Raccoon Januar 20, 2015 Jeder fünfte Vertrag bringt die BSPK in Bedrängnis? Der Grund ist wahrscheinlich eher Profitgier statt drohende Pleite. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Januar 21, 2015 http://www.n-tv.de/ratgeber/So-wehren-sich-gekuendigte-Bausparer-article14311306.html Fand ich interessant - mit Aussagen zu den einzelnen Kündigungsvarianten und zu den Fristen für Widerspruch/Klage durch einen Anwalt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Januar 23, 2015 Sehr geehrter Herr Waschbär, Vielen Dank blabla In unserem Schreiben vom 12.01.2015 haben wir Ihnen mittgeteilt, dass Ihr Bausparvertrag bereits vor mehr als 10 Jahren erstmals zuteilungsreif war. Damit wurde der Zweck des Bausparvertrages - der Erwerb eines Rechtsanspruches auf Gewärhung eines Bauspardarlehens - bereits vor mehr als 10 Jahren erfüllt. Deshalb sind wir berechtigt, die Kündigung des Bausparvertrages auszusprechen. blabla blabla Werde mal mit einem Schreiben mit Verweis auf das oben genannte Urteil reagieren, wenn das nichts hilft gehts weiter zum Ombudsmann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Januar 23, 2015 Ein Tip: Schreib "Beschwerde z. Hd. Vorstand" vorne dran. Laut Callcenter geht das dann in eine andere Abteilung. Vielleicht bringts ja was, ich hab noch keine Antwort... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Januar 23, 2015 Schreib "Beschwerde z. Hd. Vorstand" vorne dran. Laut Callcenter geht das dann in eine andere Abteilung. Nach meinen Erkenntnissen und Erfahrungen geht das dann oftmals tatsächlich in eine andere Abteilung.Aber nicht in die von dir gewünschte.Die Uhr mag bei der Wüstenrot anders laufen,aber das die Vorstände jedes Einzelne so betitelte Schreiben als wichtig erachten,glaubt hoffentlich niemand ernsthaft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Januar 23, 2015 Ich zähle auf die Masse - bei 30.000 Kündigungen hoffe ich, dass der Vorstand da durchaus etwas mitbekommt. Dann sollte es ihnen vielleicht nicht so ganz egal sein wie z. B. bei einem Einzelfall. Schauen wir mal... @Matthew, weisst Du näheres, was mit solchen Vorstandsbeschwerden passiert, weil Du sagst, die dann bearbeitende Abteilung sei nicht die von mir gewünschte? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Januar 23, 2015 Ich glaube Du hast da völlig falsche Vorstellungen. Die Kündigungs-Aktion ist genau geplant und in allen Eventualtäten diskutiert. Egal, ob die Kündigung rechtmäßig ist und am Ende Bestand hätte: Wenn 50% der Sparer die Kündigung akzeptieren (und das werden die meisten), hat sich die Sache schon gelohnt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Matthew Pryor Januar 23, 2015 Ich zähle auf die Masse - bei 30.000 Kündigungen hoffe ich, dass der Vorstand da durchaus etwas mitbekommt. Der dürfte bei der Entscheidung maßgeblich involviert gewesen sein...deine Intention ist klar,der Versuch nachvollziehbar und auch mit verhältnismäßig geringem Aufwand verbunden.Warum also nicht. Matthew, weisst Du näheres, was mit solchen Vorstandsbeschwerden passiert, weil Du sagst, die dann bearbeitende Abteilung sei nicht die von mir gewünschte? So pauschal nicht zu beantworten.Die,an denen ich bislang beteiligt gewesen bin,drehten sich eher um Leistungsablehnungen und/oder aus meiner subjektiven Sicht zu langsame Bearbeitungszeiten von Leistungs-/Schadenfällen.In genau einem Fall habe(n) ich (wir) tatsächlich einen gefühlten Erfolg gehabt,der Rest ist irgendwo versackt oder wurde nicht für würdig empfunden.Berichte doch weiter,mich persönlich interessiert der Verlauf! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Januar 23, 2015 Ich glaube Du hast da völlig falsche Vorstellungen. Die Kündigungs-Aktion ist genau geplant und in allen Eventualtäten diskutiert. Egal, ob die Kündigung rechtmäßig ist und am Ende Bestand hätte: Wenn 50% der Sparer die Kündigung akzeptieren (und das werden die meisten), hat sich die Sache schon gelohnt. Geplant? Laut Außendienst wurde die Aktion (angeblich) binnen eines Tages entschieden. Der Außendienst selbst ist erst eine Woche _nach_ Versand der Kündigungen von der Gesellschaft informiert worden, die Erstinfo kam von den Kunden. Wenn tatsächlich 50% Akzeptanz da sind, hat sichs definitiv gelohnt - und ich hoffe, die restlichen 50% beschwerden sich auch. Schauen wir mal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
TaurusX Januar 23, 2015 Der Aussendienst als unterstes Glied der Nahrungskette hat mit Sicherheit zu allerletzt die Info bekommen. Aber wie schon gesagt, solche Aktionen sind lange geplant. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
polydeikes Januar 23, 2015 Ich glaube Du hast da völlig falsche Vorstellungen. Die Kündigungs-Aktion ist genau geplant und in allen Eventualtäten diskutiert. Egal, ob die Kündigung rechtmäßig ist und am Ende Bestand hätte: Wenn 50% der Sparer die Kündigung akzeptieren (und das werden die meisten), hat sich die Sache schon gelohnt. Der letzte Satz ist entscheidend. Die Zielsetzung ist einfach nur eine bestimmte Quote von xy %. Und die, die sich unbequem dagegen wehren, sind nicht gerade günstig. Da lässt man lieber mal den ein oder anderen in Ruhe. Von daher spricht absolut nichts dagegen, erst einmal alle Register zu ziehen. Nur wenn Vorstand, dann nicht z.Hd. Vorstand ... sondern direkt an den Vorstand adressieren. Adressen finden sich für alle BSKs über google und in Foren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chappli Januar 23, 2015 Hallo zusammen, ist mit der Bausparsumme eigentlich die gesamte Summe gemeint oder der Anteil ohne den Kredit, also in der Regel 50-60%. Bei einem Vertrag in meiner Verwandtschaft gibt es folgenden Fall: Bausparsumme: 7700 Euro. Zuteilungsreife: Ende 2016 Im Moment drin: ca 3600 Euro, monatliche Einzahlungen von 150 Euro Euer Rat dazu wäre sehr hilfreich... Kann man bis 7700 Euro einzahlen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Januar 23, 2015 So ein Vertrag ist nicht betroffen. Es geht um Verträge, die mindestens 10 Jahre zugeteilt sind. Übersparte Bausparverträge (über die Bausparsumme hinaus) sollen wohl gekündigt werden dürfen, wobei ich der Meinung bin, dass dies auch nicht für alle Tarife pauschal gilt, denn z.B. die Tarife der AL garantieren auch bei Vollbesparung einen festen Darlehensanspruch, so dass der Zweck des Bausparvertrags noch gegeben ist. Hierzu gibt es aber wohl noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Es muss sich jemand finden, der klagt und die Bausparkasse muss mitgehen (macht sie dann aber nicht, an Klarheit hat keine BSK Interesse) Euer Vertrag ist aber nicht betroffen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Januar 23, 2015 Hallo zusammen, ist mit der Bausparsumme eigentlich die gesamte Summe gemeint oder der Anteil ohne den Kredit, also in der Regel 50-60%. Die gesammte Summe über die der Vertrag läuft. Die 50-60% nennt man Mindestsparguthaben. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Februar 7, 2015 So, es gibt Neuigkeiten: Meine Beschwerde an den Vorstand wurde an das Dialogcenter weitergeleitet und der Widerspruch mit 1,5 Seiten blabla abgelehnt. Beschwerde über den Aussendienst läuft noch. Was jetzt? Schlichtungsstelle? Ombudsmann? Verbraucherzentrale? @racoon, wie siehts bei Dir aus? Wie machst Du weiter? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Februar 7, 2015 Habe noch keine Antwort auf mein 2. Schreiben bekommen. Wenn sie weiterhin auf einer Kündigung bestehen geht's weiter zum Ombudsmann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Februar 8, 2015 Habe auch überlegt, das an einen Anwalt zu geben - aber aufgrund der scheinbar geringen Erfolgsaussichten (zumindest für eine Kündigung mit anderem Grund) wieder fallen gelassen... Habe eine Rechtsschutzversicherung, aber leider 150 Euro SB... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Februar 8, 2015 Habe auch überlegt, das an einen Anwalt zu geben - aber aufgrund der scheinbar geringen Erfolgsaussichten (zumindest für eine Kündigung mit anderem Grund) wieder fallen gelassen... Habe eine Rechtsschutzversicherung, aber leider 150 Euro SB... Je nach Vertrag bzw. Zins können sich die 150 Euro lohnen, so eine Klage kann schnell mehrere Tausend Euro kosten. Dummerweise habe ich selbst keine. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ImperatoM Februar 8, 2015 Habe eine Rechtsschutzversicherung, aber leider 150 Euro SB... Vermutlich hast Du es schon auf dem Schirm, aber trotzdem nochmal der Hinweis, dass Kapitalanlagestretigkeiten häufig von der Versicherung ausgeschlossen sind. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Februar 9, 2015 Die Hauptfrage ist halt, wie hoch hier die Gewinnchancen sind - der Gewinn bei Erfolg wäre hoch, aber die Chancen scheinbar laut Expertenmeinung/Vorposter eher gering. Oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Februar 9, 2015 Experten können sich auch irren, solange es kein Urtell gibt ist alles nur Meinung. Selbst wenn die Chancen gering sind wäre der Verlust klein, aber das mußt du natürlich selbst entscheiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Ramstein Februar 9, 2015 · bearbeitet Februar 9, 2015 von Ramstein Die Hauptfrage ist halt, wie hoch hier die Gewinnchancen sind - der Gewinn bei Erfolg wäre hoch, aber die Chancen scheinbar laut Expertenmeinung/Vorposter eher gering. Oder? Experten können sich auch irren, solange es kein Urtell gibt ist alles nur Meinung. Selbst wenn die Chancen gering sind wäre der Verlust klein, aber das mußt du natürlich selbst entscheiden. Die erste Frage ist doch, wie hoch der Zinsverlust durch die Kündigung ist. Die zweite Frage ist die nach dem Kostenrisiko durch eine Klage. Diese beiden Parameter kann man viel leichter abschätzen, als die Erfolgswahrscheinlichkeit der Klage. Wenn es dann darum geht, 1.000€ durch eine Klage mit Kostenrisiko 20.000€ einzuklagen, müssen die Erfolgsaussichten schon sehr gut sein. Da würde es sich eher anbieten, durch Ombudsmann, Widersprüche, etc. den Fall auf kleiner Flamme am köcheln zu halten und zu hoffen, dass zumindest OLG-Urteile kommen, an denen man sich orientieren kann. Wenn es um einen Zinsverlust von 100.000€ geht, sieht es schon anders aus. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Raccoon Februar 9, 2015 Wenn es dann darum geht, 1.000€ durch eine Klage mit Kostenrisiko 20.000€ einzuklagen, müssen die Erfolgsaussichten schon sehr gut sein. Da würde es sich eher anbieten, durch Ombudsmann, Widersprüche, etc. den Fall auf kleiner Flamme am köcheln zu halten und zu hoffen, dass zumindest OLG-Urteile kommen, an denen man sich orientieren kann. Wenn es um einen Zinsverlust von 100.000€ geht, sieht es schon anders aus. Sparbüchse hat EUR 150 Selbstbeteiligung erwähnt und ich würde dies in Relation zu den Zinsen setzen, die Kosten des Verfahrens sind dann relativ egal, da der Rechtsschutz diese übernimmt (wenn er sich auf die Klage einläßt). Ohne Versicherung würde sich das bei mir z.B. nicht lohnen, von daher hoffe ich auf Einsicht der BSPK (auch wenn es wahrscheinlich vergebens ist) bzw. werde nur noch bis zum Ombudsmann damit gehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sparbuechse Februar 9, 2015 Weiß jemand, ob eine Ombudsmann-Entscheidung irgendeine Aussagekraft für ein Gerichtsverfahren/Klage hat? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
andjessi Februar 9, 2015 Weiß jemand, ob eine Ombudsmann-Entscheidung irgendeine Aussagekraft für ein Gerichtsverfahren/Klage hat? http://www.schlichtungsstelle-bausparen.de/fileadmin/Verfahren_Verfahrensordnung.pdf "Der Schlichtungsspruch ist für die Bausparkasse bindend, wenn der Beschwerdegegenstand den jeweils nach dem Gerichtsverfassungsgesetz maßgeblichen Höchstbetrag für vermögensrechtliche Klagen vor den Amtsgerichten (derzeit 5.000 EURO) nicht übersteigt." Du bist an den Spruch aber nicht gebunden. Von daher gibt es eigentlich keine Nachteile beim Ombudsmannverfahren für Dich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag