Heute (24.04.2015) wurde ein Rechtsauslegung in der Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht (kurz: WuB) veröffentlicht, die diesen obigen Sachverhalt mit dem gleichen Ergebnis beinhaltet. Der Artikel bezieht sich zwar auf LBS Bausparverträge, kann aber 1:1 auch auf den Tarif T7 angewendet werden. Der Artikel enthält auch eine Begründung, warum die Bausparkasse nicht nach § 489 Abs. 2 BGB kündigen kann. Die Zeitschrift WuB ist eine sehr angesehene juristische Fachzeitschrift. Die Entscheidungsauslegungen aus der WuB werden häufig bei Gerichtsentscheidungen als Hilfe für Urteilsbegründungen verwendet.

 

Den Einzelartikel "Zur Frage der Wirksamkeit der Kündigung von Bausparverträgen" kann für ca. 8 Euro heruntergeladen werden. Hierzu muss man auf der Seite: https://www.wmrecht.de/index.php?ansicht=wub_online unter WM-Fundstelle den Begriff "WM 2015, 181" eingeben, dann den Artikel auswählen und per Paypal bezahlen. Wenn der Ombudsmann den Artikel liest, kann er eigentlich nur für den Bausparer (mit Tarif T7) entscheiden.

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Bausparfuchs
· bearbeitet von Bausparfuchs

Der Artikel in der Zeitschrift "Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht" wurde von Rechtsanwalt Tilman Schultheiß geschrieben. Er hat an der Universität Leipzig Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im Bank- und Kapitalmarktrecht studiert und ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Reinhard Welter.

 

Ombudsmann der Öffentlichen Banken ist seit 1. September 2003 Klaus Wangard. Sein Stellvertreter ist Prof. Dr. Reinhard Welter (!!! siehe oben !!!!), Universität Leipzig, Juristenfakultät, und Leiter des Instituts für Deutsches und Internationales Bank- und Kapitalmarktrecht an der Universität Leipzig.

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eagle_eye

Ich habe auch noch einen alten Wüstenrot-BSV (aus 1998). Das Vertragsguthaben wird mit 2,5 % verzinst plus 80% Bonuszinsen. D.h. 4,5% insgesamt.

 

Die Bausparsumme beträgt 16.361.- Euro. Der Vertrag ist schon lange zugeteilt. Aktueller Kontostand sind 11.988.- Euro. Das zusätzliche Bonusvolumen beträgt 1.434.- Euro.

 

Ich habe in den letzten Jahren nur noch kleinere Einmalzahlungen überwiesen (zwischen 500.- und 1.000.- Euro).

 

Wie definiert sich das "Übersparen"?

Muss der Kontostand kleiner der Bausparsumme bleiben oder Kontostand plus Bonuszinsen kleiner Bausparsumme?

Ich möchte den Vertrag gerne noch ein paar Jährchen halten (wer nicht? :rolleyes:).

 

Sorry, habe die Frage mit dem "Übersparen" jetzt erst gelesen.

 

In meinem Vertrag, den die BSK vor 14 Tagen kündigte mit der Begründung, die Bausparsumme sei durch die Summe von Einzahlungen + Zinsen + Bonus (der mir übrigens zuvor niemals zahlenmäßig mitgeteilt wurde) erreicht, gibt es den Passus, dass der Bonus mir dann zusteht, sobald ich die Zuteilung annehme und gleichzeitig auf das Darlehen verzichte. Dies habe ich bislang nicht getan, d. h. die Voraussetzung ist nicht gegeben und deshalb kann ich mir logischerweise momentan nicht erklären, weshalb ich einen Anspruch auf Bonuszinsen haben sollte, den die BSK dann auf mein im letzten Kontoauszug ausgewiesenes Guthaben einfach so "draufsatteln" kann.

 

Ich weiß allerdings nicht, ob in dem Wüstenrot-BSV irgendwelche ähnlichen Bedingungen für die Zahlung des Bonuszins' vereinbart wurden. Aber: Irgendwelche Voraussetzungen muss es doch geben, denn sonst hätte man den Bonus ja auch sofort in den "normalen" Zins einrechnen und in jedem Kontoauszug ausweisen können ...

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Raccoon

Ich habe zwei Verträge mit verschiedenen Tarifen, bei dem älteren wird der Bonus separat ausgewiesen und eine Übersicht zum Bonuskonto liegt dem jährlichen Kontoauszug bei. Bei dem anderen, neueren Vertrag gibt es keine solche Mitteilung oder andersweitige Erwähnung.

 

Das die WR den Bonus zum Guthaben zählt ist wahrscheinlich nicht richtig, aber sie macht es halt damit sie eher kündigen kann. Wahrscheinlich müßte man rechtlich dagegen angehen und die WR hofft wohl, daß die meisten Sparer die Kosten und den Aufwand scheuen.

 

PS: Immer noch nichts vom Ombudsmann gehört, werde dort diese Woche mal nachhaken.

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Raccoon
PS: Immer noch nichts vom Ombudsmann gehört, werde dort diese Woche mal nachhaken.

Sieht so aus, als wenn der Posteingang meines Schreibens aufgrund der Flut an Beschwerden noch nicht erfasst wurde. Z.Zt. sind die Schreiben von Mitte Februar in Bearbeitung. Daher kann es noch 2-3 Wochen dauern, und danach dann nochmal einige Wochen bis die Beschwerde bearbeitet wird und ich Bescheid bekomme. Könnte knapp werden, da die BSK eine Frist bis Ende Juli gesetzt hat.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

Vielleicht solltet ihr das weiter verfolgen:

Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

 

Um die Kündigung von hochverzinsten Bausparguthaben durch die Bausparkassen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3944).

Potenziell hilfreich wäre es gewesen, auf die seit 2 Monaten vorliegende Antwort zu verweisen. Aber nicht in diesem Falle, da die Antwort die nichts sagendste Regierungsantwort ist, die ich bisher gelesen habe.

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Matthew Pryor

Potenziell schwierig,wenn man das Datum meines Posts mit dem des Antwortschreibens abgleicht.

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Ramstein
blushing.gif Da bin ich beim lesen wohl auf die falsche Seite gekommen. Sorry.

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Matthew Pryor
· bearbeitet von Matthew Pryor

Macht doch nichts smile.gif

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flamie

Ich habe auch noch einen alten Wüstenrot-BSV (aus 1998). Das Vertragsguthaben wird mit 2,5 % verzinst plus 80% Bonuszinsen. D.h. 4,5% insgesamt.

 

Die Bausparsumme beträgt 16.361.- Euro. Der Vertrag ist schon lange zugeteilt. Aktueller Kontostand sind 11.988.- Euro. Das zusätzliche Bonusvolumen beträgt 1.434.- Euro.

 

Ich habe in den letzten Jahren nur noch kleinere Einmalzahlungen überwiesen (zwischen 500.- und 1.000.- Euro).

 

Wie definiert sich das "Übersparen"?

Muss der Kontostand kleiner der Bausparsumme bleiben oder Kontostand plus Bonuszinsen kleiner Bausparsumme?

Ich möchte den Vertrag gerne noch ein paar Jährchen halten (wer nicht? :rolleyes:).

 

Sorry, habe die Frage mit dem "Übersparen" jetzt erst gelesen.

 

In meinem Vertrag, den die BSK vor 14 Tagen kündigte mit der Begründung, die Bausparsumme sei durch die Summe von Einzahlungen + Zinsen + Bonus (der mir übrigens zuvor niemals zahlenmäßig mitgeteilt wurde) erreicht, gibt es den Passus, dass der Bonus mir dann zusteht, sobald ich die Zuteilung annehme und gleichzeitig auf das Darlehen verzichte. Dies habe ich bislang nicht getan, d. h. die Voraussetzung ist nicht gegeben und deshalb kann ich mir logischerweise momentan nicht erklären, weshalb ich einen Anspruch auf Bonuszinsen haben sollte, den die BSK dann auf mein im letzten Kontoauszug ausgewiesenes Guthaben einfach so "draufsatteln" kann.

 

Ich weiß allerdings nicht, ob in dem Wüstenrot-BSV irgendwelche ähnlichen Bedingungen für die Zahlung des Bonuszins' vereinbart wurden. Aber: Irgendwelche Voraussetzungen muss es doch geben, denn sonst hätte man den Bonus ja auch sofort in den "normalen" Zins einrechnen und in jedem Kontoauszug ausweisen können ...

 

Mein Vertrag ist ja schon längst zuteilungsreif. Aber ich habe mich hinsichtlich Zuteilung nicht geäußert bis dato. D.h. solange die angesparte Summe unterhalb der Bausparsumme ist, könnte ich - zumindest in der Theorie - noch das Darlehen haben wollen und damit auf die Bonuszinsen verzichten. Also streng genommen dürften die Bonuszinsen beim Thema "Übersparen" keine Rolle spielen.

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Bausparfuchs
· bearbeitet von Bausparfuchs

In der juristischen "Zeitschrift für Wirtschaftsrecht" (ZIP 20/2015) vom 15.05.2015 wurde ein ausführlicher Artikel zu den Kündigungen von Bausparverträgen veröffentlicht. In dem Artikel wird aus juristischer Sicht begründet, warum Bausparverträge nicht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gekündigt werden können. Der Artikel ist für sämtliche Bausparverträge bzw. Bausparkassen relevant.

 

In dem Artikel wird festgestellt, dass ein vollständiger Empfang der Darlehensvaluta nicht durch das Erreichen der Zuteilungsgrenze, sondern nur durch das Erreichen der Bausparsumme erzielt werden kann. Zudem wird die Argumentation der Scala Urteile auch auf Bausparverträge angewendet: "Die Vorstellung, einer Bausparkasse durch ein zwingendes Kündigungsrecht zu „Waffengleichheit“ im Verhältnis zum Bausparer verhelfen zu wollen, erscheint wenig sachgerecht. Ein solches Ergebnis widerspricht dem Geist des Gesetzes und war sicher nicht beabsichtigt. Die Vorschrift §489 BGB ist deshalb dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass die von ihr vorgesehenen zwingenden Kündigungsrechte jedenfalls dann nicht zu Gunsten von Kreditinstituten eingreifen, die sich (ausnahmsweise) in der Darlehensnehmerrolle befinden, wenn auf der anderen Seite ein Verbraucher steht."

 

Den Artikel kann man für ca. 9 Euro im Internet herunterladen: http://zip-online.de...elles_heft.html (Christoph Andreas Weber, "Die Kündigung unrentabel gewordener Bauspar- und Ratensparverträge", ZIP 2015, 961). Der Autor Christoph Andreas Weber ist Dr. iur., Akad. Rat a.Z. und Habilitand am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht (Prof. Dr. Mathias Habersack) der LMU, München. Prof. Dr. Habersack ist Mitglied der ständigen Deputation des Deutschen Juristentags, des Fachkollegiums Rechtswissenschaft der Deutschen Forschungsgemeinschaft, des Arbeitskreises Wirtschaft und Recht im Stifterverband für die deutsche Wissenschaft, des Vorstands der Vereinigung für Gesellschaftsrecht und des Vorstands der Bankrechtlichen Vereinigung.

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Bausparfuchs

=> Ich suche jemanden, der einen alten LBS Vario Vertrag hat und der bei der LBS West in den letzten Monaten d.h. kurz vor Kündigung durch die LBS einen Tarifwechsel (z.B. von Varainte 2 auf 3) vorgenommen hat. Bitte melden!!!

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon

Update:

Schreiben von der Beschwerdestelle ist gekommen, ich muß eine Kopie der Bauspar-Urkunde sowie der ABB nachreichen. Nochmals Danke an Schokokeks für's Hochladen der ABB (Tarif 7). :thumbsup:

 

Meine Empfehlung daher: Wer eine Beschwerde einreicht sollte die Dokumente direkt mit einreichen.

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Sparbuechse

So, bei mir ist die Klärung über den Außendienst als auch über die Beschwerdestelle ins Leere gelaufen. Muss jetzt wohl doch über den Ombudsmann oder den gerichtlichen Weg gehen. Gibt's hier schon was neues bei Euch?

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Sparbuechse
· bearbeitet von Sparbuechse

Hm, wohl niemand. Hab jetzt eine Beschwerde an den Ombudsmann fertig gemacht und glücklicherweise noch in einem Schreiben aus 1998 und einem aus 1989 mehrere eindeutige Aussagen gefunden, dass der Vertrag als Renditesparvertrag angeboten wurde. Bin gespannt, was dabei rauskommt...

 

Früher hab ich mal gedacht, eine Bausparkasse sei fast so sicher wie die Bundesbank, aber das hab ich jetzt revidiert. Wüstenrot - nie wieder!

 

Bislang ist der einzige Trost, daß dieser Thread schon über 18.000 Views hat. Da sieht man auch mal, wie relevant das Thema ist, und ich hoffe auf noch ein paar Erfahrungsberichte von ebenfalls betroffenen. Bald müßte es doch auch die ersten Landgericht-Urteile zu diesen Kündigungen geben?

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Raccoon

Mir wurde übrigens von der Beschwerdestelle mitgeteilt, daß solbald alle Unterlagen komplett sind die Bausparkasse über die Beschwerde informiert wird und dann einen Monat Zeit hat, eine Stellungnahme abzugeben. Daraufhin muß ich dann antworten - sofern ich mit der Antwort der BSPK nicht einverstanden bin - und erst dann wird die Sache zum Ombudsmann weitergeleitet. Ich denke, vor Juli werde ich nichts mehr hören.

 

Irgendwie habe ich das Gefühl der ganze Prozess dient nur dazu, den Kunden zu zermürben.

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Sparbuechse

Wow... Hast Du Dich vorher auch schon direkt bei der Wüstenrot beschwert? Und wie lange dauerte bei Dir die Weiterleitung der kompletten Unterlagen? Kann man das eigentlich auch digital machen oder wollen die tatsächlich alles per Briefpost?

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Raccoon

Wow... Hast Du Dich vorher auch schon direkt bei der Wüstenrot beschwert?

Ja. Das hatte ich auch in der Beschwerde angegeben.

 

Und wie lange dauerte bei Dir die Weiterleitung der kompletten Unterlagen? Kann man das eigentlich auch digital machen oder wollen die tatsächlich alles per Briefpost?

Keine Ahnung wie lange das Weiterleiten dauert, haben sie nicht erwähnt. Meines Wissens nach muß alles per Briefpost gemacht werden, am Besten alle Unterlagen sofort mit der Beschwerde einreichen (siehe auch weiter oben), dann geht's vielleicht etwas schneller. Was erwartet / gefordert wird steht in dem Beschwerde-Formular bzw. der Anleitung dazu.

 

Ich hatte damals weder die Urkunde noch die ABB, daher hatte ich es erstmal ohne abgeschickt. Von daher meckere ich auch nicht über eine etwaige Verzögerung aufgrund dessen, sollte hoffentlich nur ein paar Tage ausmachen.

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Sparbuechse
· bearbeitet von Sparbuechse

Es gibt Hoffnung! Gerade in der *hust* Bild-Zeitung von heute, 20.6., gelesen: Es gibt ein Urteil des LG Stuttgart (ein Vergleich) mit der Wüstenrot, nach welchem der gekündigte Bausparvertrag weiterläuft. Das Aktenzeichen lautet Az. 12 O 120/15. Leider finde ich in Google (noch?) keine Details, kommt da jemand dran?

 

Ich warte jetzt sowieso mal den Schiedsspruch des Ombudsmann ab (habs gerade heute abgeschickt). Es scheint also durchaus Sinn zu machen, hier dran zu bleiben.

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Sparbuechse

Laut dem Twitter Account von Nils Neuhäuser von der Verbraucherzentrale sieht der Vergleich so aus, dass die Kündigung für den seit 10 Jahren zugeteilten Vertrag zurückgenommen wird, der Vertrag aber zum 31.12.2016 endet. Da hänge ich mich dran.

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Raccoon

Die Wüstenrot hat Ernst gemacht und meinen Vertrag aufgelöst, das Guthaben inklusive Bonus zzgl. Abschlußgebühr wurde auf ein Sonderkonto überwiesen, welches natürlich unverzinst ist.

 

Von der Beschwerdestelle habe ich noch nichts gehört, der Monat ist jedenfalls rum.

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Sparbuechse
· bearbeitet von Sparbuechse

Die Wüstenrot hat Ernst gemacht und meinen Vertrag aufgelöst, das Guthaben inklusive Bonus zzgl. Abschlußgebühr wurde auf ein Sonderkonto überwiesen, welches natürlich unverzinst ist.

 

Von der Beschwerdestelle habe ich noch nichts gehört, der Monat ist jedenfalls rum.

 

Mir fehlt auch noch Antwort vom Ombudsmann. Zudem habe ich Wüstenrot mal mit dem LG Urteil konfrontiert und die Antwort erhalten, dass man einen unverhältnismäßig langen Rechtsstreit vermeiden wollte und daher in diesem Fall einen Vergleich geschlossen habe. Ansonsten sei das Vorgehen aber nach Meinung Wüstenrot rechtssicher, in meinem Fall kam immer noch kein Angebot. Die mauern. Sollen sie, dann muß ich eben auch klagen. In Ludwigsburg scheut man offenbar längere Gerichtsverfahren, dann sollen sie eben eins bekommen.

 

Achja, scheinbar neuer Slogan: "Wünsche werden Wirklichkeit." Für die gekündigten Sparer paßt wohl eher "Alpträume werden Wirklichkeit."

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Sparbuechse

Hab da grad mal angerufen - gibt momentan sehr viele Beschwerden, d. h. meine wird wohl erst Ende des Jahres (!) bearbeitet werden. Mein Geld liegt mittlerweile auch unverzinst rum.

 

Die Frage ist, ob ich so lange warte, und auf das dann hoffentlich erfolgte BGH-Urteil hoffe, oder jetzt direkt gegen den Verein vorgehe... Rechtsschutz (mit Selbstbeteiligung) hab ich.

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