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punix

Angabe von steuerfreien Hausverkauf trotzdem notwendig?

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punix
· bearbeitet von punix

Hallo liebe WFler,

 

Da sich hier ja doch einige deutlich besser als ich mit Steuern auskennen udn schon etliche Steuererklärungen mehr ausgefüllt haben, stelle ich mal folgende Frage:

 

Ich habe ein Haus verkauft (war leider privat aus stark veränderter Situation meines Vaters, der auch zu 50% Eigentümer war, dazu gezwungen).

Der mir zustehende Erlös ist jedoch steuerfrei, denn es gibt keinen realisierten Gewinn (meine Eltern haben es damals zusammen für 220T DM gekauft und es wurde für 96T EUR verkauft).

 

Meine Eltern haben das Haus 1996 gekauft und meine Mutter hat mir (nach der Trennung meiner Eltern) ihren Anteil 2009 "geschenkt"/"vererbt" wie auch iummer man es genau nennen möchte (natürlich notariell festgehalten etc.).

Mit diesem Übertrag wird mir, soweit ich weiß, auch die Haltezeit meiner Mutter mit angerechnet und damit halten wir das Haus ja auch bereits >10 Jahre wodurch Erträge sowieso steuerfrei wären (es gibt ja nichtmal welche).

 

Der Verkauf wurde natürlich den Behörden übermittelt und daher frage ich mich ob ich bei meiner Steuererklärung irgendetwas diesbezüglich erwähnen oder mit einreichen muss oder ob die Sache eh klar ist (denkbar wäre ja das die nur wissen das ich meinen Hausanteil erst 2009 überschrieben bekommen habe und sie nichts vom ursprünglichen Kaufpreis wissen etc..).

Hat jmd. schonmal mit vergleichbaren Situationen Erfahrungen? Angaben unnötig oder zwingend notwendig da eh Nachfragen kommen werden ?

 

Ich würde dem Ganzen schon im Vorfeld möglichst vorbeugen, da ich mich bald für einige Monate im Ausland befinden werde und es ungut wäre, wenn genau in dem Zeitraum nachfragen mit Fristen eintreffen.

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Sven82
Mit diesem Übertrag wird mir, soweit ich weiß, auch die Haltezeit meiner Mutter mit angerechnet und damit halten wir das Haus ja auch bereits >10 Jahre wodurch Erträge sowieso steuerfrei wären

richtig, beim unentgeltlichen Erwerb zählt für die Berechnung der Spekulationsfrist der Erwerb beim Rechtsvorgänger. Insofern steuerfrei

 

Der Verkauf wurde natürlich den Behörden übermittelt und daher frage ich mich ob ich bei meiner Steuererklärung irgendetwas diesbezüglich erwähnen oder mit einreichen muss

ich würde mir den Aufwand sparen. Alternativ kannst du auch auf den unentgeltlichen Erwerb und den Ablauf der 10 jährigen Spekulatiusfrist hinweisen.

 

Gruß

Sven

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