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Sparbuechse

Wüstenrot kündigt meinen Bausparvertrag (Tarif T5)

Empfohlene Beiträge

asche
· bearbeitet von asche

Nein. Kündigung wegen 10 Jahren nicht-Inanspruchnahme = egal ob voll bespart oder nicht.

Vermutlich nicht voll beweist, da man dann noch leichter kündigen könnte.

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Joseph Conrad

Wie wär's mit googlen?

 

https://www.justiz.n...2016_/index.php

 

22.06.2016

 

Der 31. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat mit drei heute verkündeten Urteilen die Klagen dreier Bausparer aus Meschede, Herzogenrath und Essen gegen eine in Münster ansässige Bausparkasse abgewiesen und damit die erstinstanzlichen Entscheidungen des Landgerichts Münster in den drei Prozessen bestätigt.

 

Die von den Bausparern erhobenen Klagen auf Feststellung des Fortbestehens der von ihnen jeweils mit der Bausparkasse abgeschlossenen Bausparverträge sind damit auch in 2. Instanz erfolglos geblieben. Die Bausparkasse hatte die Bausparverträge gekündigt, weil die Bausparer auch 10 Jahre nach der Zuteilungsreife der Verträge keine Darlehen in Anspruch genommen hatten und für die angesparten Gelder weiterhin den jeweils vereinbarten Sparzins von 2,5 % bzw. 3 % erhielten.

 

Nach Auffassung des Senats waren die Kündigungen gerechtfertigt, weil sich die Bausparkasse auf das in § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelte Kündigungsrecht berufen konnte. Der Senat hat damit an seiner Rechtsprechung in früher entschiedenen Fällen mit einer vergleichbaren rechtlichen Problematik festgehalten und sich der hiervon abweichenden aktuellen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteile vom 30.03.2016, Az. 9 U 171/15 OLG Stuttgart, und vom 04.05.2016, Az. 9 U 230/15 OLG Stuttgart) nicht angeschlossen.

 

Wegen der derzeit unterschiedlichen obergerichtlichen Rechtsprechung hat der 31. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm in allen drei Fällen die Revision zugelassen, so dass die unterlegenen Bausparer eine höchstrichterliche Entscheidung durch den Bundesgerichtshof herbeiführen können.

 

Urteile des 31. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 22.06.2016 in den Verfahren 31 U 234/15, 31 U 271/15 und 31 U 278/15, nicht rechtskräftig.

 

Christian Nubbemeyer, Pressedezernent

 

Hinweis: Die bisherige Rechtsprechung des 31. Zivilsenats des OLG Hamm zur vorstehenden Problematik stellt u.a. die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 01.02.2016 zum Verfahren 31 U 191/15 OLG Hamm dar. Diese Pressemitteilung ist im Pressearchiv 2016 auf der Homepage des OLG Hamm veröffentlicht.

 

Auf "voll bespart" oder nicht kam es also nicht an.

 

Ein weiterer Punkt ist der, das wenn ich seit Jahren keine monatlichen Zahlungseingänge von Sparraten in die BSP Verträge nachweisen kann, dies auch ein zusätzlicher Kündigungsgrund wäre. Das ist z.B bei mir und meinen 3 Verträgen so. Ich nehme es sportlich, warte die Kündigung seitens der BSP Kasse ab und akzeptiere diese. Klagen werde ich gewiss nicht. Ich pumpe einfach die Hälfte in Aktien ETF und die andere auf das TG Konto. Da wird dann schon auch langfristig 3-4 % bei herum kommen. whistling.gif

 

Gruß

Joseph

 

 

 

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Raccoon
· bearbeitet von Raccoon

Man glaubt es kaum, aber die Antwort des Ombudsmann ist gekommen. Erstmal sei gesagt, daß der Ombudsmann Humor hat weil er sagt "Sehr geehrter Herr Waschbär, vor einiger Zeit haben Sie eine Beschwerde bei uns eingereicht." - wir erinnern uns, das war Anfang 2015. :rolleyes:

 

Nun zum interessanten Teil, die Entscheidung lautet "Das Schlichtungsverfahren kann nicht stattfinden."

 

Begründet wird das damit, daß die Frage ob die BSK 10 Jahre nach Zuteilung kündigen kann von grundsätzlicher Bedeutung ist, die höchstrichterlich noch nicht entschieden ist. Daher kann das Ombudsverfahren nicht stattfinden.

Im Anhang wird u.a. auf die Vielzahl von gerichtlichen Verfahren vor den OLGs verwiesen und das diese unterschiedlich beantwortet werden, so daß eine Schlichtung laut Ombundsmann-Verfahrensordnung unterbleiben muß.

 

Bleibt also nur zu klagen, das BGH-Urteil abzuwarten oder sich das Geld auszahlen zu lassen. Ich werde wohl noch was warten.

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Sparbuechse

Bleibt also nur zu klagen, das BGH-Urteil abzuwarten oder sich das Geld auszahlen zu lassen. Ich werde wohl noch was warten.

 

Das war der Vertrag, der noch nicht voll bespart ist, richtig?

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Raccoon
Das war der Vertrag, der noch nicht voll bespart ist, richtig?

Richtig. Allerdings wurde dies weder im Anschreiben noch im Anhang erwähnt, es wurde sich immer nur auf die Zuteilung bezogen.

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Christian10

Hat von Euch jemand Erfahrungen oder gibt es Berichte, ob die Wüstenrot mit sich handeln lässt? Mein Bausparvertrag wurde im letzten Jahr gekündigt, liegt nun ohne Verzinsung bei der Bausparkasse und die Meldung zum Ombudsmann ist erfolgt. Im nächsten Jahr benötige ich ohnehin die Kohle, daher würde ich einen Deal anstreben. Wer ist dafür der richtige Ansprechpartner? Der Vertreter vor Ort oder die Beschwerdestelle? Worauf lässt sich die Bausparkasse wohl ein?

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Sparbuechse

Richtig. Allerdings wurde dies weder im Anschreiben noch im Anhang erwähnt, es wurde sich immer nur auf die Zuteilung bezogen.

 

Aus dem Bauch raus würde ich das dann genau so machen, wie Du vorgeschlagen hast - gerade gestern habe ich in der Zeitung gelesen, dass ein OLG wieder im Sinne des Bausparers entschieden hat, es geht also hin und her...

 

Hat von Euch jemand Erfahrungen oder gibt es Berichte, ob die Wüstenrot mit sich handeln lässt? Mein Bausparvertrag wurde im letzten Jahr gekündigt, liegt nun ohne Verzinsung bei der Bausparkasse und die Meldung zum Ombudsmann ist erfolgt. Im nächsten Jahr benötige ich ohnehin die Kohle, daher würde ich einen Deal anstreben. Wer ist dafür der richtige Ansprechpartner? Der Vertreter vor Ort oder die Beschwerdestelle? Worauf lässt sich die Bausparkasse wohl ein?

 

Trotz mehrerer Altersvorsorgeprodukte im Wüstenrot-Konzern und Beschwerdewelle über Außendienst, Bezirksleiter, Beschwerdestelle, Aufsichtsrat und mehreren Schriftwechseln keinerlei Verhandlungsbereitschaft in meinem Fall (wohlgemerkt vollbesparter Bausparer). Der Bezirksleiter sagte mir, dass sie in allen Fällen hart bleiben wollen, um keine Einzelfälle zu produzieren, Stand aus dem letzten Jahr. Vielleicht ist ja mittlerweile im Hause Wüstenrot Einsicht eingekehrt, ich glaubs aber eher nicht. Halte uns auf dem Laufenden!

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flamie

Hat von Euch jemand Erfahrungen oder gibt es Berichte, ob die Wüstenrot mit sich handeln lässt? Mein Bausparvertrag wurde im letzten Jahr gekündigt, liegt nun ohne Verzinsung bei der Bausparkasse und die Meldung zum Ombudsmann ist erfolgt. Im nächsten Jahr benötige ich ohnehin die Kohle, daher würde ich einen Deal anstreben. Wer ist dafür der richtige Ansprechpartner? Der Vertreter vor Ort oder die Beschwerdestelle? Worauf lässt sich die Bausparkasse wohl ein?

 

Ich hatte in den letzten Jahren immer wieder mal Diskussionen mit der Wüstenrot. Mein Fazit: die lassen kaum bis gar nicht mit sich reden. Die Ansprechpartner vor Ort regelen kaum was, was über deren Kompetenzen hinaus geht.

 

Ich habe einen schon länger zugeteilten BSV, welcher incl. Bonus noch mit 4,5% verzinst wird. Einzahlungen meinerseits bleiben aus, da ich incl. Zins und Bonus bald (Anfang 2018) an die Bausparsumme herankomme.

D.h. ich werde gegen Ende 2017 das Vertragsguthaben auszahlen lassen. Bis dahin bespare ich u.a. ausschüttende ETFs, so dass ich ab 2018 weiterhin meinen Sparerpauschbetrag ausschöpfen kann.

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Daturakatze
· bearbeitet von Daturakatze

Hat von Euch jemand Erfahrungen oder gibt es Berichte, ob die Wüstenrot mit sich handeln lässt? Mein Bausparvertrag wurde im letzten Jahr gekündigt, liegt nun ohne Verzinsung bei der Bausparkasse und die Meldung zum Ombudsmann ist erfolgt. Im nächsten Jahr benötige ich ohnehin die Kohle, daher würde ich einen Deal anstreben. Wer ist dafür der richtige Ansprechpartner? Der Vertreter vor Ort oder die Beschwerdestelle? Worauf lässt sich die Bausparkasse wohl ein?

 

Hallo Christian,

Die BSK lässt nicht mit sich reden, aber wenn Du klagst, wird Dir vermutlich ein Vergleich in Höhe von ein paar Hundert Euro angeboten. Dann hat Du noch ein bisschen Geld rausgeholt, vorausgesetzt Du hast eine Rechtschutzversicherung bzw. die Klagekosten sind niedriger als das, was rauszuholen wäre.

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Peter Wolnitza

Never ending story...

 

Warum dürfen Bausparkassen nicht kündigen....

 

 

erklären zwei Juristen der Frankfurter Goethe Universität...

na wenn die das sagen rolleyes.gif

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Bausparvergrault

Wegen Wüstenrot war ich vor 3 Wochen beim AG Ludwigsburg.

 

Um es kurz zu machen, ging um 2 BVs mit insgesamt 5,7k Luft nach oben, wenn man den Bonus richtiger weise separat betrachtet.

 

Beim Prozess kam ein absolut verletzendes Vergleichsangebot von 257 Euros. Auf Rat der Richterin auf 50% der Summe sich zu einigen kam das ebenso absolut inakzeptable Angebot von 464 Euro. Gestern erhielt ich noch eine Nachbesserung von 1.300 Euro. Nö, DANKE!

 

Immerhin erkennen die damit ja indirekt das separat geführte Bonuskonto an, da die Restsumme sonst viel kleiner ist. Übrigens erwarten die immer ein Stillschweigen wenn es zu einem Vergleich kommt, habe ja noch nichts unterzeichnet.

 

Mein Anwalt ist nun angewiesen alles unter der tatsächlichen Endsumme abzulehnen und in der 1. November Woche folgt nun das Urteil. Zum Glück in Abwesenheit.

 

 

Mir ist nur sehr unverständlich dabei, dass die tatsächlich von AG bis OLG alles durchlaufen und die Gerichtskosten in Kauf nehmen, obwohl die Gerichte in LB und S bisher alle zugunsten von uns Sparer urteilten. Bei mir kommt noch dazu dass die Württembergische dies bezahlt. Ist zwar andere Kostenstelle, aber da fehlt wohl ein Controller für den Gesamtkonzern, der Kosten/Ersparnis genau berechnen kann.

 

Insgesamt wird Wüstenrot nicht so billig weg kommen. Die ersten 2 Angebote waren genug an Beleidungen!

 

Sollte jemals noch ein Vertreter von Wüstenrot und der Württembergischen einen Fuß auf mein Grundstück setzen werde ich den mit dem Schuh im A. traktieren bis er runter ist. Never ever machen die ein weiteres Geschäft mit mir und einige der bestehenden Verträge habe ich dort bereits gekündigt. Ist sowieso eine der teuersten Versicherungen.

 

 

 

 

@Christin10 Denke dass da bestimmt was geht, aber ohne Anwalt wohl recht wenig.

 

 

 

 

@Peter Wolnitza Ja, werde bis zum BGH gehen, aber wie es momentan aussieht blocken alle Bausparkassen noch davor ab. Gut wenn es dann tatsächlich die 100% gibt bin ich auch bereit dafür, allerdings plus Schweigegeld wegen dem Ganzen Ärger von mindestens 400 Euro.

 

 

 

 

@Raccoon Was hast Du Dir davon versprochen? Dieser Ombudsmann wird ja von den Bausparkassen mitbezahlt und er ist daher absolut ineffektiv. Ist das Gleiche wie mit Zertifizierungen. Egal ob TÜV, Dekra oder sonstiges, die werden alle von den Firmen bezahlt und sofern eine Grundform die verantwortbar ist vorhanden ist bekommt jeder Dödel das Zertifikat. Einzig es muss verantwortbar sein und in den Auditberischt schreibt man eben noch 2-3 Verbesserungen rein. Oft brauchen Zertifierer auch nur die halbe berechnete Zeit, davon sind weitere 50% Smalltalk mit der Geschäftsleitung, irgendwann kommt die Frage wo es hängt und ohne etwas anzusehen werden dann Punkte eingetragen und tschüss.Etwas anders verhält es sich alle 3 Jahre bei den großen Zertifizierungen, aber durchfallen ist da auch kaum möglich.

 

 

 

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Raccoon

@Raccoon Was hast Du Dir davon versprochen?

Versprochen habe ich mir davon nichts, hatte aber auf eine Entscheidung gehofft - egal ob zugunsten von mir oder der WR. Werde noch das BGH Urteil abwarten und dann entscheiden, ob ich mir das Geld überweisen lasse oder auf Fortsetzung des Vertrages bestehen werde. Ob ich das dann rechtlich durchsetzen müsste wird sich dann zeigen.

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Sparbuechse

Da kann man ja der Wüstenrot herzlich gratulieren, dass sie zwar gewonnen, aber 260.000 Kunden weniger hat.

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polydeikes

Ganz so einfach ist das nicht. Die Urteilsbegründung steht aus und es ist noch nicht erkennbar, ob es überhaupt ein pauschales Urteil ist.

 

Die Medien suggerieren bisher, dass eine Kündigung nach 10 Jahren + Erreichen der Zuteilungsreife statthaft sei. Ob das so wirklich in der Urteilsbegründung drin steht, ich bin da nicht grundlos skeptisch.

 

Sollte es so sein, gilt es umgehend die AVB des Vertrags zu prüfen. Weichen die nicht von den Muster-ABB ab, bestehen drei Voraussetzungen für Zuteilungsreife:

 

Zeit, Bewertungszahl, Prozente.

 

Bei Unterschreiten der vereinbarten Prozentschwelle ist eine Zuteilung dann nicht korrekt.

muster-abb.jpg

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tom1956
· bearbeitet von tom1956

 

 

Nur ein allgemeiner Gedanke in dem Kontext.

 

Die genaue Urteilsbegründung müßte man halt mal studieren. Dennoch ...

 

Eigentlich gilt ja "judex non calculat". Bei so manchen höchstricherlichen Entscheidungen über die letzten Jahre hinweg, kann man sich aber des Eindrucks nicht erwehren, daß die Richterschaft - sei es nun BGH oder BVerfG - vermehrt auf die Folgen und Auswirkungen eines Urteils schielt, anstatt sich auf die rein juristische Beurteilung zu konzentrieren.

 

Ob die nachträgliche Verbeitragung von Betriebsrenten/betrieblicher AV (Krankenkassenbeiträge), ob das Kippen des ewigen Widerrufsrechts (fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Baufinanzierungen), ob die "Eurorettung" (BVerfG schiebt an EUGH weiter) oder jetzt die (einseitige) Kündigung von Altverträgen seitens der Bausparkassen. Das mag man als "praxisgerecht" und "systemstabilisierend" begrüßen, juristische Kautelen werden dabei manchmal aber schlankerhand und recht flott beiseite geschoben. Zugunsten eines gewünschten Ergebnisses ...

 

Zugegebenermaßen: Meist waren dies sehr komplexe juristische Sachverhalte, die man unterschiedlich bewerten mag. Wenn auch die Richter nicht rechnen mögen, so kalkulieren sie aber doch (übergewichtend ?) die Folgen ihrer Entscheidungen. Also: Was bedeutet dies für die Politik ? Was bedeutet dies für eine Branche ? Ist es dann um den Euro geschehen ? Um welche Volumina geht insgesamt überhaupt ? Was ist, wenn alle Verbraucher ihr Recht gegenüber den Banken geltend machen ? usw.

 

Für "Otto Normalverbraucher" ist dies nicht immer nachvollziehbar. Man stelle sich vor, ein einfacher Bürger würde "contra legem" handeln, würde einseitig einen Vertrag kündigen oder nachträglich, rückwirkend ändern oder schlicht sagen, daß kann ich mir jetzt eben (unter veränderten Rahmenbedingungen) nicht mehr leisten ... Mein Verdacht: Dann würde eher auf den Einzelfall und das "pacta sunt servanda" abgestellt, als auf eine politische und wirtschaftliche "Gesamtschau". Für die Rechtssicherheit und auch die gefühlte Rechtsstaatlichkeit muß dies nicht unbedingt förderlich sein.

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Malibubeach
· bearbeitet von Malibubeach
vor 38 Minuten schrieb polydeikes:

...

Die Medien suggerieren bisher, dass eine Kündigung nach 10 Jahren + Erreichen der Zuteilungsreife statthaft sei.

...

 

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Also ich versteh die Meldungen der Medien so, dass die Bausparkassen erst 10 Jahre nach dem Zeitpunkt der Zuteilungsreife kündigen können. Und nicht nach 10 Jahren Vertragslaufzeit + Vorliegen der Zuteilungsreife.

 

Sonst könnten ja alle vor 2007 geschlossenen Verträge im Regelfall bei Vorliegen der Zuteilungsreife gekündigt werden.

 

 

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SumSum

So verstehe ich es auch: Wenn innerhalb von 10 Jahren NACH der Zuteilungsreife das Darlehen nicht abgerufen wird.

> Ohne das Urteil gelesen zu haben riecht die First nach einer Analogie zum Kündigungsrecht des Darlehensnehmers nach 10 Jahren Darlehenslaufzeit.

 

Einerseits: Wer sein Geld da ewig rumschimmeln lässt, ist ja nicht an einem Darlehen interessiert. Soweit ist das ab einem gewissen Zeitpunkt durchaus verständlich, wenn die Kassen ab einem bestimmten Zeitpunkt kündigen wollen.

 

Andererseits: Ziemlich doof nur, dass diese Tarife ja aber genau zu dem Grund des Sparens ebenfalls verkauft wurden (Bonuszinsen bei Nichtinanspruchnahme etc.): Der Kunde, der das Darlehen nicht in Anspruch nehmen will, war ja Teil der Gesamtkalkulation. Genau da liegt der Treppenwitz...solange diese Kalkulation aufging, waren diese Kunden willkommen (-> sinngemäß: Gebe dem Kunde für seine Einlagen 3%, verleihe das Geld aber zu 5% und behalte die 2%). Nun geht diese blöde Nummer dummerweise aber nicht mehr auf. Weil ich dem Darlehensnehmer das Geld nur noch zu 2% verleihen kann, aber für den Altvertrag ("Sparvertag") immer noch 3%  Zinsen zahlen muss...

 

In der Regel trifft der BGH seine Entscheidungen wohlüberlegt. Bei der Abschaffung der Darlehensgebühren fanden es alle super ... und jetzt jammern alle rum ... das eigentlich schlimme an der Sache ist, dass da wohl vermutlich erhebliche bilanzielle Probleme hinter stehen (s. in dem Zusammenhang auch die "Servicepauschale" der Debeka). Würde mich nicht wundern , wenn da in den nächsten paar Jahren noch ganz andere Meldungen kommen ...

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polydeikes
vor 1 Stunde schrieb Malibubeach:

 

Also ich versteh die Meldungen der Medien so, dass die Bausparkassen erst 10 Jahre nach dem Zeitpunkt der Zuteilungsreife kündigen können. Und nicht nach 10 Jahren Vertragslaufzeit + Vorliegen der Zuteilungsreife.

 

Sonst könnten ja alle vor 2007 geschlossenen Verträge im Regelfall bei Vorliegen der Zuteilungsreife gekündigt werden.

 

 

Ich hab auch nichts von "nach 10 Jahren Vertragslaufzeit" geschrieben.

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asche
vor 15 Stunden schrieb troi65:

Warum so negativ - die Tips zeigen doch gerade auf, dass nur in ganz bestimmten Fällen (zuteilungsreif seit 10 Jahren - BGH*; voll bespart -OLGs) und nicht generell gekündigt werden kann ...

 

* kurioserweise wird dieser gerade entschiedene Fall im Artikel nur versteckt genannt.

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Raccoon
Am 21.2.2017 um 17:09 schrieb SumSum:

Einerseits: Wer sein Geld da ewig rumschimmeln lässt, ist ja nicht an einem Darlehen interessiert. Soweit ist das ab einem gewissen Zeitpunkt durchaus verständlich, wenn die Kassen ab einem bestimmten Zeitpunkt kündigen wollen.

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Raccoon

Kann nicht in dem Beitrag mit dem Zitat antworten, daher hier:

 

Du vergisst, daß die Verträge ausdrücklich zum Sparen beworben wurden und das der Bonus ausdrücklich nur bei Darlehensverzicht gewährt wird. Das hat die Kasse ja wohl gewusst, denn sie hat diese Regeln aufgestellt. Das die Zinsen irgendwann mal fallen können ist auch kein Geheimnis, da hätte sich die Kasse absichern müssen oder sie hätte solche Verträge erst gar nicht anbieten sollen.

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