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Sparbuechse

Wüstenrot kündigt meinen Bausparvertrag (Tarif T5)

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Dauerpendler

Wunderbar, vielen Dank. Dann erfreu ich mich weiterhin der Zinsen :)

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Ramstein
So darf die Bausparkasse den Vertrag kündigen

Den alten Bausparvertrag jahrelang weiter besparen, um hohe Zinsen zu bekommen? Das ist nicht so leicht. Die Bausparkasse darf kündigen – unter Umständen. 01.02.2016

 

Das OLG Hamm bestätigte ein Urteil des Landgerichts Münster aus der ersten Instanz. Demnach durfte die verklagte Bausparkasse aus Münster einen Vertrag von 1991 mit Wirkung zum 30. Juni 2015 aufkündigen. Bereits 1997 lagen die im Vertrag vereinbarten Zuteilungsvoraussetzungen vor, der Bausparer hatte aber keinen Baukredit in Anspruch genommen. Nach Ansicht der Richter hat die Bausparkasse ihr gesetzlich festgelegtes Kündigungsrecht zehn Jahre nach Ablauf zu Recht wahrgenommen (Az.: 31 U 191/15).

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Schildkröte

Hier ein Fall, wo ein Gericht einer Wüstenrot-Kundin recht gab: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/geldanlage-trotz-niedrigzinsen/bausparkassen-duerfen-altvertraege-nicht-kuendigen-14152209.html

 

Auch kürzlich erhielt eine Wüstenrot-Kundin recht: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/kunden-klagen-gegen-kuendigung-von-bausparvertraegen-13932385.html

 

Präzedenzfälle gibt es in Deutschland nicht, sehr wohl aber Vergleichsurteile. Und in den meisten Fällen kommen die Bausparkassen mit den Kündigungen anscheinend durch:

 

Unter Würdigung aller Aspekte sei das Ergebnis eindeutig ausgefallen: Die Auflösung sei rechtsgültig und rechtssicher. Bestätigt worden sei diese Rechtsposition durch 36 Urteile von verschiedenen deutschen Gerichten, etwa von Landgericht Stuttgart (Az. 25 O 89/15), Landgericht Münster (Az. 014 O 161/15), Landgericht Nürnberg-Fürth (Az. 6 O 1708/15), Landgericht Mainz (Az. 6 O 106/14), Landgericht Aachen (Az. 10 O 404/14) und Landgericht Hannover (Az. 14 O 93/15).

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Peter Wolnitza

Hier ein Fall, wo ein Gericht einer Wüstenrot-Kundin recht gab: http://www.faz.net/a...n-14152209.html

 

Auch kürzlich erhielt eine Wüstenrot-Kundin recht: http://www.faz.net/a...n-13932385.html

 

Präzedenzfälle gibt es in Deutschland nicht, sehr wohl aber Vergleichsurteile. Und in den meisten Fällen kommen die Bausparkassen mit den Kündigungen anscheinend durch:

 

Unter Würdigung aller Aspekte sei das Ergebnis eindeutig ausgefallen: Die Auflösung sei rechtsgültig und rechtssicher. Bestätigt worden sei diese Rechtsposition durch 36 Urteile von verschiedenen deutschen Gerichten, etwa von Landgericht Stuttgart (Az. 25 O 89/15), Landgericht Münster (Az. 014 O 161/15), Landgericht Nürnberg-Fürth (Az. 6 O 1708/15), Landgericht Mainz (Az. 6 O 106/14), Landgericht Aachen (Az. 10 O 404/14) und Landgericht Hannover (Az. 14 O 93/15).

 

 

Bin gestern zufällig über folgenden Artikel gestolpert - gabs wohl erstmals eine deutliche Trend-Umkehr...Habe jetzt nicht ganz den kompletten Thread gelesen, hoffe, dass es trotzdem passt.

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Sparbuechse

Schön, dass es hier zugunsten der Bausparer etwas neues gibt - aber scheinbar handelte es sich bei den Verträgen in Bezug zu den Urteilen um noch nicht voll besparte Verträge. Tut sich auch etwas bei den voll besparten Verträgen?

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TheMarl

Rein vom Bauchgefühl her würde ich sagen, dass für voll besparte (sprich: 100%) BSV keine höchstrichterliche Entscheidung zu Gunsten der Sparer geben wird.

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Raccoon

Keine Neuigkeiten vom Ombudsmann, aber:

Streit um Bauspar-Altverträge landet vor dem Bundesgerichtshof

 

Aus Sicht der Stuttgarter Juraprofessorin Christina Escher-Weingart dürfte es zwei bis drei Jahre dauern, bis der BGH entscheidet. Das könnte dann ein Machtwort sein im Streit um die Altverträge - ein Muss sei das aber nicht.

Na toll ... <_<

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Peter Wolnitza

Reaktion der Debeka:

 

Interessant auch die Leserstimmen dazu - ich werde das Gefühl nicht los, da ist mächtig Druck auf dem Kessel beim ehemaligen Musterknaben...

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polydeikes

Jo ... viel Betrieb in C&A Anzügen am Sonntagmorgen vor dem grauen Klotz in der F.-Sauerbruchstraße ... :lol:

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BigSpender09

Reaktion der Debeka:

 

Interessant auch die Leserstimmen dazu - ich werde das Gefühl nicht los, da ist mächtig Druck auf dem Kessel beim ehemaligen Musterknaben...

 

So ein Schreiben der Debeka hatte ich auch neulich im Briefkasten. Ist ganz schnell in der Rundablage gelandet. :)

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Sparbuechse

So, habe jetzt endlich Antwort von der Beschwerdestelle, leider ziemlich ernüchternd. Da der Vertrag seit mehr als 10 Jahren zuteilungsreif ist, bezieht man sich auf einen alten Schlichtungsspruch und will das Verfahren nicht eröffnen. Hier warte man auf die Klärung der Grundsatzfrage. Ergänzend teilt man mir mit, dass die BSK auch nach § 488 Abs. 3 mit drei Monaten Frist hätte kündigen können, weil der Vertrag voll bespart ist.

 

Hat sonst jemand Antwort bekommen oder gibt es irgendeine Hoffnung bei meinen vollbesparten Vertrag?

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asche

Bei einem VOLLBESPARTEN BSV sehe ich wenig Chancen, gegen eine Kündigung vorzugehen - der Vertragszweck hat sich ja erledigt, da die vereinbarte Sparsumme erreicht wurde und auch kein Darlehn mehr möglich ist.

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Sparbuechse

Irgendwo im Netz habe ich was von Ausnahmen gelesen, aber finde keine Urteile oder ähnliches... Wenn hier keiner was weiß, wird das wohl Bauernfängerei von notleidendenden Anwälten sein.

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Cai Shen

Vertrag voll bespart ist recht sicher ein wirksamer Kündigungsgrund.

Am Fall Zuteilungsreife seit mehr als 10 Jahren scheiden sich die Urteilssprüche, der Bausparer sollte zumindest weiterhin regelmäßig eingezahlt haben um "Sparwillen" zu zeigen.

 

http://www.finanztip.de/bausparvertrag/bausparvertrag-gekuendigt/

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Sparbuechse

Danke Dir, diese Übersicht habe ich auch gefunden. Wenn jemand doch noch einen Hinweis hätte für voll besparte Verträge, wäre das toll.

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Sparbuechse

So, habe mit einem Fachanwalt Kontakt aufgenommen, der hat mir meine Vorahnung bestätigt, dass in meinem Fall leider nur sehr geringe Erfolgsaussichten bestehen, wenn überhaupt. Insofern lasse ichs, habe die Auszahlung jetzt auch angefordert bei der Wüstenrot.

 

Über 40.000 Aufrufe dieses Threads zeigen mir, dass das Thema hoch relevant ist. Von mir bekommt die Wüstenrot keinen Cent mehr, irgendwelche Neuverträge können die sich komplett abschminken und dem Außendienst habe ich schriftlich aufgefordert, mich nicht mehr zu kontaktieren.

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Daturakatze

Kann die ABB auch nicht mehr finden. Werde mal den Berater fragen, der soll auch mal was tun für mein Geld.

Ich habe Euch mal meine uralt-AGB des Wüstenrot Tarifs T7 hochgeladen -der Größe halber aber extern auf einem Filehoster.

Außerdem habe ich sie zuvor noch durch den OCR gejagt, denn in der "Bleiwüste" tut man sich mit elektronischer Suche im Dokument doch deutlich leichter.. wink.gif

 

So wie ich das sehe kann man durch freiwilligen Darlehensverzicht all sein Geld, plus Bonusverzinsung zurückerhalten -während bei einer eigenen Kündigung die Hälfte der Bonusverzinsung flöten geht.

 

Hier der Link zum PDF (ca. 18MB): http://dfiles.eu/files/f5d3llw6e

 

(möglichst bald herunterladen und lokal abspeichern, denn der Filehoster löscht das nach ein paar Tagen..)

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Daturakatze

@Schokokeks

 

Ich bin gerade auf dieses Forum gestoßen und kann mich bei den Bausparkassengekündigten einreihen (Wüstenrot Tarif 7 aus dem Jahre 1989). Ich habe erst der Kündigung widersprochen und, da dies nicht fruchtetete, Klage eingereicht.

Leider sind meine ABBs derzeit nicht mehr auffindbar und ich hatte gehofft, dass ich Sie bitten könnte, diese hier oder über PN noch einmal zur Verfügung zu stellen.

Leider bekommt man über die Bausparkasse selbst nur überarbeitete neue Versionen. Hier scheint leider mit allerlei Tricks gearbeitet zu werden.

 

Im voraus vielen Dank.

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Daturakatze
· bearbeitet von Daturakatze

Genial. Herzlichen Dank.

Dito, ist einfach ein nerviges Thema :-(

 

Mein Vertrag ist zu ca. 2/3 bespart, also nicht voll bespart.

Allerdings hat die Bausparkasse bei dem mir vorgeschlagenen Vergleich den 80% Bonus mit zur Baussparsumme dazugerechnet, sodass der Vertrag dadurch nahezu voll bespart wäre.

Ob der Bonus beim Tarif 7 dazugerechnet werden darf, scheint bisher strittig zu sein.

Laut meinem ehemaligen Baussparkassen-Berater wohl eher nicht. Ich streite daher weiter.

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Sparbuechse

Habe in der lokalen Tageszeitung über drei Urteile gelesen, bei denen die Revision beim BGH zugelassen wurde: OLG Hamm, Az.: 31 U 234/15, 31 U 271/15 und 31 U 278/15. Leider steht nicht dabei, ob die Verträge voll bespart waren oder nicht. Weiß das jemand?

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Cauchykriterium

Habe in der lokalen Tageszeitung über drei Urteile gelesen, bei denen die Revision beim BGH zugelassen wurde: OLG Hamm, Az.: 31 U 234/15, 31 U 271/15 und 31 U 278/15. Leider steht nicht dabei, ob die Verträge voll bespart waren oder nicht. Weiß das jemand?

 

Was hat denn Deine Anfrage beim OLG Hamm ergeben, ob eine Einsichtnahme in die Urteilsbegründungen möglich sei?

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Sparbuechse

Wo steht was von einer Anfrage in meinem Beitrag?

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asche
· bearbeitet von asche

Wie wär's mit googlen?

 

https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/22_06_2016_/index.php

 

22.06.2016

 

Der 31. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat mit drei heute verkündeten Urteilen die Klagen dreier Bausparer aus Meschede, Herzogenrath und Essen gegen eine in Münster ansässige Bausparkasse abgewiesen und damit die erstinstanzlichen Entscheidungen des Landgerichts Münster in den drei Prozessen bestätigt.

 

Die von den Bausparern erhobenen Klagen auf Feststellung des Fortbestehens der von ihnen jeweils mit der Bausparkasse abgeschlossenen Bausparverträge sind damit auch in 2. Instanz erfolglos geblieben. Die Bausparkasse hatte die Bausparverträge gekündigt, weil die Bausparer auch 10 Jahre nach der Zuteilungsreife der Verträge keine Darlehen in Anspruch genommen hatten und für die angesparten Gelder weiterhin den jeweils vereinbarten Sparzins von 2,5 % bzw. 3 % erhielten.

 

Nach Auffassung des Senats waren die Kündigungen gerechtfertigt, weil sich die Bausparkasse auf das in § 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelte Kündigungsrecht berufen konnte. Der Senat hat damit an seiner Rechtsprechung in früher entschiedenen Fällen mit einer vergleichbaren rechtlichen Problematik festgehalten und sich der hiervon abweichenden aktuellen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteile vom 30.03.2016, Az. 9 U 171/15 OLG Stuttgart, und vom 04.05.2016, Az. 9 U 230/15 OLG Stuttgart) nicht angeschlossen.

 

Wegen der derzeit unterschiedlichen obergerichtlichen Rechtsprechung hat der 31. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm in allen drei Fällen die Revision zugelassen, so dass die unterlegenen Bausparer eine höchstrichterliche Entscheidung durch den Bundesgerichtshof herbeiführen können.

 

Urteile des 31. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 22.06.2016 in den Verfahren 31 U 234/15, 31 U 271/15 und 31 U 278/15, nicht rechtskräftig.

 

Christian Nubbemeyer, Pressedezernent

 

Hinweis: Die bisherige Rechtsprechung des 31. Zivilsenats des OLG Hamm zur vorstehenden Problematik stellt u.a. die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 01.02.2016 zum Verfahren 31 U 191/15 OLG Hamm dar. Diese Pressemitteilung ist im Pressearchiv 2016 auf der Homepage des OLG Hamm veröffentlicht.

 

Auf "voll bespart" oder nicht kam es also nicht an.

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Sparbuechse

Danke, das habe ich bei der Suche auch gefunden, aber weshalb kommt es auf voll bespart nicht an? Das ist doch dann ein ganz anderer Sachverhalt?

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