Baddschkappelui Februar 21, 2015 Bei einer BSS von 16.000€ und einem angenommenen Regelsparbeitrag von 4 Promille ergibt sich folgendes Bild: aktueller Stand: 12.500€ 3,5 Jahre Nachzahlung 4 Promille = 64€ x 42 Monate = 2.688€ Ergibt eine Gesamtsumme von 15.188€ Damit bist Du immer noch unter der Bausparsumme. Einige Kassen wollen diese Verträge auch schon kündigen, da sie mögliche Bonuszinsen schon hinzuaddieren und man so über der Bausparsumme liegt. Ich halte es aber für unwahrscheinlich, dass Dich Deine Bausparkasse anschreiben wird, da sie wahrscheinlich mit schon übersparten Verträgen bzw. Verträgen, die schon mehr als 10 Jahre zuteilungsreif sind genug zu tun hat. Die wirkliche Rechtslage ist noch ziemlich ungeklärt und ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die Kassen sich jetzt damit beschäftigen wollen Regelsparbeiträge nachzufordern. Seit wann bist Du in der Zuteilung? Meine Meinung: Vertrag weiter liegen lassen, abwarten, keine Einzahlungen tätigen. In der Zuteilung m.E. seit 2008 oder 2009. Mich hatte ein Bekannter auf die Problematik "Nachzahlung" aufmerksam gemacht. Und jetzt hat der Bausparfuzzy mehrmals unter meiner alten Nummer angerufen und wollte mich sprechen. Evtl gehts ja auch um was ganz anderes. Wie kommst du auf die 4Promille? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Februar 21, 2015 Können wir bitte beim Thema bleiben? Das sollte hier eigentlich kein allgemeiner Bausparkassen-Thread werden, sondern es geht um die Wüstenrot-Kündigungen. Vielen Dank! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff Februar 21, 2015 Können wir bitte beim Thema bleiben? Das sollte hier eigentlich kein allgemeiner Bausparkassen-Thread werden, sondern es geht um die Wüstenrot-Kündigungen. Vielen Dank! Vielleicht ist es ja ein Wüstenrot-Vertrag!? (Die 4 Promille sind eine Vermutung. Den genauen Wert findest Du in Deinen Vertragsunterlagen) Sollte das alles zu offtopic sein, kann es ja ausgegliedert werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Februar 21, 2015 Dann wärs immer noch ein ungekündigter Wüstenrot-Vertrag... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Baddschkappelui Februar 21, 2015 · bearbeitet Februar 21, 2015 von Baddschkappelui Dann wärs immer noch ein ungekündigter Wüstenrot-Vertrag... Entschuldigung, ich bin schon ruhig. Dachte es würde zum Thema passen. Mea Culpa. @Klaus_Behmer: Danke für die Antwort Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fireball84 Februar 21, 2015 Ich muss mal kurz diesen Thread hier kapern, weil es so schön um Bausparverträge geht. Folgende Situation bei mir: - BSp-Vertrag aus 2011 (Aachener BSpK über die HUK) mit 1,5% Guthabenzins, nach 7 Jahren gibt's rückwirkend einen Bonuszins von 2%. Dieser Bonuszins wird allerdings längstens für 10 Jahre gezahlt. - Bausparsumme ist 8.000 €, monatlicher Sparbetrag 50 €. Ich bin gerade am Überlegen, ob ich meinen Beitrag auf den Regelsparbeitrag von 32 € reduziere, um somit länger etwas von den 3,5% Zinsen zu haben. Macht das Sinn? Auf das Geld bin ich ja nicht angewiesen, erst recht nicht zum Bauen. (Was BSp-Verträge angeht, bin ich leider immer etwas unsicher ...) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rohlöff Februar 21, 2015 Ich glaube nicht, dass die Bausparkasse fehlende Regelsparbeiträge einfordern wird. Bzw. dadurch, dass Du schon regelmäßig 50€ eingezahlt hast, jedoch nur 32€ hättest zahlen müssen (ist das korrekt mit Deinem Regelsparbeitrag?), bist Du ja schon in Vorleistung getreten, so dass Du theoretisch jetzt auch eine gewisse Zeitlang Deine Zahlungen aussetzen kannst. Wie lang läuft der Vertrag genau (Anzahl der Monate)? Multipliziert mit Deinem Regelsparbeitrag ergibt das die Summe Deiner theoretisch gewollten Gesamteinzahlungen. Wenn Du schon mehr gezahlt hast, kannst Du eine Pause machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Fireball84 Februar 21, 2015 · bearbeitet Februar 21, 2015 von Fireball84 Ich glaube nicht, dass die Bausparkasse fehlende Regelsparbeiträge einfordern wird. Bzw. dadurch, dass Du schon regelmäßig 50€ eingezahlt hast, jedoch nur 32€ hättest zahlen müssen (ist das korrekt mit Deinem Regelsparbeitrag?), bist Du ja schon in Vorleistung getreten, so dass Du theoretisch jetzt auch eine gewisse Zeitlang Deine Zahlungen aussetzen kannst. Wie lang läuft der Vertrag genau (Anzahl der Monate)? Multipliziert mit Deinem Regelsparbeitrag ergibt das die Summe Deiner theoretisch gewollten Gesamteinzahlungen. Wenn Du schon mehr gezahlt hast, kannst Du eine Pause machen. Ja, der Regelsparbeitrag beträgt 4 € je 1.000 € Bausparsumme --> in meinem Fall also 8.000 / 1.000 = 8 x 4 € = 32 €. Wie lange er genau läuft weiß ich nicht, auf der Beispielrechnung steht jedenfalls 87 Monate und der 30.03.019 als Auszahlungstermin. Wenn ich jetzt die Rate verringere auf den Regelsparbeitrag, verlängert sich ja die Laufzeit und dadurch erhöhen sich die gezahlten Zinsen. Korrekt? Sonst habe ich nichts zu befürchten, oder? Aufgrund der zeitlichen Beschränkung der hohen Zinsen auf max. 10 Jahre, macht es ja auch keinen Sinn, jetzt "ewig" zu pausieren. Dann zahle ich lieber regelmäßig die 32 €, dass ist für mich übersichtlicher. Es sei denn mir entstehen dann irgendwelche Nachteile. (Wie gesagt, ist mein erster und einziger Bausparplan.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Februar 22, 2015 · bearbeitet Februar 22, 2015 von Raccoon Mir hat eine andere BSK gedroht meinen Vertrag zu kündigen wenn ich nicht die Regelsparbeträge einzahle. Die ist der BSK in den ABB erlaubt, daher würde ich vorschlagen erstmal einen Blick da rein zuwerfen bevor man die Beträge kürzt oder die Einzahlungen ganz einstellt. Auch sollte man nicht zu knapp an die Bausparsumme ansparen, sonst droht die Kündigung und u.U. Verlust des Bonus! [...] So ungefähr ... sinngemäß und natürlich auf dich passend formuliert, just my 50 Cents. Danke, das war sehr hilfreich und hört sich besser an als meine "Ich will weiter die hohen Zinsen erhalten" Begründung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schokokeks März 3, 2015 Kann die ABB auch nicht mehr finden. Werde mal den Berater fragen, der soll auch mal was tun für mein Geld. Ich habe Euch mal meine uralt-AGB des Wüstenrot Tarifs T7 hochgeladen -der Größe halber aber extern auf einem Filehoster. Außerdem habe ich sie zuvor noch durch den OCR gejagt, denn in der "Bleiwüste" tut man sich mit elektronischer Suche im Dokument doch deutlich leichter.. So wie ich das sehe kann man durch freiwilligen Darlehensverzicht all sein Geld, plus Bonusverzinsung zurückerhalten -während bei einer eigenen Kündigung die Hälfte der Bonusverzinsung flöten geht. Hier der Link zum PDF (ca. 18MB): http://dfiles.eu/files/f5d3llw6e (möglichst bald herunterladen und lokal abspeichern, denn der Filehoster löscht das nach ein paar Tagen..) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon März 3, 2015 Ich habe Euch mal meine uralt-AGB des Wüstenrot Tarifs T7 hochgeladen -der Größe halber aber extern auf einem Filehoster.Außerdem habe ich sie zuvor noch durch den OCR gejagt, denn in der "Bleiwüste" tut man sich mit elektronischer Suche im Dokument doch deutlich leichter.. So wie ich das sehe kann man durch freiwilligen Darlehensverzicht all sein Geld, plus Bonusverzinsung zurückerhalten -während bei einer eigenen Kündigung die Hälfte der Bonusverzinsung flöten geht. Hier der Link zum PDF (ca. 18MB): http://dfiles.eu/files/f5d3llw6e (möglichst bald herunterladen und lokal abspeichern, denn der Filehoster löscht das nach ein paar Tagen..) Super, vielen Dank! :thumbsup: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
elmaro März 12, 2015 Hallo zusammen, ich habe jetzt ebenfalls die Kündigung mit 6 monatiger Kündigungsfrist erhalten. Mein Vertrag ist seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif jedoch nicht über spart. Welche Fristen muss man für den Wiederspruch einhalten? Ich würde den Wiederspruch gerne etwas nach hinten schieben evtl. gibt es bis dahin entsprechende Gerichtsurteile. Macht das nach Eurer Meinung Sinn. Gruß Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon März 12, 2015 So wie ich das gelesen habe gibt es keine Frist, allerdings wird empfohlen nicht länger als 6 Monate zu warten. Ich sehe aber keinen Grund, warum man nicht sofort widersprechen sollte - solange du dir alle Rechte vorbehälst. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse März 15, 2015 Gibts eigentlich bei jemandem schon eine Antwort vom Ombudsmann? Ich zackere hier immer noch mit dem Außendienst rum, wird mir aber so langsam zu blöd... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon März 15, 2015 Erst wird der Antrag geprüft ob er überhaupt zum Ombudsmann weitergeleitet wird und ggfs. werden auch noch Dokumente nachgefordert. Kann auch sonst 4-6 Wochen dauern bevor man was davon hört. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bausparfuchs April 16, 2015 Hallo zusammen, auch wenn ziemlich ähnlich zum LBS-Thread, mache ich hier mal einen neuen Faden auf: Habe vom 12.1. eine Kündigung meines Tarifs T5 bei der Wüstenrot bekommen. Die Begründung (neben Schutz des Bausparkollektivs etc.) ist, dass der Vertrag seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sei und sie beziehen sich auf § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Die Kündigung erfolgt zum 24.7.2015. Der Vertrag ist auch schon längst überspart, darauf gehen die Damen und Herren im Schreiben allerdings nicht ein. Hat jemand ähnliches von der Wüstenrot erlebt? Eine letzte Hoffnung ist das Thema Bonuszins, da muß ich nochmal genau in die Bedingungen schauen (habe ich aus dem LBS-Faden erschlossen). Was kann ich machen? Ich versuchs morgen erstmal beim Aussendienst, dann lege ich Widerspruch gegen die Kündigung direkt bei Wüstenrot ein. Hallo Sparbuechse! Kannst du die ABBs, die deinem Vertrag T5 bei der Wüstenrot, zugrunde liegen einscannen und hochladen. Ich bin derzeit in Gesprächen mit mehreren Rechtsexperten, zu dem Thema. Ob die Kündigung haltbar ist, kann man aber nur beurteilen, wenn man die Vertragsbedingung kennt. Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse April 16, 2015 Hallo Fuchs, Na klar, ich habe die Bedingungen, kann sie aber gerade nicht hochladen. Wann brauchst du sie denn spätestens? Reicht dir noch ab kommenden Dienstag? Bin gerade im Urlaub. Falls es schneller gehen müsste, kann ich mir noch versuchen, was einfallen zu lassen. Bin übrigens immer noch mit dem Außendienst im Gespräch, ist bei dem Verein alles nicht so einfach. Hast du auch schon den Ombudsmann eingeschaltet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Bausparfuchs April 16, 2015 Hallo Fuchs, Na klar, ich habe die Bedingungen, kann sie aber gerade nicht hochladen. Wann brauchst du sie denn spätestens? Reicht dir noch ab kommenden Dienstag? Bin gerade im Urlaub. Falls es schneller gehen müsste, kann ich mir noch versuchen, was einfallen zu lassen. Bin übrigens immer noch mit dem Außendienst im Gespräch, ist bei dem Verein alles nicht so einfach. Hast du auch schon den Ombudsmann eingeschaltet? Nächste Woche reicht. Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse April 20, 2015 · bearbeitet April 20, 2015 von Sparbuechse So, hier sind die Bedingungen. Bitte halte mich auf jeden Fall mal auf dem Laufenden, was bei Deinen Abklärungen rauskommt! Hast Du sonst schon was unternommen, z. B. in Richtung Ombudsmann? nach20Migr.20Tarif20T5202020ab20Nov.20198520bis20April201991.pdf Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
flamie April 21, 2015 · bearbeitet April 21, 2015 von flamie Ich habe auch noch einen alten Wüstenrot-BSV (aus 1998). Das Vertragsguthaben wird mit 2,5 % verzinst plus 80% Bonuszinsen. D.h. 4,5% insgesamt. Die Bausparsumme beträgt 16.361.- Euro. Der Vertrag ist schon lange zugeteilt. Aktueller Kontostand sind 11.988.- Euro. Das zusätzliche Bonusvolumen beträgt 1.434.- Euro. Ich habe in den letzten Jahren nur noch kleinere Einmalzahlungen überwiesen (zwischen 500.- und 1.000.- Euro). Wie definiert sich das "Übersparen"? Muss der Kontostand kleiner der Bausparsumme bleiben oder Kontostand plus Bonuszinsen kleiner Bausparsumme? Ich möchte den Vertrag gerne noch ein paar Jährchen halten (wer nicht? ). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon April 21, 2015 Wie definiert sich das "Übersparen"? Muss der Kontostand kleiner der Bausparsumme bleiben oder Kontostand plus Bonuszinsen kleiner Bausparsumme? Gute Frage, verschiedene Bausparkassen legen das unterschiedlich aus. Ich würde einfach mal bei der WR schriftlich anfragen, dann hast du was in der Hand. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
flamie April 21, 2015 Wie definiert sich das "Übersparen"? Muss der Kontostand kleiner der Bausparsumme bleiben oder Kontostand plus Bonuszinsen kleiner Bausparsumme? Gute Frage, verschiedene Bausparkassen legen das unterschiedlich aus. Ich würde einfach mal bei der WR schriftlich anfragen, dann hast du was in der Hand. Naja, das werde ich nicht machen, da ich keine Pferde scheu machen will. Nicht dass sie dann auf die Idee kommen und meinen Vertrag kündigen. Vor Jahren hatte ich schon mal von einem Wüstenrot-Berater gehört, man darf jetzt nichts mehr einzahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon April 21, 2015 Naja, das werde ich nicht machen, da ich keine Pferde scheu machen will.Nicht dass sie dann auf die Idee kommen und meinen Vertrag kündigen. Vor Jahren hatte ich schon mal von einem Wüstenrot-Berater gehört, man darf jetzt nichts mehr einzahlen Guck mal in den Beiträgen weiter oben, da steht was zu Regelsparbeträgen - wenn du diese nicht leistest kann das auch ein Kündigungsgrund sein, abhängig vom Tarif. Früher hat das die Bausparkassen nicht interessiert, heute wird man dazu gedrängt damit der Vertrag schneller voll ist und die BSK dich spätestens dann kündigen kann. Kann allerdings sein, daß die WR das (noch) nicht macht und sie sollte das auch erst schriftlich anmahnen; ob sie das muß kann ich allerdings nicht sagen. Trotzdem würde ich mich nicht auf die Aussage des Beraters verlassen, schon gar nicht wenn es nur mündlich war. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
flamie April 21, 2015 Naja, das werde ich nicht machen, da ich keine Pferde scheu machen will.Nicht dass sie dann auf die Idee kommen und meinen Vertrag kündigen. Vor Jahren hatte ich schon mal von einem Wüstenrot-Berater gehört, man darf jetzt nichts mehr einzahlen Guck mal in den Beiträgen weiter oben, da steht was zu Regelsparbeträgen - wenn du diese nicht leistest kann das auch ein Kündigungsgrund sein, abhängig vom Tarif. Früher hat das die Bausparkassen nicht interessiert, heute wird man dazu gedrängt damit der Vertrag schneller voll ist und die BSK dich spätestens dann kündigen kann. Kann allerdings sein, daß die WR das (noch) nicht macht und sie sollte das auch erst schriftlich anmahnen; ob sie das muß kann ich allerdings nicht sagen. Trotzdem würde ich mich nicht auf die Aussage des Beraters verlassen, schon gar nicht wenn es nur mündlich war. Danke für den Hinweis. Ich habe mich darauf eh nicht verlassen und in den letzten Jahren trotzdem ein bis zweimal pro Jahr Einmalzahlungen geleistet (500.- bis 1.000.- Euro). Ich wills halt nicht überstrapazieren und unauffällig bleiben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon April 21, 2015 · bearbeitet April 21, 2015 von Raccoon Danke für den Hinweis. Ich habe mich darauf eh nicht verlassen und in den letzten Jahren trotzdem ein bis zweimal pro Jahr Einmalzahlungen geleistet (500.- bis 1.000.- Euro).Ich wills halt nicht überstrapazieren und unauffällig bleiben. Auch Einmalzahlungen ('Sonderzahlungen') sind i.d.R. in den ABB geregelt und bedürfen ggfs. der Zustimmung der BSK. Auffallen brauchst du eigentlich nicht, wenn die BSK einen Grund zur Kündigung deines Vertrages sucht wird sie diesen auch finden oder sich halt einen aus den Fingern saugen wie §489. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag